2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
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AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Also mal ganz pragmatisch:
Wenn in der Aufstiegserlaubnis ein Funkfrequenzband als Auflage angegeben ist, wie es bisher in den "alten" AEs üblich war, dann kann der Verein bei Anzeige die AE verlieren. Aber es ist nicht verboten.
Mit der Haftplichtversicherung hat es auch nix zu tun, da die den Schädiger nur dann in Regress nimmt wenn in dem Fall seine Funke illegal betrieben wurde und dies die Ursache des Schadens war.
Nun ist aber der Platz in Faha in Rheinlandpfalz und die zuständige Frau Rosenbaum-(Doppelname) auf dem Hahn (Hahn Airport), ist da seeeehr risikoscheu und sichert sich nach allen Seiten ab und zieht deshalb ganz gerne eine komplet neues Verfahren Aufstiegserlaubnis mit allem pipapo durch.
Die Erfahrung macht gerade der www.mbc-zweibrücken.de.
@bladti: Dein Präsi soll sich mal mit dem Präsi (Burkhard) von MBC-ZW unterhalten.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Aber Acer99 Aussage, dass Gesetzesgrundlagen nicht als Auflage gemacht werden kann, wäre evtl ein Hebel.
Die Frequenzbandfreigabe ist gesetzlich geregelt. Deshalb kann sie gar nicht erst als Auflage in eine AE.
So etwaWenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Bei uns im Verein durften wir auch erst mit 2,4 GHz fliegen nachdem die Aufstiegserlaubnis erweitert wurde.
Gruß
Thorsten
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AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Tja, man lernt dazu, bei uns gabs da keine Probleme. Wie ist dann das, wenn man zum Flugtag nach Norddeutschland fährt? fliegt man dann illegal, als Bayer? Würde im Watt gern mit 2G4? Oder doch n scheiß Urlaubsort!
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Loisl
AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Klar brauchst du für < 5kg keine Aufstiegsgenehmigung, auch nicht im Ausland - äh - in Norddeutschland.Zitat von Hajo Beitrag anzeigenUnter <> 5Kg brauch ich keine Aufstiegsgenehmigung, solang's elektrisch ist! Oder habt ihr eine, würde mich interessieren!

Aber wenn du auf einem (Flug-)Platz bist, der eine AE hat, dann zählt die auch.
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Schneipe
AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Kopier es mal hier rein.....Also wenn Verein Aufstiegsgenehmigung für 35 und 40MHZ hat, muss er die für 2,4GHZ beantragen.
Die Möglichkeit der Benutzung von 2,4 GHz Anlagen auf Modellflugplätzen, in deren Aufstiegserlaubnis die Einschränkung auf Frequenzen des 35 MHz A- und B-Bandes und 4 Frequenzen des 40 MHz Bandes geschrieben steht, ist zur Zeit nicht gegeben. Betroffene Vereine müssen zu bestehenden Aufstiegsgenehmigungen einen ßnderungsantrag stellen. Von der Bundesnetzagentur wurde herausgestellt, daß von ihrer Seite keine besondere Information hinsichtlich der Verwendung der 2,4 GHz Frequenzen für den Modellflug an die Bundesländer gegeben werden muß, weil gemäß Verfügung 89/2003 eine Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 – 2483,5 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit, also auch für den Modellflug, besteht. Gleichwohl will sich der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz wegen der Rechtssicherheit um eine schriftliche Mitteilung der Bundesnetzagentur bemühen. Diese Problematik wird an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn herangetragen mit dem Ziel, eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen. Die für die Aufstiegserlaubnis zuständige Landesluftfahrtbehörde sowie weitere Informationen zum Thema 2,4 GHz in Deutschland sind im Internet zu finden unter www.dmfv.de.
Sicherheitsbedenken gegen die Verwendung von 2,4 GHz Frequenzen für den Modellflug gibt es nach Meinung der anwesenden Mitarbeiter der Firmen Graupner und Robbe sowie der Vertreter des DMFV nicht. Umfangreiche Testreihen mit sehr positiven Ergebnissen wurden durchgeführt.
