Frank
Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
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Xantrix
Das ist mir für deutsche Gesetze ein zu logischer Ansatz. Schön wärs.Zitat von Fränky3 Beitrag anzeigen
Frank
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AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
Kann mir das mal einer übersetzen? Weil der Thread an sich wäre ja ganz interessant...Zitat von Xantrix Beitrag anzeigenMaximal erlauben Energiespeicher
Tja was erlauben Geseeeetz*?
Möglich Zahlung Versicherung ist wie Flasche leer!
Isch habe fertig für heute.
Ist aber noch nicht sicher.
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AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
...hmm:
er weiß nicht, was im Gesetz steht.
Er hat Angst, dass seine Versicherung nix zahlt.
Er hat(te) keine Lust mehr, zu schreiben.
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
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Xantrix
Habe wieder eine Mail von Faktor.de bekommen. Wieder ohne klares Ja oder Nein. Es wird auf das Bestehen der UN-38.3 hingewiesen (da weiß ich aber nicht genau, ob das ausreicht, meines Wissens eben nicht) und auf die besondere Sicherheit der LiFeYPo4- Technik.
Ich hab ihm nun nochmal geschrieben und ihn gebeten, mir einfach mit Ja oder Nein zu Antworten, ob ich das privat in meinem Auto transportieren oder mitführen darf.
Frank
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AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
Guten Morgen Frank,
für die Info vielen Danke, die hatte noch gefehlt
Da Dir die ADR/ Ausnahme nach 1.1.3.1 a zu "glatt" war,
gibt es nun eine komplexere Lösung
UN 38.3 ist der Schlüssel, auch für LiPo.
ADR Kapitel 2 - 2.2.9.1.7 Lithiumbatterien
und dann die
SV 230 ADR
Das sollte passen
(wie immer ohne Gewähr)
Gruß und Dank
FränkyTDSF 6s / Voodoo 600, 6s
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Xantrix
Jaaa, das hoffe ich auch, aber wo ist der Unterschied zwischen der SV230ADR und der SV188ADR?
Frank
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AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
Sorry, aber ihr macht euch doch Probleme wo keine sind.
Wieviele LiPo's oder welche Batteriegröße wollt ihr denn transportieren ?
Macht es u.U. überhaupt einen Sinn ?
Anders rum:
Wie viele Lipo's braucht der einzelne Flieger an einem ganzen Flug-Tag, ohne einen Akku vor Ort zu laden ? Dann relativiert sich das Ganze sicherlich...
Andererseits sehe ich hier, dass wir in DL scheinbar immer Regeln brauchen, bzw. das alles reguliert werden soll. Frei nach dem Motto: "Es könnte ja was passieren...und es gibt kein Regularium dafür..."
Grundsätzlich ist doch alles was nicht verboten ist, doch erstmal erlaubt.
Manche Dinge bedürfen einer Erlaubnis (z.B. der Transport von Raketenmotoren > 20 g Treibmittel, da greift aber das SprengG und ein paar andere Dinge)
Von einer Batterie-Transport-Erlaubnis habe ich zum Glück noch nix gehört.
Und einen Lipo-Schein für Zellen ab einer bestimmten Größe gibts ebenso wenig (vgl. P2 Schein nach SprengG ).
Da wir uns auch nicht im gewerblichen Bereich bewegen, werden m.M wohl auch die gelinkten Infos nicht wirklich greifen.
Für mich persönlich sieht dieser Thread nach "voraus eilendem Gehorsam für eventuell kommende Regularien aus"
In DL ist schon genug reguliert...
Just my 2 cents ...
Grüße
Tom
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AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
Genau so sehe ich es eigentlich auch... schlafende Hunde muss man nicht unbedingt wecken... aber nachdem das Thema nun mal im Raum steht.Zitat von rocket-tom Beitrag anzeigenFür mich persönlich sieht dieser Thread nach "voraus eilendem Gehorsam für eventuell kommende Regularien aus"
In DL ist schon genug reguliert...
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AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
Hi,
Die Frage ist sicherlich interessant.
Spätestens, wenn es nach einem Unfall zu einem weitern kommt, weil ein Akku "hochgegangen" ist, wird es "detaillierter" werden....
Anders gefragt:
Ich bestelle beim EINEM Händler ca. 20kg Lipos.
Wie wird das gehandhabt?
Opel Ampera: soweit ich weiß, hat der 160kg Lipos an Bord.
LiFePos sind da doch fast ...
Gruß Reimund
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Oli_Berlin
AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
Und das soll mal einer verstehen, aber wenns Euch Spass machtZitat von Fränky3 Beitrag anzeigenGuten Morgen Frank,
für die Info vielen Danke, die hatte noch gefehlt
Da Dir die ADR/ Ausnahme nach 1.1.3.1 a zu "glatt" war,
gibt es nun eine komplexere Lösung
UN 38.3 ist der Schlüssel, auch für LiPo.
ADR Kapitel 2 - 2.2.9.1.7 Lithiumbatterien
und dann die
SV 230 ADR
Das sollte passen
(wie immer ohne Gewähr)
Gruß und Dank
Fränky
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AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
So viel ich weiß kommt auch noch darauf an ob das eine Zelle ist oder mehrere.Zitat von tiepel Beitrag anzeigenIch bestelle beim EINEM Händler ca. 20kg Lipos.
Wie wird das gehandhabt?
Opel Ampera: soweit ich weiß, hat der 160kg Lipos an Bord.
LiFePos sind da doch fast ...
Aber mal anders ausgedrückt:
Bei SLS steht z.B. dass 6S mit 5000 mAh Gefahrgut sind (weil sie mehr als 100 Wh haben) und deshalb nur über GLS verschickt werden. Das ist aber alles für den privaten Bereich nicht ausschlaggebend. Oder lässt jemand seine entsprechenden Lipos daheim und den Heli am Boden?
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Shuttle ZXX
AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
Wenn ich mir das so anschaue revidiere ich meine Aussage von #2 und bin ganz froh darüber, dass der Threadtitel nicht präzise ist... das schlechte Wetter kommt erst noch, spart euch sowas doch für den Winter
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dive26
AW: Maximal erlauben Energiespeicher für unterwegs...
Die Antwort von rocket-tom sollte doch eigentlich alles gesagt haben. Dem stimme ich zu. Leider sind die Deutschen immer "die Regulatoren vom Dienst".
@Julian
Hier geht es nicht um das was Transportdienstleister an Gefahrengut transportieren dürfen, sondern um Privattransporte.
Bestimmung des ADR (Gefahrengut) in ßsterreich:
Der Begriff Großverpackung für viele Lipos für den privaten Gebrauch stimmt daher auch nicht, denn wer transportiert Lipos in einer Großpackung. Wenn, dann sind diese sowieso einzeln verpackt und dann gilt wieder "einzelhandelsgerecht abgepackt".Privatpersonen
Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter
einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit
und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die �.. ein Freiwerden des Inhalts
verhindern. â?¦.IBC, Grossverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;
Beispiel: Sie fahren mit dem Privat-PKW z.B. für Ihren Rasenmäher - Benzin, Spraydosen für Ihren
Haushalt, Taucher - Atemluftflasche, etc.Zuletzt geändert von Gast; 26.10.2012, 00:17.
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