funktionierendes Maschinengewehr im Modellhubschrauber

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  • MarkusM
    Senior Member
    • 24.09.2006
    • 1058
    • Markus
    • Airfield Arheilgen

    #31
    Re: funktionierendes Maschinengewehr im Modellhubschrauber

    Moin Sky!

    Zitat von Sky
    Wo kein Kläger, da kein Richter!

    Gehe einfach zu einer Behörde und informiere Dich, dann kannst Du beruhigt sein und das wars auch schon.

    Und beantrage gleich einen Waffenschein für deinen Heli.

    LG,
    Sky
    5. Regelungen für Gas- und Signalwaffen

    5.1. Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen

    Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTBZulassungszeichen

    tragen, ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

    5.2. Diejenigen, die solche Waffen in der ßffentlichkeit führen wollen, bedürfen

    einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein -
    ( § 10 Abs. 4 Satz 4

    i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1). Bei der Erteilung

    des kleinen Waffenscheins wird von der Behörde die Zuverlässigkeit ( § 5

    WaffG) und die persönliche Eignung (§ 6 WaffG) überprüft.

    5.3. Darüber hinaus muss ein Waffenhändler bei der Veräußerung von Gas- und

    Signalwaffen den Käufer auf die Strafbarkeit des Führens ohne kleinen

    Waffenschein hinweisen und die Erfüllung dieser Hinweispflicht

    protokollieren ( § 35 Abs. 2 Satz 2 WaffG).
    Und:

    3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
    Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.

    Ausnahmen:
    a) Notwehr, Notstand
    b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
    c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
    (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
    (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
    d) im befriedeten Besitztum - durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Genehmigung - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
    mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist
    Ok, ich denke ich habe mich geirrt.
    Fettgedrucktes dürfte nach meinem Verständniss auch für Flugtage gelten.

    Sicher bin ich mir da allerdings nicht

    § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

    (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn

    1.
    der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
    2.
    der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
    3.
    eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

    (3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

    (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden

    1.
    auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
    2.
    auf das Schießen in Schießstätten (§ 27),
    3.
    soweit eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 vorliegt,
    4.
    auf das gewerbliche Ausstellen der in Absatz 1 genannten Waffen auf Messen und Ausstellungen.
    ßbrigens:

    § 53 Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1.
    entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt,
    .
    .
    .
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
    Wo kein Kläger, da kein Richter
    Wäre mir aber zu heikel, insbesondere mit Waffengesetz in D.
    Man denke nur an einen Spaziergänger der es knallen hört...
    GruÃ? Markus
    Diskutiere nie mit einem Idioten. Er gewinnt dann durch Erfahrung.

    Kommentar

    • Rene D.
      Rene D.

      #32
      Re: funktionierendes Maschinengewehr im Modellhubschrauber

      Hi!

      Und wenn es erlaubt sein sollte (was in meinen Augen definitiv NICHT der Fall ist) so ein Teil zu besitzen und abzufeuern , hat man spätestens hier ein Problem:

      d) im befriedeten Besitztum - durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Genehmigung ...
      Der befriedete Besitztum hört in dem Fall spätestens an den Grenzen des Modellflugplatzes auf. D.h. das das Gerät das Grundstück nicht verlassen darf. Wobei zu klären ist ob ein Modellflugplatz überhaupt als befriedeter Besitztum gilt da er ja nicht , wie das Wort schon sagt, durch eine deutliche Abgrenzung (Zaun,Hecke,Mauer..) "eingefriedet" ist.

      Ein uneingezäuntes Grundstück gilt nämlich als "nicht eingefriedet". Und auf einem nicht eingefriedeten Besitztum darf eine Schreckschusswaffe nicht abgefeuert werden. Auch nicht mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers.


