Balsam für die Hell Seele
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AW: Balsam für die Hell Seele
Du brauchst aber die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer, um dort Starten zu dürfen, wenn öffentliches Gelände, dann die Genehmigung der Gemeinde. ist Halt so, wenn man es nicht hat, dann dort nicht fliegen, kein Grund zu Jammern!Zitat von Homer Beitrag anzeigen
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In Deutschland gilt immer noch, dass, wenn etwas nicht verboten ist, es dann erlaubt ist. Wenn der öffentliche Raum nicht in einem Wohngebiet liegt, ist eine Genehmigung nicht erforderlich!Zitat von 7 Up Beitrag anzeigenDu brauchst aber die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer, um dort Starten zu dürfen, wenn öffentliches Gelände, dann die Genehmigung der Gemeinde. ist Halt so, wenn man es nicht hat, dann dort nicht fliegen, kein Grund zu Jammern!
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Jens, so einfach ist es nicht. Das Zauberwort heisst Sondernutzung, und die braucht eine Genehmigung.
Die normale Nutzung eines Weges ist Gehen oder Befahren, und nur diese normale Nutzung ist erlaubt, wenn sie nicht verboten ist. Starten eines Modelles ist aber eindeutig eine Sondernutzung!LG, Thomas
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Und wie ist das mit Hunden? Dürfen die unangeleint über solche Wege laufen, oder brauchen die auch eine Genehmigung?Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigenDie normale Nutzung eines Weges ist Gehen oder BefahrenXK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
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Tja, das sieht die hier zuständige Behörde aber anders. Die haben klar gesagt das man nichts genehmigen kann was nicht ausdrücklich untersagt ist. Und der Jagdpächter ward nie mehr gesehen nachdem ihm gesagt wurde er soll sich verkrümeln. Edit by Mod: das ist keine Ausdrucksweise, die wir auf RCH möchten. Wenn die Faxen machen sind sie ihren Schein los. Also sagt man ihm er soll sich gefälligst verpissen oder man holt die Polizei. Mir hat keiner was zu sagen wenn er nicht Beamter ist. Denn auf privatem Grund renne ich gar nicht rum.Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigenJens, so einfach ist es nicht. Das Zauberwort heisst Sondernutzung, und die braucht eine Genehmigung.
Die normale Nutzung eines Weges ist Gehen oder Befahren, und nur diese normale Nutzung ist erlaubt, wenn sie nicht verboten ist. Starten eines Modelles ist aber eindeutig eine Sondernutzung!
Kommt aufs Bundesland an, und teils auch auf den Ort. Und dann auch noch teils auf den Hund. Ein Hund der jederzeit sicher abrufbar ist darf mehr als einer der es nicht ist.Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigenUnd wie ist das mit Hunden? Dürfen die unangeleint über solche Wege laufen, oder brauchen die auch eine Genehmigung?Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 07.08.2017, 10:39.
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Das Problem mit solchen Situationen ist letztendlich, dass der Bauer auf Dauer kein Bock auf so etwas hat. Wird er noch 2 mal gerufen, entzieht er euch die Genehmigung, nur weil er keine Zeit für solch einen Unsinn hat.
Vielleicht ist die Idee der Pacht gar nicht so falsch. Gründet mit ein paar Leuten eine Interessensgemeinschaft und fragt den Bauern, ob ihr die Wiese nicht zur Nutzung des Modellflugs pachten dürft. Der Bauer bekommt einen kleinen Obulus für eine Wiese, die er eh nur zum Mähen oder als Ausgleichsfläche nutzt und ihr etwas schriftliches, was ihr jedem Querulanten unter die Nase halten könnt.
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Ist die Fläche aber verpachtet, kann er sie nicht mehr mähen oder als Ausgleichsfläche nutzen. Ich denke mal für einen kleinen Obolus ist das nicht getan.
Lg
Jörn
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Vor allem wäre es eine Umnutzung einer Landwirtschaftlichen Fläche und braucht dann einen Bauantrag. Alles nicht so einfach, das beste ist und bleibt Wildfliegen wie eh und je. Jagdpächter muss man in der Regel nur einmal vertreiben dann kommen die nicht mehr. Die wissen eigentlich selbst das sie nichts zu sagen haben.
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Stellt den Kenntnisnachweis auch das Luftamt Bayern oder das LRA aus?Zitat von 7 Up Beitrag anzeigenKenntnisnachweis wird noch nicht abgefragt, ist irrelevant. Vor Oktober beantragen und gut ist.
Gib es einen Fragenkatalog, der dafür relevant ist?Zuletzt geändert von uboot; 07.08.2017, 07:42.Es ist das edelste Privileg des Starken, sich auf die Seite der Schwachen zu stellen.
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Den Kenntnisnachweis gibt es noch nicht - wird (oder soll) bald bei den beauftragten Verbänden zu bekommen sein.Zitat von uboot Beitrag anzeigenStellt den Kenntnisnachweis auch das Luftamt Bayern oder das LRA aus?
Gib es einen Fragenkatalog, der dafür relevant ist?
Hier der Thread dazu:
Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis? - RC-Heli Community
Genaues steht noch nicht fest aber wahrscheinlich ist es eher kein Fragenkatalog sondern sowas wie "AGB´s" bei denen Du dann einen Haken setzt das Du alles gelesen und verstanden hast. Danach zahlst Du 25,- und fertig.Zuletzt geändert von b-bird; 07.08.2017, 08:04.
