Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter
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AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter
Brauchst du doch gar nicht, weil es nicht in allen (eher den wenigsten) Landschaftsschutzgebieten verboten ist, zu fliegen. Kommt halt immer auf die entsprechende Satzung an.Zitat von wachtel Beitrag anzeigen
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
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Ich verstehe die Argumentation aber schon. Wenn sich "Sport und Freizeitgestaltung" einzig auf den Tatbestand des Fliegens selbst beziehen, was ja schon naheliegend ist, wenn man sich im Luftverkehrsgesetz befindet, dann ist das Fliegen bei einem Kamera Quad eben nichtmehr der eigentlich Zweck, sondern nurnoch Mittel zum Zweck. Demnach ist es eben kein Fliegen zum Zweck der "Sport und Freizeitgestaltung", sondern zum Zweck der "Bildaufnahme".Zitat von ManuelW Beitrag anzeigenEs gibt von einigen Rechtssprechern die Auslegung, dass, sobald eine Kamera zum Zwecke von Luftbildaufnahmen dran ist, es nicht mehr unter den Zweck "Sport oder Freizeitgestaltung" fällt. Und das ist tatsächlich Auslegungssache, die leider immer öfter zum Nachteil der Hobby Fotografen und Filmer ausgelegt wird.
Ich finde das natürlich Schwachsinn, aber ich kann die Auslegung verstehen. Multicopter für sich gesehen (ohne Kamera) und FPV Modell sind dann aber dennoch Flugmodelle,
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Was ist aber, wenn Deine Freizeitgestaltung aus Bildaufnahmen mit Hilfe des Kopters besteht?mini Protos - HD500 Cell
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Das ist das Problem, mit den verschiedenen AuslegungenZitat von Ilasor Beitrag anzeigenIch verstehe die Argumentation aber schon. Wenn sich "Sport und Freizeitgestaltung" einzig auf den Tatbestand des Fliegens selbst beziehen, was ja schon naheliegend ist, wenn man sich im Luftverkehrsgesetz befindet, dann ist das Fliegen bei einem Kamera Quad eben nichtmehr der eigentlich Zweck, sondern nurnoch Mittel zum Zweck. Demnach ist es eben kein Fliegen zum Zweck der "Sport und Freizeitgestaltung", sondern zum Zweck der "Bildaufnahme".
Ich mache es halt aus beiden Gründen, zum einen weil das Fliegen natürlich ein riesen Spass macht, zum anderen weil ich mit diesem Spass auch noch schöne Bilder machen kann. Beides zusammen ist meine Freizeitgestaltung und nichts anderes. Ich handle weder im Auftrag noch für Geld.
PS: Mit "ich" meine ich natürlich nicht nur mich persönlich, sondern jeden der dies aus genannten Gründen macht.
Ich fände es erschreckend, wenn der Gesetzgeber Privatpersonen Landschaftsaufnahmen aus der Luft verbieten würden. Ich kann mir auch nicht vorstellen wie es reglementiert werden sollte. Stellt euch vor, jeder Copter Flieger würde für jeden Flug auf irgend einer Behörde nen Antrag stellen müssen. Die würden gar nicht wissen wo vorn und hinten ist.
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Ich verstehe was du sagen willst. So wie du es formuliert hast, passt es aber wunderbar in die Auslegung.Zitat von Rotzlappe Beitrag anzeigenWas ist aber, wenn Deine Freizeitgestaltung aus Bildaufnahmen mit Hilfe des Kopters besteht?
"Freizeitgestaltung aus Bildaufnahmen [...] besteht": Freizeitgestaltung ist also das Machen von Luftaufnahmen
"mit Hilfe des Kopters": Kopter ist nur Hilfsmittel, um Bilder zu machen. Fliegen ist nicht die primäre Freizeitbeschäftigung, sondern Hilfsmittel für eine andere Beschäftigung.
Daraus folgt ja gerade, dass die Freizeitgestaltung eben nicht fliegen ist, sondern Bildaufnahmen machen.
Ja, es läuft eben darauf hinaus, ob "Freizeitgestaltung" sich nur auf den Aspekt des Fliegens beschränkt oder alle Freizeitbeschäftigungen umfasst, die fliegerische Tätigkeiten auch nur als Beiwerk beinhalten.Zitat von ManuelW Beitrag anzeigenDas ist das Problem, mit den verschiedenen Auslegungen
Du bist aber theoretisch in der Lage, beides zu trennen. Du kannst deine fliegerische Leidenschaft ausleben, indem du ohne Kamera fliegst, was dann frei von Beschränkungen wäre. Wenn du Bilder machen willst kommt die Kamera dran, dann gelten Auflagen.Zitat von ManuelW Beitrag anzeigenIch mache es halt aus beiden Gründen, zum einen weil das Fliegen natürlich ein riesen Spass macht, zum anderen weil ich mit diesem Spass auch noch schöne Bilder machen kann. Beides zusammen ist meine Freizeitgestaltung und nichts anderes.
