Besuch vom Ordnungsamt

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  • Harry Pro
    Harry Pro

    #1

    Besuch vom Ordnungsamt

    Hallo zusammen,

    für Morgen Abend hat sich bei mir ein Herr vom Ordnungsamt (WKD) angekündigt. Grund: Es liegen Beschwerden gegen mich, wegen -wildem Fliegen- vor 8o
    Er will den Ort an dem ich geflogen bin sehen (die 1.5km Grenze ist nicht ganz eingehalten), meine Modelle (unter 5 kg) und Sender. Versicherung und Anmeldung für Sender hab ich.
    Polizei war schon mehrmals vor Ort, die waren bisher aber der Meinung das ich fliegen darf!
    Was hab ich zu erwarten? ?(

    Gruss Harry
  • danheli
    danheli

    #2
    Besuch vom Ordnungsamt

    Hi Harry,

    ich denke bei einmaliger Beschwerde durch Anwohner, ohne das die Polizei was dagegen sagt, sollte nichts passieren.
    Ich entnehme deine Aussage aber, dass gegen Dich bzw. deinem Fliegen schon mehrfach Beschwerden bei der Polizei eingegangen sind.
    Ich denke es gibt 3 Möglichkeiten.

    1. Du kannst den Ordnungshüter überzeugen, dass die Lärmbelästigung in einem für die Anwohner erträglichen Maße liegt und dir nur ein Anwohner deinen Spaß missgönnt. Dann solltest Du mit keinen Folgen zu rechnen haben. Vor allem wenn Du erzählst das "Ortstermine" durch die Polizei ohne Folgen waren.

    2. Er drängt auf die Einhaltung des behördlich geforderten Mindestabstandes und spricht Dir "lediglich" ein Platzverbot aus.

    3. Er wird Dich wegen der mehrfachen "Belästigung" der Anwohner und des wiederholten Verstoßes gegen eben diese behördliche Auflage mit einem Bußgeld und einem Plazverbot belegen.


    Wie Du siehst, ist alles möglich.

    Wir haben leider auch öfter mit dem Ordnungsamt ßrger wegen angeblicher Lärmbelästigung, allerdings gewerblicher Art und da kommt man eigentlich immer zu einem Konsens. Und sei es in deinem Fall durch das Versprechen, zumindest die Ruhezeiten einzuhalten.

    Viel Erfolg und Kopf hoch !!!

    Viele Grüße
    Danheli

    P.S. Bitte berichte wie es ausgegangen ist !!

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    • Tommy_78
      Tommy_78

      #3
      Besuch vom Ordnungsamt

      Hallo Harry,
      normalerweise kann Dir da niemand "an den Karren fahren". Die Frage ist natürlich um welche Uhrzeit Du wo genau (z.B. Wohngegend) geflogen bist und ob du etwas oder jemanden gefährdet hast.

      Solltest Du mit einem eHeli geflogen sein, kann Dir nichts passieren. Mit einem Verbrenner könntest Du unter Umständen eine Anzeige wegen Ruhestörung kassiert haben-die in aller Regel jedoch im Sande verläuft-schlimmstenfalls Verwarnung (wenn Du Ersttäter sein solltest):rolleyes:
      Good Luck! 8)

      Grüsse
      Tommy

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      • Eddi E. aus G.
        Gast
        • 12.12.2003
        • 6399
        • Edward

        #4
        Besuch vom Ordnungsamt

        Hiya ...

        also mich hat die TG Grünweiß auch schon besucht ... auf der Wiese hinter dem Einkaufszentrum hier in Gerlingen. Erst mit erhobenem Zeigefinger: Du, Du, weißt Du nicht, dass das verboten ist? ... dann, nachdem ich Ihnen etwas vom Luftrecht für Modellflieger erzählt habe, sind sie wieder geflitzt.

        Die kommen zwar öfter vorbei, weil sich da im Sommer auch immer recht üppig AMB rumtreiben, mit und ohne Motorroller, mit und ohne Helm, mit (nicht ohne) dummem Geschwätz (ßy Alda, mei Bruda flieg konkret so krasses Jet-Modell, die sin voll viel schnella un lauda als Dein komischa Hubschrauba da, weisch, i kann au sowas fliega, läsch mi mal, Alda?) ... aber haben mich seither in Ruhe gelassen (die grün-weißen )).

        Also wenn's E ist und unter 5 kg und leise und ohne Gefährdung anderer abgeht ...
        mach Dir mal keine Sorgen.

        Neugierig, wie's ausgeht, bin ich aber auch!

        Cheers

        EE

        Kommentar

        • RV
          RV
          Mikado-Heli.de
          VStabi-Support
          • 02.06.2001
          • 7766
          • Rainer
          • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

          #5
          Besuch vom Ordnungsamt

          He, Alder!

          Weist Du konkret krass, was ist das:

          AMB
          Weil isch wil wissen. Aber voll schnell, is klar, odä?
          VStabi Support: http://www.vstabi.de
          Kontakt bitte per Email, keine PN.

