meineswissens Zahlt aber die DMFV Versicherung aber auch nur, wenn die Erlaubnis vorliegt
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Wildfliegerfrage
meineswissens Zahlt aber die DMFV Versicherung aber auch nur, wenn die Erlaubnis vorliegtGruÃ?, Torsten
nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D
"Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."
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rosenkoenig
Wildfliegerfrage
Kommt auf die Zusatzversicherung beim DMFV an! Mit der Zusatzversicherung zahlt die weltweit!
Gruß Bernd
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Wildfliegerfrage
ja, wenn du eine Starterlaubnis des Grundeigners hast ...Kommt auf die Zusatzversicherung beim DMFV an! Mit der Zusatzversicherung zahlt die weltweit!
Gruß BerndGru�, Torsten
nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D
"Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."
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Wildfliegerfrage
Da hab ich mal ne Frage zu den 5kg. Wenn ich mich recht entsinne, gelten die 5kg ja nicht nur für Wildflieger, sondern generell für alle Modellflieger. Jeder Raptor 60/90 z.B. wiegt mehr (mit Sprit), sofern nicht extreme Maßnahmen ergriffen werden, und davon gibt's in D sicher hunderte, wenn nicht tausende. Also könnte man sagen, dass die 5kg keine Sau interessieren, oder wie seht ihr das?
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rosenkoenig
Wildfliegerfrage
Mir gegenüber am Telefon hat der DMFV gesagt, mit Zusatzversicherung besteht weltweite Haftpflicht. Dabei kann ich auch unter 1,5 km und mit mehr als 5 kg fliegen. Auch muß ich dafür keinen Eigentümer fragen.
Allerdings ist die Haftpflicht keine Garantie dafür, daß es nicht rechtliche Konsequenzen haben kann.
Gruß Bernd
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Uli Haslinde
Wildfliegerfrage
Die am wenigsten, aber sicher jeden schlauen Rechtsanwalt, der das vor Gericht nachteilig verwenden kann. Es steht nun mal ausdrücklich im Gesetz!Also könnte man sagen, dass die 5kg keine Sau interessieren, oder wie seht ihr das?
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Dr_JoEns -
Uli Haslinde
Wildfliegerfrage
Der Versicherungsleistung ist ja nur eine Seite eines Unfalles, unabhängig davon, ob die nun zahlen oder nicht.
Man kann auch wegen Körperverletzung o.ä. vor Gericht stehen (obwohl die Versicherung gezahlt hat) und dann würde die Einhaltung der Gesetze sicher durchleuchtet werden.
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Niko
Wildfliegerfrage
Der Versicherungsumfang hat nichts mit der rechtmäßigkeit des fliegens zu tun ...Mir gegenüber am Telefon hat der DMFV gesagt, mit Zusatzversicherung besteht weltweite Haftpflicht. Dabei kann ich auch unter 1,5 km und mit mehr als 5 kg fliegen. Auch muß ich dafür keinen Eigentümer fragen.
Allerdings ist die Haftpflicht keine Garantie dafür, daß es nicht rechtliche Konsequenzen haben kann.
Gruß Bernd
ist etwas schwer zu erklären.
1. Die Haftpflichtversicherung ist (auch wenn das Wort "Pflicht" enthalten ist, keine Pflichtversicherung wie z.B. eine Kfz Haftpflicht.
Du machst dich also nicht strafbar, wenn du keine hast.
2. Die Versicherung leistet auch bei Fahrlässigkeit.
Es hat also rein gar nichts mit der rechtlichen Seite des "wo und wie darf ich fliegen" zu tun.
Sie kann dich u.U. in Haftung nehmen bei grober Fahrlässigkeit (eher selten)
Sie haftet nicht bei Absicht oder wenn du eine strafbare Handlung begehst.
Wenn du also einen Bruch machst und währenddessen auf die Idee kommen solltest zu fliegen (und das dann auch machst), bist du nicht versichert, auch wenn du ansonsten die Auflagen eingehalten hast ...
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Ovid
Wildfliegerfrage
Also wären die letzten Instanzen die mir das Fliegen dort untersagen könnten, die Jagdbehörde oder der Grundstückseigner. Jetzt starten wir aber in der Regel von einem Weg. Wie siehts denn da aus? Heisst das in dem Falle, die Stadt um Erlaubnis fragen??
mfg
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Wildfliegerfrage
Hi!
Euer Problem könnte dann werden, dass ihr den Weg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja schonmal nicht befahren dürft, da ihr keine Anlieger seid. Also können sie Euch ja schon damit "drankriegen".
Mien Tipp: Sucht Euch schnellstmöglich einen netten Bauern, der Euch eine Ecke auf seinem Grundstück überlässt und Euch die Genehmigung dort zu starten und zu landen gibt. Dann seid ihr rechtlich ganz gut abgesichert.
SO, WIE IHR DAS JETZT MACHT, BEKOMMT ER EUCH NßMLICH ßBER KURZ ODER LANG WEGEN IRGENDWAS DRAN.
Ist leider so...
Markus
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Ovid
Wildfliegerfrage
Also wie ich oben bereits geschrieben habe ist der Weg durch keinerlei Einschränkung belegt, es steht auf jeden Fall nirgens ein Schild das auf so etwas hinweisen würde. Oder sind solche kleinen Wege in der Regel immer Anliegerwege?? Aber es gibt dort nirgens einen Anliegen und der Weg wurde meines Erachtens für die dort befindliche Baustelle gebaut.
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Wildfliegerfrage
Wie Ovid schon beschrieb:
Die gesamte Gegend ist noch landwirtschaftlich genutzt, wird aber z.Zt. zu einem Gewerbegebiet verändert (soweit ich weis ist es bereits umgewidmet). Dazu wurde eine öffentlich nutzbare Straße angelegt, um dort eine Brücke für einen Autobahnzubringer zu bauen. Also verkehrsrechtlich alles i.O.!
Jetzt müssen wir noch mit der dafür zuständigen Ortspolizeibehörde klären, ob wir von deren Grundstück aus starten dürfen. (Bin ich bereits dran.)
Zu guter Letzt versuch ich mal bei unserem Wirtschaftsministerium eine Aufsteigserlaubnis für eine begrenzte Zeit zu erhalten.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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Uli Haslinde
Wildfliegerfrage
Habe gerade eine Antwort auf eine Anfrage beim DMFV per mail bekommen:
...der bestehende Versicherungsschutz ist nicht abhängig davon, ob der Grundstückseigentümer sein ok zu der Nutzung seines Grundstücks gegeben hat oder nicht. Gleichwohl sollten Sie - wenn eben möglich - ein ok des Grundstückseigentümers haben auch, wenn das in der Praxis nicht immer möglich sein wird...
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