Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

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  • suselinux
    suselinux

    #16
    AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

    Mal die Gemeinde der H... Grüßen!

    Hallo? Es gibt in der Bundesrepublik doch ein entsprechendes Gesetz.
    Es ist die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVo). Okay da steht nichts von
    Quad oder Oktocoptern.
    Aber in § 16 Abs. 7 ist u.a. die Rede von unbemannten Luftfahrtsystemen.
    Wer sich da nicht sicher ist ob er vor sich ein unbemanntes Luftfahrtsystem
    hat der sollte sich beim Start dran hängen. Ab dann 2,3 Meter höhe will ich
    nichts gesagt haben. Da wird dann doch noch ein Gesetz benötigt. Sonnst NICHT.

    Aber mal Spaß bei Seite...

    Wer so blöd ist und seinen Quad oder was für ein Copter, wie in England
    wohl passiert, an einem Flugplatz startet kann nicht ganz dicht sein und dem
    ist auch durch Gesetze nicht zu helfen.
    Nochwas! Weil heute gesehen. Wer sein weis-der-Geier wieviel Copter
    in einer Menschenansammlung startet (irgend so eine Mekel Veranstaltung)
    dem ist auch nicht mehr zu helfen. Auch nicht mit Verordnungen.

    Ich dürfte in beiden Fällen kein Richter sein. Es währ für mich Vorsatz und nur
    Vorsatz den ich auch im Schadensfall so bestrafen würde!Nichts anderes!
    Kommt ja auch niemand auf die Idee sich mit einer Kettensäge die Zähne zu putzen.
    Steht übrigens auch nicht im Handbuch zur Kettensäge dass das gefährlich währ.

    Wenn ich nen Quadcopter kaufe liegt dem Fluggerät auch ein Handbuch bei.
    Was liegt dem Set bei, laden des Akkus, usw.
    Spätestens im Absatz 2 werde ich lesen dürfen dass diese "Dinger" kein
    Spielzeug sind meistens noch mit Altersangabe! Ja was denn noch?

    Aber wie vom Handel zu hören ist gehen Quadcopter (u.ä.) dieses Jahr
    wie die sprichwörtlichen warmen Semmel über den Ladentisch.
    Ich will nur hoffen, dass es beim ersten Start, Muttis beste Sammeltasse trifft
    und eben nicht mehr.
    Wie dem auch sei. Abwarten! in 2 Wochen ist Beschehrung.


    In diesem Sinne

    Grüße Thomas

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    • heli-jos
      Senior Member
      • 03.05.2014
      • 1226
      • hans-peter
      • gangelt / gangelt

      #17
      AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

      und multikopter fallen auch unter die von dir bezeichnete rechtsgrundlage.

      danke für deine ausführliche darlegung, ich bin ganz deiner meinung.

      peter
      ... immer ´ne handbreit luft unter den kufen ...
      ... beste grü�e ...
      (heli-jos) - peter

      Kommentar

      • Ilasor
        Member
        • 26.12.2011
        • 736
        • Daniel
        • Saarland

        #18
        AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

        Multikopter sind, sofern nicht gewerblich genutzt, keine unbemannten Luftfahrtsysteme.

        Kommentar

        • Rotorroli
          Member
          • 25.07.2007
          • 54
          • Roland
          • Tirol

          #19
          AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

          Hallo! Anbei die Info vom ßsterreichischen Aeroclub bez. LFG 2014. Es wird nicht expliziert auf Multicopter eingegangen es wird aber unter verschiedenen Klassen von "Luftfahrzeugen" unterschieden.


          ßsterreichischer Aero-Club | FAQ - Luftfahrtgesetz Download PDF,
          ßsterreichischer Aero-Club | FAQ - WAS IST BEWILLIGUNGSPFLICHTIG? FLIEGEN MIT KAMERA ZUCKERLBOMBER

          Gruß, Roli

          Kommentar

          • Sepp
            Senior Member
            • 14.09.2011
            • 2294
            • Severin
            • Dahoam/ MCM München

            #20
            AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

            Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
            Multikopter sind, sofern nicht gewerblich genutzt, keine unbemannten Luftfahrtsysteme.
            Richtig, danke für die Aussage.

