Wildfliegerfrage

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  • Ovid
    Ovid

    #1

    Wildfliegerfrage

    Hi!
    Aufgrund der Tatsache, das bestimmt viele von euch auch einfach so in der Botanik fliegen, hätte ich mal eine Frage. Ich hatte gestern eine Begegnung der dritten Art mit einem Jäger. Wir fliegen auf einem Feld, dass mit sicherheit über 1,5Km vom nächsten Wohngebiet entfernt ist. Desweiteren handelt es sich bei der Fläche nicht um ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Die Wege zu der Fläche sind lediglich mit einem Durchfahrtverbot für die Zeit von 21-6 Uhr belegt. Dieser besagte Jäger fauchte uns dann direkt an, es sei verboten mit diesen "Dingern" ausserhalb von Flugplätzen zu fliegen. Ich habe dann versuch ihm ganz sachlich, ruhig und freundlich darzulegen. Aber er berief sich dabei lediglich auf die Tatsache, dass wir mit den Dingern das Wild stören würden und für sie (dei Jäger) eine Jagd nicht möglich machen würden. Desweitern kommt aber noch hinzu, dass in unmittelbarer Nähe eine Grossbaustelle für eine neue Autobahnanbindung besteht, die natürlich vom Lärmfaktor nicht zu vernachlässigen ist. Bevor wir uns jedoch mit dem Jäger anlegen, wollte ich euch mal nach eurer Meinung fragen. Achso, noch vor kurzem hatte ich genau an dieser Stelle eine Begegnung mit den freundlichen Herren in Grün, die aber in keinster Weise etwas zu beanstanden hatten, sie lediglich interessiert über das Thema Hubschrauber informiert haben.
    Wie sollen wir uns nun verhalten*

    MFG
  • RV
    RV
    Mikado-Heli.de
    VStabi-Support
    • 02.06.2001
    • 7766
    • Rainer
    • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

    #2
    Wildfliegerfrage

    Der Jäger hat nix zu sagen. Solange ihr mit V-Helis weiter als 1,5 km zu Wohnansiedlungen und Flugplätzen (das würde auch für E gelten) weg seid, und euch der Grundstückseigentümer das fliegen erlaubt hat, sieht es gut aus.

    http://www.dmfv.de/cgi-bin/forum/ultimateb...ic;f=2;t=000246
    VStabi Support: http://www.vstabi.de
    Kontakt bitte per Email, keine PN.

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    • JMalberg
      RC-Heli TEAM
      • 05.06.2002
      • 22636
      • J
      • D: um Saarbrücken drum rum

      #3
      Wildfliegerfrage

      @All: Ovid, _Tobi_ un d ich fliegen an der grlichen STelle.


      Lass dich vom Jäger nicht Bange machen.

      (Verdammt, ich hab nie solche Begegnungen der dritten Art mit grünen Menschen. )

      Hab das mal soweit abgecheckt, dass ausser der Ortspolizeibehörde als Eigentümer der (Baustellen-)Strasse uns da keiner was kann.

      Ausserdem laß ich grade im DMFV-Forum, dass ein Jäger (nicht ein Forstbeamter, also Förster) nix zu kamelle hat, wenn es nicht sein eigenes Grundstück ist und er auch nur was sagen kann wenn wir Jagd ausüben ... und dass tun wir ja wohl nicht.

      Ich ruf mal den Sonnenschein vom DMFV an.

      Edit:
      RV war schneller! Säftel!
      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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      • Ovid
        Ovid

        #4
        Wildfliegerfrage

        O.k., soweit habe ich das auch verstanden. Er drohte jedoch direkt mit Bauamt und Polizei usw.. Was hätte in diesem Fall denn der Förster zu sagen??

        Mfg

        Kommentar

        • Niko
          Niko

          #5
          Wildfliegerfrage

          Das Forstamt könnte, sofern das Grundstück nicht in privater Hand ist, eine Nutzung des Geländes untersagen.