          Kommentar

          • Eddi E. aus G.
            Gast
            • 12.12.2003
            • 6399
            • Edward

            #6
            Besuch vom Ordnungsamt

            Na, sin konkrete (A)usländische (M)it(b)ürger

            Kommentar

            • Longbow Apache
              Longbow Apache

              #7
              Besuch vom Ordnungsamt

              AMB!!!

              Gut das RV das schon geklärt hat Alder!


              Gruss Torsten

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              • Wolfgang_67
                Member
                • 07.06.2002
                • 910
                • Wolfgang

                #8
                Besuch vom Ordnungsamt

                Servus,

                wie war das nochmals mit dem Grundstückseigentümer??

                Muß der nicht darüber Bescheid wissen, bzw. das Fliegen mit Verbrennermodellen erlaubt haben?

                Sonst hilft auch die schöne Versicherung nichts. Ich glaube in den Bedingungen steht da sowas drin, dass man den Eigentümer um Erlaubnis fragen muß.

                Gruß

                Wolfgang

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                • Ulrich Brandt
                  Member
                  • 06.06.2002
                  • 95
                  • Ulrich
                  • Wolfenbüttel

                  #9
                  Besuch vom Ordnungsamt

                  Hallo Harry,

                  so einfach wie manche es hier sehen ist es eigentlich nicht. Wenn du mit einem E-Heli unter 5 kg fliegst brauchst du die Genehmigung des Grunstückeigentümers.
                  Aber bei E-Heli dürfte ja wohl kaum eine Lärmbelästigung entstehen.

                  Fliegst du Verbrenner innerhalb der 1,5 km-Zone hast du verloren, weil das nicht zulässig ist, auch nicht unter 5 kg.

                  Du riskierst nicht nur eine Anzeige sondern auch, dass Anlage und Heli eingezogen werden.

                  Und das Riskanteste dabei hat ein Kollege schon geschrieben: Bei einem Unfall null
                  Versicherungsschutz!!!!!!& #33;!!!!!!

                  Das ist es doch wirklich nicht wert. Also laß es nicht darauf ankommen und ab auf den zugelassenen Flugplatz. Dort mit Anderen zu fliegen und sich auszutauschen macht viel mehr Spaß als auf der Wiese rumzuhämmern und noch dazu Leute zu ärgern.

                  Nichts für ungut, aber so ist es nun mal

                  Gruß Ulrich

                  Kommentar

                  • Mayk
                    Mayk

                    #10
                    Besuch vom Ordnungsamt

                    Moin,


                    wenn der gute Mann dich nicht beim Fliegen "erwischt" dann kann er sich ja mal dein Poesie Album anschauen. Mehr würde der von mir in meinem Haus nicht sehen. Man sollte versuchen eine vernünftige Basis zu finden. Wenn er aber nur rumeiert frag ihn mal welcher Paragraph den jetzt gerade zur Anwendung kommt das er das Recht hat sich deine Sachen anzuschauen. Er kann sich ja gerne die Wiese anschauen und dort Wache halten bist du mal wieder zum fliegen kommst bzw. dir ein Verbot aussprechen (wenn Verbrenner bzw. öffentlicher Grund).
                    Wir hatten bei unserem alten Platz auch das Problem mit den Grün Weißen. Wahr echt lustig. Die kamen den Feldweg wie die Irren angefahren, bremsten wie die gestochenen und stiegen laut schreiend aus mit den Worten: Sofort aufhören das ist gegen das Gesetz. Wir haben mit drei Mann auf dem Boden gelegen und gelacht was die Beamten noch wütender machte. Dann wollten sie uns unsere Sender wegnehmen (Beschlagnamen) woraufhin wir sie aufgefordert haben sofort den Privatgrund zu verlassen und uns doch mal den entsprechenden Gesetzestext zu nennen welcher sie zu dieser willkürlichen Handlung bevollmächtigt. Da haben sie noch ein bisserl weitergelabert und wir haben unsere Hubis angemacht und sind fröhlich weitergeflogen.
                    Das ging natürlich nur weil wir das Grundstück gepachtet hatten. Der Polizist war wie unsere anderen "Gegner" ein toller Jäger der sich um das arme Wild sorgen machte und um seine Abschussergebnisse fürchtete da ja alles Wild durch uns zum Auswandern gezwungen wurde.

                    Na auf alle fälle sollte man den Respekt vor diesen Super tollen Leuten ein wenig verlieren da sie meist nur aus Willkür und Halbwissen handeln.
                    Wenn er dir allerdings ein Verbot ausspricht dann solltest du es befolgen.

                    Aber das größte Problem ist wirklich der Versicherungsschutz.

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                    • stephan leu
                      stephan leu

                      #11
                      Besuch vom Ordnungsamt

                      Halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden
                      und nochwas: Auch wenn du dem Typ am liebsten in den ***** treten würdest, mit Höflichkeit kommt man immer weiter..........wollt`s nur nochmal sagen )

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                      • rosenkoenig
                        rosenkoenig

                        #12
                        Besuch vom Ordnungsamt

                        Wer beim DMFV versichert ist und und die Zusatzversicherung Form 3 dazu hat, sollte auch in diesem Fall versichert sein. Gilt aber glaube ich nur bis 5 kg, sonst aber überall.