Ja was denn nun? Einfach fliegen...oder ßnderung beantragen?
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AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Hallo,
Einfach eine Erweiterung der AE auf das 2,4 Ghz band beantragen und alles geht seinen Gang. Sollte die ein oder andere Behörde versuchen Querzuschießen einfach amn den DMFV wenden, die helfen.
Problematisch wird es nur wenn eine ßnderung der AE beantragt wird, denn da wird dann die Komplette AE neu überprüft. Also der Antrag muss auf Erweiterung der AE lauten, nicht ßnderung.
Wenn der Vorstand die änderung beantragt kann es Mühsam werden.
@ Bladti: Lass dir doch einfach mal von eurem Vorstand die AE zeigen. Wenn dort Frequenzen Eingetragen sind muß erweitert werden, stehen dort keine Frequenzen drin ist 2,4 Ghz zulässig.
Es gibt auch Vereine Das will der vorstand das mit 2,4 Ghz einfach nicht und darum sdagen die es sei nicht erlaubt, obwohl in der AE keine Beschränkung auf bestimmte Frequenzbänder steht.
Gruß
UliZuletzt geändert von Uli_ESA; 06.02.2009, 08:34.Ich kann zwar nicht gut fliegen, liebe aber gute Technik.
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gerhold
AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Hallo,
ich denke, dass wird von RP zu RP unterschiedlich gesehen. Ich bin aus Hessen und wir hatten im letzten Jahr schon dieses Problem.
Die Sachbearbeiterin in unserem Fall war der Auffassung, dass die Anlagen im Bereich 2,4GHz ja eine Zulassung hätten. Da dies höheres Recht sei als eine Aufstiegserlaubnis (Verwaltungsakt), könne bei uns mit diesen Sendern geflogen werden, obwohl in unserer alten Aufstiegserlaubnis explizit die Kanäle im 40 MHz- und 35 Mhz-Band aufgeführt waren.
Grüße
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AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Zitat von JMalberg Beitrag anzeigenAlso mal ganz pragmatisch:
Wenn in der Aufstiegserlaubnis ein Funkfrequenzband als Auflage angegeben ist, wie es bisher in den "alten" AEs üblich war, dann kann der Verein bei Anzeige die AE verlieren. Aber es ist nicht verboten.
Mit der Haftplichtversicherung hat es auch nix zu tun, da die den Schädiger nur dann in Regress nimmt wenn in dem Fall seine Funke illegal betrieben wurde und dies die Ursache des Schadens war.
Nun ist aber der Platz in Faha in Rheinlandpfalz und die zuständige Frau Rosenbaum-(Doppelname) auf dem Hahn (Hahn Airport), ist da seeeehr risikoscheu und sichert sich nach allen Seiten ab und zieht deshalb ganz gerne eine komplet neues Verfahren Aufstiegserlaubnis mit allem pipapo durch.
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@bladti: Dein Präsi soll sich mal mit dem Präsi (Burkhard) von MBC-ZW unterhalten.
unser präsi hat sich mit dem präsi von hermeskeil unterhalten die haben scheinbar das selbe problem....
jedenfall fakt is wen sich bei uns nix tut geh ich raus aus em verein......
aber wie dasn jetzt bei uns in der AE geregelt ist mit den frequenzen das kann ich selber nicht sagen hab da noch nix in erfahrung gebracht bekommen
danke für die vielen antworten teilweise haben sie geholfen teilweise verwirrt das ganze mich
ich denk mal zur zeit wandert man auf einem schmalen grad zwischen erlaubt un nicht erlaubt
gruß chrisLogo 600SE Bls 451 4035-500 Edge 693 Jive 80+HV
Henseleit TDR is comming in 2011
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AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
hab jetzt mal ne antwort bekomen und zwar die aufstiegserlaubnis ist von 1987
nebenbei wurde ich dann gefragt ob mein heli lauter als 78db ist ?! was soll der scheiß ? kann ich auch gleich aus em verein rausgehen oder ?Logo 600SE Bls 451 4035-500 Edge 693 Jive 80+HV
Henseleit TDR is comming in 2011
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AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Hi @ all,
empfehle mal dem Vereinsvorsitzenden dieses Forum und weitere Info gibt es bei den Herstellern Robbe/Graupner und anderen ....Oder auch bei der Regulierungsbehörde..
die erteilen die Zulassung für die Frequenznutzung...und nicht nur für RC-Sendeanlagen..
