Auch Retpul hat sicherlich ein Interesse daran, dass das Logo und damit auch die Marke im Sinne des Unternehmens dargestellt werden. Und das ist nur durch die ausschliessliche Verwendung durch "lizenzierte" Modellflieger sichergestellt. Eine Marke ist schliesslich das höchste Gut eines Unternehmens, da wird eine Menge Geld investiert, um sie zu etablieren, und es ist aus dieser Sicht vielleicht verständlich, warum Unternehmen nicht möchten, dass diese Marke durch unkontrollierte Verwendung geschädigt wird.
Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
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AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Es geht dabei ja nicht darum, dem Modellbauer einen Strich durch die Rechnung zu machen. Sicher ist ein Logo evtl. auch gute Werbung, aber wenn beispielsweise ein tolles Airbus A380-Modell mit Lufthansalackierung in der Luft auseinanderbricht oder durch einen Steuerfehler in Zuschauer kracht und das ganze dann in den Nachrichten, der Bildzeitung und auf youtube als Topvideo zu sehen ist, kann das für Lufthansa durchaus eine Imagekatastrophe sein.Wenn eine Firma Modelle am Fleißband mit fertigem Design baut. Dann verstehe ich es schon, wenn sich der Rechteinhaber zur Wehr setzt.
Auch Retpul hat sicherlich ein Interesse daran, dass das Logo und damit auch die Marke im Sinne des Unternehmens dargestellt werden. Und das ist nur durch die ausschliessliche Verwendung durch "lizenzierte" Modellflieger sichergestellt. Eine Marke ist schliesslich das höchste Gut eines Unternehmens, da wird eine Menge Geld investiert, um sie zu etablieren, und es ist aus dieser Sicht vielleicht verständlich, warum Unternehmen nicht möchten, dass diese Marke durch unkontrollierte Verwendung geschädigt wird.Gru�
Carsten
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Ersatzteilkäufer
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Wir reden hier von nem Rc Hersteller der muss damit rechnen das er auf einem
Heli Auto Boot oder Frosch sofern ferngelenkt dargestellt oder der Name zu
lesen ist warum sonst haste immer Aufkleber dabei die kannste auch auf deinen
Hamster kleben.
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conny
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
HIZitat von Ersatzteilkäufer Beitrag anzeigenWir reden hier von nem Rc Hersteller der muss damit rechnen das er auf einem
Heli Auto Boot oder Frosch sofern ferngelenkt dargestellt oder der Name zu
lesen ist warum sonst haste immer Aufkleber dabei die kannste auch auf deinen
Hamster kleben.
was einer privat macht bleibt ihm selbst überlassen ,das ist mal klar. D.h. du kannst deinen Hamster brushen wie du möchtest (aber Achtung: Tierschutz beachten !) :-)
Wenn du aber Aufkleber mit nem geschützten Warenzeichen eines anderen druckst und in Verkehr bringst dann solltest du besser eine schriftliche Genehmigung in der Tasche haben.
Auf die Hauben bezogen heisst das : Für Dich darfste machen was du willst , verkaufst du die Hauben aber, riskierst du Probleme . Trotzdem gilt "wo kein Kläger da kein Richter" und ich denke ein Hersteller wird sich das schon überlegen, ob er dagegen vorgeht . Würde aber beispielsweise Robbe nen 450 er Komplettset mit HC mit einem V-Stabi Aufkleber verzieren, so bin ich mir sicher, Mikado hätte da was einzuwenden :-) ..und würde wohl Recht bekommen da hier ja die Voraussetzungen des Opel-Blitz Urteils nicht gegeben sind und somit schlicht eine Verletzung des Markenrechts vorläge.
Gruß
Conny
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AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Sehe dass 100% genau wie Du!Zitat von Markus Brand Beitrag anzeigenDu solltest bei gewerblichen Absichten eine Genehmigung oder Lizenz beim Rechteinhaber beantragen.
Wer Firmenlogos gewerblich brushed - oder auf seinen Hauben bei gewerblichen Veranstaltungen solche ausstellt - wird wohl "Probleme" bekommen können..
Privat - dh auch beim normalen Fliegen im Verein - sehe ich da aber eigentlich keine Probleme..
Das angeführte "neue Urteil" streift hiesigen Sachverhalt nur in einem geringen Ausmass - dh. beantwortet die hier gestellten Rechtsfragen eigentlich nicht.
Grüße
ThomasStay hungry. Stay foolish.
