Besuch vom Ordnungsamt

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Martin Greiner
    Senior Member
    • 08.06.2001
    • 5091
    • Martin

    #31
    Besuch vom Ordnungsamt

    Hi!

    Somit gilt, was Lärmgrenzwerte betriffft, die Sportstättenlärmschutzverordnung (schwieriges Wort). Wenn sich jemand belästigt fühlt, muss er den Nachweis bringen, dass bei ihm am Fenster gemessen der zulässige Grenzwert gem. TA-Lärm bzw. VDI-Richtlinie 2058 (Beurteilung von Lärm in der Nachbarschaft) von 55 dB(A) überschritten wird (und zwar ausschliesslich verursacht vom Modellhubschrauber und nicht vom Zementwerk o.ä.).
    So würde ich argumentieren (auch wenns wegen der Unterschreitung der 1,5 km schwierig wird).
    Demnach ist also jede grüne Wiese auf der ein weniger als 5Kg schwerer Heli fliegt eine Sportstätte?
    Ich glaube hier sollte noch mal jemand nachlesen bevor man etwas von Nachweisen die andere erbringen müssten redet.
    O. a. Argumentation hatten auch schon Vereine getätigt und hatten kurz darauf andere Sorgen - nämlich ob sie überhaupt noch fliegen dürfen...

    Einige Modellflieger machen es sich eben zu einfach - man darf eben nicht immer nur die für sich selbst passende Seite heraussuchen, auch das Kleingedruckte sollte gelesen werden.
    GruÃ? Martin

    Kommentar

    • gleching
      Member
      • 13.11.2003
      • 189
      • Guido

      #32
      Besuch vom Ordnungsamt

      @Martin Greiner
      Natürlich ist nicht jede Wiese, auf der man mit ´nem Modellhubschrauber fliegt, automatisch ´ne Sportstätte. Wohl aber, wenn man in einem Verein fliegt, der Mitglied im Dachverband DAeC ist! Und zwar, ich hatte es bereits geschrieben, seit 09.02.03. Da wurde nämlich der in diesem Verband organisierte Modellflug vom DSB (Deutschen Sportbund) als Sportart offiziell anerkannt und somit gilt für solche Vereine auch die Sportstättenlärmschutzverordnung unmittelbar.
      Ich weiss, wovon ich rede: Unserem Verein drohte die Aufstiegserlaubnis wegen einer Nachbarschaftsklage entzogen zu werden. Der Rechtsstreit zieht sich mittlerweile schon seit über 2 Jahren hin. Wir hatten in der Vergangenheit auch immer nur befristete Verlängerungen der AE bekommen und seit 24.03.04 ist es amtlich: Klage wird abgewiesen, AE unbefristet erteilt (ich kann RA Felling in Soest in solchen Fällen nur wärmstens empfehlen). Er hat auch zwei gute Bücher zu juristischen Fragestellungen beim Modellflug geschrieben, beide erschienen im Neckar-Verlag und u.A. über Graupner zu beziehen.

      Gruß Guido

      Kommentar

      • gleching
        Member
        • 13.11.2003
        • 189
        • Guido

        #33
        Besuch vom Ordnungsamt

        @Harry Pro
        Zu Deinem Eröffnungsbeitrag ist mir noch ´was eingefallen: Du brauchst für 35 MHz-Anlagen in Deutschland seit letztem Jahr keine Zulassungsurkunde mehr. Wurde von der RegTP (Regulierungsbehörde für Post und Telekomunikation) (noch so´n schwieriges Wort ) ersatzlos gestrichen. D.h., der Heini vom Ordnungsamt sollte sich erst ´mal selber auf den aktuellen Stand der Vorschriftenlage bringen.

        Gruß Guido

        Kommentar

        • schlangafanga
          schlangafanga

          #34
          Besuch vom Ordnungsamt

          Servus,

          ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, allerdings konnten die nichts wegen der Einhaltung von Abstand oder Gewicht machen.

          Jetzt habe ich die Jagdbehörde am Hals, da ein Jäger Anzeige wegen Beunruhigung des Wildes erstattet hat.

          Gott sei Dank beruhigt der Jäger das Wild (Peng)

          We will see.


