Kommentare/ Fragen von Passanten

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  • luha
    Senior Member
    • 07.10.2013
    • 4847
    • Lutz
    • Lehrte bei Hannover

    #91
    Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
    Ein fremdes Grundstück darf ich ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht betreten
    Das stimmt so nicht. Im Falle einer Außenlandung hast Du sogar die Pflicht die Gefahren, die von Deinem Modell ausgehen (Akkubrand, auslaufender Kraftstoff ...), bestmöglich zu beseitigen. Dafür darfst Du fremde Grundstücke betreten ohne eine Erlaubnis einzuholen. Bekommt ein Grundstückseigentümer das mit, kann er das Betreten dennoch verbieten. Du solltest ihn dann feundlich darauf hinweisen, dass alle Gefahren, die evtl. ab jetzt Schäden verursachen, zu seinen Lasten gehen. Zur Rausgabe des Modells ist er in jedem Fall verpflichtet.
    Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

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    • Propkiller
      Member
      • 27.12.2008
      • 311
      • Jörg

      #92
      Och als 2020 der Platz zu war hat der Bauer von Nebenan sogar extra gesagt wir können auf seinem Acker Fliegen er fands gut
      Die Obrigkeit kam immer mal zum Zuschauen

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      • toni67
        Member
        • 20.04.2022
        • 323
        • Toni
        • Truttikon / TG

        #93
        Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
        Dies hat primär gar nichts mit Modellflug zu tun. Ein fremdes Grundstück darf ich ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht betreten, egal ob ich Modellflug betreibe, den Modellflieger rund machen will, oder den Hund sein Geschäft verrichten lasse.
        Fast alle Felder / Grundstücke sind über die entsprechenden Wege frei erreichbar. Da muss keiner erst um Erlaubnis fragen, sofern ein Weg nicht als Privat gekennzeichnet und der Durchgang untersagt ist. Für den Start brauchst du aber die Erlaubnis des Eigentümers (so zumindest in der Schweiz).
        Gruss Thomas
        Soxos Strike 7.1L | Tron 5.8 | TRex 470LM | OMP M2 + M2 Evo | Jeti DS-16v2

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        • Gast
          Gast

          #94
          In Deutschland nicht, zumindest habe ich nichts in der Verordnung gefunden, was den Modellflug mit dem Betreten von Grund und Boden in Verbindung bringt.
          Dies wird lediglich auf der Seite der Verbände genannt. Deshalb darf sich der Modellflieger genau so viel oder wenig auf irgendwelchen Grundstücken aufhalten, wie der, der meint er bräuchte vom Eigentümer eine Erlaubnis dafür (außer er ist der Eigentümer).
          Wir hatten auch schon den Fall, dass Zuschauer bei uns auf dem Modellflugplatz den Bauern blöd angemacht haben, weil er Sonntags in der Einflugschneise gemäht hat und deswegen der Flugbetrieb eingestellt war. Der Zuschauer wurde gebeten zu gehen und auch nicht mehr wieder zu kommen.

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          • Nerd
            Member
            • 28.12.2014
            • 449
            • Michael

            #95
            Zitat von luha Beitrag anzeigen

            Das stimmt so nicht. Im Falle einer Außenlandung
            Außenlandung gibt es im Modellflug nicht, das bezieht sich auf bemannten Flug. Nur das die Begrifflichkeit korrekt bleibt.
            Grüße
            Micki

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            • Olli99
              Senior Member
              • 23.02.2017
              • 1165
              • Olli

              #96
              Zitat von luha Beitrag anzeigen

              Das stimmt so nicht. Im Falle einer Außenlandung hast Du sogar die Pflicht die Gefahren, die von Deinem Modell ausgehen (Akkubrand, auslaufender Kraftstoff ...), bestmöglich zu beseitigen. Dafür darfst Du fremde Grundstücke betreten ohne eine Erlaubnis einzuholen. Bekommt ein Grundstückseigentümer das mit, kann er das Betreten dennoch verbieten. Du solltest ihn dann feundlich darauf hinweisen, dass alle Gefahren, die evtl. ab jetzt Schäden verursachen, zu seinen Lasten gehen. Zur Rausgabe des Modells ist er in jedem Fall verpflichtet.
              Nicht eingefriedete Grundstücke darf man mit triftigen Grund immer betreten. Es gilt sogar die Regelung das man einen abgeernteten Acker, oder Brachland grundsätzlich betreten darf. Vorausgesetzt es ist nicht eingefriedet.
              T-Rex 300X, Oxy 3, Goblin Fireball, T-Rex 470L, Goblin 570 Sport

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              • Gast
                Gast

                #97
                Screenshot_20230901_070849_Samsung Internet.jpg Damit wäre dann die Aussage bzgl. der Erlaubnis des Grundstückeigentümers für diese Flächen hinfällig.
                Wege dürfen immer betreten werden, bei einigen Bundesländern gibt es von März bis Oktober Verbote für das Betreten von Ackerfläche.

