Flugrecht E-Heli

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  • AndreasWiest
    AndreasWiest

    #46
    Re: Flugrecht E-Heli

    Hi,

    der Thread ist wirklich sehr informativ, wenn auch nicht widerspruchsfrei.

    Ich bin DMFV-versichert - Stufe IV - und fliege mit einem T-Rex (selbst mit vollem Akku unter 5 Kg) über ßcker und Wiesen von Bauern, die ich nicht kenne, während ich auf dem Freizeitgrundstück eines Bekannten stehe, der mir die Erlaubnis gegeben hat, sein Grundstück zu betreten. Der nächste Flugplatz ist mehr als zwei Kilometer entfernt, zu dem Grundstück führt ein Sackfeldweg auf dem niemand spazieren geht. Es handelt sich nicht um ein Naturschutzgebiet.

    Ideale Bedingungen also, oder?

    Einziges Problem ist, dass ich ab und zu mit dem Hubi das Feld umpflügen MUSS (oder zumindestens die Zwetschgen vom Baum ernten), damit ich sagen kann, ich betreibe Landwirtschaft, damit ich den Feldweg nutzen darf.

    <Filosofie an>
    Aber es ist halt mal wieder so, dass man eigentlich zuerst seinen Anwalt bemühen muss, bevor man die Sache komplett geklärt hat. das Leben ist zu kompliziert.
    <Filosofie aus>

    Gruß.
    Andreas

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    • Michael Vogler
      RC-Heli TEAM
      • 24.05.2006
      • 4685
      • Michael
      • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

      #47
      Re: Flugrecht E-Heli

      alles was über 5kg geht mußt du zum verein auf den platz
      Das stimmt so aber auch nicht.

      Wenn du eine Aufstiegserlaubnis vom Luftfahrbundesamt hast,
      und die geht bis 25 kg, bist du nicht an einen Verein oder Platz
      gebunden - selbst mit dem Verbrennerhubschrauber nicht.

      Versicherung und Einverständnis vom Grundstückseigentümer und
      sonstige Auflagen natürlich erfüllt.

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      • Steffen 2.0
        Steffen 2.0

        #48
        Re: Flugrecht E-Heli

        super... und wo bekomm ich eine aufstiegserlaubniss? Beim tower in Nürnberg (60km weit weg)

        "T-rex xl bittet um starterlaubniss"

        Kommentar

        • Michael Vogler
          RC-Heli TEAM
          • 24.05.2006
          • 4685
          • Michael
          • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

          #49
          Re: Flugrecht E-Heli

          Beim tower in Nürnberg
          Dort mit Sicherheit nicht

          Aber z.B. bei der Regierung von Oberbayern:



          Ist wirklich Super - wie Du schon bemerkt hast.

          Kommentar

          • Markus Gann
            Member
            • 13.04.2004
            • 360
            • Markus
            • Reutlingen und Umgebung

            #50
            Re: Flugrecht E-Heli

            @Steffen 2.0
            Von der zuständigen Luftfahrtbehörde. Diese Aufstiegsgenehmigung gilt dann für ein ganz bestimmtes Grundstück.
            GruÃ? Markus

            Acrobat SE, Agusta A109 (Century Swift 550), Bell 212 (JR Parkmite)

            Kommentar

            • Michael Vogler
              RC-Heli TEAM
              • 24.05.2006
              • 4685
              • Michael
              • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

              #51
              Re: Flugrecht E-Heli

              Diese Aufstiegsgenehmigung gilt dann für ein ganz bestimmtes Grundstück
              Die Aufstiegsgenehmigung ist nicht an ein bestimmtes Grundstück gebunden.

              Es müssen nur die Auflagen wie 1,5 km von Ortschaften usw. eingehalten werden.

              Kommentar

              • JMalberg
                RC-Heli TEAM
                • 05.06.2002
                • 22636
                • J
                • D: um Saarbrücken drum rum

                #52
                Re: Flugrecht E-Heli

                @HubiMike: Die Aufstiegserlaubnis ist an einen bestimmten Ort bzw Gebiet gebunden, was meist durch ein Grundstück benannt wird, weil einfacher.

