Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • HelisamV2
    Gast
    • 10.04.2005
    • 2114
    • Sam
    • Heilbronn

    #16
    Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

    Also ich habe das selbe letztens durchgemacht.Ein Bauer gefragt ob ich auf seinem Acker fliegen kann und ich bekam das JA Wort..Fröhlich bin ich zu seinem Acker und wollte gerade meinen Heli starten.Da kam auch schon so ein Gartenzwerg in Grün an und Diskutierte mit mir rum wegen dem Lärm der entstehen würde.Da ich das Problem ja kenne habe ich mir es nicht nur Schriftlich von dem Bauer geben lassen sondern ich hatte mir auch seine Handy NR geben lassen, den ich natürlich gleich anrief..Keine 2 Minuten später war der gute Herr da und hielt dem Jäger eine Standpauke was ihm wohl einfiele seinen Acker zu betreten.Nach ungefähr 10 Minuten rumgestreite wurde es dem bauer wohl zu dumm und es gab dann eine Handgreiflichkeit zwischen dem >Bauer und dem Jäger.Dann kam auch noch die Polizei dazu und stellte fest das der Jäger angetrunken war und wie soll es anders sein...er fuhr natürlich mit seinem Auto von "Seinem"Wald zu uns an den Acker..Das Ende vom Lied war das der Jäger eine Anzeige bekam wegen trunkenheit am Steuer..Tja und wir hatten recht bekommen und durften auf dem Acker fliegen da es dem Bauer sein Grundstück war und er es uns sogar schriftlich erlaubt hatte.So ist es nunmal....der Acker gehört dem Bauer und nicht dem Jäger.Wir wurden nur darum gebeten nicht über den Wald zu fliegen.

    Tja so kanns gehn ich persönlich fands geil!!! )

    Gruß
    Sam

    Kommentar

    • Eddi E. aus G.
      Gast
      • 12.12.2003
      • 6399
      • Edward

      #17
      Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

      ... und ... verschwanden in der Bedeutungslosigkeit ...

      So geil! Forumpoet ... mehr davon! )

      Ich hatte bis jetzt nur mit einem Waldmeister Probleme:
      Als ich mit 16 mein erstes Lager als Gruppenleiter mit meinen 12jährigen
      Pfadfinderchen leitete und wir vom Holzholen aus dem Wald zurück kamen.
      Trotz vorheriger Vergatterung brachte der letzte stolz 2 grüne Bäumchen
      - frisch gefällt - aus dem Wald mit ... und hatte Oberförster Pudlich samt
      Hund im Schlepptau. Erklärungsnotstand :rolleyes:

      Unser Bauer hier landwirtschaftet auch unter meinem Gefliege (hat wohl vertrauen), und grüßt immer freundlich.

      Und die Trachtengruppe Grün-Weiß Ditzingen musste auch zugeben, dass ich
      wohl besser informiert sei als sie (E-Heli, unter 5 kg, Wildflieger). Ham sich
      das ganze noch etwas angesehen und sind dann wieder in ihre E-Klasse gestiegen
      und (s. o.).

      Früher hat der Bauer (woanders) nur darauf bestanden, dass wir die spritgetränkten
      Balsa-Spreißel und andere Kleinteile vom Ort des Geschehens wieder
      entfernten, damit sein Vieh keine Flitzkacke vom Rizinus bekommt

      Grüßle

      EE

      Kommentar

      • fredlev
        fredlev

        #18
        Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

        Hallo allerseits,

        ich war zusammen mit Stafan auf dem besagten Acker und frage mich selbst jetzt noch, wo dieser grüne Kerl her kam.

        Es machte den Anschein, als sei er einfach so aus dem Boden gewachsen.

        Ich bin zwei Tage später mal ein wenig rumgefahren und habe einen anderen Acker gefunden. Mal sehen, ob wir dort fliegen können. Jedenfalls steht weder au dem Acker noch in der Umgebung einer dieser "Schiessbuden".

        Ich denke mal. wenn der Bauer sein O.K. gibt, haben wir endlich einen Platz gefunden.

