2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

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  • Bladti
    Senior Member
    • 01.05.2007
    • 1619
    • Christoph
    • MBC Weiten und überall wo platz ist

    #1

    2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

    Habe schon die suche betätigt aber auf anhieb nix passendes gefunden....

    Also Situation war folgende

    Letztes wochenende unseren Vereinsvorsitzenden getroffen

    hab ihm erzählt das ich mir ne 2.4 ghz funke gekauft hab
    darauf hin meint er das wir diese auf unserem platz ja nicht betreiben dürfen...
    er hat das auf ner versammlung eines anderen modellbauclub aufgeschnappt
    und mir dann so rüber gebracht das für uns als verein schnell mal 1000€ zu kommen nur um das ganze zu ändern.....
    und wen wir das machen würden müsste der platz neu abgenommen werden
    evtl würden wir durch dieses prozedere die aufstiegserlaubnis entzogen bekommen
    grund hierfür ist das der nächste ort sehr nah an den platz herangekommen ist....
    desweiteren müssten wir einen lärmpass einführen etc durch den ja dann wieder kosten für anschaffung von messgeräten anfallen würden

    soweit kann ich das ganze ja verstehen
    nur jetzt meine frage inwiefern hat er da recht ?
    oder wurde das mit 2.4 ghz allgemeint jetzt erlaubt ?

    könnt ihr mich da mal aufklären ?
    weil ich steh jetzt da hab ne neue funke und darf ja laut vorsitzendem nicht fliegen, was mich schon stark verägert hat das erst so spät die vereins mitglieder mal informiert werden (er wusste es angeblich schon seit 2 wochen)

    wär gut wen mich mal jemand aufklären könnte



    gruß christoph
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  • Hajo
    Member
    • 03.09.2008
    • 317
    • Hans-Joachim
    • MFC Hochstadt

    #2
    AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

    Hallo,
    du kannst, darfst eine 2G4 Funke auf jedem vom Luftamt zugelassenen Platz betreiben. Wie alt ist denn der Präsi? Das Zeugs wird verkauft, inzwischen auf allen Flugtagen verwendet, ist wesentlich störsicherer als 35 MhZ, und in Deutschland (zumindest was FAAST) angeht zugelassen.

    Gruß, Hajo

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    • chaosman
      chaosman

      #3
      AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

      Wenn man mir im auf dem Platz 2.4 Ghz verbieten würde, dann würde ich einfach den Platz wechseln.
      Ist in meinen Augen natürlich alles blanker Unsinn, was der guteste verzapft hat. Es gibt schließlich auch keine besondere Erlaubnis 35Mhz genau auf diesem Platz zu benutzen.
      Entweder die Benutzung der 2.4Ghz Frequenzen ist in DE (mit der Betriebsart) für einen bestimmten Personenkreis erlaubt oder nicht.
      Seit wann gibt es lokale Frequenzhoheitsgebiete? Ein Wireless-LAN kann man auch einfach anstöpseln, ohne eine "Aufstiegserlaubnis" zu haben. CB Funk darf auch jedemann machen.
      Luftamt hat damit überhaupt nichts zu tun. Frequenzbänder und Betriebsarten werden in Deutschland vom Bundesnetzagentur verwaltet und sonst von niemandem.

      Kai

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      • mirka73
        Member
        • 28.06.2008
        • 183
        • Mirko
        • Saal Mecklenburg/Vorpommern

        #4
        AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

        Hallo so ganz einfach ist das aber doch nicht . Der Flugplatz müsste sich eine neue Genehmigung besorgen. Lies hier mal drüber.....ziemlich am Ende.



        Gruß Mirko

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        • Bladti
          Senior Member
          • 01.05.2007
          • 1619
          • Christoph
          • MBC Weiten und überall wo platz ist

          #5
          AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

          das mit dem wechseln bin ich mir schon am überlegen weils mich einfach ärgert was da abläuft....


          aber mir gehts ja auch um die versicherungspflicht wen der platz es nicht erlaubt habe ich diesen schutz ja nicht...?!

          hab grad mal ne mail an den dmfv geschikt mal kucken was die sagen
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          • Hajo
            Member
            • 03.09.2008
            • 317
            • Hans-Joachim
            • MFC Hochstadt

            #6
            AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

            Zitat von mirka73 Beitrag anzeigen
            Hallo so ganz einfach ist das aber doch nicht . Der Flugplatz müsste sich eine neue Genehmigung besorgen. Lies hier mal drüber.....ziemlich am Ende.



            Gruß Mirko
            Hallo,
            ist alter Mumpitz! das ganze ist aus 2007! Ist aber seit 2008 überholt, da wurde es nähmlich allgemein genehmigt. 2007 wahr es nähmlich so, das Anlagen die damals verkauft worden sind, einen Bestandsschutz bekommen hätten, wenn die Genehmigung nicht durchgegangen währe. Die Anlagen, die heute verkauft werden, sind zugelassen. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder daher gelaufene Wildflieger die neue tolle Technik nutzen dürfte, aber diejenigen die sich in Vereinen organisieren, müssen mit der Steinzeitfunke weiter runterfallen. das kann ja auch nicht im Sinne des Luftamtes sein.

