Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

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  • Dieter F. Heinlin
    Dieter F. Heinlin

    #16
    Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

    Ich hab da mal was schiftliches gefunden!
    [a href=\"http://www.dmfv.de/formular/versiche.pdf\" target=\"_blank\"]DMFV[/a] [a href=\"http://www.dmfv.de/mitgliedschaft.html\" target=\"_blank\"]bzw.[/a] * [font color=\"green\"]Turbinen + Schadenersatz- + Strafverkehrsrechtschutzversicherung inkl.![/font]
    [a href=\"http://www.aero-club-versicherungsbuero.de/Rahmenvertrag/DAEC-RAH_3..htm\" target=\"_blank\"]DAeC[/a] [a href=\"http://www.flyingchips.de/home.html\" target=\"_blank\"]bzw.[/a] *[font color=\"red\"]da wird noch von [ 20 kg geschrieben, Turbinen andere Versicherungsklasse ...! Rechtsschutz??[/font]

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    • Jürgen Pieper
      Jürgen Pieper

      #17
      Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

      Diese von Dir angebene Seite ist nur noch nicht im Internet aktualisiert.
      Nach telefonischer Auskunft des Versicherungsbüros ist der Versicherungsumfang der neuen gesetzlichen Regelung (bis 25 kg) angepasst worden (Versicherer ist der Gerling-Konzern) und der Versicherungsschutz besteht somit bei der Versicherung über den DAEC für Modelle bis 25 kg!!!



      Aber nochmal für Dich, Dieter:
      Für den "Wildflieger" - um den geht es in diesem Thread- ist das Höchstgewicht der Versicherung völlig wurscht, denn er darf gem. LuftVG kein Modell über 5 kg außerhalb eines nicht zugelassenen Geändes betreiben - da hilft auch keine Versicherung, die Modelle bis 25 kg einschließt - denn bei illegal betriebenem Modellflug haftet die Versicherung nicht.

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      • Dieter F. Heinlin
        Dieter F. Heinlin

        #18
        Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

        Punkt 1: Ich hab mir dann mal "aktuelle schriftliche" Infos angefordert
        Punkt 2: Ich habe Infos angefordert (leider Urlaub bis Anfang Jan 03) :O

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        • Wolfgang Neumann
          Wolfgang Neumann

          #19
          Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

          Hallo Jürgen,

          so ganz kann ich Deiner Ausführung nicht zustimmen. Zum Aufsteigen von Modellen über 5kg benötige ich auf jeden Fall eine Aufstiegserlaubniss. Diese kann Vereinen aber auch Einzelpersonen zu gesprochen werden sofern bestimmte Bedingungen (Genehmigung des Eigentümers, Entfernung usw.) erfüllt sind. Somit ist es rein denkbar und ich glaube auch hier schon gelesen zu haben, das diese Genehmigung in Bayern jemand für sein Grundstück hat. Man kann also auch ohne Verein bei Genehmigung ein Modell über 5kg fliegen lassen und dann haftet die Versicherung wieder.
          Dies gilt auch für Interessengemeinschaft. In den Regeln des Bundesluftfahrtamtes ist über die Versicherung nicht viel geschrieben.

          Bei welcher Organisation man sich letzendlich versichert, bleibt wirklich jedem selbst überlassen. Für mich ist der DMFV mit 37,-€ Einzelmitgliedschaft und 17,-€ Versicherung bis 3 Millionen nun mal günstiger wie der DAeC. Nach meinen Wissen bezieht sich der gesetzlichen Höchstbetrag einer Haftpflichtversicherung nicht auf den Gesamtschaden der ja aus mehrern Einzelschäden sich zusammensetzen kann sondern nur auf die Begrenzung des Einzelschadens. Mit der Gesamtdeckungssumme könnte ich aber mehrere Einzelschäden abdecken. Und wenn ich mit meinem Heli schlimmsten Falls mehrer Autos beschädige oder Personen verletze, habe ich auch mehrer Einzelschäden. Da ich aber auf dem Gebiet Versicherungen kein Fachmann bin lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

          Wichtig ist auch eigentlich nur, was Peter mit diesem Beitrag sagen will, dass man beim Fliegen an eine Versicherung denken muß, speziell wenn man außerhalb des Vereines fliegt. Denn wie auch zur Zeit wieder geschrieben wird, fällt oft die Technik aus und der Heli fliegt unberechenbar weiter. Und solche Schäden können leicht in die 100.000 gehen. Da kommt dann eine Versicherung für auf. Ohne würde man ganz schön alt aussehen.

          Gruß
          WOlfgang

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          • Markus Zander
            Member
            • 04.06.2001
            • 227
            • Markus

            #20
            Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

            Test,sorry

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            • Markus Fiehn
              heli.academy
              • 13.04.2001
              • 3896
              • Markus
              • Obersülzen

              #21
              Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

              Hallo!

              Die DAeC-Haftplicht haftet für Modelle bis 25 kg auf zugelassenen Modellflugplätzen (ob privat oder Verein). Und genau das gleiche tut die DMFV-Versicherung auch.
              Wir hatten bei uns eine ziemlich lange Diskussion wegen dem Wechsel vom DMFV zum DAeC. Dabei wurde wirklich alles verglichen. Für einen Verein kostet die Versicherung bei gleicher Haftungssumme (DAeC bietet nur eine Varainte an) das gleiche.
              Für Einzelmitglieder ist aber wohl der DMFV die günstigere Variante, da eben der DAeC selbst keine Einzelmitglieder aufnimmt und so immer ein Verein zwischengeschaltet sein muss. Und das kostet dann eben zwangsläufig mehr.

