Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

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  • Andreas Bleyer
    Member
    • 23.10.2005
    • 978
    • Andreas

    #16
    AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

    Moin,

    Habt ihr überhaupt schon nachgedacht, über was ihr da diskutiert? Angenommen es passiert ein Unfall, vielleicht mit erheblichem Personenschaden. Innerhalb von 10 Minuten sind Rettungswagen, Hubschrauber, Polizei und jede menge Zuschauer vor Ort. Ich möchte jetzt den sehen, der als erstes mal den Hubschrauber manipuliert, anstatt erste Hilfe zu leisten. Wenn er überhaupt noch zu einer sinnvollen Reaktion fähig ist.
    GruÃ?, Andreas

    Wenn ich Heli fliege, ist der groÃ?e Propeller oben und der kleine hinten.

    Kommentar

    • mike65
      mike65

      #17
      AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

      Zitat von Andreas Bleyer Beitrag anzeigen
      Habt ihr überhaupt schon nachgedacht, über was ihr da diskutiert? Angenommen es passiert ein Unfall, vielleicht mit erheblichem Personenschaden. Innerhalb von 10 Minuten sind Rettungswagen, Hubschrauber, Polizei und jede menge Zuschauer vor Ort. Ich möchte jetzt den sehen, der als erstes mal den Hubschrauber manipuliert, anstatt erste Hilfe zu leisten. Wenn er überhaupt noch zu einer sinnvollen Reaktion fähig ist.
      Täusch dich nicht. Es gibt auch Leute die sich schnell aus dem Staub machen würden.

      LG Mike

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      • ralfk.7162
        Senior Member
        • 17.09.2008
        • 1453
        • Ralf
        • Salach fast vor der Haustüre

        #18
        AW: Wildflieger Versicherung DMFV Information wichtig!

        Danke für die Infos Glaube das bei vielen wieder etwas Klarheit in diesem Versicherungsdschungel gekommen ist. Zumindest geht es mir so.



        Mfg R
        [FONT="Comic Sans MS"]Nichts ist so beständig , wie die Fassade die wir zeigen.[/FONT]

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        • KaGo
          Member
          • 30.10.2011
          • 274
          • Karsten
          • Lauta / Sachsen

          #19
          AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

          Vielen Dank für die Infos.
          Und wegen solchen Mitbürgern, wie im Beitrag 5, haben wir ja so viele Gesetze.
          Da will jemand informieren und schon denkt man darüber nach wie man manipulieren und die Regeln verfälschen kann.
          Wenn dann die Versicherung dahinter kommt ist es auf die Dauer für alle von Nachteil. Kontrollen werden verschärft, Regeln werden härter, Versicherungen teurer.
          Aber dann kann man ja wieder schimpfen wie doof alle sind.
          Und soetwas auf nüchternen Magen.
          Karsten

          Kommentar

          • Rambole
            Senior Member
            • 19.09.2009
            • 6877
            • Rainer
            • Schönaich,Raum Stuttgart

            #20
            AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

            Zitat von Helibeginner Beitrag anzeigen
            Ja, sicher. Gutachter sind keine Hellseher.



            Unwahrscheinlich ja, aber nicht unmöglich.
            Sorry aber ehrlich gesagt kann ich nicht ganz nach vollziehen, warum DU eigentlich noch mitliest, wenn du es sowieso schon besser weisst
            Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

            Kommentar

            • MarkusM
              Senior Member
              • 24.09.2006
              • 1058
              • Markus
              • Airfield Arheilgen

              #21
              AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

              Hallo Rainer!

              Danke für die Info!
              GruÃ? Markus
              Diskutiere nie mit einem Idioten. Er gewinnt dann durch Erfahrung.

              Kommentar

              • BugBear
                BugBear

                #22
                AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

                Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                Ich war Heute auf der Messe in Karlsruhe , sah einen DMFV Stand und dachte mir....tolle Gelegenheit um wegen Wildfliegerversicherung nach zu fragen!

                Da es in letzter Zeit immer wieder Diskussionen bezüglich Versicherungschutz im Wildfliegen gab, möchte ich folgendes für DMFV Mitglieder [SIZE="4"]mit Zusatzversicherung [/SIZE]klar stellen :

                Wenn man auf einem Feldweg startet ,ohne die Genemigung von der Gemeinde,hat man TROTZDEM Versicherungsschutz!