            Ich sehe es genau wie Klaus und Manuel, wie ich ja schon öfter in ähnlichen Themen geschrieben habe.
            Blödes Wort

            Ich finde es auch sehr vorbildlich sich so damit auseinanderzusetzen dass jeder damit zufrieden ist.
            Und kein flächendeckendes Verbot womit 97,5% der Bevölkerung zufrieden sind nur wir Modellflieger nicht.
            Sehr fair allen gegenüber, und ausnahmsweise mal ein sachlicher und guter Beitrag und kein "Erneut stürzt Drohne in Wohngebiet ab" oder ähnlich reißerische Pressemitteilungen.

            Gruß
            Sepp
            "Glaube nicht alles was im Internet steht" - Albert Einstein

            Kommentar

            • heli-jos
              Senior Member
              • 03.05.2014
              • 1226
              • hans-peter
              • gangelt / gangelt

              #21
              AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

              Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
              Multikopter sind, sofern nicht gewerblich genutzt, keine unbemannten Luftfahrtsysteme .
              woher stammt diese erkenntnis?

              das sehen einige aber, so glaube ich, anders.

              naja, egal, ich halte mich an die vorgaben, die mir vorliegen.
              für´n platz und für´s wildfliegen.

              beste grüße
              peter

              ps: ich kläre das mit derm flyer aus hessen.
              ... immer ´ne handbreit luft unter den kufen ...
              ... beste grü�e ...
              (heli-jos) - peter

              Kommentar

              • Ilasor
                Member
                • 26.12.2011
                • 736
                • Daniel
                • Saarland

                #22
                AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

                Zitat von heli-jos Beitrag anzeigen
                woher stammt diese erkenntnis?
                § 1 Absatz 2 Satz 3 LuftVG: "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)."

                Ist eindeutig definiert, was unbemannte Luftfahrtsysteme sind. Multikopter die wir zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung fliegen, sind Flugmodelle. Das ist aber eigentlich sowieso klar, sonst bräuchtest du ja für jeden Multikopterflug eine Aufstiegsgenehmigung. Die Diskussion geht hier eher in die Richtung, ob FPV Multicopter unbemannte Flugsysteme sind. Kann man anhand der Definition aber eigentlich verneinen.

                Steht auch nochmal hier, erste Seite:


                Achja, das wäre dann auch ein Beispiel für eine deutsche Infobroschüre, aber primär auf unbemannte Flugsysteme (also kommerziellen Betrieb) ausgerichtet. Offizielles Informationsmaterial gibts also durchaus auch hier.
                Zuletzt geändert von Ilasor; 10.12.2014, 21:44.

                Kommentar

                • wachtel
                  Member
                  • 26.04.2012
                  • 373
                  • Konrad

                  #23
                  AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

                  § 1 Absatz 2 Satz 3 LuftVG: "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)."

                  Ist eindeutig definiert, was unbemannte Luftfahrtsysteme sind. Multikopter die wir zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung fliegen, sind Flugmodelle. Das ist aber eigentlich sowieso klar, sonst bräuchtest du ja für jeden Multikopterflug eine Aufstiegsgenehmigung. Die Diskussion geht hier eher in die Richtung, ob FPV Multicopter unbemannte Flugsysteme sind. Kann man anhand der Definition aber eigentlich verneinen.
                  Das ist richtig und meiner Meinung nach auch sehr wichtig...wir bewegen Flugmodelle durch die Luft und keine Modellflugzeuge.
                  Warum ist das wichtig: weil wir damit Teilnehmer am Luftverkehr sind (wie auch Ultraleichtflieger, Segelflieger o.ä) mit allen Rechten und Pflichten als da wären...
                  1) Man braucht zwingend eine Haftpflichtversicherung
                  (Das ist übrigens das erste worauf ein solches Merkblatt und auch alle Händler hinweisen müssten, was aber nicht geschieht
                  2) Wir dürfen nur die Flugflächen G und F bis in eine Höhe von 300m unter Sichtflugbedingungen benutzen.

                  Wenn wir Teilnehmer am Luftverkehr sind haben wir eine Chance, auch in sog.
                  Landschaftsschutzgebieten zu fliegen. Diese bedecken unsere Republik zu etwa
                  50%. In solchen Gebieten ist Modellflug strikt verboten. Das kommt noch aus der
                  Zeit als diese Teile viel Lärm gemacht haben. Und Landschaftsschutzgebiete sollen u.a. auch der Erholung dienen.
                  Worin besteht unsere Chance nun. Wenn wir eine Anzeige bekommen, weil wir in einem Landschaftsschutzgebiet geflogen sind, (und schaut mal hier nach welche Flächen auch in eurem Umfeld davon betroffen sind: Kartendienst Schutzgebiete in Deutschland - Bundesamt fr Naturschutz)
                  können wir uns auf Bundesrecht berufen und hoffen, dass wir damit das Landesrecht aushebeln können.
                  Ich bin kein Jurist aber es wäre einen Versuch wert. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich das alles richtig sehe. Also nur her mit Kritik und Anregungen zu diesem für uns immer wichtigeren Thema: Wo dürfen wir noch fliegen!!

