Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

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  • Dieter F. Heinlin
    Dieter F. Heinlin

    #31
    Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

    Hallo,
    wie versprochen, im folgenden die Antwort auf meine Nachfrage im Originaltext, der Absender hat mir das Einverständnis erteilt:

    "Gerne will ich zu dem angesprochenen Thema einige Zeilen schreiben, die Sie gerne auch weiterleiten können. Durch die Mitgliedschaft im DMFV sind die Piloten bei dem Betreiben ihrer Modelle auf allen Modellflugplätzen in den Grenzen Europas versichert.
    Ohne Zusatzversicherung besteht daher nur Versicherungsschutz auf Modellfluggeländen - mit und ohne Aufstiegserlaubnis - und unabhängig davon, ob der jeweilige Verein, der dieses Gelände betreibt, dem DMFV angeschlossen ist oder nicht.
    Für den "privaten Einsatz auf der grünen Wiese" - also außerhalb von Modellfluggeländen - besteht nur dann ein Versicherungsschutz für den Betrieb von Flugmodellen, wenn zusätzlich zu der DMFV-Mitgliedschaft eine Zusatzversicherung abgeschlossen worden ist. Ansonsten wird der Pilot hier in einem Schadenfall den bei einem Dritten eingetretenen Schaden "aus der eigenen Tasche zahlen" müssen. Alle drei Varianten der Zusatzversicherung gelten weltweit und unterscheiden sich lediglich in der Höhe der Deckungssumme.
    Das Betreiben eines Flugmodells mit einem Abfluggewicht über 5 kg - ohne bestehende Aufstiegserlaubnis - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch das private Betreiben eines Verbrennermodells mit einem Abfluggewicht unter 5 kg in einem Abstand von weniger als 1.5 km zum nächstgelegenen Ortsrand ist rechtswidrig. Durch den ordnungswidrigen Modellflug erlischt nicht automatisch der Versicherungsschutz des Piloten. Andererseits legalisiert ein bestehender Versicherungsschutz keine Ordnungswidrigkeit. Entscheidend in einem Schadenfall "bei ordnungswidrigem Modellflug" ist der Ursachenzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen die Ordnungsvorschrift und dem Eintritt des Schadens. Der Versicherungsschutz ist nur dann gefährdet, wenn der Verstoß gegen die Ordnungsvorschrift die ausschließliche Ursache für den Eintritt des Schadens gewesen ist. Wenn der Schaden also deshalb eingetreten ist, weil der Pilot sich zum Beispiel versteuert hat, die Technik ausgefallen ist oder eine Windböe das Modell gegen einen Pkw oder eine Person gedrückt hat, dann besteht der
    Versicherungsschutz so, als wenn keine Ordnungswidrigkeit vorgelegen hätte. Als Argument für die Regulierung des entstandenen Schadens ist hier anzuführen, dass dieser in dem genannten Fall auch dann eingetreten wäre, wenn der Pilot sicht ordnungsgemäß verhalten hätte.
    Gleichwohl weisen der Verband und der Versicherungsgeber die Piloten auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin, denn es geht neben dem Einhalten der gesetzlichen Normen auch um das Ansehen und den Ruf aller Modellflugsportler.

    Gerne stehe ich für Fragen unter 0228/9785012 zur Verfügung.

    Gruß [a href=\"http://www.dmfv.de\" target=\"_blank\"]DMFV[/a] Et"

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    • Flying Eye
      Flying Eye

      #32
      Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

      Hallo Dieter,

      das ist endlich mal "Klartext"....sehr gut.

      Axel

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      • Blaulicht
        Blaulicht

        #33
        Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

        Hallo Dieter,
        danke für Deine Nachfrage!!!!
        Da ich den Tread in Gang gebracht habe und ursprünglich eigendlich nur darauf hinweisen wollte, was passieren kann wenn man nicht versichert ist, ist dies ein guter Abschluß!
        Mich hätte es gefreut wenn man mehr über die Folgen diskutiert hätte als über die einzelnen Vereine.
        Was auf jeden Fall wieder rausgekommen ist, es wissen immer noch viel zu wenig über Versicherung und ihre Wirkung Bescheid.

        Ich habe vor langer Zeit einmal Versicherungsfachmann gelernt, übe es aber auch schon lange nicht mehr aus. Aber ich habe gelernt wie man Versicherungsbedingungen liest und auch wie die Rechtslage ist.

        Eins will ich noch anmerken! Eine Haftpflichtversicherung kann nicht so einfach nicht zahlen. In der Regel muß sie nur bei Vorsatz nicht zahlen! Es entscheidet im Streitfalle immer ein Gericht ob dies vorliegt oder nicht.
        Und sollte dies sein ist sie fast immer vorleistungspflichtig d.h. der Geschädigte bekommt sein Geld auf jeden Fall.... Und das ist meines Erachtens das allerwichtigste. Regress von Seiten der Versicherung an den Verursacher ist dann aber möglich.

        Ein kleines Beispiel möchte ich noch bringen:
        Einer meiner damaligen Kunden fuhr mit dem Fahrrad von einem nicht vorfahrtsberechtigten Straße in eine vorfahrtsberechtigte Straße ein. Er übersah einen schnell ankommenden anderen Radfahrer und streifte diesen. Durch die Berührung kamen beide zu Sturz. Unglücklicherweise fiel der Geschädigte mit dem Kopf genau an den Randstein. Er zog sich ein schweres Schädelhirntrauma mit Blutungen ins Gehirn zu. Er überlebte zwar den Unfall wird aber immer im Rollstuhl bleiben.
        Die Versicherung zahlte, solange ich es verfolgen konnte, über 1,2 Millionen Mark an Leistungen.

        In diesem Sinne... :rolleyes:
        wünsche ich Euch eine Unfallfreie Zeit....

        Liebe Grüße Peter

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