              Markus

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              • Jürgen Pieper
                Jürgen Pieper

                #22
                Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

                Hallo Markus!

                NEIN!

                Die DAeC-Halterhaftpflicht gilt auch auf nicht zugelassenen Plätzen!!!!!

                Natürlich auf den nicht zugelassenen Plätzen nur bis 5 kg, da über 5 kg der Modellflug auf nicht zugelassenen Plätzen nicht erlaubt ist.

                Auf zugelassenen Plätzen gilt die DAeC-Versicherung natürlich bis 25 kg.

                Mit zwei Vorteilen gegenüber der DMFV-Versicherung:
                Es gibt keinen Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung und sie gitl auch bei öffentlichen Luftfahrtveranstaltungen.

                Kommentar

                • Jürgen Pieper
                  Jürgen Pieper

                  #23
                  Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

                  Hallo Wolfgang!

                  Sehe Deinen Beitrag erst jetzt.

                  Die Versicherung unterscheidet nicht zwischen Aufstiegserlaubnis, die für einen Verein oder für eine Privatperson erteilt wurde.

                  Es ist nur von Bedeutung, ob die Erlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde besteht oder ob nicht.

                  Liegt für ein bestimmtes Gelände keine Aufstiegserlaubnis vor, so wird über 5 kg Abfluggewicht illegaler (gesetzeswidriger) Modellflug betrieben und die Versicherung haftet nicht.
                  Besteht die Aufstiegserlaubnis, so haftet die Versicherung.

                  Kommentar

                  • Dieter F. Heinlin
                    Dieter F. Heinlin

                    #24
                    Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

                    Original von Jürgen Pieper
                    Mit zwei Vorteilen gegenüber der DMFV-Versicherung:
                    Es gibt keinen Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung und sie gitl auch bei öffentlichen Luftfahrtveranstaltungen.
                    Zu Punkt 2: Die DMFV Versicherung schließt angemeldete "öffentliche Luftfahrveranstaltungen (Modelle [ 25 kg)" eines Mitgliedsvereins kostenfrei ein! = prämienfreie Veranstalter-Haftpflichtversicherung

                    Als Einzelperson mit Zusatzversicherung bin ich auch bei "öffentlichen Luftfahrtveranstaltungen" versichert!

                    DMFV schließt Straf-Rechtsschutz ein!

                    Kommentar

                    • Jürgen Pieper
                      Jürgen Pieper

                      #25
                      Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

                      Also, jetzt geht´s mir mit den Versicherungen hier langsam auf den Keks.
                      Die Veranstalter Haftpflichtversicherung ist nicht eingeschlossen. Sie ist zwar prämienfrei, muss aber abgeschlossen werden (siehe III "Ausschlüsse" bei der DMFV-Versicherung).

                      Außerdem ist bei Einzelmitgliedschaft der Lehrer-Schüler-Betrieb nicht versichert.

                      So, ich habe jetzt genug "Versicherungsvertreter" gespielt. Ich denke, durch Deinen Link, Dieter, kann sich jeder selbst ein Bild machen, welche Versicherung für ihn die beste ist.

                      Frohes Fest Euch allen!

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                      • Dieter F. Heinlin
                        Dieter F. Heinlin

                        #26
                        Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

                        Lieber Jürgen,
                        wer schreibt denn immer die Vorteile*??
                        Wenn "falsches" geschrieben wird, so "darf" es m.E. nicht unberichtigt stehen bleiben!

                        PS: Ich bin für "Offenheit und Klarheit"

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                        • Jürgen Pieper
                          Jürgen Pieper

                          #27
                          Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

                          Original von Dieter F. Heinlin

                          Wenn "falsches" geschrieben wird, so "darf" es m.E. nicht unberichtigt stehen bleiben!
                          Da stimme ich Dir zu.
                          Genau deshalb habe ich Deine Aussage auch berichtigt, da die Veranstalter-Haftpflicht ja nicht mit eingeschlossen ist, sondern separat (wenn auch prämienfrei) abgeschlossen werden muus.

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                          • Dieter F. Heinlin
                            Dieter F. Heinlin

                            #28
                            Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

                            Eventuell hast Du das "Wort" angemeldete übersehen?
                            Oder habe ich mich undeutlich/unverständlich ausgedrückt.

                            Zu Punkt 2: Die DMFV Versicherung schließt angemeldete "öffentliche Luftfahrveranstaltungen (Modelle [ 25 kg)" eines Mitgliedsvereins kostenfrei ein! = prämienfreie Veranstalter-Haftpflichtversicherung

                            Kommentar

                            • Jürgen Pieper
                              Jürgen Pieper

                              #29
                              Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

                              Original von Dieter F. Heinlin


                              Zu Punkt 2: Die DMFV Versicherung schließt angemeldete "öffentliche Luftfahrveranstaltungen (Modelle [ 25 kg)" eines Mitgliedsvereins kostenfrei ein! = prämienfreie Veranstalter-Haftpflichtversicherung

                              Ok, jetzt weiß ich, was Du meinst: Wenn Du als Modellflieger an einem Wettbewerb teilnimmst, bist Du versichert. Das ist dann aber die "Halter-Haftpflicht-Versicherung".
                              Da Du aber immer von der "Veranstalter-Haftpflichtversicherung" sprichst, habe ich Dich berichtigt, denn diese Versicherung ist nicht eingeschlossen.

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                              • Dieter F. Heinlin
                                Dieter F. Heinlin

                                #30
                                Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung

                                Es sind 2 Paar "Stiefel"!, ich verweise daher auf die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungen; ich kanns leider noch nicht besser erklären s.o. ?(

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