          Wichtig ür Wildflieger:
          Versicherung
          Genehmigung des Eigentümers
          min. 1,5 km Entfernung
          kein Landschaftschutzgebiet
          Helis max. 4,99 kg (inkl. Treibstoff&#33

          Jäger (das sind die Leute die eine Menge Kohle hinlegen um den Finger krumm machen zu dürfen) sind die natürlichen Feinde des Modellfliegers!

          Wichtig!
          Nur die Polizei oder der G-Eientümer darf einen Platzverweis erteilen.

          Ausüstung darf nur von der Polizei "beschlagnamt" werden, und nur wenn dafür ein besonderer Grund vorliegt (z.B. Unfall, Beweissicherung)


          Mit Jägern habe ich auch schon zu tun gehabt.
          Resultat:
          Er darf nicht mehr jagen und durfte zahlen ...

          Kommentar

          • schlangafanga
            schlangafanga

            #6
            Wildfliegerfrage

            Servus,

            der Jäger hat sehr wohl was zu sagen - vor allem wenn das Wild "beunruhigt" wird.

            Ich hatte eine entsprechende Klage bei der unteren Jagdbehörde.

            Wurde eingestellt mit Auflage.


            Schlangafanga

            Kommentar

            • Ovid
              Ovid

              #7
              Wildfliegerfrage

              Servus,

              der Jäger hat sehr wohl was zu sagen - vor allem wenn das Wild "beunruhigt" wird.

              Ich hatte eine entsprechende Klage bei der unteren Jagdbehörde.

              Wurde eingestellt mit Auflage.


              Schlangafanga
              Hatte das Gebiet über dem du geflogen bist irgendwelche Auflagen??

              Kommentar

              • Markus Fiehn
                heli.academy
                • 13.04.2001
                • 3896
                • Markus
                • Obersülzen

                #8
                Wildfliegerfrage

                Hi!

                Der Jäger hat mal (rein rechtlich gesehen) grundlegend nix zu melden, da er ja NUR ein Nutzer (Mieter) seines Reviers ist. Der Förster (Hausmeister) könnte da schon eher ein Probelm darstellen, wenn er feststellt, dass das Wild ein Problem hat.

                Aber:
                Der Jäger hat schon ein wenig Macht mit seiner Kohle, die die Gemeinden dringend brauchen...

                Denkt mal drüber nach, was eine Gemeinde sagt, wenn der Jäger damit droht, dass er seine Pacht aufgibt, weil da kein Wild mehr ist (ob das jetzt so ist oder nicht, steht ja dann nicht zur Debatte). Dann wird der Pachtpreis gedrückt, was das Zeug hält.

                Wenn ihr jetzt was in der Gemeinde zu melden hättet, was würdet ihr tun, wenn sowas an Euch herangetragen wird? 99% würden kuschen und das Ordnungsamt auf die "Störenfriede" hetzen. Ganz klarer Fall. Denn: Geld regiert die Welt...


                Jäger (das sind die Leute die eine Menge Kohle hinlegen um den Finger krumm machen zu dürfen) sind die natürlichen Feinde des Modellfliegers!
                Dachte ich auch immer. Wir haben aber bei uns tatsächlichen einen (ist noch dazu der Bauer, dem wir ab und an durch den Weizen latschen müssen), der echt normal ist. Er gibt uns sogar ab und an Tipps, wie wir mit der Gemeinde umgehen können. Ich befürchte aber, dass wir es da mit der Ausnahme zu tun haben, die die Regel bestätigt.

                Markus

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                • Ovid
                  Ovid

                  #9
                  Wildfliegerfrage

                  Und welche Möglichkeiten hat das Ordnungsamt?? Es kann ja mit Sicherheit eine Platzverweis aussprechen, kann es uns aber auch z.B. mit einem Bußgeld belegen??
                  Mfg

                  Kommentar

                  • schlangafanga
                    schlangafanga

                    #10
                    Wildfliegerfrage

                    Servus,

                    es wirkt auch das Jagdrecht - ich werde heute Abend mal die Anzeige rauskramen.

                    Außerdem kann man sich den Zirkus sparen, sobald es ßrger gibt würde ich mir einen anderen Platz suchen - was hilft eine Rechtsposition wenn Du dauernd Diskussionen führen kannst.