                  Ein wirklich guter Artikel ist dieser hier schon mal verlinkte:




                  Konrad

                  Kommentar

                  • Seebodener
                    Seebodener

                    #24
                    AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

                    Zitat von Rotorroli Beitrag anzeigen
                    Hallo! Anbei die Info vom ßsterreichischen Aeroclub bez. LFG 2014. Es wird nicht expliziert auf Multicopter eingegangen es wird aber unter verschiedenen Klassen von "Luftfahrzeugen" unterschieden.


                    ßsterreichischer Aero-Club | FAQ - Luftfahrtgesetz Download PDF,
                    ßsterreichischer Aero-Club | FAQ - WAS IST BEWILLIGUNGSPFLICHTIG? FLIEGEN MIT KAMERA ZUCKERLBOMBER

                    Gruß, Roli
                    Servus,

                    dies ist die AUSLEGUNG der derzeitigen Gesetzeslage durch den ßAeroClub hier in ß.

                    Ob diese AUSLEGUNG zutrifft wird erst in der Zukunft geklärt werden können, wenn -in ersten Prozessen- diese juristisch überprüft wurde.

                    Bei strenger Auslegung des Gesetzeswortlaut sind FPV-Fliegen, Zuckerlflieger etc. bewilligungspflichtig, weil nicht "ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst" (Def. in ß)
                    Wichtigste Folge: Verlust des Versicherungsschutzes bei diesen Flügen.

                    Man muß abwarten, wie die Gerichte die Sachverhalte in den Einzelfällen entscheiden, wenn es zu den ersten Prozessen kommt.

                    Aber eine generelle Aufklärung über die wichtigsten ges. Vorschriften bereits beim Kauf des Modelles sehe ich auch als ersten Schritt in die richtige Richtung.

                    Nette Grüße aus ß

                    Kommentar

                    • ManuelW
                      Technik Administrator
                      • 31.05.2001
                      • 10465
                      • Manuel
                      • Leipzig

                      #25
                      AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

                      Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
                      Multikopter sind, sofern nicht gewerblich genutzt, keine unbemannten Luftfahrtsysteme.
                      Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
                      § 1 Absatz 2 Satz 3 LuftVG: "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)."

                      Ist eindeutig definiert, was unbemannte Luftfahrtsysteme sind. Multikopter die wir zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung fliegen, sind Flugmodelle. Das ist aber eigentlich sowieso klar, sonst bräuchtest du ja für jeden Multikopterflug eine Aufstiegsgenehmigung. Die Diskussion geht hier eher in die Richtung, ob FPV Multicopter unbemannte Flugsysteme sind. Kann man anhand der Definition aber eigentlich verneinen.
                      Tja, leider leider leider ist das nicht so einfach. Ich begründe auch warum.

                      Es gibt von einigen Rechtssprechern die Auslegung, dass, sobald eine Kamera zum Zwecke von Luftbildaufnahmen dran ist, es nicht mehr unter den Zweck "Sport oder Freizeitgestaltung" fällt. Und das ist tatsächlich Auslegungssache, die leider immer öfter zum Nachteil der Hobby Fotografen und Filmer ausgelegt wird.

                      In einem deutschen Bundesland (ich glaube NRW?) werden Copter sogar vom Ordnungsamt eingezogen, wenn man ohne Aufstiegsgehemigung mit einer Kamera dran fliegt. Die legen das für sich so aus: Kamera am Copter = UAS

                      Es wird also zunehmend von der Rechtssprechung bestimmt, was ich in meiner Freizeit zu tun und zu lassen habe und das Luftbildaufnahmen und deren evtl Veröffentlichung, was ich alles zu Hobby Zwecken und der Freizeitgestlaung mache, auf keinen Fall meine Freizeitgestaltung sein darf/kann/ist.

                      Von daher kann ich nur für so einen Flyer einer offziellen Stelle/Behörde werben, der ganz klare Regelungen in kurzer Form und für jeden einfach verständlich beschreibt.

