Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
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volvofh12
Wenn ihr es genau wissen wohlt wendet euch doch einfach an einen Gefahrgutbeauftragten die gibt's in jeder größeren Stadt die helfen auch bei Privatpersonen gerne weiter
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AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
Genau das hatte ich ja geschrieben...Zitat von dive26 Beitrag anzeigenHier geht es nicht um das was Transportdienstleister an Gefahrengut transportieren dürfen, sondern um Privattransporte.
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AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
Wenn ich an die Zeiten denke, in denen ich mit einem 5 Liter Nitrobenzin Kanister für meinen 1:8er Buggy im Kofferraum rumgefahren bin, dann finde ich den LiFePo4 Klotz doch deutlich ungefährlicher.
Der Aussage von rocket-tom stimme ich hier zu.Diabolo BE / Pyro 800 / Jive Pro 120 / Futaba BLS 175/276HV
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Xantrix
Hallo Zusammen,
So, meine "private TßV-Anfrage" hat nun ein Ergebnis gebracht:
Zellen sollten nach UN38.3 getestet sein (sind sie)
Als Privatmann hat man da keine Einschränkung beim Transport. Bei dem Batteriekoffer handelt es sich außerdem um einen Batterieprototypen, den man da transportiert. Das ist sowieso eine rechtliche Grauzone.
ABER:
Da es für den Privatmann keine rechtliche Einschränkung gibt, unterliegt es auch den jeweils in einem Schadensfall beteiligten Versicherungen, zu entscheiden, ob sie einen solchen Schadensfall abdecken. Der TßV-Kollege empfiehlt also dringend eine Nachfrage.
Gruß,
Frank
BTW: die verbindliche Antwort von Faktor steht noch aus.
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