                    Plötzlich hast Du eben eine Funkstörung - falls das Thema eskaliert - und dann hilft es Dir auch nicht, dass Du im Recht warst.

                    Armin

                    Kommentar

                    • MP-Theo
                      MP-Theo

                      #11
                      Wildfliegerfrage

                      Hallo!
                      E skönnte noch schlimmer kommen als eine Funkstörung, nämlich dann, wenn der Jäger dir eine Ladung Schrot verpasst. Ist schon alles dagewesen.

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                      • Crashpilot
                        Crashpilot

                        #12
                        Wildfliegerfrage

                        Ja Ja die bösen V-Helis machen alles kaputt und stören die Natur :O
                        Die sollten mal lieber den ganzen scheiss Motorrollern die auf den Stassen und Dörfern knattern und das nicht gerade leise bei den Jugendlichen,Stress machen,dazu kommt noch das ßl verotzen.
                        Na ja was will man vom Bananenbiegerstaat BRD schon verlangen :evil:

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                        • schlangafanga
                          schlangafanga

                          #13
                          Wildfliegerfrage

                          Naja,

                          sollen jetzt die Moppedfahrer zu Gunsten der Heliflieger leiden oder gleiches Unrecht für alle?

                          Ist unser verbranntes ßl umweltfreundlicher?

                          Bist Du auch Staatsbürger?

                          Sorry - aber der Beitrag ist wenig zielführend.


                          Schlangafanga

                          Kommentar

                          • Uli Haslinde
                            Uli Haslinde

                            #14
                            Wildfliegerfrage

                            Rechtlich braucht ihr eine Genehmigung des Grundstückeigners. Darauf aufbauend (bei Einhaltung der übrigen Gesetze) könntet ihr einen Streit gewinnen.

                            Das ist aber blasse Theorie. Gewöhnlicherweise haben die Jäger gute Kontakte und es wird daher spätestens bei der Genehmigung des Eigners Probleme geben.

                            Desweiteren ist die Polizei meist keine große Hilfe. Ich habe noch keine kennengelernt, die sich in diesem rechtlichen Bereich auskannte. Sie neigt deshalb dazu dem Jäger, Förster oder wem auch immer zuzusprechen.

                            Ihr werdet aller Erfahrung nach entweder eine gütliche Einigung mit dem Jäger finden (der übrigens auch Eigner des Geländes sein kann!!&#33 oder den Kürzeren ziehen.


                            Ein paar Gedanken zu Genehmigung des Grundstückeigentümers:

                            Die Genehmigung wird meiner Meinung nach überbewertet, weil sie dummerweise im Gesetz explizit erwähnt ist.

                            Keiner kommt auf die Idee für Ballspiel, Drachensteigen, Skaten, Radfahren, Kinderherumtollen o.d. im Park eine Genehmigung bei der Stadt einzuholen (insofern es nicht von vorn herein untersagt ist). Warum brauch in dann eine, wenn ich ein 100g Slowflyer dort fliegen lassen möchte? Das ist unlogisch und meiner Meinung nach wollte der Gesetzgeber nur das Verfügungsrecht des Eigners unangetastet lassen. Das kann aber nur generell gemeint gewesen sein und gilt natürlich für alle denkbaren Aktionen auf dem Grundstück. Ein schlauer modellfliegender Jurist könnte das mal vor Gericht klarstellen

                            Interessant ist auch folgende Situation:

                            Ich parke mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz und halte alle Regeln ein (Kein Verbrenner, unter 5Kg, kein Schutzgebiet usw.). Lande und starte meinen Heli vom Autodach aus (der Heli berührt also nie den Boden). Brauche ich dann auch eine Genehmigung des Eigners und wieso (es sei erwähnt, dass das ßberfliegen generell nicht limitiert ist&#33?

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                            • rosenkoenig
                              rosenkoenig

                              #15
                              Wildfliegerfrage

                              Es könnte noch schlimmer kommen als eine Funkstörung, nämlich dann, wenn der Jäger dir eine Ladung Schrot verpasst.
                              Dann hast du kein Problem mit dem Jäger mehr. ;-)

                              Gruß Bernd

                              Kommentar

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