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Mr.Jack
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
So....ich als Medienrechtler geb jetzt auch mal meinen Sempf dazu!
Du kannst diverse Firmenlogos auf DEINE persönliche Haube lackieren.
Allerdings KßNNTE eine Firma schon in dem Moment rechtlich gegen dich vorgehen, in dem du mit dieser Haube in die ßffentlichkeit trittst.
Mehrere Hauben für Bekannte zu lackieren und dafür womöglich noch Geld zu verlangen (egal in welcher Höhe) würde ich auf keinen Fall empfehlen, das KANN teuer werden, in der Regel wird aber WENN dann nur auf Beseitigung und Unterlassung geklagt.
Glaubt nicht, dass ein Hersteller sich über kostenlose Werbung freut!!!
Fühlt sich ein Hersteller zu sehr auf den Schlips getreten, dann läuft es ganz normal ab.
Sprich: Beseitung - Unterlassung - Schadenersatz
Um meinen Rechts-Dozenten zu zitieren:
"Ein kurzer Blick ins Gesetz beschleunigt die Rechtsfindung" *g*
Hier mal ein paar Auszüge...
Markengesetz (MarkenG)
§ 3 MarkenG - Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
§ 14 MarkenG - Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke; Unterlassungsanspruch; Schadensersatzanspruch
(3) Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt, so ist es insbesondere untersagt,
...
2. unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
3. unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen, ...
§ 18 MarkenG - Vernichtungs und Rückrufansprüche
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren in Anspruch nehmen. Satz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte anzuwenden, die vorwiegend zur widerrechtlichen Kennzeichnung der Waren gedient haben.
(2) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Rückruf von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch nehmen.
(3) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.
Ich würde mir in deinem Fall auf jeden Fall eine Stellungnahme der jeweiligen Hersteller und Firmen einholen, dann bist du auf der sicheren Seite! JEDE Firma hat ein paar Markenrechtler die nur nach solchen Fällen suchen...
Das Urheberrecht spielt evtl. auch noch ne Rolle....aber ich bin Markenrechtler ;-)
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AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
hallo
also ich kann dir auch nur empfehlen und frag einfach freundlich bei den jeweiligen
firmen ggf. importeuren oder werbeabteilungen an. ich hab hier in den meisten
fällen positive erfahrungen gemacht. bis auf eine div. limo fabrik in österreich
hab erst letztens eine karosse deswegen abgelehnt zu lackieren!
aber ich hätte gleich noch eine andere frage an die fachleute hier.
wie sieht es denn aus mit div. logos und firmennamen,
wo ich weis, dass weder logo noch name geschützt sind und auch keinerlei
geschmacksmuster angemeldet sind? diese dürfte ich doch ohne weiteres umsetzen?
grüssle
hermannZuletzt geändert von hermslein; 22.02.2010, 14:48.
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Mr.Jack
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Kurz?Zitat von hermslein Beitrag anzeigenhallo
aber ich hätte gleich noch eine andere frage an die fachleute hier.
wie sieht es denn aus mit div. logos und firmennamen,
wo ich weis, dass weder logo noch name geschützt sind und auch keinerlei
geschmacksmuster angemeldet sind? diese dürfte ich doch ohne weiteres umsetzen?
grüssle
hermann
Nein, darfst du nicht.
Warum?
siehe:
§ 4 MarkenG - Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
...
3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
....
Auf deutsch:
Sobald ein Symbol/Logo/Name eine gewissen Geltung in der ßffentlichkeit erlangt hat (notorische Bekanntheit) greift automatisch das Markenschutzgesetz. Und das auch ohne spezielle Anmeldung.
AUSSER:
§ 8 MarkenG - Absolute Schutzhindernisse
...
(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1. denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
2. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
4. die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen,
5. die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
6. die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
7. die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
8. die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
9. deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder
10. die bösgläubig angemeldet worden sind.
1. und 2. wiederum auf Deutsch vereinfacht:
"Limonade" kann nicht als Marke angemeldet werden da es ein allgemein gebräuchliches Wort ist und jegliche Unterscheidungskraft fehlt. "Hermsleins Limonade" ginge hingegen als Marke durch.
Suchs dir aus ob in deinem Fall etwas zutrifft ;-)Zuletzt geändert von Gast; 22.02.2010, 15:07.
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TopSan
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Moin Conny!