          Schlangafanga

          Kommentar

          • gleching
            Member
            • 13.11.2003
            • 189
            • Guido

            #35
            Besuch vom Ordnungsamt

            @schlangafanga
            Kannst ganz locker bleiben: Wenn es um einen vom Luftamt bereits zugelassenen Platz geht, kann weder ´ne Jagdbehörde noch ein Ordnungsamt etwas machen. Die können anzeigen, wen und was sie wollen. Es gibt nur eine Regelung, die sich auf den Schutz des Wildes betieht: Einstellung des Flugbetriebes eine Stunde vor Sonnenuntergang (weil da die lieben Rehlein so gerne aus der Lichtung kommen :rolleyes: ). Das ist das einzige, was die fordern und auch durchsetzen können, sonst nichts!
            Die einzige Behörde, die Nebenbestimmungen in der Aufstiegserlaubnis festsetzen und ändern darf, ist das Luftamt, sonst niemand.
            Also, auch in Eurem Fall würde ich mit dem modellfliegenden Rechtsanwalt Walter Felling Kontakt aufnehmen: 02921/666107

            Gruß Guido

            Kommentar

            • Uli Haslinde
              Uli Haslinde

              #36
              Besuch vom Ordnungsamt

              @ gleching:

              Du schreibst von einem Luftamt. Was ist das?

              Kommentar

              • Dieter F. Heinlin
                Dieter F. Heinlin

                #37
                Besuch vom Ordnungsamt

                Hallo Uli,
                das gibt es für die Süd- Nordbayern :rolleyes:

                Kommentar

                • Uli Haslinde
                  Uli Haslinde

                  #38
                  Besuch vom Ordnungsamt

                  Aha, Bayern und Rheinland-Pfalz leisten sich eigene "Luftämter". Das ist etwas verwirrend, weil das Luftrecht Bundesrecht ist und kein Länderrecht. Konsequenterweise nehmen sonst meist die Regierungspräsidien der Länder die Vertretung des Bundesluftfahrtamtes war.

                  Kommentar

                  • gleching
                    Member
                    • 13.11.2003
                    • 189
                    • Guido

                    #39
                    Besuch vom Ordnungsamt

                    Hallo Uli,
                    kann natürlich sein, daas die Bezeichnung in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ist. Letzendlich handelt es sich um die vom jeweiligen Bundesland eingesetzte Luftaufsichtsbehörde. Bei mir (in Bayern) gibt es das Luftamt Südbayern (München) und Nordbayern (ich glaube in Nürnberg).

                    Gruß Guido

                    Kommentar

                    • Uli Haslinde
                      Uli Haslinde

                      #40
                      Besuch vom Ordnungsamt

                      Ist schon klar. Generell nehmen sich die Länder das Recht heraus das Luftrecht nach ihren Vorstellungen einzuschränken, immer zu unserem Nachteil. Autorität besitzt dazu aber nur der Bund. Das geht aber schnell mal in Vergessenheit. Deshalb bin ich schon hellhörig, wenn einzelne Bundesländer Luftämter ernennen. Die autorisierte Behörde heißt Bundesluftfahrtamt, die Länder können das allenfalls vertreten und nicht mehr.

                      Kommentar

                      • gleching
                        Member
                        • 13.11.2003
                        • 189
                        • Guido

                        #41
                        Besuch vom Ordnungsamt

                        Hallo Uli,
                        Du irrst in einem wesentlichen Punkt: Es gibt das Luftfahrt-Bundesamt (nicht Bundesluftfahrtamt, aber egal), das übergeordnete Vorschriften und Verordnungen erlässt. Aber die Umsetzung des Bundesgesetzes ist Ländersache (genauso wie bei der Polizei). Und, wir können jetzt zwar stundenlang diskutieren, ändert aber nichts an der Realität: Für die Aufstiegserlaubnis ist ausschliesslich die Landesbehörde zuständig.
                        Und noch eins: In unserem Fall ist der Sachbearbeiter des Luftamtes Süd sehr sachlich und hat sogar, bevor das Verwaltungsgericht ein Urteil gesprochen hat, unserem Verein eine Aufstiegserlaubnis auf unbegrenzte Zeit erteilt!!! Insofern stimmt Dein "immer zu unserem Nachteil", zumindest bei uns, nicht.
                        Ich muss aber nochmal (jetzt aber zum allerletzten Mal&#33 sagen, dass, wenn es wirklich brenzlig oder unsachlich von irgend jemandem, der uns weghaben will, werden sollte, die Unterstützung eines Fachanwaltes sinnvoll ist (in meine es ja gut mich Euch allen und kann Euch nur raten, dann Herrn Felling zu kontaktieren).