Aber selbst wenn die Auslegung die Richtige wäre, sehe ich das Ordnungsamt NRW im Unrecht. Allein die Kamera ist nämlich kein Kriterium, um über die Art der Freizeitgestaltung zu entscheiden. Man macht es sich damit halt sehr einfach, weshalb auch die FPV Flieger da solche Unklarheit haben, die ganz offensichtlich zur Freizeitgestaltung des Fliegens fliegen, aber eben ne Kamera haben. Ich kann auch beispielsweise des Fliegens wegen Fliegen und dabei meinen Flug zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Die "Freizeitgestaltung" besteht dann immernoch aus dem Fliegen - der Multikopter gilt als ein Flugmodell. Da in der Praxis die Beweggründe des Piloten nur schwer zu ermitteln sind, bewegen die sich da meiner Meinung nach auf sehr dünnem Eis, selbst wenn deren Auslegung richtig wäre.
Wie gesagt, ich finde die Auslegung nicht gut und hab auch keine Ahnung, wie "Freizeitgestaltung" auszulegen ist. Aber ich verstehe sie - alle Multicopter mit Kamera pauschal darunter zu fassen dann allerdings wiederrum nicht.Zuletzt geändert von Ilasor; 11.12.2014, 17:20.
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Insgesamt ist die Auslegung Mist. Das wäre ja wie wenn man Stative für Kameras verbieten würde, weil man damit mit einem Teleobjektiv den Nachbar verwacklungsfrei durchs 500m entfernte Fester nackt im Bad fotografieren könnte.
Man kann doch Privatleuten nicht verbieten Luftaufnahmen zu machen oder dies mit erheblichen Kosten zu verbinden. Aber gut, hab mich jetzt genug darüber aufgeregt, schauen wir mal was passiert Vielleicht ist die ganze Aufregung auch umsonst
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Ich denk da grad an all die Mini-Drohnen mit Cams... Macht es gesetzlich einen Unterschied, ob man auf eigenem Grund und Boden fliegt? Jetzt nicht unter dem Aspekt des Filmens/Fotografierens, sondern bezogen auf Modellflug?
Ich stell mir grad vor, wie ein Dorfpolizist in NRW jemandem die Drohne wegnimmt, weil er damit in seinem Garten rumschwebt...
Edit.: Ach ja, vor allem zwei Vorfälle haben diese Flyer-Aktion quasi provoziert: Kürzlich fiel i.wo in Zürich eine FPV-Drohne auf einen öffentlichen Platz, der Besitzer konnte anscheinend nicht ermittelt werden, so glaub ich mich zu erinnern. Der andere Vorfall war dramatischer, da flog bei einem angespannten Fussballmatch eine Drohne mit einer Flagge dran so nah über den Spielern, dass diese sie 'runterrissen, worauf es zu Tumulten kam und das Spiel abgebrochen wurde... (Irrtümer vorbehalten. Die Artikel findet ihr bestimmt i.wo.)Zuletzt geändert von fftunes; 11.12.2014, 19:13.
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Meine Seele ist da tief gespalten...auf der einen Seite finde ich es auch toll, in 100m Höhe einfach mal rundum zu schauen wie ein Vogel und schöne Flüge aufzuzeichnen.
Auf der anderen Seite bin ich ein 68er und weiss wie hart der Kampf Ende des letzten Jahrhunderts war, um die heute geltenden persönlichen Freiheitsrechte durchzusetzen. Das
ist schon seit Jahren wieder rückläufig (z.B. Kameras an vielen öffentlichen Plätzen und NSA-
Abhörskandal)
Ich hab es ernst gemeint...heute muss man den Menschen vor sich selbst schützen denn seine Sensibilität bezüglich der Freiheitsrechte anderer lässt schon wieder stark nach.
Am besten wäre es wirklich, alle Kameras auf Coptern erstmal zu verbieten. Wer dann doch
FPV oder Aufnahmen machen möchte, braucht einen Flugschein. Der sollte nicht zu billig sein
(so einige 100€) um genügend abzuschrecken. Und eine Registrierung (wie Nummernschild beim Auto) mit Kennzeichnungspflicht wäre sinnvoll.
Für Leute die am Hobby wirklich interessiert sind ist das alles kein Problem und die meisten schwarzen Schafe dürften dann auf der Strecke bleiben.
Konrad
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Natürlich ist die jetzige Situation unbefriedigend und sollte schnellstens geklärt werden. Vielleicht sollten sich manche aber mal in Erinnerung rufen, dass bis vor wenigen Jahren alle Luftaufnahmen, egal wie gemacht, eigentlich verboten waren und jede Aufnahme erst genehmigt werden musste. Dazu bekam die Aufnahme sogar eine eigene Genehmigungsnummer mit Freigabebestätigung. Wohlbemerkt für jede einzelne Aufnahme, keine pauschale Genehmigung.
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