Besuch vom Ordnungsamt

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  • Andi Gysi
    Andi Gysi

    #16
    Besuch vom Ordnungsamt

    Hallo,

    Jetzt kann ich nur hoffen das nicht Beschwerden aus dem angrenzendem Deutschland kommen!
    Ist uns doch egal :rolleyes:

    Soweit ich weiss darfst du hier legal mit einem 30kg Bomber in deinem Garten fliegen, allerdings gilt das vermutlich als grob fahrlässig und ist somit keine gute Idee.

    Ich fliege hier auch immer "wild" (nicht auf den Flugstil bezogen), manchmal sind auch die Bauern auf dem Acker nebenan unterwegs und schauen zu. Und wenn einer den Acker auf dem ich grade fliegen will bearbeitet, nehme ich halt den nächsten. Das geht solange gut, bis der Mais gepflanzt ist, dann muss ich etwas weiter weg zum fliegen.

    Sind niemals 1.5km von der Siedlung weg, aber das ist in unserer Region auch kaum möglich.

    Gruss,

    Andi

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    • stephan leu
      stephan leu

      #17
      Besuch vom Ordnungsamt

      Soweit ich weiss darfst du hier legal mit einem 30kg Bomber in deinem Garten fliegen
      Das stimmt nicht! Bis 5kg und über 5kg nur auf zugelassenen Plätzen (unser Platz ist bis 25kg zugelassen 8) )

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      • Andi Gysi
        Andi Gysi

        #18
        Besuch vom Ordnungsamt

        Hallo,

        in Deutschland ja. In der Schweiz bin ich aber zu 99% sicher dass es erlaubt ist. Bis 30kg.

        Gruss,
        Andi

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        • gleching
          Member
          • 13.11.2003
          • 189
          • Guido

          #19
          Besuch vom Ordnungsamt

          Hallo Harry,
          ein Tipp von mir: Wenn in dem zu erwartenden Bußgeldbescheid irgendein Bla bla bla oder ein Pagragraph drinsteht, den Du nicht kennst, würde ich, bevor ich zahle, Rechtsanwalt Walter Felling in Soest anrufen. Herr Felling ist modellfliegender Rechtsanwalt, hat u.A. schon oft in der Zeitschrift "Modell" zu rechtlichen Aspekten des Modellflugs Stellung genommen und kennt sich mit der Materie aus wie kein 2. in Deutschland (er vertritt momentan unseren Verein in einem Rechtsstreit mit ´nem Nachbarn). Hier seine Tel.-Nr.: 02921/666107.

          Wenn Du mit ´nem Verbrennerhubi näher als 1,5 km von der nächsten Ortschaft oder über 5 kg fliegst, brauchst Du in Deutschland in jedem Fall eine vom für Deinen Wohnort zuständigen Luftamt ausgestellte Aufstiegserlaubnis (ist nicht Sache des Ordnungsamtes). Die Aufstiegserlaubnis kann personen- oder platzbezogen erteilt werden.


          Gruß Guido


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          • Harry Pro
            Harry Pro

            #20
            Besuch vom Ordnungsamt

            Hy,
            stimmt schon,... es kam eine Beschwerde wegen des Lärms, das Ordnungsamt hat "lediglich" einen Verstoss wegen der 1.5 Km festgestellt. Eine Lärmbelästigung hat es nicht gegeben, da sind sich wenigstens alle, bis auf den, der die Beschwerde geschrieben hat, einig.
            Diese Beschwerde, plus Bericht des Ordnungsamtes, geht jetzt an das zuständige Regierungspräsidium. Nur die können entscheiden wie es weiter geht.
            Jetzt hat mir das Ordnungsamt erst mal ein Flugverbot ausgesprochen und ich muss abwarten was noch kommt.
            Falls ich wieder "erwischt" werde, bin ich schon Wiederholungstäter, dann hab ich wohl noch schlechtere Karten. Also lass ich es lieber....
            Gruss Harry

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            • Werdenfelser
              Member
              • 25.11.2003
              • 397
              • Stefan

              #21
              Besuch vom Ordnungsamt

              da fällt mir nur eins ein : armes Deutschland....................... Probleme über Probleme und darüber regen sie sich auf :-((((((

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              • gleching
                Member
                • 13.11.2003
                • 189
                • Guido

                #22
                Besuch vom Ordnungsamt

                @werdenfelser
                Selbstgemachte Probleme von Harry!
                Es kann in einer kultivierten Gesellschaft nicht ohne "Spielregeln" gehen. Und eine dieser Spielregeln hat ´was mit Lärmschutz zu tun, denn sonst würde jeder nach Belieben den Krach machen, der ihm gefällt. Wir hätten doch sicherlich auch ´was dagegen, wenn unser lieber Nachbar z.B. am Sonntag um 6.30 Uhr seinen Rasenmäher anschmeißt, oder?
                Und deshalb ist es grundsätzlich schon richtig, dass das Ordnungsamt bei Leuten, die meinen, sich nicht an die Spielregeln halten zu müssen (oder diese nicht kennen), einschreitet.
                Ich kann nur jedem empfehlen, zur Ausübung unseres schönen Hobbies einem Verein beizutreten, der über einen offiziell zugelassenen Platz verfügt (ab 5 kg sowieso Pflicht).

