Flugrecht E-Heli

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  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22636
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum

    #31
    Flugrecht E-Heli

    @Schwaabel: Stimmt! Betreten um Schaden abzuwenden hab ich vergessen.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • Dietmar W.
      Dietmar W.

      #32
      Flugrecht E-Heli

      Also soviel ich weis ist in der Zusatzversicherung Form IV (24 € im Jahr zusätzlich) des DMFV der Wildflug mit eingeschlossen (bei Form II und III nicht)!!!
      Hallo,
      auf meinem Ausweis steht:

      Besteht eine Zusatzversicherung 2, 3 oder 4, gilt der Haftpflicht-
      Versicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen und weltweit.

      Gruß Dietmar

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      • MasterJo
        MasterJo

        #33
        Flugrecht E-Heli

        Ich habe dem DMFV mal eine eMail geschrieben und hoffe auf baldige Antwort.

        Die sollen mich schnellstmöglich in eine andere Klasse aufnehmen.
        Nicht dass ich nicht rechtzeitig bei schönen Wetter auf die Wiesen kann. ;(

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        • Sebalexx
          Senior Member
          • 27.11.2003
          • 3045
          • Sebastian

          #34
          Flugrecht E-Heli

          Tach,

          seid ihr denn alle zu - ähhh - "minderbegabt" zum suchen... ? )

          http://www.dmfv.de/de/dmfv/geschaeft.../leistung.html

          oder



          II, III und IV unterscheiden sich demnach nur in der Deckungssumme.
          I ist nur auf deutschen Modellflugplätzen gültig. (oder doch europaweit?)

          Oder verstehe ich was falsch?


          bis denn
          Sebastian

          Kommentar

          • MasterJo
            MasterJo

            #35
            Flugrecht E-Heli

            Das untere wurde aber neu eingefügt
            Das habe ich nämlich irgendwie nicht gesehen :O

            ZITAT:

            Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.

            Bitte wählen Sie:

            ZUSATZVERSICHERUNG

            nach Form II / € 14,- p.a.

            Deckung: Pauschal € 1,5 Mio für Personen- und/oder Sachschäden - oder


            nach Form III / € 17,- p.a.

            Deckung: Pauschal € 3,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden - oder


            nach Form IV / € 24,- p.a.

            Deckung: Pauschal € 4,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden

            Vereinshaftpflicht-Deckungssumme € 1,5 Mio

            Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung € 150,-

            Bei Schäden über 2.500 € beträgt der Selbstbehalt allerdings laut Vertrag
            10 % der Regulierungsumme !

            Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.

            EDIT:

            Weiß zufällig jemand, wie man seine Stufe erhöhen kann?
            Geht das per Telefon, Fax, Email oder nur schriftlich per Brief?

            Kommentar

            • Skump
              Skump

              #36
              Flugrecht E-Heli

              OK, nehm alles zurück!!! :O

              Kommentar

              • helidirk
                helidirk

                #37
                Flugrecht E-Heli

                Einfach mal hinten auf Euren Ausweis des DMFV schauen - da steht wie Ihr versichert seit !!!!

                ..........oder seit Ihr etwa alle nicht versichert 8)

                bei mir zum Beispiel Form 3: ..........gilt auch außerhalb vo Modellflugplätzen.............

                Kommentar

                • Leolo
                  Leolo

                  #38
                  Flugrecht E-Heli

                  Ist es nicht so, daß man auch ohne Erlaubnis des Eigentümers dessen Wiese ßBERFLIEGEN darf? Solange man also von einem öffentlichen Weg startet und auch dort wieder landet (und auf diesem Weg niemanden gefährdet), sollte man auf der rechtlich sicheren Seite sein.
                  Vor Diskussionen mit Besitzern, Rentnern, Bullen etc., die die Rechtslage nicht kennen und sich daher im Recht fühlen, ist man natürlich nie sicher. Kurze Nachfrage beim Besitzer kann also die Nerven schonen...

                  Kommentar

                  • JMalberg
                    RC-Heli TEAM
                    • 05.06.2002
                    • 22636
                    • J
                    • D: um Saarbrücken drum rum

                    #39
                    Flugrecht E-Heli

                    @Leolo:
                    Wenn du nochmal nachliest, wirst du sehen, dass der Luftraum (relativ) frei ist und es nur darum geht das du eine Erlaubnis brauchst das Eigentum eines Anderen zu betreten/befahren.....und für öffentliche Wege brauchst du grade eine Erlaubnis denn der gehört Staat/Land/Kommune und dort können dich die Jungs in Uniform und vom Ordnungsamt verjagen; auf Privateigentum nur bei "Gefahr im Verzug" (oder so ähnlich).

                    Soweit ich jetzt nachlesen konnte (aber nicht mehr die Quelle finde), ist es sinnvoll nicht nur den Eigentümer sondern auch den Besitzer/Pächter des Grundstücks zu fragen (wegen Beinträchtigung des Nutzens der "Frucht").

