Es gibt aber eine gesetzliche Grundlage, das man für Modellflug mindestens 1,5km von manntragenden Flugplätzen entfernt sein muß.
Flugplätze umgangssprachlich benannt, sind für den Gesetzgeber Sonderlandeplätze.
Flughäfen umgangssprachlich sind Verkehrslandeplätze.
Bei letzterem wird's nochmal komlizierter, da diese auch eine Kontrollzone haben in der man nur mit einer speziellen Genehmigung Modellflug betreiben darf, in Abstimmung mit dem jeweiligen Tower, Fluglotsen.
Meist gibt es hier auch eine Höhenbegrenzung.

- und per Satzung verboten, ...



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