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Es gibt in diesem Fall keine Sondernutzung!Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigenJens, so einfach ist es nicht. Das Zauberwort heisst Sondernutzung, und die braucht eine Genehmigung.
Die normale Nutzung eines Weges ist Gehen oder Befahren, und nur diese normale Nutzung ist erlaubt, wenn sie nicht verboten ist. Starten eines Modelles ist aber eindeutig eine Sondernutzung!
Unsere Helis, bis einschließlich 5KG, gelten immer noch als Spielzeug. Es gibt keine Regelung, die eine Genehmigung erforderlich macht, um von öffentlichen Bereichen zu starten, die außerhalb eines Wohngebiets liegen.
Z.B zählt auch hier die "Regel"; "Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst." Soll heißen; wenn ich mit meinem Heli in einem öffentliche Raum bin und dort fliege und nun kommen ein paar Leute vorbei, die auf der Wiese Grillen oder Fußball spielen wollen, muss ich den Raum nicht verlassen.
Teilweise wird hier im Forum vieles komplizierter gehandhabt als es wirklich ist.
Steht kein Hinweis/Schild im Zugangsbereich, der/dass explizit das Fliegen verbietet oder auf sonst eine Besonderheit verweist die ein Flugverbot nach sich zieht, ist eine Genehmigung nicht erforderlich!
Die Grundregel lautet deshalb: "Was nicht explizit verboten ist, ist erst einmal erlaubt!"
Es gibt für die nicht kommerzielle Nutzung von Helis, bis 5Kg, keine Genehmigungspflicht, um einen Heli im öffentlichen Raum aufsteigen zu lassen! Ich zumindest konnte das bis heute nicht recherchieren.
Wenn es denn so ist, dann bitte ich um einen Beleg.
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Ist die Fläche aber verpachtet, kann er sie nicht mehr mähen oder als Ausgleichsfläche nutzen. Ich denke mal für einen kleinen Obolus ist das nicht getan.Versteh ich nicht. Der Jagdpächter nutzt die Fläche ja auch und der BauerZitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigenVor allem wäre es eine Umnutzung einer Landwirtschaftlichen Fläche und braucht dann einen Bauantrag. Alles nicht so einfach, das beste ist und bleibt Wildfliegen wie eh und je. Jagdpächter muss man in der Regel nur einmal vertreiben dann kommen die nicht mehr. Die wissen eigentlich selbst das sie nichts zu sagen haben.
kann sie weiter nutzen. Warum sollte das für Modellflieger anders sein?
Das alles rangiert doch immer noch unter "Wildfliegen", auch wenn es
immer über dem selben Gelände betrieben werden würde, wo ist also die
Umnutzung? Ich sehe auch nicht, dass eine IG gegründet werden müsste, das
geht auch mit Einzelpersonen. Der Pachtvertrag sichert einfach die zusätzliche
Nutzung des Geländes zum Starten und Landen von Modellhelis bis 5kg ab.
Der Bauer könnte die Wiese genauso gut an einen Imker verpachten und sie
trotzdem noch selbst nutzen.Torsten
Voodoo 600, Logo 600SX
Spektrum, Spirit, Heli X
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Wenn du die Fläche pachtest hast du das alleinige Nutzungsrecht und den Fruchtgewinn. Solange du die Fläche dann weiter nutzt wie bisher ist alles ok, aber das willst du ja nicht, du willst dort fliegen. Daher andere Nutzung und daher Baugenehmigung wegen Umnutzung nötig. Hast du den durch bekommen, und der Bauer will die Fläche nach der Pacht wieder landwirtschaftlich nutzen, ist es wieder eine Umnutzung und braucht wieder einen Bauantrag.
Sobald man einen Platz pachtet ist es kein Wildfliegen mehr. Bei einer Pacht kann er die Fläche eben nicht mehr nutzen wie bisher, das ist der Sinn und Zweck einer Pacht. Mit einem Imker ist das gar nicht zu vergleichen, denn das ist eine Dienstleistung an den Bauern, und zwar eine Landwirtschaftliche. Der Imker kommt nicht für Lau vorbei, der will Geld sehen. Die Nutzung bleibt also wie gehabt.
Wie gesagt einfach Wild fliegen mit Erlaubnis, und wenn man ihm zum dank mal völlig unbürokratisch eine Schachtel Hopfentee überlässt ist das ok. Wenn man mehr macht kommt der Amtsschimmel im Bewegung und trampelt dir auf den Füßen herum.
Der Jagdpächter pachtet das Land ja nicht vom Bauern. Und Jagdpacht ist ausdrücklich eine Sonderform der Pacht.Zuletzt geändert von Schraubcopterflieger; 07.08.2017, 14:18.
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Ihr überseht, dass der Bauer keine Lust hat einen Vertrag zu unterschreiben, das ist den meisten nicht geheuer. Man bekommt die Erlaubnis mit Handschlag und gut. Irgendwas Verpflichtendes wollen die, zu recht, nicht eingehen. Wir sind auf den guten Willen der Grundstücksbesitzer angewiesen, entsprechend sollte man miteinander umgehen. Wir hinterlassen keinen Müll, parken so, dass die Wiese nicht kaputt geht und bedanken uns fürs dasein dürfen. Man glaubt es kaum, was Höflichkeit alles ausrichten kann
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