Nochmals: es geht nicht um das Modell, ebenso wurde vom BGH nicht zwischen privat oder gewerblich unterschieden - es ging um die verwendeten MARKEN auf den Modellen - (hier war es der Opel - Blitz)
Darum hat Dr. Felling als unbestrittener Experte in jenem Artikel auch ein klares Fazit gezogen:
----------
Damit kann nicht nur der einzelne Modellbauer sein Original nachbauen, auch die Modellbauindustrie kann ohne Abschluss von Lizenzverträgen verkleinerte Modelle des Originals auf den Markt bringen. [...]
----------
Mehr mag ich aus dem Artikel nicht zitieren - nicht dass ich mich anschließend auch noch mit der (C) - Problematik herumschlagen muss
Daher auch nochmals die Quellenangabe: MODELL, Ausgabe 3/ 2010, Seite 105.
Ich denke, hier handelt es sich um eine richtungsweisende Entscheidung, mit der jener Themenkomplex endlich eindeutig und abschließend zu Gunsten aller "Modeller" beschieden wurde.
Bislang war diese Frage aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzungen ja ein recht lukrativer geschäftszweig für gewisse Kreise - der BGH hat jedoch klar ausgesagt "dass das Markenrecht nicht verletzt sei".
Damit gehören die Unverschämtheiten gewisser Abmahnexperten und auch recht bekannter "RotRinderLogo"- Kläger ab sofort der Vergangenheit an.
Erstaunlich dabei finde ich als Skeptiker hauptsächlich, dass ausgerechnet das diesbezüglich höchste deutsche Gericht eine solche Grauzone zum Wohle der Nutzer geschlossen hat.
Aber nun gut - mit Blick auf andere Entscheidungen zu Markenrecht etc. scheint dies ein begrüßenswerter Trend zu sein, um dem davon lebenden Abkassierer- und Arroganzlerpack samt deren völlig überzogenen Forderungen zu begegnen...
In diesem Sinne fröhliches Scale-bauen!
Gruß aus dem Wald...
Frank
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TopSan
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Moin Mr.Jack!
Bis gestern hätte ich Dir zugestimmt - seit heute aber nicht mehr :-)Zitat von Mr.Jack Beitrag anzeigenKurz?
Nein, darfst du nicht.
Warum? Nun - in besagtem BGH - Urteil vom 14.01. hat das Gericht festgestellt, dass das Markenrecht NICHT verletzt ist, wenn auf verkleinerten Modellen eines Originals Markenzeichen etc. abgebildet sind.
Dem BGH war also nicht wichtig, wie sich das Markenrecht hier gerne sieht oder verhält - die entscheidende Fragestellung war "Markenrecht verletzt oder nicht"
Genau DAS ist die eigentliche und bemerkenswerte Neuheit, die uns alle mächtig freuen sollte!
Gruß in die Runde aus dem abtauenden Wald...
Frank
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Mr.Jack
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Zitat von TopSan Beitrag anzeigenMoin Mr.Jack!
Bis gestern hätte ich Dir zugestimmt - seit heute aber nicht mehr :-)
Warum? Nun - in besagtem BGH - Urteil vom 14.01. hat das Gericht festgestellt, dass das Markenrecht NICHT verletzt ist, wenn auf verkleinerten Modellen eines Originals Markenzeichen etc. abgebildet sind.
Dem BGH war also nicht wichtig, wie sich das Markenrecht hier gerne sieht oder verhält - die entscheidende Fragestellung war "Markenrecht verletzt oder nicht"
Genau DAS ist die eigentliche und bemerkenswerte Neuheit, die uns alle mächtig freuen sollte!
Gruß in die Runde aus dem abtauenden Wald...
Frank
Leute Leute, langsam!
Lest euch das Urteil genau durch!
Es trifft die Modellheli-Problematik leider nicht!
"Das Opel-Blitz-Zeichen werde von den Verbrauchern nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen und nicht als Hinweis auf die Herkunft des Modellautos, so der BGH. "
Der BGH hat die Klage nur abgewiesen, weil die Spielzeugfirma das Opel-Logo auch MODELLautos gedruckt hat! Würde diese Firma das Opel-Logo auf ECHTE Autos drucken, dann hätten Sie Schadenersatz zahlen müssen und Opel hätte Recht bekommen.
In UNSEREM Fall gibt es beispielsweise die Firma ALIGN, die auf MODELLhauben ihren Schriftzug anbringt. Der Threadersteller möchte GENAU dies auch tun!