                        Gruß Bernd

                        Kommentar

                        • 200D
                          Member
                          • 04.10.2002
                          • 505
                          • Arne

                          #13
                          Besuch vom Ordnungsamt

                          Hi,

                          auch die Heinis vom Ordnungsamt sind nur "Menschen"...
                          Wenn Du Ihm dein (unser) schönes Hobby ein bischen erläuterst und ihm vielleicht mal Deinen Hubi zeigst und ganz ehrlich versprichst nicht mehr während der Ruhezeiten zu fliegen würde es mich wundern, wenn Du mit ernsten Konsequenzen zu rechnen hättest.
                          Die 1,5km Grenze bezieht sich übrigens ausschließlich auf die Lärmbelästigung von Anwohnern! Das heisst sie gilt nur dann, wenn sich auch jemand konkret beschwert. Da das in Deinem Fall wohl leider so ist würde ich mir an Deiner Stelle vieleicht einen anderen Platz aussuchen.
                          Schimpfende Polizisten ohne Auftrag eines "geschädigten" Anwohners kann man, wenn man nicht gerade in einem Naturschutzgebiet fliegt, getrost ignorieren.

                          Ich hatte mal eine ähnliche Begegnung mit einem Jägersmann, der mich sehr forsch belehren wollte, dass ich gegen "geltendes Recht" verstoße. Ich habe daraufhin mein Fliegen eingestellt und dem Waidmann gebeten mich doch im Nachhinein, er wusste den Gesetztestext nicht aus dem Kopf, zu unterrichten welches Gesetzt er meint. Auch Wochen später kein Anruf. Hätte er mich höflich gebeten woanders zu fliegen um sein Wild nicht zu stören, es hätte auch gewirkt.

                          Da gab es doch mal einen Spruch: wie Du kommst gegangen......

                          Also, immer locker (und höflich) bleiben

                          Gruß
                          Arne

                          P.S.: Stimmt, eine Genehmigung des Grundstückeigentümers braucht man. Wenn der es aber nicht ist, der sich beschwert .....
                          ... runter kommen se alle ....[br][br]

                          Kommentar

                          • smolter1
                            Member
                            • 28.05.2002
                            • 601
                            • Sascha

                            #14
                            Besuch vom Ordnungsamt

                            Moin

                            also ich bin auch mal in einem "nicht ganz erlaubten Gebiet" geflogen. Da kam dann natürlich auch gerade die Polizei vorbei und hat sich das mal angeschaut. Ich hab denen dann mal die Anlage und den Hubi erklärt und dann ein bisserl was vorgeflogen. Natürlich nur gaaaaanz harmloses rumgeschwebe und nix wildes. Die fanden´s klasse und sind nach ein paar Minuten wieder abgezogen.

                            Also gleich auf Konfrontationskurs zu gehen bringt meistens nix. Das sind auch nur Menschen die Ihren Job tun. Ich glaube wenn man bei den meisten zumindest freundlich bleibt, gibt´s höchstens mal ne mündliche Verwarnung.

                            Gruß Sascha

                            Kommentar

                            • Harry Pro
                              Harry Pro

                              #15
                              Besuch vom Ordnungsamt

                              Alsoo,
                              der Herr vom WKD war hier. Das ganze sieht so aus. Der Ort an dem ich geflogen bin liegt nahe der Schweizer Grenze, da zählen zwar die 1.5 km nicht, aber es gab scheinbar mehrfach Beschwerden (immer von ein und der selben Person)!
                              Die Polizei fand es bissher in Ordnung dass an diesem Ort geflogen wird. Jetzt gab es doch eine Anzeige vom Ordnungsamt, nicht wegen Lärmbelästigung sondern wegen Verstoß gegen das Luftfahrtsrecht.
                              Der Herr wollte nur sehen ob meine Modelle mit Verbrenner betrieben wurden, das Gewicht war ihm egal. Dann wurde noch der Ort des Verbrechens begutachtet. Die nächste Ortschaft liegt ca 800m entfernt. Das da noch ein Kieswerk und eine Fabrik dazwischen ist, interessiert auch nicht.
                              Es gab ein Protokoll in dem unter anderem stand das mir das Fliegen untersagt wurde, hab ich natürlich auch unterschreiben müssen.
                              Das ganze geht jetzt an das zuständige Regierungspräsidium, irgendwann bekomm ich dann bescheid was aus der Sache wird.
                              Mit dem Fliegen muss ich deshalb aber nicht aufhören, zukünftig fliege ich eben nur noch in der Schweiz, da bin ich Mitglied in einer kleinen Flugruppe. Jetzt kann ich nur hoffen das nicht Beschwerden aus dem angrenzendem Deutschland kommen!
                              Gruß Harry

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