Für jedes Flugmodell, unabhängig von Größe oder Gewicht (auch die kleinen 3-Kanal Spielzeuge aus dem Supermarkt) besteht eine Versicherungspflicht.
Guckst du diesen Fred:
Versicherungspflicht - RC-Heli Community
Auszug:
Hallo zusammen,
die 9. Verordnung zur ßnderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27.
Juli 2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden.
Für Modellflieger wichtig ist der § 102.
Es entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV beinhaltet automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg.
Quelle DAeC
Klugscheissermodus aus.
Solang nichts passiert fragt niemand, wird jemand verletzt, brennt die Hütte.
Daher: nur mit Versicherungs fliegen, besser is.
Viel Spaß noch!!!

), habe ich mich natürlich gleich an den Wiederaufbau gemacht. Dann runter in den Hof zum Funktionscheck und siehe da.......er Kreiselt immer noch rechts herum.
) und die Platine optisch auf Beschädigungen geprüft. Steckverbindungen habe ich mir beim Zerlegen vorsichtshalber markiert, damit ich sie nicht falsch zusammenstecke...waren allerdings nicht wirklich viele. Und nach dem Crash hat sich hoffentlich keiner der Stecker schnell umgesteckt
. Hauptmotor werde ich jetzt allerdings ausbauen und Kabel kontrollieren. Habe den Eindruck, dass er die Drehzahl nicht mehr bringt und deshalb der Heckrotor das kleine Monster kreiseln lässt. Allerdings wüsste ich nicht, wie ich das wirklich prüfen kann.
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