Balsam für die Hell Seele

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  • 7 Up
    Gelöscht
    • 21.03.2011
    • 929
    • Ulf Peter

    #31
    AW: Balsam für die Hell Seele

    Zitat von Homer Beitrag anzeigen
    Es ist überall das Gleiche.
    Leider sind die Leute auch nicht blöd und wissen sich rechtlich zu helfen. Da reicht schon eine nicht erteilte oder nachgefragte "Starterlaubnis" vom Besitzer der Wiese oder des Feldes, wie wir letzt in Liedolsheim feststellen mussten. Die Baustelle direkt am Ortsausgang und permanent zum Getreide trocknen fahrende Traktoren stören natürlich viel weniger als unsere Helis. Bevor die Polizei kam, sind wir dann gefahren.
    Mehr sorgen mache ich mir dann, wenn ich so Geschichten von Bekannten erfahre, dass diese auf einer auch beliebten Flugwiese auf einmal Komplettausfall der Funkanlage hatten, und zwar alle. Da liegt der Verdacht von einem Störsender sehr nahe.
    Mittlerweile bin ich echt genervt von selbsternannten Polizisten in Form von Jägern oder zugezogenen Hausbesitzern. Geschafft haben sie bis jetzt das Eine immer: Der Flugtag ist versaut.
    Du brauchst aber die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer, um dort Starten zu dürfen, wenn öffentliches Gelände, dann die Genehmigung der Gemeinde. ist Halt so, wenn man es nicht hat, dann dort nicht fliegen, kein Grund zu Jammern!

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    • Black-Shark
      Senior Member
      • 17.04.2012
      • 1628
      • Jens
      • Vienenburg am Nord - Harz

      #32
      AW: Balsam für die Hell Seele

      Zitat von 7 Up Beitrag anzeigen
      Du brauchst aber die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer, um dort Starten zu dürfen, wenn öffentliches Gelände, dann die Genehmigung der Gemeinde. ist Halt so, wenn man es nicht hat, dann dort nicht fliegen, kein Grund zu Jammern!
      In Deutschland gilt immer noch, dass, wenn etwas nicht verboten ist, es dann erlaubt ist. Wenn der öffentliche Raum nicht in einem Wohngebiet liegt, ist eine Genehmigung nicht erforderlich!
      [FONT="Verdana"]GruÃ?, Jens[/FONT]
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      • Schwebephase
        Member
        • 25.07.2016
        • 231
        • Thomas

        #33
        AW: Balsam für die Hell Seele

        Jens, so einfach ist es nicht. Das Zauberwort heisst Sondernutzung, und die braucht eine Genehmigung.
        Die normale Nutzung eines Weges ist Gehen oder Befahren, und nur diese normale Nutzung ist erlaubt, wenn sie nicht verboten ist. Starten eines Modelles ist aber eindeutig eine Sondernutzung!
        LG, Thomas

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        • raimcomputi
          Senior Member
          • 14.10.2012
          • 9209
          • Raimund
          • Tönisvorst

          #34
          AW: Balsam für die Hell Seele

          Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigen
          Die normale Nutzung eines Weges ist Gehen oder Befahren
          Und wie ist das mit Hunden? Dürfen die unangeleint über solche Wege laufen, oder brauchen die auch eine Genehmigung?
          XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
          Walkera Devo10
          Sim:Clearview, Heli-X

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          • Schraubcopterflieger
            Senior Member
            • 15.01.2013
            • 2953
            • Dominique