        Zum Vereinsleben: Ich war in den 90ern in einem Modellflugverein und da lief das so ab: 75% der Fläche war für Flächenpiloten und gerade mal 25% der Fläche ware für Helipiloten. Zudem kam dann noch die mehrfache Frequenzbelegung, so dass wenn man 6 Stunden auf dem Platz war gerade mal 2 Tanks leerfliegen konnte.

        Wir haben uns mal erkundigt, wie es denn mit Vereinen in der näche aussieht und haben uns dabei über die Aufnahmegebühren gewundert. Für die Summe der Aufnahmegebühr kaufe ich mir locker einen neuen 50er Rappi, ganz zu schweigen von den Auflagen. Bei einem Verein ist es sogar untersagt, mit 40 MHz zu fliegen, obwohl dies in anderen Vereinen kein Problem darstellt.

        Sorry, aber das musste jetzt mal raus.

        Gruß an alle,

        Manfred

        Kommentar

        • diepulle
          Member
          • 12.02.2005
          • 753
          • Sascha
          • München Ost

          #19
          Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

          Und um die Provokation auf die Spitze zu treiben: Meiner Meinung nach sollte das Fliegen mit Verbrennern nur auf Modellflugplätzen erlaubt sein und das Wildfliegen den Elektroantrieben vorbehalten werden.

          Wenn Ihr in Ruhe Verbrenner fliegen wollt, dann fahrt auf einen Modellflugplatz und fertig !

          Rücksichtnahme hat noch nie geschadet...
          Da muss ich mich jetzt auch ertsmal zu auslassen!!

          Würd ich ja gerne machen, aber der nächste Flugplatz ist ca 40 km von dem Ort entfernt, wo mein Hubschrauber steht und wenn ich dann jedes mal erst 80 km rumgurken muss, um vielleicht mal ne Stunde Heli zu fliegen, dann bekomm ich so´n Hals, dass kannst du dir garnicht vorstellen.
          Da macht mir das Fliegen dann absolut keinen Spaß mehr!!!
          Logo 550SX mit Microbeast

          GruÃ? Sascha

          Kommentar

          • Thomas Heusler
            Thomas Heusler

            #20
            Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

            Hallo,

            auch ich möchte mein Statement hierzu abgeben (Wildflieger).

            Verein : zu weit weg, zuviele Vereinsregeln/Vorschriften, 2 Std. PKW fahren - warten bis "mann" endlich fliegen kann/darf (zuviele Leute), Kosten für Verein usw.

            Ich fliege auf dem Sportplatz bei mir in der Nähe, schöner grüner, flacher, immer gemähter Platz - Rasen. Vorher den Vorstand um Erlaubnis gefragt meinen Heli dort fliegen zu können - hier gibt es am Jahresende eine "kleine" Spende für den Verein, die ich obendrein auch noch von der Steuer absetzten kann. (Mittlerweile fliege ich auch schon nicht mehr allein).

            Apropo "Lautstärke" - ziemlicher Bullshit. Ich fliege original Raptor 50 V2. Die Lautstärke
            nach ca. 20-30 Meter Entfernung ist subjectiv nicht mehr lästig und ab ca. 200 Metern kaum noch zu hören.

            Gruß
            Thomas

            Kommentar

            • Acer99
              Acer99

              #21
              Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

              justmy2cents

              Ich habs seit Jahren mit Aufstiegsgenehmigungen, Grünchargierten, Lärmbelästigungen usw. zu tun sowohl im Modellbereich als auch bei den "Grossen".

              Mein persönlicher Eindruck:

              Aus mir nicht erklärlichen Gründen besteht bei den Aktiven eine defensive Haltung, die weder tatsächlich noch rechtlich angezeigt ist. Es gibt Vorschriften, die, wenn sie eingehalten werden, mich dazu "berechtigen", meinem Hobby nach Lust und Laune nachzugehen. Nur weils manchmal stinkt und ein wenig Krach macht, ändert dies an meinem Recht nichts. Auch die Freizeitbeschäftigung genießt den verfassungsrechtlichen Schutz der allgm. Handlungsfreiheit.