                Gruß Guido

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                • Harry Pro
                  Harry Pro

                  #23
                  Besuch vom Ordnungsamt

                  @gleching
                  das man in einen Verein beitreten sollte, kann ich Dir nur zustimmen. Wenn man denn die Möglichkeit hat, in einem Verein mit Heli aufgenommen zu werden, und dort dann auch fliegen darf.
                  Der Vergleich mit dem Mäher am Sonntag Morgen, passt sicher nicht!
                  Zwischen "meinem Platz" und der nächsten Wohngegend liegt ein Kieswerk und weitere Fabriken. Geflogen bin ich zu Zeiten, in denen in den Werken gearbeitet wurde. Nicht umsonst wurde der Beschwerde wegen Ruhestörung nicht nachgegangen.
                  Der vom Ordnungsamt festgestellte Tatbestand liegt im nicht eingehaltenen Abstand von 1.5 km!
                  Beim letzten Besuch einer Streife, wurde ich sogar dazu ermutigt weiter zu fliegen, da ich an dieser Stelle keine "Anwohner" stören kann.
                  Es sei denn es fühlt sich jemand beim Spazierengehen gestört!

                  Harry

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                  • Werdenfelser
                    Member
                    • 25.11.2003
                    • 397
                    • Stefan

                    #24
                    Besuch vom Ordnungsamt

                    @Gleching,
                    natürlich gibt es Regeln damit sie eingehalten werden aber in diesem Fall kann ja wohl keiner ernsthaft von Lärm reden oder? Zitat:
                    "Die nächste Ortschaft liegt ca 800m entfernt. Das da noch ein Kieswerk und eine Fabrik dazwischen ist, interessiert auch nicht."
                    Es gibt aber auch Zeitgenossen die jeden und alles zur Anzeige bringen, in unserer Gegend z.B. Rettungsflüge des ADAC-Hubschraubers, krähende Gockel, muhende Kühe usw. Und alle berufen sich auf "geltendes Recht"
                    Ich bin der Meinung dass man alles übertreiben kann.

                    In diesem Sinne.....
                    Viele Grüße, Stefan

                    Kommentar

                    • christoph43
                      christoph43

                      #25
                      Besuch vom Ordnungsamt

                      Guten Tag zusammen...

                      ich wollte zu dem Thema nur ganz kurz was zu den "Grün Weißen" sagen.
                      Ich bin seit mehr als 12 Jahren bei dem Verein und verdiene mein Geld im Streifendienst.
                      Es mag sein, daß es Kollegen gibt, die nicht ganz firm auf dem Sektor Luftrecht und Flugmodellbau usw. sind, dennoch würde ich mit "Ignoranz und blödem Gequatsche" aufpassen.
                      Die Jungs machen ihren Job meist recht gut und geben sich alle Mühe, jedes Problem des mündigen Bürgers zu bearbeiten und ihm zu seinen Wünschen zu verhelfen.
                      "Kackt" die Jungs nicht gut an oder macht Euch lustig über die. Ein wenig sachliche Hilfe mag da eher gut tun. "Wie´s in den Wald ruft - so kommt´s zurück !!! "

                      Bzgl. OWI wegen Ruhestörung !!! Ich hab´s noch nicht erlebt, das ein Kollege sowas wirklich geschrieben hat wegen "Fluglärm". Die Probleme liegen meist im zwischenmenschlichen Bereich :-)))

                      ...aber wer´s provoziert - der kriegt bestimmt ein !!!