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                • Olli99
                  Senior Member
                  • 23.02.2017
                  • 1165
                  • Olli

                  #98
                  Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
                  Screenshot_20230901_070849_Samsung Internet.jpg Damit wäre dann die Aussage bzgl. der Erlaubnis des Grundstückeigentümers für diese Flächen hinfällig.
                  Wege dürfen immer betreten werden, bei einigen Bundesländern gibt es von März bis Oktober Verbote für das Betreten von Ackerfläche.
                  Die "Betonung" liegt auf ungenutzter, freier Grundfläche und Verschmutzungen oder anderweitige Spuren darf man nicht hinterlassen. Also auch keinen Hundehaufen.
                  T-Rex 300X, Oxy 3, Goblin Fireball, T-Rex 470L, Goblin 570 Sport

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                  • Gast
                    Gast

                    #99
                    Die Straße und der Weg, die erwähnt werden, sind vollkommen ausreichend. Da muss man noch nicht mal die genutzte Fläche, sprich das Feld, in Anspruch nehmen.

                    Kommentar

                    • Fetzi
                      Senior Member
                      • 10.07.2013
                      • 3527
                      • Sascha
                      • Deutschland

                      #100
                      Und wieder artet es in einer Sinnlosen Diskussion aus, die wir Mittlerweile zum hundertsten mal hatten. Als Heli Pilot, starte ich auf öffentlichen Feldwegen, fertig. Noch nie irgendwelche Probleme damit gehabt.

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                      • Gast
                        Gast

                        #101
                        Und ich fliege auf meiner eigenen Wiese.
                        Jeder freundliche Gastflieger ist Willkommen und Zuschauer gibt's auch hin und wieder.

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                        • Olli99
                          Senior Member
                          • 23.02.2017
                          • 1165
                          • Olli

                          #102
                          Zitat von Fetzi Beitrag anzeigen
                          Und wieder artet es in einer Sinnlosen Diskussion aus, die wir Mittlerweile zum hundertsten mal hatten. Als Heli Pilot, starte ich auf öffentlichen Feldwegen, fertig. Noch nie irgendwelche Probleme damit gehabt.
                          Dein Kommentar ist jedenfalls sehr sinnvoll🙄.

                          Nicht immer kann man gut von einem Feldweg aus starten, also ist es schon gut zu wissen inwiefern man nicht öffentlichen Grund betreten darf. Wenn man seinen Heli am Rand einer abgemähten Futterwiese starten möchte, ist es schon sinnvoll zu wissen ob man das mir verbieten kann. Ich persönlich ziehe natürlich stressfreies Fliegen vor und lege keinen Wert auf Diskussionen mit Grundeigentümern, aber nervige Passanten kann man somit vielleicht abwimmeln.
                          Zuletzt geändert von Olli99; 01.09.2023, 12:08.
                          T-Rex 300X, Oxy 3, Goblin Fireball, T-Rex 470L, Goblin 570 Sport

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                          • Fetzi
                            Senior Member
                            • 10.07.2013
                            • 3527
                            • Sascha
                            • Deutschland

                            #103
                            Dieses Thema wurde nun mal schon wirklich so oft durchgekaut! Und jedes mal wurden die gleichen Antwortet gegeben... was daran sinnvoll ist musst Du mir jetzt mal bitte erklären. Fakt ist, von öffentlichen Feldwegen darf man starten, einen Acker oder eine Wiese zu verwenden, die einem selbst nicht gehört ist halt Risiko behaftet.... Ich sage es mal so, wo kein Kläger, da kein Richter... Diese ganzen Regeln sind in der Hinsicht sehr schwammig und wenn's zum Ernstfall kommt, bist Du sowieso immer der Auslegung eines Richters ausgeliefert... Das kann Dir jeder bestätigen, der schon mal eine Gerichtsverhandlung verfolgt hat, denn recht haben und recht bekommen sind leider zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.

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                            • Propkiller
                              Member
                              • 27.12.2008
                              • 311
                              • Jörg

                              #104
                              Mal wieder zurück zum Thema
                              Was auch immer sehr gut ist wenn die Herren der Schöpfung ihren Gattinen erklären wie das mit dem Helifliegen funktioniert
                              Spannend was da so zum Ausdruck kommt
                              Nun istmir Klar wozu die ganzen Schalter am Sender gut sind. Einer für Looping einer für Rolle einer für...
                              Man lernt nicht aus

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                              • Propkiller
                                Member
                                • 27.12.2008
                                • 311
                                • Jörg

                                #105
                                Kann mir einer sagen wo der für die Funnels Tic Tocs usw ist?

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