              Es scheint des Weiteren typsich Deutsch zu sein, Auflagen noch zu toppen, indem man sich selber weitere Grenzen aufgibt. Erlebe das momentan in einem Verein (1:1), wo wir Höhenfreigaben einzuhalten haben, die aber vereinsintern nochmal um ca. 150 m runtergeschraubt werden. Völliger Blödsinn, irgenwann stellt einer fest, dass das Höhenband nicht genutzt wird, und sperrt es auch. Seufz! Was soll diese Art der Selbstkasteiung?

              Die PR-Arbeit ist miserabel. Flieger, egal welchen Massstabes, werden haeufig als arrogante Geldsaecke wahrgenommen, solange kein direkter Kontakt besteht. Spricht man mit den Leuten, merkt man haeufig (Idioten gibts da natuerlich auch), dass die der Sache eigentlich ganz aufgeschlossen gegenüber stehen, wenn sie merken, dass sie es mit Otto Normalverbraucher zu tun haben, der sich eigentlich mit einem interssanten Hobby beschäftigt.

              Ergo: Etwas "agressiver" im Sinne von Selbstbewußter an das Thema ran. Wenn sich einer beschwert, auf ihn eingehen. Wenn er Erkenntnisresstent ist, vom Platz werfen. Habe ich auch schon in meiner Eigenschaft als BfL mit der Polizei gemacht, die auf einem Flp a)nix zu suchen und b) auch nix zu sagen hat,weil unzuständig.

              Und: Wo immer möglich, für kleines Geld ne Wiese anmieten, Aufstiegsgenehmigung einholen und FLIEGEN! Je nach BezReg bekommt man so eine Genehmigung schneller als gedacht.

              Es gibt so viele bekloppte Regeln, z.B. den Flugleiter, der mir zuguckt, wie ich starte und lande, was ich ohne ihn nicht darf, wobei er mir aber auch nicht das Geringste zu sagen hat. Was soll das? Egal, die Beachtung von zwingenden Auflagen ist anstregend genug; nicht zusätzlich weitere Erfinden, nur um "Streit zu vermeiden".

              Die Verbrüderung mit "loaklen Störenfrieden" ist immer vorteilhaft. Seit dem der Filius eines "Elitegrünen" mit wachsender Begeisterung fliegt, ist der F-Schlepp offenbar nur noch halb so laut....Jaja, der "gefühlte Lärm"

              Olli

              Kommentar

              • Niko
                Niko

                #22
                Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

                der "gefühlte Lärm"
                den Ausdruck kannte ich noch nicht ...
                nett

                Kommentar

                • Klaus G.
                  Klaus G.

                  #23
                  Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

                  Hallo,

                  auch ich möchte mein Statement hierzu abgeben (Wildflieger).

                  Verein : zu weit weg, zuviele Vereinsregeln/Vorschriften, 2 Std. PKW fahren - warten bis "mann" endlich fliegen kann/darf (zuviele Leute), Kosten für Verein usw.

                  Ich fliege auf dem Sportplatz bei mir in der Nähe, schöner grüner, flacher, immer gemähter Platz - Rasen. Vorher den Vorstand um Erlaubnis gefragt meinen Heli dort fliegen zu können - hier gibt es am Jahresende eine "kleine" Spende für den Verein, die ich obendrein auch noch von der Steuer absetzten kann. (Mittlerweile fliege ich auch schon nicht mehr allein).

                  Apropo "Lautstärke" - ziemlicher Bullshit. Ich fliege original Raptor 50 V2. Die Lautstärke
                  nach ca. 20-30 Meter Entfernung ist subjectiv nicht mehr lästig und ab ca. 200 Metern kaum noch zu hören.

                  Gruß
                  Thomas
                  Hallo Thomas,
                  Schon mal vorweg, ich gönne dir dein schönes Plätzchen auf dem Sportplatz, nur du fliegst ja einen Verbrenner, Raptor 50 V2. Und mit Verbrennen darf man von Gesetzes wegen her nur außerhalb Geschlossener Ortschaften fliegen, und der Flugplatz muss mind. 1500 Meter weit weg sein, Luftlinie!!!
                  Dieses gilt auch wenn du die Genehmigung vom Eigentümer hast. Im Fall der Fälle, der nie kommen mag solltest du mit starken Rechtlichen Konsequenzen rechnen.
                  Mit Elektro unter 5Kg, wärst du Rechtlich im grünen Bereich.