                      In dem Sinne, eine schöne Saison 2004

                      Christoph Haas - ein "Schnittlauch"


                      Kommentar

                      • gleching
                        Member
                        • 13.11.2003
                        • 189
                        • Guido

                        #26
                        Besuch vom Ordnungsamt

                        @Harry Pro,
                        @Werdenfelser
                        Ihr habt beide Recht! Ich habe das mit den 800 m Abstand nicht richtig gelesen. Finde ich auch ziemlich kleinkariert, da das Ordnungsamt einzuschalten. Aber Harry wird aus formaljuristischen Gründen wahrscheinlich eins auf die Nuß bekommen. ;( Das mit den 1,5 km Abstand zur Wohnbebauung ist nun ´mal Gesetz (von Flensburg bis Mittenwald). Es gibt aber eine Argumentationsbasis, um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen: Seit Februar 2003 ist der Modellflug (zumindest der im DAeC organisierte) eine vom Deutschen Sportbund offiziell anerkannte Sportart. Somit gilt, was Lärmgrenzwerte betriffft, die Sportstättenlärmschutzverordnung (schwieriges Wort). Wenn sich jemand belästigt fühlt, muss er den Nachweis bringen, dass bei ihm am Fenster gemessen der zulässige Grenzwert gem. TA-Lärm bzw. VDI-Richtlinie 2058 (Beurteilung von Lärm in der Nachbarschaft) von 55 dB(A) überschritten wird (und zwar ausschliesslich verursacht vom Modellhubschrauber und nicht vom Zementwerk o.ä.).
                        So würde ich argumentieren (auch wenns wegen der Unterschreitung der 1,5 km schwierig wird).
                        Harry, viel Erfolg!

                        Gruß Guido

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                        • mbsub
                          mbsub

                          #27
                          Besuch vom Ordnungsamt

                          @gleching

                          Ein Hobby, das ich nur ausüben kann, wenn ich einem Verein beitrete: NEIN DANKE.

                          Michael

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                          • schwaabbel
                            schwaabbel

                            #28
                            Besuch vom Ordnungsamt

                            @gleching
                            Deine Meinung hört sich fast nach dem Wortlaut in Vereinen meiner Wohngegend an.
                            Eintreten ja , fliegen nur unter Auflagen: nicht zu hoch, nicht zu tief, nicht zu laut und schon gar keine Helis, evt. mal Samstag
                            Nein Danke, und das obwohl ich nur E-Helis innerhalb der 5 kilo Grenze fliege.

                            @ Christoph
                            Mit deinen Kollegen hatte ich schon viele nette Kontakte, als fast reiner Wildflieger, aber noch nie ßrger.
                            Von daher: Macht weiter so !
                            Gruß frank

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                            • gleching
                              Member
                              • 13.11.2003
                              • 189
                              • Guido

                              #29
                              Besuch vom Ordnungsamt

                              @mbsub
                              Man muss überhaupt nichts, ausser sterben und zu Lebzeiten regelmässig schlafen und ab und zu auf´s Klo!
                              Also, ich bin in ´nem Modellflugverein (als Preuße im tiefsten Bayern), in dem ´ne gute Stimmung herrscht und wo es keine Vorurteile oder Ablehnung gegenüber Modellhubis gibt (wir sind insges. ca. 60 Mitglieder, davon ca. 30 wirklich aktive und davon 5 Hubipiloten). Ich habe aber auch Verständnis für Leute, die lieber allein fliegen wollen oder in ihrer näheren Umgebung einfach keinen passenden Verein haben. Tja, die müssen halt mit einem Bauern vereinbaren, dass sein Acker als Startplatz herhalten darf (für lau oder gegen einen kleinen Obulus). Aber sie müssen auch dann an die gesetzlichen Vorschriften denken, wenns keinen ßrger geben soll. D.h.: Mit Verbrennerheli weiter als 1,5 km von der nächsten Ortschaft und Modell grundsätzlich unter 5 kg (vollgetankt). Ansonsten muss eine personen- und modellbezogene Aufstiegserlaubnis beim Luftamt eingeholt werden (fragt mich nicht, wieviel das kostet).
                              Anders herum: Mit ´nem Elektrohubi unter 5 kg darf ich theoritisch durch ´ne Einkaufspassage in der Innenstadt fliegen (natürlich, ohne jemanden zu gefährden)!

                              Gruß Guido

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                              • gleching
                                Member
                                • 13.11.2003
                                • 189
                                • Guido

                                #30
                                Besuch vom Ordnungsamt

                                @schwaabbel
                                Ich weiss nicht, was das für komische Vereine in Deiner Gegend mit vielleicht noch komischeren Satzungen sind. Schwaben, gelle? (Ich hab´nichts gegen Schwaben&#33
                                Aber wie kommste darauf, dass ich ein Freund von Auflagen bin. Im Gegenteil! Gesetze sind doch nur dazu da, das Leben von Menschen mit unterschiedlicher Interessen- und Motivationslage gegenseitig erträglicher werden zu lassen. Deshalb liegst Du mit Deiner Bemerkung ziemlich daneben (ich werd´s aber ertragen können) .
                                Guido

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