                    Oder mal ganz einfach:
                    - wo du stehst, fragst du den Eigentümer (Erlaubnis zu Betreten)
                    - wo du fliegst, regelt das Luftrecht (max 25kg, ab 5kg Aufstiegserlaubnis nötig, für Verbrenner 1,5km Abstand zu Wohngebiet, 1,5km Abstand von ALLEN Flugplätzen)
                    - das aktuelle Luftrecht verlangt den Nachweis einer Haftpflichtversicherung


                    Was ich noch nirgends finden konnte ist eine Quelle die bestätigt, dass man über einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet nicht fliegen darf.
                    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                    Kommentar

                    • Kirneh
                      Member
                      • 01.06.2001
                      • 692
                      • Henrik
                      • Haren/Haselünne

                      #40
                      Re: Flugrecht E-Heli

                      Guten Abend...

                      ...mal ne kleine Frage zum Thema.

                      Ist für das Betreiben eines kleinen E-Heli, wie z.B. dem T-Rex eine besondere Modellflug-Versicherung notwendig, oder reicht die übliche Haftpflicht-Versicherung aus?

                      der wiegt ja noch nicht einmal ein kg.

                      Gruß
                      Henrik
                      www.msg-haren.de

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                      • Fantus
                        Senior Member
                        • 25.05.2005
                        • 8357
                        • Torsten

                        #41
                        Re: Flugrecht E-Heli

                        und kann mit Pech locker eine Halsschlagader durchtrennen oder eine Auto erheblch beschädigen


                        die meistren normalen Versicherungen haben Modelle mit Antrieb ausdrücklich ausgeschlossen und ja, es besteht eine Versicherungsflicht
                        GruÃ?, Torsten
                        nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D

                        "Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."

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                        • Hubimax
                          Hubimax

                          #42
                          Re: Flugrecht E-Heli


                          Hallo zusammen, ich wollte mich bei der Gelegenheit auch mal kurz vorstellen. Ich bin a Frange und komm aus Rednitzhembach (nä. Nürnberg). Ich habe mir vor 8 Wochen einen kleinen Graupner Micro gekauft und habe viel Spaß mit dem kleinen. Eine kleine Anmerkung zum Thema Flugrecht und auf Wiesenfliegen hätte ich da noch. Bei uns gibt es sehr wenig nicht landwirtschaftlich genutzte Wiesen und das reine fliegen mit einem sauberen Elektro würde wahrscheinlich den Bauern auch nicht stören, aber so wie gestern abend erst meinem Kumpel passiert: er hat bei einer leichten Bruchlandung seinen Schwingungsdämper auf der Wiese verloren. Das stellt auf jeden Fall, so wie auch Drachenstäbe aus Karbon eine echte Gefahr für Kühe dar, wenn die Wiese gemäht und die Teile dann (zwar gehexelt) verfüttert werden. Nachdem das gestern schon nach Einbruch der Dunkelheit war, werden wir heute nochmal nach dem verlorenen Dämpfer suchen.
                          Kompliment an das Forum: es ist super informativ und auch sehr interessant. Ich habe mir schon viele Infos für meinen im Bau befindlichen T-Rex geholt.

                          Viele Grüße aus Rednitzhembach


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                          • Steffen 2.0
                            Steffen 2.0

                            #43
                            Re: Flugrecht E-Heli

                            Ich hätte noch mal ne frage, wegen der flugplätze.....

                            Momentan flieg ich meistens auf einem segelflugplatz, natürlich nur, wenn kein betrieb ist. Was ist da, wenn ich einen unfall baue, personenschäden z.B.
                            Immerhin is das ja ein flugplatz, wo auch massig schilderaufgestellt sind. (Achtung lebensgefahr bei betretten des grundstücks, bei flugbetrieb)
                            Probleme mit dem Verrein wird es nicht geben, vater is vorstand.(Da is es auch super mit dem bergen, wenn man mal bescheid sagt, was alles noch fehlt )

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                            • godfligher
                              godfligher

                              #44
                              Re: Flugrecht E-Heli

                              hallo
                              in diesem fall : wildfliegen - benötigst du ein schriftliches einverständnis des grundstückseigentümers und die so genannte F 2 versicherung des dmfv. bei einem abstand 1,5km zur nächsten zusammen hängenden bebauung kannst du auch verbrenner fliegen. immer beachten, vollgetankt - unter 5kg.
                              in der kneipe im dorf fragen, den priester, oder einfach mal zur gemeinde gehen und die schriftliche geschichte schon vorgeschrieben mitnehmen ... ich habe so was für meine wiese bekommen - jo, jo mach ma (verrückte städter) alles was über 5kg geht mußt du zum verein auf den platz, na und über 25kg (bei angehängter autobatterie z.b. - wird es richtig eklig

                              Kommentar

                              • JMalberg
                                RC-Heli TEAM
                                • 05.06.2002
                                • 22636
                                • J
                                • D: um Saarbrücken drum rum

                                #45
                                Re: Flugrecht E-Heli

                                ... und auf einem Flugplatz und 1,5km drum darfst du auch nicht fliegen, wenn du keine Aufstiegserlaubnis hast. Egal was dein Vater ist!

                                Aber interessant ist es schon mal herauszufinden, was man alles für Erlaubnisse haben muss um auf einem Flugplatz zu fliegen.
                                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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