                        Guido

                        Kommentar

                        • Wheelgunner
                          Member
                          • 24.06.2002
                          • 459
                          • Norbert

                          #42
                          Besuch vom Ordnungsamt

                          Hi Schlangafanga,

                          als helifliegende Jäger kann ich dir sagen, dass der Jäger da wenig Chancen hat. so einen Paragraphen kenn ich nicht.

                          Wo du allerdings Probleme bekommen kannst ist, wenn du über einen Landwirtschaftlichen Weg zu deinem "Flugplatz" fährst, Ist allerdings wieder die Sache der "Schnittlauch"-Fraktion, der Jäger wäre nur Zeuge.

                          Ich verstehe aber den Jäger nicht, freundlich mit dir reden, und der Fall wäre sicher erledigt gewesen, Oder?
                          Norbert

                          Kommentar

                          • Uli Haslinde
                            Uli Haslinde

                            #43
                            Besuch vom Ordnungsamt

                            Dass die Länder das Bundesgesetz ausführen ist logisch, ich sprach von Einschränken und das geht über ihre Kompetenzen hinaus.

                            "Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird."

                            Das ist § 1 des Luftrechtes. Euer Sachbearbeiter hat euch also keine Aufstiegserlaubnis erteilt sondern diese glücklicherweise nicht eingeschränkt. Trotzdem könnt ihr natürlich glücklich sein einen verantwortungsbewußten Sachbearbeiter zu haben.

                            Es ist natürlich auch richtig, daß man sein Recht nur mit kompetenter Hilfe eines Anwaltes gegen den Behördenapparat durchsetzen kann. Ich fordere dennoch zu etwas mehr Selbstbewußtsein auf. Die meisten Plätze haben Auflagen mit nicht zu begründenden Einschränkungen der Freiheit des Luftraumes.

                            Es ist aber sicherlich hilfreich zu wissen, daß die Behörden genau genommen keine Erlaubnis erteilen, sondern einschränken. Das müssen sie begründen können.

                            Mir ist ein Verein bekannt, der hat aus lauter Behördengläubigkeit sich selbst beschränkt. Man darf dort auf dem Vereinsgelände außerhalb der Betriebszeiten auch keine E-Modelle unter 5Kg betreiben. Das ist eine groteske Folge von Behördenunterwürfigkeit.

                            Ein anderer Platz in meiner Nähe hat seit langer Zeit extreme Beschränkungen zu gewissen Jahreszeiten (Vogelschutz usw). Das hat aber niemanden daran gehindert, das ganze Gelände (ein paar dutzend Hektar) in unmittelbarer Nähe des Platzes in eine Wüste zu verwandeln um daraus einen schönen Golfplatz zu machen.

                            Es ist immer eine Frage des Selbstbewußtseins und der Beziehungen, dann geht alles.

                            Kommentar

                            • Dieter F. Heinlin
                              Dieter F. Heinlin

                              #44
                              Besuch vom Ordnungsamt

                              Hallo Uli,
                              dann sollte man mehr Werbung für unseren "Flug-MODELL-Sport" machen, immerhin gibt es ca. www.golf.de/dgv/binarydata/kinderundjugendliche_korrigiert_per_17032004_seite 2.pdf+golfspieler+in+Deutschland&hl=de&ie=UTF-8]450000 Golfspieler in D...[/url]

                              Kommentar

                              • morpheus
                                Member
                                • 23.06.2003
                                • 721
                                • Andreas
                                • Irgendwo in den Wiesen rund um Nidderau

                                #45
                                Besuch vom Ordnungsamt

                                @schlangafanga
                                @wheelguner
                                @und alle
                                Da wollte ich nochmal nachfragen: wie sieht es an Waldgebieten aus? Ich fange auch grade an zu fliegen, habe schon meine ersten hopser auf einem berg nähe des waldes gemacht. das sollte mit meinem eheli keine probleme machen. den bauern habe ich schon gefragt, geht in ordnung. allerdings wollte ich bald mal meine verbrenner da hoch zerren. denn vereine sind nur ab 40km in meiner nähe, das ist etwas weit :-(
                                also grundsätzlich gibt es da keine richtlinien wegen dem wild oder so? wie sieht es aus wenn der förster sagt, nein darf ich nicht etc.?
                                ca 2 km nebenan ist noch ein segelflugplatz, was könnte es da für probleme geben? ist doch eigentlich auch wie mit den 1,5 km vom ort, oder?
                                grüße
                                andreas

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X