            #35
            AW: Balsam für die Hell Seele

            Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigen
            Jens, so einfach ist es nicht. Das Zauberwort heisst Sondernutzung, und die braucht eine Genehmigung.
            Die normale Nutzung eines Weges ist Gehen oder Befahren, und nur diese normale Nutzung ist erlaubt, wenn sie nicht verboten ist. Starten eines Modelles ist aber eindeutig eine Sondernutzung!
            Tja, das sieht die hier zuständige Behörde aber anders. Die haben klar gesagt das man nichts genehmigen kann was nicht ausdrücklich untersagt ist. Und der Jagdpächter ward nie mehr gesehen nachdem ihm gesagt wurde er soll sich verkrümeln. Edit by Mod: das ist keine Ausdrucksweise, die wir auf RCH möchten. Wenn die Faxen machen sind sie ihren Schein los. Also sagt man ihm er soll sich gefälligst verpissen oder man holt die Polizei. Mir hat keiner was zu sagen wenn er nicht Beamter ist. Denn auf privatem Grund renne ich gar nicht rum.

            Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigen
            Und wie ist das mit Hunden? Dürfen die unangeleint über solche Wege laufen, oder brauchen die auch eine Genehmigung?
            Kommt aufs Bundesland an, und teils auch auf den Ort. Und dann auch noch teils auf den Hund. Ein Hund der jederzeit sicher abrufbar ist darf mehr als einer der es nicht ist.
            Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 07.08.2017, 10:39.

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            • Uija
              Senior Member
              • 15.08.2010
              • 2668
              • Jens
              • Hamburg

              #36
              AW: Balsam für die Hell Seele

              Das Problem mit solchen Situationen ist letztendlich, dass der Bauer auf Dauer kein Bock auf so etwas hat. Wird er noch 2 mal gerufen, entzieht er euch die Genehmigung, nur weil er keine Zeit für solch einen Unsinn hat.
              Vielleicht ist die Idee der Pacht gar nicht so falsch. Gründet mit ein paar Leuten eine Interessensgemeinschaft und fragt den Bauern, ob ihr die Wiese nicht zur Nutzung des Modellflugs pachten dürft. Der Bauer bekommt einen kleinen Obulus für eine Wiese, die er eh nur zum Mähen oder als Ausgleichsfläche nutzt und ihr etwas schriftliches, was ihr jedem Querulanten unter die Nase halten könnt.
              LG, Jens
              Voodoo 700, Voodoo 600, Goblin 380
              Heli-Club Hamburg

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              • Scaleflieger
                Member
                • 16.07.2016
                • 397
                • Joern
                • MSC Sperber Petershagen

                #37
                AW: Balsam für die Hell Seele

                Ist die Fläche aber verpachtet, kann er sie nicht mehr mähen oder als Ausgleichsfläche nutzen. Ich denke mal für einen kleinen Obolus ist das nicht getan.

                Lg
                Jörn

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                • Schraubcopterflieger
                  Senior Member
                  • 15.01.2013
                  • 2953
                  • Dominique

                  #38
                  AW: Balsam für die Hell Seele

                  Vor allem wäre es eine Umnutzung einer Landwirtschaftlichen Fläche und braucht dann einen Bauantrag. Alles nicht so einfach, das beste ist und bleibt Wildfliegen wie eh und je. Jagdpächter muss man in der Regel nur einmal vertreiben dann kommen die nicht mehr. Die wissen eigentlich selbst das sie nichts zu sagen haben.

                  Kommentar

                  • uboot
                    Senior Member
                    • 16.05.2013
                    • 3487
                    • Wolfgang
                    • Luftraum um FFB

                    #39
                    AW: Balsam für die Hell Seele

                    Zitat von 7 Up Beitrag anzeigen
                    Kenntnisnachweis wird noch nicht abgefragt, ist irrelevant. Vor Oktober beantragen und gut ist.
                    Stellt den Kenntnisnachweis auch das Luftamt Bayern oder das LRA aus?
                    Gib es einen Fragenkatalog, der dafür relevant ist?
                    Zuletzt geändert von uboot; 07.08.2017, 07:42.
                    Es ist das edelste Privileg des Starken, sich auf die Seite der Schwachen zu stellen.