      Kommentar

      • schwaabbel
        schwaabbel

        #33
        Re: funktionierendes Maschinengewehr im Modellhubschrauber

        Zitat von helinator

        solange es keine Nachbildung einer handschusswaffe ist und
        kein projektil austritt is das bedenkenlos
        Geile Aussage, dann ist ja der James Bond Kugelschreiber auch erlaubt

        Und ob so Bilder , mit den Benzin- Bomben, wie von la Ferte wirklich nötig sind ? Ist in Deutschland übrigens verboten. Zum Glück, wenn ich daran denke, das Hinz u. Kunz auf so tolle Ideen kommen, schon mit Top Piloten findet ich das Gefahren Potenzial unnötig hoch.

        m.M. alles nur Potenz- Ersatz!
        Gruß frank

        Kommentar

        • helicopterfly
          helicopterfly

          #34
          Re: funktionierendes Maschinengewehr im Modellhubschrauber

          Hallo

          Ausserdem muss man im Besitz eines sogenannten "kleinen Waffenscheins" sein, der ist aber problemlos erhältlich, solange das Polizeiliche Führungszeugnis nichts gegenteiliges aussagt
          Ist auch schwachsinn Für eine Schreckschusswaffe braucht man nur über 18 zu sein.
          Hätte sonst wohl keine P22 im Haus liegen.


          Gruß:Stephan

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          • MarkusM
            Senior Member
            • 24.09.2006
            • 1058
            • Markus
            • Airfield Arheilgen

            #35
            Re: funktionierendes Maschinengewehr im Modellhubschrauber

            Hallo Stephan!

            Mitnichten Schwachsinn... aber Danke dafür!

            Seit 01.04.2003 ist zum Führen ausserhalb des eigenen Grundstücks eben dieser Schein erforderlich.

            Wirst Du ohne erwischt ist das unerlaubter Waffenbesitz. Punkt.

            Was Du zuhause hast spielt keine Rolle.

            Verwechsel das bitte nicht, Besitz und kauf ist immer noch ab 18 Jahren erlaubt, das FßHREN nicht

            Also bitte erst informieren, dann urteilen!
            GruÃ? Markus
            Diskutiere nie mit einem Idioten. Er gewinnt dann durch Erfahrung.

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            • helicopterfly
              helicopterfly

              #36
              Re: funktionierendes Maschinengewehr im Modellhubschrauber

              Hallo

              Seit 01.04.2003 ist zum Führen ausserhalb des eigenen Grundstücks eben dieser Schein erforderlich´.
              Oh Sorry das hab ich auch nicht gewusst. Dachte man darf auch damit rumlaufen.( Was ich natürlich nicht mache )

              Gruß: Stephan

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              • zaphod
                zaphod

                #37
                Re: funktionierendes Maschinengewehr im Modellhubschrauber

                Ich verstehe die Diskussion nicht und finde sie ziemlich absurd. Ich finde es absolut klasse an einem Militär Scale Heli!!! Wer zu so etwas NEIN sagt, der darf auch kein Militär-Modell bauen. Und es wird ja auch niemand gezwungen sich das anzusehen.

                Kommentar

                • MarkusM
                  Senior Member
                  • 24.09.2006
                  • 1058
                  • Markus
                  • Airfield Arheilgen

                  #38
                  Re: funktionierendes Maschinengewehr im Modellhubschrauber

                  Hallo Zaphod!

                  Zitat von zaphod
                  Ich verstehe die Diskussion nicht und finde sie ziemlich absurd. Ich finde es absolut klasse an einem Militär Scale Heli!!! Wer zu so etwas NEIN sagt, der darf auch kein Militär-Modell bauen. Und es wird ja auch niemand gezwungen sich das anzusehen.
                  Starker Tobac was Du da vom Stapel lässt...

                  Mal unabhängig davon das es durchaus technisch reizvoll ist...
                  ...es ist nunmal nicht wirklich legal!

                  Ist aber im Prinzip die gleiche Diskussion wie "Hakenkreuze an WWII Flugzeugen"

                  Aber wenn schon Militär-Scale dann muss das auch RICHTIG funktionieren. Die echten verballern auch keine Platzpatronen
                  GruÃ? Markus
                  Diskutiere nie mit einem Idioten. Er gewinnt dann durch Erfahrung.

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