                  Kommentar

                  • Acer99
                    Acer99

                    #24
                    Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

                    Hmmh,

                    welche "starken rechtlichen Konsequenzen" sollten das denn sein?

                    Olli

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22636
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #25
                      Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

                      Mal ein paar Auszüge aus der LuftVO:

                      § 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
                      (1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
                      (2) Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert.
                      (3) Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein.

                      und jetzt noch die Ordnungswidrigkeiten:
                      § 43 Ordnungswidrigkeiten
                      Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
                      1. als Teilnehmer am Luftverkehr entgegen § 1 Abs. 1 sich so verhält, daß ein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird;
                      2. entgegen § 1 Abs. 2 Lärm bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht, der stärker ist, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert;
                      3. entgegen § 1 Abs. 3 ein Luftfahrzeug führt oder als anderes Besatzungsmitglied tätig wird, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert ist, wenn die Tat nicht in den §§ 315a und 316 des Strafgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist;
                      4. entgegen § 2 Abs. 1 ein Luftfahrzeug während des Flugs oder am Boden führt, ohne verantwortlicher Luftfahrzeugführer zu sein;
                      5. einer Vorschrift des § 3 über die Pflichten des Luftfahrzeugführers zuwiderhandelt;
                      6. entgegen § 3a Abs. 1 oder 2 die Flugvorbereitung nicht oder nicht ordnungsgemäß
                      durchführt;
                      7. (weggefallen)
                      8. einer Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz oder Abs. 3, §§ 36, 37 Abs. 1, 2
                      oder 3 Satz 1, § 40 oder § 42 über Flüge nach Instrumentenflugregeln zuwiderhandelt;
                      9. die nach § 4 Abs. 4 Satz 1 festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschreitet;
                      10. als Halter, Führer oder anderes Besatzungsmitglied entgegen § 5 Abs. 1, 2, 3 oder 5
                      Störungen bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs nicht, nicht rechtzeitig oder nicht
                      ordnungsgemäß anzeigt;
                      11. entgegen § 6 Abs. 1 die Sicherheitsmindesthöhe unterschreitet, entgegen § 6 Abs. 2
                      Brücken oder ähnliche Bauten, Freileitungen oder Antennen unterfliegt oder entgegen § 6
                      Abs. 3 Satz 1 einen ßberlandflug durchführt;
                      12. entgegen § 7 Abs. 1 Gegenstände oder sonstige Stoffe abwirft oder abläßt;
                      13. entgegen § 8 Kunstflüge ausführt;
                      14. entgegen § 9 Abs. 1, 2 oder 5 Schlepp-oder Reklameflüge ausführt;
                      15. gegen die Auflage einer Erlaubnis nach § 9 Abs. 3 Satz 1 oder § 14 verstößt;
                      16. einer Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 über Uhrzeit und Maßeinheiten
                      zuwiderhandelt;
                      17. entgegen § 10 Abs. 3 einen untersagten Flug nach Sichtflugregeln ausführt;
                      17a. als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 11a Flüge mit ßberschallgeschwindigkeit
                      ausführt oder als Halter anordnet oder zuläßt;
                      17b. als Halter oder Führer eines Luftfahrzeugs einer vollziehbaren Auflage nach § 11b
                      Abs. 2 Satz 1 zuwiderhandelt;
                      17c. einer Vorschrift des § 11c Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 oder 4 Satz 1 über
                      Beschränkungen der Starts und Landungen von dort genannten Flugzeugen
                      zuwiderhandelt;
                      18. einer Vorschrift des § 12 oder § 19 Abs. 1 zur Vermeidung von Zusammenstößen
                      zuwiderhandelt;
                      19. eine Ausweichregel des § 13 nicht befolgt;
                      19a. ohne Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 oder § 16 Abs. 3a Satz 2 startet oder landet;
                      20. einer Vorschrift des § 16 Abs. 1 bis 3, 5 oder 6 Satz 1 über den Aufstieg von Ballonen,
                      Drachen, Flugmodellen oder Flugkörpern mit Eigenantrieb zuwiderhandelt oder gegen die
                      Auflagen einer ihm nach diesen Vorschriften erteilten Erlaubnis verstößt;
                      21. entgegen § 16a Abs. 1 eine Flugverkehrskontrollfreigabe nicht einholt;
                      22. einer Vorschrift des § 17 oder § 19 Abs. 2 über die Lichterführung zuwiderhandelt;
                      23. einer Vorschrift des § 18 über ßbungsflüge unter angenommenen
                      Instrumentenflugbedingungen zuwiderhandelt;
                      24. entgegen § 20 Satz 1 eine Beobachtung über eine Gefahr für den Luftverkehr nicht, nicht
                      unverzüglich oder nicht ordnungsgemäß meldet;
                      25. einer Vorschrift des § 21 über Signale und Zeichen zuwiderhandelt;
                      26. einer Vorschrift des § 22 Abs. 1 oder § 23 Abs. 1 oder 4 über den Flugbetrieb auf einem
                      Flugplatz oder in dessen Umgebung oder des § 23 Abs. 3 über den Verkehr auf dem
                      Rollfeld eines Flugplatzes zuwiderhandelt;
                      26a. entgegen § 22a Abs. 1 auf einem Flugplatz startet oder landet;
                      27. einer Vorschrift des § 25 Abs. 1 Satz 1 über die ßbermittlung eines Flugplans oder des §
                      26 Abs. 1 Satz 1 oder 4 Satz 1 oder 3 über die Flugverkehrskontrollfreigabe
                      zuwiderhandelt;
                      28. einer Vorschrift des § 26a Abs. 1 oder 2 Satz 1 über den Funkverkehr zuwiderhandelt;
                      29. entgegen § 26b Abs. 1 Satz 1, § 26d Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 eine dort vorgeschriebene
                      Meldung nicht, nicht unverzüglich oder nicht ordnungsgemäß erstattet;
                      30. entgegen § 27a Abs. 1 die vorgeschriebenen Flugverfahren nicht befolgt oder
                      31. einer Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 Satz 1 oder 4 Satz 1, § 31 Abs. 1, 2 oder 4, §
                      32 oder § 33 über Flüge nach Sichtflugregeln zuwiderhandelt.