                Wenn man natürlich startet , obwohl man eine Wandergruppe mit zich Personen in 100 Meter Entfernung auf sich zukommen sieht ,zahlt trotzdem die Versicherung im Versicherungsfall.....jedoch kann man dann vor Gericht strafrechtlich wegen grober Fahrlässigkeit dran kommen und bestraft werden!

                Wenn man sich aber vorausschauend verhält und nicht grob fahrlässig an einem Weg fliegt, wo es sehr viel Publikumsverkehr hat, hat man auf jeden Fall Versicherungsschutz!

                Zum Thema 5 Kilo Grenze.....

                Egal ob man nach dem Crash etwas vom Heli verschwinden lässt, der Gutachter rechnet das Abfluggewicht auf jeden Fall aus

                Wenn der Heli mehr als 5 Kilo wiegt, zahlt (achtung dieser Beitrag bezieht sich auf den DMFV mit Zusatzversicherung) die Versicherung trotzdem den Schaden!
                Wenn aber der Richter und Gutachter feststellen, dass der Schaden bzw. die Verletzung nicht so schwehr gewesen wäre, wenn das Model unter 5 Kilogramm gewesen wäre, muss man mit einer Strafe und Verurteilung rechnen!

                Das heisst, wenn man umsichtig und nicht "mir doch egal, wenn da alle 1 - 2 Minuten ein Reiter über meinen Landeplatz reitet" fliegt, hat man wenn das Model unter 5 KG bleibt, auch dann Versicherungsschutz, wenn man keine Aufstiegsgenehmigung vom Grundstücksbesitzer hat!

                Grüßle Rainer
                Hallo Rainer,

                was du da so geschrieben hast sollte normalerweise jedem Wildflieger bekannt sein. Und zwar bevor man das Wildfliegen beginnt.
                Aber der Grundstückseigentümer kann dir keine Aufstiegsgenehmigung erteilen. Sondern nur die Erlaubnis sein Grundstück zu betreten/ benutzen.
                Und die Erlaubnis (schriftlich) ist für einen Wildflieger deshalb so wichtig damit dieser belegen kann das man das auch darf. Wenn nun der z.B. Schadensfall eintreten sollte und der Eigentümer nicht gefragt wurde oder sich nun nicht mehr an ein Absprache erinnert so kann der Wildflieger vom Eigentümer angezeigt werden. Damit das nicht passieren kann weist der DMFV auf eine schriftliche Erlaubnis hin.

                Gruß Volker

                Kommentar

                • Michael-HF
                  Michael-HF

                  #23
                  AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

                  Volker,

                  das entscheidende an der Info ist doch, dass bei Nichtvorlage einer solchen Genehmigung vielleicht ein Strafgeld wg. unerlaubtem Betreten des Grundstücks fällig wird, die Versicherung den Piloten jedoch nicht automatisch für den angerichteten Schaden in Regress nimmt. Finde ich schon wichtig.

                  Schriftlich und verbindlich gibt's diese Erklärung vom DMFV aber nicht, oder?

                  Kommentar

                  • Take5
                    Senior Member
                    • 23.09.2010
                    • 4321
                    • Christian
                    • Wildflieger Mannheim, O-Town

                    #24
                    AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

                    Genau dies ist der Punkt, der interessant ist!

                    Grüße Chris

                    Kommentar

                    • leodragonfly
                      Airfotoservice.de
                      Foto- & Videoaufnahmen
                      • 24.06.2007
                      • 1586
                      • Thomas
                      • bei Gardelegen/Wietzendorf (Soltau)

                      #25
                      AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

                      Zitat von Michael-HF Beitrag anzeigen
                      Schriftlich und verbindlich gibt's diese Erklärung vom DMFV aber nicht, oder?
                      Steht sicherlich (muss ja) in den Versicherungsbedingungen. Nur etwas unverständlicher ausgedrückt, wie immer halt bei Versicherungen ;-)
                      GruÃ? LEO

                      Kommentar

                      • BugBear
                        BugBear

                        #26
                        AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

                        Zitat von Michael-HF Beitrag anzeigen

                        ...Schriftlich und verbindlich gibt's diese Erklärung vom DMFV aber nicht, oder?
                        Hallo,

                        doch!
                        Schon mal Kontakt mit dem DMFV deswegen aufgenommen?
                        Die schriftliche Erlaubnis ist nur dazu da dir den Rücken freizuhalten.