Juristisch hat das NULL mit dem genannten Opel-Urteil zu tun! Er druckt den Schriftzug ja nicht auf ein Modell des Modells!
Geltung hätte dieses Urteil, wenn Align ECHTE Helikopter herstellt und hier jemand den Schriftzug auf MODELLE aufbringen würde!
Juristisch gesehen entsteht durch jede selbst bedruckte Alignhaube ein Schaden für die Firma Align weil sie ja theoretisch deswegen eine Haube weniger verkauft.
DOCH, SO DENKEN JURISTEN! ;-)
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rosti
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Ich fürchte, wir müssen hier sehr genau unterscheiden, ob es sich um die Abbildung eines Markenzeichens auf einem (annähernd) vorbildgetreuem Modell handelt (bei dem auch das Markenzeichen dem Orginal entsprechend nachgebildet ist) - oder um eine sonstige Verwendung eines Markenzeichens auf einem Modell. Wir sind hier bei rc-heli, also wird es in aller Regelm um den zweiten Fall gehen, über den der von Dir zitierte Teil des Artikels m.E. keine Ausage macht.Zitat von TopSan Beitrag anzeigenWarum? Nun - in besagtem BGH - Urteil vom 14.01. hat das Gericht festgestellt, dass das Markenrecht NICHT verletzt ist, wenn auf verkleinerten Modellen eines Originals Markenzeichen etc. abgebildet sind.
Frank
Ups, ich komme zu spät. Mr. Jack hat es auf den Punkt gebracht.Zuletzt geändert von Gast; 22.02.2010, 18:29.
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TopSan
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Moin Mr. Jack wieder!
Eben das sagte ich ja: "dass das Markenrecht NICHT verletzt ist, wenn auf verkleinerten Modellen eines Originals Markenzeichen etc. abgebildet sind."
Deiner Argumentation folgend, dürfte man also z. B. ein "Robinson" auf sein R22 Scale - Modell kleben- oder eben den vielverklagten roten Doppelochsen auf eine Extra o.ä. - aber eben kein "Mikado" auf seine selbst gebaute/ lackierte Haube.
Stimmt, so denke Juristen - drum will man als Normalbürger jenes Volk auch am liebsten nur von sehr weit weg sehen :->
Nichtsdestrotz: die Scalefreaks dürfen sich endlich ungestraft austoben...
Gruß aus dem Wald...
Frank
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TopSan
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Moin Rosti!
Da widerspreche ich Dir aber heftig!Zitat von rosti Beitrag anzeigenWir sind hier bei rc-heli, also wird es in aller Regelm um den zweiten Fall gehen, über den der von Dir zitierte Teil des Artikels m.E. keine Ausage macht.
Schau mal durch die Foren - die Scalefraktion ist recht zahlreich - und um die geht es bei dem Urteil!
...gibt halt doch noch mehr als nur "uns Stöckle- Zappelhelifans"
Schmunzelnder Gruß aus dem Wald...
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AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Hi,
Krasse Diskussion mit viel rechtlichen Hintergrund.
Aber ehrlich: wenn einer ne Haube mit dem orginalen Schriftzug haben will, soll er sich eine von dem Hersteller kaufen. Wenn er eine individuell gebrushte haben will, hat man als "Künstler" die Freiheit, das Logo anders zu gestalten. D.h. andere Schriftart oder was auch immer.
AlbertDas Leben ist sehr gefährlich. Bis heute hat es keiner überlebt!!
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Ersatzteilkäufer
AW: Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Verdammt ich muss meine Haube einstampfen hab ich doch den Org. O.S Schriftzug
drauf und Kasama helicopter auf die Haube Lackiert, ganz ehrlich mir ist das schei**egal. Wenn sich einer der RC Hersteller sich darüber mukiert gehört das
zeug ausm Heli ausgebaut. Schliesslich habe ich das zeug verbaut.
Also kann ich mir auch deren Cooles Logo aufs Canopy pinseln.
Kaum zu glauben, habe ja verständniss für die eine oder andere sache.
Aber wenn ein Privat mensch der seine Haube lackiert, eventuell auf einem
Flugtag wie DB nicht damit fliegen darf, da hörts auf.
Schliesslich geben die Leute ihr sauer verdientes Geld, und nicht zu knapp, für
seine Produkte aus.
Nichts gegen die Juristen, hauen mich oft genug raus, aber das ist abartig.
Kann doch nicht sein das die Gestaltung des eigenen Heli so eingeschränkt ist.
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