                      D.h. wiederrum, wenn du also eine Ordnungswidrigkeit begehst und es jemand anzeigt, kommt das Ordnungsamt auf dich zu und verlangt von dir erst mal deine geliebten Euros. Hier wurde mal was berichtet, dass jemand weil er zu nah am Wohngebiet flog (obwohl eine Fabrik dazwischen lag) einiges berappen durfte (ich glaube etwas um die 300,-€).

                      Ulkigerweise scheint es kaum welche zu geben die über haupt schon mal was zahlen mussten. Es wäre mal sehr interessant einen Thread zu öffnen in dem die zu zahlenden Ordnungsgelder gesammelt werden.

                      Trotzdem gilt:
                      Tritts du keinem, den es was angeht (dazu gehören Jagdpächter ausdrücklich nicht&#33 auf die Füße, fliegst du frei (wild) und unbeschwert.
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                      Kommentar

                      • Rolf Heszler
                        Senior Member
                        • 04.06.2001
                        • 1150
                        • Rolf
                        • Wiesensteig/Bad Boll

                        #26
                        Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

                        Hallo Olli

                        Wenn was passiert,was keiner hoffen tut, dann kann sich deine Versicherung weigern zu Zahlen und dann bist du finanziel ruiniert.

                        Aber auch ohne Unfall kann das Regierungspräsidium eine Strafe verhängen wenn dich jemand anzeigt.

                        Ein Freund von mir hat vor ca. 10 Jahren wegen so einer Anzeige,niemand hat ihn angesprochen, es kam dann ein Anruf von Regierungspräsidium und ein Brief, 135DM Strafe bezahlt.
                        Und 1992 standen wir wegen unerlaubten Fliegens innerhalb von 1,5km,wir hatten die Erlaubniss des Bauern schriftlich,unter 100000DM Strafandrohung im Wiederholungsfall,mit dabei waren 4 Din A4 Seiten vom Landratsamt warum wir da nicht fliegen dürfen.Haben uns dann an den Dmfv gewendet, die konnten uns aber auch nicht helfen.