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                    • b-bird
                      Member
                      • 26.01.2016
                      • 607
                      • Andi
                      • FFB

                      #40
                      AW: Balsam für die Hell Seele

                      Zitat von uboot Beitrag anzeigen
                      Stellt den Kenntnisnachweis auch das Luftamt Bayern oder das LRA aus?
                      Gib es einen Fragenkatalog, der dafür relevant ist?
                      Den Kenntnisnachweis gibt es noch nicht - wird (oder soll) bald bei den beauftragten Verbänden zu bekommen sein.

                      Hier der Thread dazu:
                      Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis? - RC-Heli Community

                      Genaues steht noch nicht fest aber wahrscheinlich ist es eher kein Fragenkatalog sondern sowas wie "AGB´s" bei denen Du dann einen Haken setzt das Du alles gelesen und verstanden hast. Danach zahlst Du 25,- und fertig.
                      Zuletzt geändert von b-bird; 07.08.2017, 08:04.

                      Kommentar

                      • Black-Shark
                        Senior Member
                        • 17.04.2012
                        • 1628
                        • Jens
                        • Vienenburg am Nord - Harz

                        #41
                        AW: Balsam für die Hell Seele

                        Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigen
                        Jens, so einfach ist es nicht. Das Zauberwort heisst Sondernutzung, und die braucht eine Genehmigung.
                        Die normale Nutzung eines Weges ist Gehen oder Befahren, und nur diese normale Nutzung ist erlaubt, wenn sie nicht verboten ist. Starten eines Modelles ist aber eindeutig eine Sondernutzung!
                        Es gibt in diesem Fall keine Sondernutzung!
                        Unsere Helis, bis einschließlich 5KG, gelten immer noch als Spielzeug. Es gibt keine Regelung, die eine Genehmigung erforderlich macht, um von öffentlichen Bereichen zu starten, die außerhalb eines Wohngebiets liegen.
                        Z.B zählt auch hier die "Regel"; "Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst." Soll heißen; wenn ich mit meinem Heli in einem öffentliche Raum bin und dort fliege und nun kommen ein paar Leute vorbei, die auf der Wiese Grillen oder Fußball spielen wollen, muss ich den Raum nicht verlassen.
                        Teilweise wird hier im Forum vieles komplizierter gehandhabt als es wirklich ist.
                        Steht kein Hinweis/Schild im Zugangsbereich, der/dass explizit das Fliegen verbietet oder auf sonst eine Besonderheit verweist die ein Flugverbot nach sich zieht, ist eine Genehmigung nicht erforderlich!
                        Die Grundregel lautet deshalb: "Was nicht explizit verboten ist, ist erst einmal erlaubt!"
                        Es gibt für die nicht kommerzielle Nutzung von Helis, bis 5Kg, keine Genehmigungspflicht, um einen Heli im öffentlichen Raum aufsteigen zu lassen! Ich zumindest konnte das bis heute nicht recherchieren.
                        Wenn es denn so ist, dann bitte ich um einen Beleg.
                        [FONT="Verdana"]GruÃ?, Jens[/FONT]
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                        • jumphigh
                          Senior Member
                          • 16.12.2009
                          • 4248
                          • Andreas
                          • Allstedt

                          #42
                          AW: Balsam für die Hell Seele

                          Ich wüsste auch nicht, warum das Hobby Modellflug nun anderen Freizeitgestaltungen im öffentlichen Raum untergeordnet sein sollte.
                          Grüße von Andreas

                          Kommentar

                          • parkplatzflieger
                            Senior Member
                            • 18.03.2012
                            • 8994
                            • Torsten
                            • FMBG Schifferstadt-Assenheim