            Hajo

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            • Hajo
              Member
              • 03.09.2008
              • 317
              • Hans-Joachim
              • MFC Hochstadt

              #7
              AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

              Zitat von Bladti Beitrag anzeigen
              das mit dem wechseln bin ich mir schon am überlegen weils mich einfach ärgert was da abläuft....


              aber mir gehts ja auch um die versicherungspflicht wen der platz es nicht erlaubt habe ich diesen schutz ja nicht...?!

              hab grad mal ne mail an den dmfv geschikt mal kucken was die sagen
              Die geben dir grünes Licht!

              Kommentar

              • chaosman
                chaosman

                #8
                AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

                Eine Haftpflichtversicherung ist außerdem meiner Meinung nach nicht daran gebunden, ob der Platz etwas erlaubt oder nicht.
                Wenn du eine Versicherung hast, welche auch ausserhalb der Platzes gilt, dann wüßte ich keinen Grund - wenn es in den Versicherungsbedingungen nicht anders geregelt ist - warum diese von "Regeln" auf dem Platz abhängen sollte.
                Sollte der Platz natürlich eine eigene Versicherung haben und du keine eigene, dann könnte die Sache vielleicht anders aussehen.

                Die Aufstiegsgenehmigung dürfte nach meinem dafürhalten außerdem sowieso nur bei Modellen mit mehr als 5kg oder Verbrennermotoren ... (siehe LuftVO) nötig sein.
                Ansonsten ist es sowieso egal, da überhaupt nicht nötig.

                Kai

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                • scotty600
                  Member
                  • 23.04.2007
                  • 491
                  • Matthias
                  • Peking / China

                  #9
                  AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

                  Hi,
                  evtl. mal hier schauen.
                  http://www.dmfv.de/cgi-bin/forum/ult...c;f=2;t=000452

                  Fakt ist, 2,4GHz hat sich im letzten Jahr etabliert, die Anzahl der betriebenen Sender ist in 2008 enorm angewachsen und Sicherheitsbedenken gibt es bei keinen von der Bundesnetzargentur zugelassenen Sendern.

                  Nun ist nur die Frage wie man es angeht?

                  Zitate zu den Standardsätzen der AEs gibt es im oben gelinkten Forum.
                  Nimm das, die Konformitätsbescheinigung, welche Deiner Funke beiliegt und stecke halt ein 2,4GHz Schild am Platz.

                  Wenn dann der Vorsitzende kommt, frage Ihn halt ganz dumm gegen was Du verstösst. Eine 100% Rechtsauskunft wird Dir sicher keiner geben.
                  Evtl. können Dir hier einige Vereinsvorsitzende Mustervorlagen zu (notwendigen oder nicht notwendigen) ßnderungsanträgen senden.

                  Kommentar

                  • Hajo
                    Member
                    • 03.09.2008
                    • 317
                    • Hans-Joachim
                    • MFC Hochstadt

                    #10
                    AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

                    ßber sonen Scheiß muß ich mich richtig ärgern, obwohl's mich (Gott sei Dank) nicht betrifft. Bei uns am Platz wird seit letzten Frühjahr 2G4 geflogen. Mich würde aber trotzdem interessieren wie alt der Vorstand ist?

                    Kommentar

                    • ueber30
                      Mr. Protos
                      • 22.09.2006
                      • 2690
                      • uwe
                      • 37247 GroÃ?almerode

                      #11
                      AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

                      hall,
                      wenn ihr in eurer aufstiegsgenehmigung expliziet drin stehen habt das nur das 35 mhz band geflogen werden darf,dann dürft ihr auch nur dieses fliegen ,da sonst die aufstiegsgenehmigung erlischt.
                      es gibt aber die möglichkeit die bestehende aufstiegsgenehmigung um den speziellen punkt auf 2,4 ghz umschreiben zu lassen. dazu müßt ihr den zuständigen rp anschreiben.. der herr schwägerl vom dmfv hat sich dafür eingesetzt das dies geht. wir haben dazu ein kleines schreiben als zusatz zur bestehenden aufstiegsgenehmigung vom rp bekommen...eigentlich sollten alle vereine dieses schreiben bekommen haben...einfach mal nachhaken.
                      obwohl unsere ag noch bis 2011 gültig ist haben wir eine neue beantragt um z.b. auch die höhenbeschränkung rauszubekommen. dazu mußte ein gutachten von einem modellflugsachverständigen erstellt werden,da dies früher in 80 noch nicht nötig war,bzw dem rp kein gutachten vorlag. ist zwar mächtig papierkram ,aber es geht...auch die lärmwerte sind dadurch zu unserem vorteil verändert worden.

                      grüße uwe
                      Protos 500
                      Protos 700...noch V1
                      DX9

                      Kommentar

                      • floyd
                        Junior Member
                        • 05.02.2008
                        • 16
                        • Danny

                        #12
                        AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

                        Hallo,

                        hatte selbiges Problem in meinem Verein. Ich habe daraufhin beim zuständigen Luftfahrtamt angerufen und folgende auskunft erhalten.

