rohnen"Also ich denke auch, das hier nix mehr zu gewinnen ist.
Ich hänge mal eine Antwort dran, die bei einem in der Familie angekommen war.
So wie sich das liest, sind die sogar davon überzeugt uns was gutes zu tun. Wie soll man denn da noch gegenargumentieren?
Soll man drauf antworten, und wenn ja was?
Sehr geehrte Frau ....
bereits im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres hatten ich mich hinsichtlich der drohenden, negativen Auswirkungen einer Verordnung für unbemannte Luftfahrzeuge mit Vertretern des Modellflugsports in meinem Wahlkreis ausgetauscht. ßber die diesbezüglichen Befürchtungen und die verschiedenen Sichtweisen bin ich also aus erster Hand im Bilde.
Nunmehr hat der zuständige Bundesminister für Verkehr, Alexander Dobrindt, am 18. Januar eine Verordnung in das Bundeskabinett eingebracht, über deren wichtigste Inhalte ich Sie gerne kurz mit Fokus auf die Modellflieger informieren möchte. Die Zuleitung an den Bundesrat erfolgt darüber hinaus.
Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtfahrtsysteme
- � ab einem Gewicht von 0,25 kg müssen mit einer Plakette gekennzeichnet sein, die den Besitzer zweifelsfrei feststellbar macht, um im Schadensfall zur Klärung beizutragen.
- � ab einem Gewicht von 2 kg: Die Steuerer von Modellflugzeugen müssen sich (neben dem Führen einer Plakette) einer Einweisung durch einen Luftsportverband unterziehen.
- � ab einem Gewicht von 5 kg: Zur Nutzung wird eine Aufstiegserlaubnis benötigt, die von den Landesluftfahrtbehörden ausgestellt wird.
Das bedeutet:
- Für den Betrieb auf Modellflugplätzen sind keine Kenntnisnachweise erforderlich!
- Für den Betrieb mit Modellflugzeugen unter 5 kg ist keine Erlaubnis erforderlich, bei mehr als 5 kg Gewicht muss eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden.
- Das zunächst diskutierte, grundsätzliche Betriebsverbot in Bereichen über 100 Metern Flughöhe wurde zwar durchgesetzt. Modellfluggelände sind von diesem Verbot allerdings ausgenommen.
- Im Sinne der allgemeinen Sicherheit wird der Betrieb in sensiblen Bereichen (etwa über Menschenansammlungen, Hauptverkehrswege, Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr) grundsätzlich verboten und ist nur mit Ausnahmeerlaubnissen möglich.
Ich denke, mit diesem Entwurf ist ein Kompromiss zwischen den berechtigten Einwänden der Modellflieger und der Stärkung der Verkehrssicherheit, die vor allem durch das häufigere Aufkommen von Drohnen nötig war, gelungen.
Mit Ausnahme der o.g. Kennzeichnungspflichten und Kenntnisnachweise zum Starten eines Modellflugzeugs nach Gewichtsklassen, die jeweils im Sinne der Sicherheit nötig sind, konnten die schlimmsten Befürchtungen für Modellflieger vermieden werden: Auch künftig darf auf Modellfluggeländen weiter über eine Höhe von 100 Metern hinaus in die Luft gestiegen werden.
Details entnehmen Sie bitte der beigefügten ßbersicht.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Thomas Feist
Mitglied des Deutschen Bundestages
Grüße
Andreas


Bei solch steifen und zugeknöpften Vögeln den Bückling machen, nicht wirklich
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