                            #43
                            AW: Balsam für die Hell Seele

                            Ist die Fläche aber verpachtet, kann er sie nicht mehr mähen oder als Ausgleichsfläche nutzen. Ich denke mal für einen kleinen Obolus ist das nicht getan.
                            Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                            Vor allem wäre es eine Umnutzung einer Landwirtschaftlichen Fläche und braucht dann einen Bauantrag. Alles nicht so einfach, das beste ist und bleibt Wildfliegen wie eh und je. Jagdpächter muss man in der Regel nur einmal vertreiben dann kommen die nicht mehr. Die wissen eigentlich selbst das sie nichts zu sagen haben.
                            Versteh ich nicht. Der Jagdpächter nutzt die Fläche ja auch und der Bauer
                            kann sie weiter nutzen. Warum sollte das für Modellflieger anders sein?
                            Das alles rangiert doch immer noch unter "Wildfliegen", auch wenn es
                            immer über dem selben Gelände betrieben werden würde, wo ist also die
                            Umnutzung? Ich sehe auch nicht, dass eine IG gegründet werden müsste, das
                            geht auch mit Einzelpersonen. Der Pachtvertrag sichert einfach die zusätzliche
                            Nutzung des Geländes zum Starten und Landen von Modellhelis bis 5kg ab.
                            Der Bauer könnte die Wiese genauso gut an einen Imker verpachten und sie
                            trotzdem noch selbst nutzen.
                            Torsten
                            Voodoo 600, Logo 600SX
                            Spektrum, Spirit, Heli X

                            Kommentar

                            • Schraubcopterflieger
                              Senior Member
                              • 15.01.2013
                              • 2953
                              • Dominique

                              #44
                              AW: Balsam für die Hell Seele

                              Wenn du die Fläche pachtest hast du das alleinige Nutzungsrecht und den Fruchtgewinn. Solange du die Fläche dann weiter nutzt wie bisher ist alles ok, aber das willst du ja nicht, du willst dort fliegen. Daher andere Nutzung und daher Baugenehmigung wegen Umnutzung nötig. Hast du den durch bekommen, und der Bauer will die Fläche nach der Pacht wieder landwirtschaftlich nutzen, ist es wieder eine Umnutzung und braucht wieder einen Bauantrag.

                              Sobald man einen Platz pachtet ist es kein Wildfliegen mehr. Bei einer Pacht kann er die Fläche eben nicht mehr nutzen wie bisher, das ist der Sinn und Zweck einer Pacht. Mit einem Imker ist das gar nicht zu vergleichen, denn das ist eine Dienstleistung an den Bauern, und zwar eine Landwirtschaftliche. Der Imker kommt nicht für Lau vorbei, der will Geld sehen. Die Nutzung bleibt also wie gehabt.

                              Wie gesagt einfach Wild fliegen mit Erlaubnis, und wenn man ihm zum dank mal völlig unbürokratisch eine Schachtel Hopfentee überlässt ist das ok. Wenn man mehr macht kommt der Amtsschimmel im Bewegung und trampelt dir auf den Füßen herum.

                              Der Jagdpächter pachtet das Land ja nicht vom Bauern. Und Jagdpacht ist ausdrücklich eine Sonderform der Pacht.
                              Zuletzt geändert von Schraubcopterflieger; 07.08.2017, 14:18.

                              Kommentar

                              • 7 Up
                                Gelöscht
                                • 21.03.2011
                                • 929
                                • Ulf Peter

                                #45
                                AW: Balsam für die Hell Seele

                                Ihr überseht, dass der Bauer keine Lust hat einen Vertrag zu unterschreiben, das ist den meisten nicht geheuer. Man bekommt die Erlaubnis mit Handschlag und gut. Irgendwas Verpflichtendes wollen die, zu recht, nicht eingehen. Wir sind auf den guten Willen der Grundstücksbesitzer angewiesen, entsprechend sollte man miteinander umgehen. Wir hinterlassen keinen Müll, parken so, dass die Wiese nicht kaputt geht und bedanken uns fürs dasein dürfen. Man glaubt es kaum, was Höflichkeit alles ausrichten kann

                                Kommentar

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