                      Und mal ganz ehrlich, was glaub ihr, wie viele Leute lesen zig verschiedene und recht umfangreiche Verordnungnen, wenn sie sich ein vermeindliches Spielzeug kaufen.
                      Niemand!
                      Daher sollte so ein offizieller Flyer oder Aufdruck jedem Modellfluggerät beigelegt werden. Lesen oder beachten dann sicher auch nicht alle, aber ganz bestimmt mehr als Leute als jetzt in VO's lesen.

                      Kommentar

                      • wachtel
                        Member
                        • 26.04.2012
                        • 373
                        • Konrad

                        #26
                        AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

                        Es gibt von einigen Rechtssprechern die Auslegung, dass, sobald eine Kamera zum Zwecke von Luftbildaufnahmen dran ist, es nicht mehr unter den Zweck "Sport oder Freizeitgestaltung" fällt. Und das ist tatsächlich Auslegungssache, die leider immer öfter zum Nachteil der Hobby Fotografen und Filmer ausgelegt wird.

                        In einem deutschen Bundesland (ich glaube NRW?) werden Copter sogar vom Ordnungsamt eingezogen, wenn man ohne Aufstiegsgehemigung mit einer Kamera dran fliegt. Die legen das für sich so aus: Kamera am Copter = UAS

                        Es wird also zunehmend von der Rechtssprechung bestimmt, was ich in meiner Freizeit zu tun und zu lassen habe und das Luftbildaufnahmen und deren evtl Veröffentlichung, was ich alles zu Hobby Zwecken und der Freizeitgestlaung mache, auf keinen Fall meine Freizeitgestaltung sein darf/kann/ist.

                        Von daher kann ich nur für so einen Flyer einer offziellen Stelle/Behörde werben, der ganz klare Regelungen in kurzer Form und für jeden einfach verständlich beschreibt.
                        Du widersprichst dir selbst...wahrscheinlich weil du immer noch nicht die Hoffnung aufgegeben hast, dass man in einem solchen Flyer klar gesagt bekommt, wo und womit man fliegen darf.
                        Das ist aber gar nicht zu machen, schon gar nicht mit ein paar einfachen Sätzen.
                        Dafür sind unsere Gesetze viel zu vielseitig und deren Auslegung zu variabel.
                        Wie du ja selbst feststellst reicht es in NRW offensichtlich schon, eine kamera an board zu haben.

                        Nein, wir werden uns zunächst damit abfinden müssen, immer und überall in einer Grauzone zu fliegen (ausser auf Modellsportgeländen), bis es die ersten eindeutigen Musterprozesse gibt.

                        Und wie diese ausgehen möchte ich gar nicht wissen, wenn man sieht, was einzelne da für Videos im Netz veröffentlichen.

                        Die jüngsten Fälle von ßberflügen von AKW´s, 2X enge Begegnungen mit Verkehrsflugzeugen und unzählige Langstreckenflüge und Aufstiege bis auf Fluglevels des zivilen Luftverkehrs sowie der Copterflug bei Frau Merkels Wahlkampfveranstaltung werden die Politiker wachrütteln.
                        In meinen Augen ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis wir den ersten terroristischen Anschlag mit einer "Drohne" haben. Unser aller "Freund" Obama praktiziert das ja schon seit Jahren.

                        Da wird man, so fürchte ich, wieder mal den Menschen vor sich selbst schützen müssen, und weitreichende Gesetze machen um dies auch wirkungsvoll durchsetzen zu können.
                        Das kann aber nur bedeuten, dass wir noch viel mehr Einschränkungen bekommen.

                        Warten wirs ab, ich bin echt gespannt was kommt.

                        Konrad

                        Kommentar

                        • ManuelW
                          Technik Administrator
                          • 31.05.2001
                          • 10465
                          • Manuel
                          • Leipzig

                          #27
                          AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

                          Zitat von wachtel Beitrag anzeigen
                          Du widersprichst dir selbst...
                          Wo?

                          Zitat von wachtel Beitrag anzeigen
                          Wie du ja selbst feststellst reicht es in NRW offensichtlich schon, eine kamera an board zu haben.
                          Ob das reicht ist ja eben fraglich. Bisher hat niemand gegen das Ordnungsamt geklagt, zumindest ist es mir nicht bekannt. Wenn das jemand macht, dann würde es ja mal einen Spruch geben, der eben genau diese Nutzung klärt. Meiner Meinung und meiner Hoffnung nach, ist es nicht rechtens was da passiert.

                          Zitat von wachtel Beitrag anzeigen
                          Das ist aber gar nicht zu machen, schon gar nicht mit ein paar einfachen Sätzen.
                          Falls du es nicht gelesen hast, genau darum gehts in meinem Eingangspost. Es geht eben doch und die Schweizer machen es uns vor!

