Mal die Gemeinde der H... Grüßen!
Hallo? Es gibt in der Bundesrepublik doch ein entsprechendes Gesetz.
Es ist die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVo). Okay da steht nichts von
Quad oder Oktocoptern.
Aber in § 16 Abs. 7 ist u.a. die Rede von unbemannten Luftfahrtsystemen.
Wer sich da nicht sicher ist ob er vor sich ein unbemanntes Luftfahrtsystem
hat der sollte sich beim Start dran hängen. Ab dann 2,3 Meter höhe will ich
nichts gesagt haben. Da wird dann doch noch ein Gesetz benötigt. Sonnst NICHT.
Aber mal Spaß bei Seite...
Wer so blöd ist und seinen Quad oder was für ein Copter, wie in England
wohl passiert, an einem Flugplatz startet kann nicht ganz dicht sein und dem
ist auch durch Gesetze nicht zu helfen.
Nochwas! Weil heute gesehen. Wer sein weis-der-Geier wieviel Copter
in einer Menschenansammlung startet (irgend so eine Mekel Veranstaltung)
dem ist auch nicht mehr zu helfen. Auch nicht mit Verordnungen.
Ich dürfte in beiden Fällen kein Richter sein. Es währ für mich Vorsatz und nur
Vorsatz den ich auch im Schadensfall so bestrafen würde!Nichts anderes!
Kommt ja auch niemand auf die Idee sich mit einer Kettensäge die Zähne zu putzen.
Steht übrigens auch nicht im Handbuch zur Kettensäge dass das gefährlich währ.
Wenn ich nen Quadcopter kaufe liegt dem Fluggerät auch ein Handbuch bei.
Was liegt dem Set bei, laden des Akkus, usw.
Spätestens im Absatz 2 werde ich lesen dürfen dass diese "Dinger" kein
Spielzeug sind meistens noch mit Altersangabe! Ja was denn noch?
Aber wie vom Handel zu hören ist gehen Quadcopter (u.ä.) dieses Jahr
wie die sprichwörtlichen warmen Semmel über den Ladentisch.
Ich will nur hoffen, dass es beim ersten Start, Muttis beste Sammeltasse trifft
und eben nicht mehr.
Wie dem auch sei. Abwarten! in 2 Wochen ist Beschehrung.
In diesem Sinne
Grüße Thomas



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