                @Steffen 2.0: Auf eurem Flugplatz gibs doch auch einen Flugleiter; frag den doch mal was du da alles brauchst um dort zu fliegen erlaubnistechnisch gesehn, denn der MUSS das wissen.

                Im DMFV-Forum wird das Fliegen auf dem Flugplatz auch gerade sehr kontrovers diskutiert.
                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                Kommentar

                • Michael Vogler
                  RC-Heli TEAM
                  • 24.05.2006
                  • 4685
                  • Michael
                  • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                  #53
                  Re: Flugrecht E-Heli

                  @HubiMike: Die Aufstiegserlaubnis ist an einen bestimmten Ort bzw Gebiet gebunden, was meist durch ein Grundstück benannt wird, weil einfacher.
                  Ja - wenn das so ist habe ich wohl eine falsche Aufstiegsgenehmigung vom Luftamt Südbayern erhalten.
                  In meiner ist kein Grundstück benannt, das sind die Regierungsbezirke benannt für die meine Genehmigung gilt.

                  Aber macht nichts - ich richte mich nach meiner, wie die letzten 20 Jahre übrigens auch und alle
                  anderen Piloten können ja Platzgebunden fliegen.

                  Kommentar

                  • JMalberg
                    RC-Heli TEAM
                    • 05.06.2002
                    • 22636
                    • J
                    • D: um Saarbrücken drum rum

                    #54
                    Re: Flugrecht E-Heli

                    @hubimike: Tja, die Bayern sind ja mal lustig nennen die ganze Regierungsbezirke. Datt geht wohl nur wenn da viel Platz ist.
                    Das mit der örtlichen Begrenzung ist dann doch von Ministerium zu Ministerium verschieden. Wieder was gelernt...
                    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                    Kommentar

                    • Michael Vogler
                      RC-Heli TEAM
                      • 24.05.2006
                      • 4685
                      • Michael
                      • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                      #55
                      Re: Flugrecht E-Heli

                      Wieder was gelernt...
                      Hallo Jürgen,

                      da hab ich auch wieder was gelernt.
                      Ich Dachte immer wir währen eine Nation, aber anscheinend
                      ist es doch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

                      Nicht für ungut, war von mir auch nicht Böse gemeint.

                      Kommentar

                      • Steffen 2.0
                        Steffen 2.0

                        #56
                        Re: Flugrecht E-Heli

                        wielange gilt dann eigentlich so ne aufstiegs erlaubniss? Für ein bestimmtes datum oder das nächste halbe jahr?

                        Ich hätte gedacht das es am flugplatz einfacher is.....

                        Kommentar

                        • Michael Vogler
                          RC-Heli TEAM
                          • 24.05.2006
                          • 4685
                          • Michael
                          • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                          #57
                          Re: Flugrecht E-Heli

                          Die Aufstiegserlaubnis wird befristet auf 2 Jahre ausgestellt.

                          Kommentar

                          • Marc84
                            Marc84

                            #58
                            Re: Flugrecht E-Heli

                            Hallo alle zusammen

                            Ich hab da mal wieder ein Problem fliege immer über ein Acker vom Bauern den ich nicht kenne und heute kam einer vorbei der meinte mich anschnautzen zu müssen das ich das überhaupt gar nicht darf hier zu fliegen nur auf ausgewiesenen Plätzen
                            Woher bekomme ich schriftlich das ich das doch darf also über die Wiese fliegen obwohl ich auf nem Asphaltiertem Feldweg starte und gar nicht das Feld berühre*

                            Hoffe ihr könnt mir helfen

                            MFG Marc

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                              RV
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                              • 02.06.2001
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                              • Rainer
                              • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

                              #59
                              Re: Flugrecht E-Heli

                              ßber den DMFV kann man ein Buch "Modellflug und Recht" beziehen, da stehts drin.
                              VStabi Support: http://www.vstabi.de
                              Kontakt bitte per Email, keine PN.

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                                #60
                                Re: Flugrecht E-Heli

                                Hallo Marc,

                                meines Wissens brauchst Du nur die Erlaubnis des Grundstückeigentümers, so lange es elektrisch ist.

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