                        Tschüß
                        Rolf X(
                        Mikado Hughes 500
                        Logo 690 SX

                        Kommentar

                        • Chris Lange
                          Senior Member
                          • 13.05.2005
                          • 5371
                          • Christian

                          #27
                          Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

                          Intressanter Thread


                          Meine Meinung:

                          Es gibt heute Elektromodelle die von der Leistung sowie vom Lärm höher sind wie Verbrenner. Wieso und weshalb ist das eine bis 5 KG Spielzeug, gehört zur Privathaftpflicht und ich kann es in der Innenstadt von Frankfurt betreiben. Das andere ist aber, mit zum Teil weniger Lärm und geringerer Leistung nicht auf einem Acker zu betreiben der nicht min. 1500 m vom nächsten Ort enfernt ist. Für mich sind das alle Gummiparagraphen. Genau wie die Benutzung von 35 MHZ Anlagen in Wohngebieten. Man hat meherer Jahrzehnte gebraucht um Festzustellen das die meiste Betriebszeit der Anlagen eigentlich im heimischen Bastelräumen ist und das Gesetz abgeschafft. Ich habe nachdem ein paar Grüne es nach jahrelangem Rechtstreit geschafft haben unseren Verein zu plätten nur noch Wild geflogen und bin damit nicht der einzige aus meinem EX Verein. Ein gutes Beispiel dafür was die Jäger mit ihren Einstellungen erreichen.

                          Oder anderst:

                          Jeder unveranwortliche 18 jährige mit achsoviel Erfahrung kann sich einen 300PS Sportwagen kaufen und wird mit dieser Waffe offiziel auf die Menschheit losgelassen. Aber einem netten Modellflieger wird die Ausübung seines Für Aussenstehende sehr Intressantem Hobby schwergemacht.

                          Moin

                          Kommentar

                          • newjack
                            Member
                            • 25.06.2005
                            • 211
                            • Thomas

                            #28
                            Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

                            hmmmm.....

                            ßberlege gerade wenn mir das nächste mal ein Reh ins Auto läuft, ob ich mich nicht beim Jäger beschweren soll, warum er sein Revier nicht eingezäunt hat.........

                            oder das Reh kein reflektierendes Fell an hat *?

                            PS.

                            Wir mussten bei uns im Verein unsere Vereinshütte wieder abreissen, wegen den Grünmännern....

                            mfg. Tom
                            www.fmg-ostarrichi.at<br />http://newjack.de.vu

                            Kommentar

                            • Dieter F. Heinlin
                              Dieter F. Heinlin

                              #29
                              Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

                              Da muss ich mich jetzt auch ertsmal zu auslassen&#33;&#33;

                              Würd ich ja gerne machen, aber der nächste Flugplatz ist ca 40 km von dem Ort entfernt, wo mein Hubschrauber steht und wenn ich dann jedes mal erst 80 km rumgurken muss, um vielleicht mal ne Stunde Heli zu fliegen, dann bekomm ich so´n Hals, dass kannst du dir garnicht vorstellen.
                              Da macht mir das Fliegen dann absolut keinen Spaß mehr&#33;&#33;&#33;
                              Hallo Sascha,
                              warum gründest Du dann keinen "eigenen Verein" in deiner Nähe mit ein paar Mitstreitern? :rolleyes:

                              Kommentar

                              • Acer99
                                Acer99

                                #30
                                Ständig Die Leute Mit Grünem Hut

                                @ Juergen

                                die LuftVo ist mir bekannt.

                                Verstoss dagegen ist ne OWI, wie z.B. falsch parken, ornde ich jedenfalls nicht als starke rechtliche Konsequenzen ein. Bußgeld, wenns denn mal kommt, kann man recht leicht vorm AG runterhandeln.

                                Wenns zum Unfall kommt, insbesondere mit Personenschaden, ermittelt immer die Sta. Gehe davon aus, dass auch auf einem ach so zugelassenen Platz man haeufig mit einem Bein im Gefängnis steht. Zum Themer Versicherungsschutz ist schon alles geschrieben worden.

                                Der "Sicherheitsabstand" hat seinen Grund primaer im Lärmschutz. Egal wie, wann und wo Du fliegst musst Du Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass Dritte durch Deinen Flieger schaden nehmen (Gelände abgesperrt, Warnschilder etc).

                                Olli

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X