                          Kommentar

                          • goemichel
                            Senior Member
                            • 11.01.2012
                            • 4180
                            • Michael
                            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                            #28
                            AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

                            Zitat von ManuelW Beitrag anzeigen
                            Es gibt von einigen Rechtssprechern die Auslegung, ...
                            ...
                            Es wird also zunehmend von der Rechtssprechung bestimmt, was ich in meiner Freizeit zu tun und zu lassen habe und das Luftbildaufnahmen und deren evtl Veröffentlichung, was ich alles zu Hobby Zwecken und der Freizeitgestlaung mache, auf keinen Fall meine Freizeitgestaltung sein darf/kann/ist.
                            Nein, Manuel - nicht von der Rechtsprechung (= Gerichte!!), sondern von (ebenso verunsicherten) Rechtsanwenden ( aka Exekutive).
                            Zitat von ManuelW Beitrag anzeigen
                            Meiner Meinung und meiner Hoffnung nach, ist es nicht rechtens was da passiert.
                            Da bin ich ganz bei dir. Ich hoffe, dass mir mal sowas (=Einziehung des Quadrokopters mit Cam) passiert. Ich würde den Klageweg beschreiten.
                            GruÃ? Michael
                            [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                            Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                            • Ghost
                              Ghost

                              #29
                              AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

                              Etwas verwirrend finde ich den folgenden Teil: Multikopter auf Modellflugplätzen und an Flugveranstaltungen erlaubt!

                              Klingt so als ob ich mein Fluggerät auf einer Flugveranstaltung (zum Beispiel Air 14) auspacken könnte und fliegen dürfte. Was natürlich nicht der Fall ist. Finde ich etwas unklüglich geschrieben.

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                              • wachtel
                                Member
                                • 26.04.2012
                                • 373
                                • Konrad

                                #30
                                AW: Die Schweizer machen es richtig, Regeln für Multicopter

                                Falls du es nicht gelesen hast, genau darum gehts in meinem Eingangspost. Es geht eben doch und die Schweizer machen es uns vor!
                                Klar habe ich das gelesen und ich kann der Schweiz nur gratulieren, dass sie so wenig Einschränkungen in Landschafts- und Naturschutzgebieten hat und dass es für sie offensichtlich kein Problem darstellt, wenn man in der Nähe von Atomkraftwerken fliegt.
                                Oder sollten sie das vergessen haben beim Herstellen des Flyers.

                                Ich bin ja ganz bei dir wenn du der Meinung bist : "Die Hoffnung stirbt zuletzt"
                                Aber wir sind hier in Deutschland und da gibt es eben jetzt schon soviele ges. Einschränkungen, dass dieser Flyer wahrscheinlich mehrere Seiten lang würde, um diese mit
                                aufzuführen. Das würde dann auch niemandem helfen.

                                Wie ich schon geschrieben habe ist meine Hoffnung auf einfache Lösungen nicht sehr gross.
                                Es gibt einfach zu viele Idioten mit Multikoptern, welche den Ordnungsstaat auf den Plan rufen werden. Da kommen dann meistens nur noch mehr Einschränkungen heraus.

                                Das fatale dabei ist, dass die Zahl der Kopterverkäufe dramatisch zunimmt. Damit wird sich zwangsläufig die Unfallzahl erhöhen und wir geraten noch mehr in den gesetzgeberischen Fokus.

                                Ich bin der Meinung, dass wir den Supergau (vollkommenes Flugverbot in öffentlichen Räumen weil einfach zu überwachen) nur noch mit wirkungsvollen, gegenlenkenden Massnahmen abwenden können. Das geht nur durch eine starke Verbandslobby.

                                Dazu sind meiner Meinung nach folgende Dinge nötig:

                                1) Nachweis eines Flugscheins in Verbindung mit dem Nachweis einer Versicherung

                                Dieser Flugschein sollte sich auf die Vermittlung der ges. Bestimmungen beschränken, da das fliegerische Können bei Koptern eh nicht so ausschlaggebend ist.

                                2) Kopter dürfen nur noch verkauft werden, wenn obige Voraussetzungen klar ersichtlich sind.

                                Durch diese Massnahme wird schon ordentlich ausgesiebt und ich würde gerne ein paar hundert Euro dafür ausgeben, wenn wir im Gegenzug z.B. auch in Landschaftsschutzgebieten fliegen könnten.

                                Konrad

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