                        Gruß Volker

                        Kommentar

                        • Taumel S.
                          Senior Member
                          • 31.12.2008
                          • 26320
                          • Helfried
                          • Ã?sterreich

                          #27
                          AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

                          Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                          wenn das Model unter 5 Kilogramm gewesen wäre, muss man mit einer Strafe und Verurteilung rechnen!
                          Heißt das, die Versicherung zahlt zwar, und man muss "nur" mit einer Strafe rechnen oder holt sich die Versicherung das ganze Geld im Fall einer Verurteilung wegen der 5 Kilo wieder zurück?

                          Kommentar

                          • idefix-1972
                            Senior Member
                            • 10.06.2007
                            • 2340
                            • Kai
                            • owl

                            #28
                            AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

                            Also ich verstehe nicht, warum ein informativer Beitrag wieder einmal so zwerpflückt werden muss nach dem Motto : "aber was, wenn ......." und immer wieder scheinheilige Gründe gesucht werden so einen Fred zuzumüllen.

                            Eines ist doch wohl (ich hoffe allen) klar:

                            Die Versicherung ist eine Pflichthaftpflichtversicherung ohne wenn und aber.

                            Diese springt zum Schutze des/der Geschädigten im Schadensfalle ein. Ohne wenn und aber. Dafür ist es eine Haftpflichtversicherung.

                            Wenn sich im Nachhinein rausstellen sollte, daß Vorschriften wie die 5kg- Grenze etc. nicht eingehalten worden sind, kann die Versicherung den Piloten zur Verantwortung ziehen.

                            Und das entscheiden dann im Zweifel Gerichte.

                            Dazu gehört dann meist auch ein Gutachter, die Wrackteile etc.

                            Einfacher ist es doch, wenn man sich an die geltenden Regeln hält, diese nicht versucht irgendwie zu umgehen oder meint "passiert schon nichts".

                            Das im Zusammenhang mit gegenseitiger Rücksichtnahme auf andere Personen (Spaziergägnger, Nachbarn, Reiter, etc.) macht die Sache Modellfliegen gleich entspannter.

                            BTW gibt es auch die Möglichkeit, eine Aufstiegerlaufnis nach § 16 LuftVO zu beantragen für den Ort wo man über 5kg fliegen möchte.

                            Und ich spreche jetzt ausdrücklich für Deutschland - wie es in anderen Ländern aussieht weis ich nicht.

                            Gruß

                            Kai
                            Infos über mich in meinem Profil.

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                            • leodragonfly
                              Airfotoservice.de
                              Foto- & Videoaufnahmen
                              • 24.06.2007
                              • 1586
                              • Thomas
                              • bei Gardelegen/Wietzendorf (Soltau)

                              #29
                              AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

                              Zitat von idefix-1972 Beitrag anzeigen
                              Also ich verstehe nicht, warum ein informativer Beitrag wieder einmal so zwerpflückt werden muss nach dem Motto : "aber was, wenn ......."
                              An alle "Zerpflücker" ;-)
                              macht euch doch mal die Mühe den DMFV ganz speziell auf dieses Thema anzuschreiben und mit dem Vermerk das hier als hochoffiziell zu veröffentlichen und gut ist. Wäre das nicht mal ne Idee.

                              Der DMFV ist nicht dein Feind, sondern dein Freund, solange du dich nicht grob fahrlässig verhälst!
                              Zuletzt geändert von leodragonfly; 26.03.2012, 13:59.
                              GruÃ? LEO

                              Kommentar

                              • Manfred
                                Senior Member
                                • 16.08.2005
                                • 7263
                                • Manfred
                                • Hagen NRW

                                #30
                                AW: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig!

                                Schriftlich, das wäre schön. Ihr macht es euch nach meiner Meinung mit der Info zu einfach. Schaut einfach mal auf die KFZ Haftpflicht da wird um jeden Cent gekämpft. Wie ein Richter entscheidet oder sich nach einem Schuldspruch die Versicherung verhält kann von uns niemand voraus sagen.
                                Klar sind nur die 5kg., die sind Gesetzlich geregelt .
                                Zu der Genehmigung des Grundstückseigentümers da tut es auch ein Zeuge allein eingeholt sollt es schriftlich sein, besser ist besser. Ich wollte hier aber bestimmt nicht´s zerreden.
                                Ich sehe und schätze es nur so ein wie es Real ausgehen kann da man sich mit mehr Gewicht außerhalb der Zulassung befindet .
                                Und das wird ein Richter nicht anders sehen.
                                GruÃ? Manfred

                                Kommentar

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