                        Es ist tatsächlich so, das in der Aufstiegserlaubnis explizit nur 35 Mhz erlaubt sind.
                        Also eine ßnderung beantragt werden muss. Klingt dramatisch, ist es aber nicht. Denn, die ßmter haben eingesehen das es etwas unsinnig ist eine Aufstiegserlaubnis mit einer Funkfrequenz zu koppeln. Da dies ja nichts miteinander zu tun hat und somit bei technischem Fortschritt immer erst wieder Genehmigungen eingeholt werden müssen. In neueren Aufstiegerlaubnissen (glaube Zeitraum ist seit 1-2 Jahren) ist eine Funkfrequenz darin gar nicht mehr erwähnt. Somit wäre eine ältere Aufstiegsgenehmigung klar schlechter gestellt. Deshalb würde ein formloser Antrag zur Erweiterung der Aufstiegsgenehmigung ausreichen. Dies hat nichts mit Lärmpass oder dergleichen zu tun. Der Bearbeitungszeitraum ist 3-6 Wochen und ist stark von der Anzahl eingegangener Anträge abhängig, da dieses Problem ja viele Plätze betrifft. Kosten würden sich im Rahmen von 20 - 60 € bewegen.

                        Es ist auch von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. In, glaube Bayern, erzählte mir die nette Dame vom Amt würden die Behörden die Vereine von sich aus anschreiben. Im Schreiben wird mitgeteilt das die Aufstiegserlaubnis "hiermit" auf 2,4 Ghz erweitert ist. Dies ist für meine Begriffe sicherlich der geringste aufwand für alle Seiten. Aber leider nicht in allen Bundesländern üblich.


                        Also nicht verrückt machen lassen. Ist alles halb so wild.
                        Zuletzt geändert von floyd; 05.02.2009, 22:57.

                        Kommentar

                        • Hajo
                          Member
                          • 03.09.2008
                          • 317
                          • Hans-Joachim
                          • MFC Hochstadt

                          #13
                          AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

                          Hallo,
                          bin in Bayern! Deshalb höre ich heute zum ersten Mal von solchen Probs! In unserem Verein wird alles (besonders was Gesetze betrifft, weil wir sehr nahe neben einem Flugplatz mit Manntragendem Gerät, unser Gelände haben) genau genommen. Wenn's da ein Problem mit 2G4 gegeben hätte, währen unsere Präsis sofort auf die Barrikaden gegangen. Zu Recht! Aber wie gesagt, betrifft mich das "Gott sei Dank" nicht.

                          Gruß, Hajo

                          Kommentar

                          • Loisl
                            Loisl

                            #14
                            AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

                            Gilt jedoch auch in Bayern:
                            floyd und ueber30 erklären es genau. Ist ähnlich wie mit allen anderen Einschränkungen: stehen sie in der Aufstiegsgenehmigung, sind sie bindend! Steht nichts drin, gibts auch keine Einschränkungen.
                            <> 5kg interessieren auch nicht, denn entweder hat der Flugplatz ne Aufstiegserlaubnis mit allen Rechten/Pflichten oder er hat eben keine.

                            Kommentar

                            • spacebaron
                              helispecials.de
                              Hersteller Tuningteile
                              • 21.09.2005
                              • 2434
                              • Erich
                              • Trofi, auf der wilden Wiese, MFF Bitz und MFC Oberhausen

                              #15
                              AW: 2.4 GHz fragen zur aufstiegserlaubnis

                              hallo,
                              sollte auf eurerm platz nur 35mhz zugelassen sein dann ist die aufstiegsgenehmigung uralt. seither hat es einige änderungen gegeben. z.b. die genehmigung auf B band und auch 40 mhz. theoretisch dürften die auch nicht mitfliegen.

                              zum regpräsi

                              es reicht ein antrag auf änderung der aufstiegsgenehmigung
                              frequenzen 2,4ghz..... 35 mhz mit band und 40 mhz. natürlich muss der frequenzbereich umschrieben werden.... von 2,400000000GHz......... bis 2,41 etc.
                              kosten ...... schätzungsweise 40 - 80 euro. kein 1000 euronen. heutzutage für einen verein eine NEUE aufstiegsgenehmigung beantragen kostet ca 200-300 euro.

                              das ganze ist natürlich eine schreiberei. wenn der vorstand dann so einer ist wie mein ex v dann gute nacht.
                              was ich auch noch erwähnen würde in dem änderungsantrag eine begründung bei der 2,4 ghz frequenzänderung ..........
                              bsp.: duch die änderung auf 2,4 ghz frequenz ist eine kanaldoppelbelegung ausgeschlossen. interne und externe störungen des frequenzbandes sind nahezu unmöglich. somit trägt dies erheblich zur sicherheit zum betrieb der flugmodelle bei.
                              bei der erweiterung der frequenzen auf b band und 40 mhz wird einfach das risiko einer kanadoppelbelegung minimiert. basta

                              grüsse
                              TDF,TDR1,TDR2,2xLogo400CFK,ME262,Edge540,TRex600N, Ergo50,CH53Ec.s.,H500,VBC+Touch..

                              Kommentar

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