Hi,
der Thread ist wirklich sehr informativ, wenn auch nicht widerspruchsfrei.
Ich bin DMFV-versichert - Stufe IV - und fliege mit einem T-Rex (selbst mit vollem Akku unter 5 Kg) über ßcker und Wiesen von Bauern, die ich nicht kenne, während ich auf dem Freizeitgrundstück eines Bekannten stehe, der mir die Erlaubnis gegeben hat, sein Grundstück zu betreten. Der nächste Flugplatz ist mehr als zwei Kilometer entfernt, zu dem Grundstück führt ein Sackfeldweg auf dem niemand spazieren geht. Es handelt sich nicht um ein Naturschutzgebiet.
Ideale Bedingungen also, oder?
Einziges Problem ist, dass ich ab und zu mit dem Hubi das Feld umpflügen MUSS (oder zumindestens die Zwetschgen vom Baum ernten), damit ich sagen kann, ich betreibe Landwirtschaft, damit ich den Feldweg nutzen darf.
<Filosofie an>
Aber es ist halt mal wieder so, dass man eigentlich zuerst seinen Anwalt bemühen muss, bevor man die Sache komplett geklärt hat. das Leben ist zu kompliziert.
<Filosofie aus>
Gruß.
Andreas



nennen die ganze Regierungsbezirke. Datt geht wohl nur wenn da viel Platz ist. 
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