Oder ist der Platz generell für Microwellen gesperrt ?? Würde mich sehr wundern .
Ein klärendes Wort wird dir sicher auch auf euren Platz den Betrieb einer 2,4 Ghz Anlage ermöglichen...
Und oder ob es eine Auflage in der Zulassung des Platzes gibt ..Zuletzt geändert von Manfred; 06.02.2009, 23:06.Gru� Manfred
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AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
@bladti
frag mal nach ob es eine flugordnung bei euch im verein gibt. müsste bestehen. mein exverein ist zur gleichen zeit entstanden und da musste/sollte diese nachgereicht werden.
im normalfal ist in der flugordnung auch zu definieren, wie laut der fliescher sein darf. existiert keine flugordnung gilt die allgemein gesetzliche grundlage und die müsste bei 82 oder 84 db liegen vorausgesetzt der flugi ist 1,5km weg von wohnsiedlungen. so wie ich in erinnerung habe sind neue zulassungen definiert nach dem abstand zu wohnsiedlungen gewerbegebiete usw. und was geflogen wird. in neuen verordnungen schneiden wir helipiloten besser ab als jets und flächenflieger, da wir einen kleineren aktionsradius haben.
besser noch versuche mal auf der regbehörde anzurufen und frage nach ob du eine abschrift bekommen kannst. die begründung kannst du so definieren, dass du eine neue flugordnung für den verein erstellen willst ........ flunker halt ein bissel.
es reicht eine unbeglaubigte abschrift. habe ich, weil die unterlagen fehlten auch gemacht und anstandslos bekommen.
dein fall riecht .......... als ob du nicht gewollt bist. wie lange bist du in dem verein ?
suche dir zuerst eine alternative bevor du den verein verlässt. für den bekanntenkreis den du vielleicht aufgebaut hast ist es ewig schade.
sag halt einfach...... dein kumpel hat neulich gemessen, da lag ich bei 73,464 db. :-)) die müssen dir zuerst mal nachweisen, dass du lauter bist. sollte dann irgendwann die aussage kommen dass helipiloten nicht gewollt sind und du wohl oder übel "den hut nehmen sollst " würde ich entweder den hut nehmen, oder nicht.
die eine version ist mit trara........ anzeige auf dem amtsgericht ... verein verstösst gegen das gemeinützigkeitsrecht. begründung angeben........ mal sehen was passiert.
die andere version ..... ruhig und leise von dannen schleichen. :-(
grüsseTDF,TDR1,TDR2,2xLogo400CFK,ME262,Edge540,TRex600N, Ergo50,CH53Ec.s.,H500,VBC+Touch..
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gerhold
AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis
Hallo Spacebaron,
du hast da echt merkwürdige Ansichten, was das Thema Lärm und Verein angeht. Aber da will ich jetzt gar nicht weiter darauf eingehen.
In der Tat ist der zulässige Lärmpegel äbhängig von der Entfernung zur nächsten durchgängigen Bebauung. Helis haben da keine anderen Werte als die anderen Modelle. Eine Ausnahme gibt es , für mich völlig unverständlich, Strahtriebwerke dürfen grob gesagt 3 bis 4 mal lauter sein. Das kann ich keinem Nichtmodellflieger erklären.
Gemessen wird in einem Abstand von 25 Metern, es gibt 3 Messpunkte und dann wird das arithmetische Mittel gebildet.
Also, ich halte das für völlig in Ordnung, wenn der Vorstand eines Vereins sich darum kümmert, dass die Mitglieder nicht zu laute Modelle an den Start bringen. Mit der heute erhältlichen Technik ist es auch keine Hexerei die Lärmpegel einzuhalten. Oft fehlt halt nur der Wille.
Gruß
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