Da es in letzter Zeit immer wieder Diskussionen bezüglich Versicherungschutz im Wildfliegen gab, möchte ich folgendes für DMFV Mitglieder [SIZE="4"]mit Zusatzversicherung [/SIZE]klar stellen :
Wenn man auf einem Feldweg startet ,ohne die Genemigung von der Gemeinde,hat man TROTZDEM Versicherungsschutz!
Wenn man natürlich startet , obwohl man eine Wandergruppe mit zich Personen in 100 Meter Entfernung auf sich zukommen sieht ,zahlt trotzdem die Versicherung im Versicherungsfall.....jedoch kann man dann vor Gericht strafrechtlich wegen grober Fahrlässigkeit dran kommen und bestraft werden!
Wenn man sich aber vorausschauend verhält und nicht grob fahrlässig an einem Weg fliegt, wo es sehr viel Publikumsverkehr hat, hat man auf jeden Fall Versicherungsschutz!
Zum Thema 5 Kilo Grenze.....
Egal ob man nach dem Crash etwas vom Heli verschwinden lässt, der Gutachter rechnet das Abfluggewicht auf jeden Fall aus

Wenn der Heli mehr als 5 Kilo wiegt, zahlt (achtung dieser Beitrag bezieht sich auf den DMFV mit Zusatzversicherung) die Versicherung trotzdem den Schaden!
Wenn aber der Richter und Gutachter feststellen, dass der Schaden bzw. die Verletzung nicht so schwehr gewesen wäre, wenn das Model unter 5 Kilogramm gewesen wäre, muss man mit einer Strafe und Verurteilung rechnen!
Das heisst, wenn man umsichtig und nicht "mir doch egal, wenn da alle 1 - 2 Minuten ein Reiter über meinen Landeplatz reitet" fliegt, hat man wenn das Model unter 5 KG bleibt, auch dann Versicherungsschutz, wenn man keine Aufstiegsgenehmigung vom Grundstücksbesitzer hat!
Grüßle Rainer





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