Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

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  • jumphigh
    Senior Member
    • 16.12.2009
    • 4248
    • Andreas
    • Allstedt

    #31
    AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

    Ich würde mich auch immer auf den Standpunkt stellen, dass ich den Flug filme- gerade im FPV-Bereich mit Racequads und Co.- und nicht fliege, um zu filmen. Sind noch ein paar Flips und Rollen dabei, umso besser. Aber wahrscheinlich finden sich auch da Hanseln, die in mir den nächsten Tarantino sehen mit absichtlich künstlerisch verwackelten Action-Aufnahmen. Ich würde auch immer überlegen, ob man jeden Film mit Einblicken in Hempels Hinterhof gleich veröffentlichen muss. Mit FPV sehe ich mich gleich zu den "echten" Piloten. Denen kann man das Sehen auch nicht verbieten, aber die tratschen auch nicht in aller Welt die nur von oben sichtbaren Geheimnisse ihrer Nachbarn breit. Also sollte wir Hobbyisten das auch so halten und bei Aufnahmen nicht vorsätzlich auf die privaten Lebensbereiche draufhalten. Wenn also mal eine Dorftotale bei ansonsten unbewohnter Natur auf den Bildern auftaucht, halte ich das für vertretbar, aber nicht den ausschließlichen Tiefflug mit nach unten gerichteter Kamera über Gebäuden.
    Zuletzt geändert von jumphigh; 10.05.2016, 17:59.
    Grüße von Andreas

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    • Hannes82
      Hannes82

      #32
      AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

      ok so eine eindeutige antwort scheint es wohl nicht zu geben.
      was ich rauslese is:

      fliegen und überfliegen darf man (wenn es keine zumutung ist)
      filmen darf man auch, jedoch nur wenn das filmen nicht hauptzweck ist

      leider is das mal wieder ein typischer fall von "wo kein kläger, da kein richter"
      wenn es in einem vernünftigen maß bleibt.

      eigentlich schade, sollte das alles stimmen, ist der kauf einer drohne mit cam völliger humbug, da sich niemand damit eine erlaubnis holt um mal kurz über seinem haus zu filmen oder über seinem garten...

      ich finds irgendwie panne...

      film ich in 2m höhe meine straße is es ok, in 4m brauch ih ne genemigung obwohl man das gleiche sieht...

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      • haempu
        Helicopter Baumann
        Support
        • 13.11.2015
        • 279
        • hanspeter
        • Kehrsatz/Kehrsatz

        #33
        AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

        hallo

        ich stelle fest. ihr habt ein puff mit euren gesetzen

        gruss haempu

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        • jumphigh
          Senior Member
          • 16.12.2009
          • 4248
          • Andreas
          • Allstedt

          #34
          AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

          Zitat von haempu Beitrag anzeigen
          ihr habt ein puff mit euren gesetzen
          Nee, die Probleme liegen nur darin, dass man sich als Nicht-Jurist im Zweifel ungewisse Kosten, egal ob Kläger oder Beklagter, einhandelt. Und das auch noch in Vorleistung. Mögliche Strafen sind ja gar nicht so ein Problem, aber man will nicht seine Rechtsschutzversicherung (schon ein Unding, dass man die überhaupt benötigt) für solche unklaren "Lappalien" riskieren. Und so kommen halt immer die dreistesten durch, die darauf setzen, dass halbwegs Vernunftbegabte (Verhältnis Aufwand zu Ergebnis) Prozesse scheuen.
          Grüße von Andreas

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          • Ilasor
            Member
            • 26.12.2011
            • 736
            • Daniel
            • Saarland

            #35
            AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

            Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
            Mit FPV sehe ich mich gleich zu den "echten" Piloten. Denen kann man das Sehen auch nicht verbieten, aber die tratschen auch nicht in aller Welt die nur von oben sichtbaren Geheimnisse ihrer Nachbarn breit.
            Ja und nein. Für Piloten gilt eine Sicherheitsmindestflughöhe von 150m, normale Mindestflughöhe beträgt 600m. Aus diesen Höhen kann man weder in Fenster schauen noch sieht man, was genau die Nachbarn im Garten treiben. Mit einem in 10m Höhe fliegenden FPV Multicopter sieht das ganz anders aus.

            Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
            Wenn ich diese Broschüre des BMVi ( http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pub...ublicationFile ) richtig interpretiere, handelt es sich um das Letztere.
            Flugmodell: Freizeitgestaltung
            UAS: gewerblicher Nutzungzweck (z. B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs)

            Szenario: In der Freizeit werden private Luftbildaufnahme gemacht und nicht verkauft.

            Nach welcher verquerten Interpretation kann man das nicht als Flugmodell bezeichnen?! Es steht doch sogar als explizites Beispiel bei einem UAS dabei, dass die Aufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs angefertigt werden müssen.

            Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
            So sehen das scheinbar auch einige Landesbehörden.
            Spielst du auf Rheinland-Pfalz an, die tatsächlich vor einiger Zeit noch alles was Kamera hat als UAS eingestuft hatten und eine Aufstieggenehmigung wollten?
            Die haben inzwischen erkannt, dass sie damit rechtlich ins Klo gegriffen haben. Inzwischen steht dort sogar ausdrücklich: "Um den Aufstieg eines Flugmodells handelt es sich auch, wenn zu privaten Zwecken Film-und Bildaufnahmen erstellt werden sollen."



            Zitat von Hannes82 Beitrag anzeigen
            filmen darf man auch, jedoch nur wenn das filmen nicht hauptzweck ist
            Siehe direkt darüber, siehe auf der Seite zuvor die Beurteilung des DMFV. Auch Filmen des Filmens wegen ist okay. Nur meide die Wohngebiete, wenn du so tief fliegst, dass Details erkennbar sind.

            Zitat von Hannes82 Beitrag anzeigen
            film ich in 2m höhe meine straße is es ok, in 4m brauch ih ne genemigung obwohl man das gleiche sieht...
            Genehmigung brauchst du keine. Du darfst es einfach nicht, wenn du damit in die Privatsphäre anderer Personen eindringst. Und da gibt es sehr wohl einen Unterschied zwischen 2m und 4m, bei denen du über Hecken und Zäune schauen kannst.

            Google SreetView gibt es aus dem gleichen Grund in Deutschland nicht. Die Kameraposition auf den Google Autos ist höher, als die normale Aufnahmehöhe eines Fußgängers, womit die ganzen Aufnahmen (eventuell) nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt sind.

            Ob man das gut findet oder nicht, sei dahin gestellt. Aber wir haben in Deutschland einen so ausgeprägten Schutz der Privatsphäre und daran muss man sich eben orientieren.
            Zuletzt geändert von Ilasor; 11.05.2016, 12:35.

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            • digiachim
              Member
              • 10.05.2011
              • 219
              • Achim
              • Mönchengladbach

              #36
              AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

              Hallo
              ich habe ja auch noch ein weiteres Hobby neben dem Fliegen
              was aber in letzter Zeit stark gelitten hat,

              zu viele Hobbys: Fliegen, Fotografieren Ehefrau
              da muss dann schon mal das eine Hobby leiden und der Tag hat nur 24h

              Da ich fast nur Nachtaufnahmen von Industrie und Architektur gemacht habe
              habe ich immer genau drauf geachtet was erlaubt ist und was nicht.
              Bilder oder Videos da gibt es keinen Unterschied

              die Panoramafreiheit gibt's es ja zum Glück in Deutschland, und ist hier schon angesprochen worden incl. höchstrichterlichen Entscheidungen.

              Diese besagt einfach gesagt, alles das was Otto Normalbürger so einfach auch vom öffentlichen Gelände fotografieren kann, darf ich veröffentlichen, egal ob privat oder gewerblich, auch darf ich solche Fotos verkaufen.
              Sobald ich jedoch irgendein techn. Hilfsmittel benötige wie Leiter, aufs Dach einer Garage stellen, aufs Autodach klettern ist das nicht mehr durch die Panoramafreiheit gedeckt, ein Stativ darf ich benutzen solange ich das zb. nicht über 2m ausfahre, (da liegt die Grenze laut den Gerichten)

              Somit sind alle Aufnahmen die man aus einem Flugmodell macht nicht mehr durch die Panoramafreiheit gedeckt. Wobei wo kein Kläger da auch kein Richter. Sollte sich ein Grundstücksbesitzer gestört fühlen kann er verlangen das die Bilder entfernt werden, schaltet er dazu einen Anwalt ein, darf der Verursacher ( Fotograf ) die Kosten tragen. Einen wirtschaftlichen Schaden davon abzuleiten dürfte schwierig werden aber die Anwälte allein kassieren schon gut genug ab.

              Bei Personen auf dem Foto sieht es ganz anders aus da darf ich nichts veröffentlichen
              außer es handelt sich um eine Gruppe (Menschenansammlung > 8- 12 Personen)
              tritt dabei jedoch zb. eine Person hervor durch Aufführung, Verletzung, dumme Geste usw. darf ich es wieder nicht veröffentlichen . Bei Personen die oft im Rampenlicht stehen sieht es anders aus aber das führt hier auch zu weit.

              Ich selbst habe auch schon einen Flug über unseren Platz hier veröffentlicht
              aber da war ich mir zu 98% sicher das sich keiner dran stört
              und er einzige Idiot der dabei kurz zu sehen war, der war ich

              Andererseits sind Luftaufnahmen seit 1990 in Deutschland erlaubt,
              solange man keine Personen erkennen kann bzw. es keine militärische Anlagen, Atomkraftwerke, Forschungseinrichtungen usw. filmt

              Somit könnte es sein wenn man teilweise niedrig fliegt und die Bilder / Videos in hoher Auflösung veröffentlicht ,man sich in einer rechtlichen Grauzone befindet.

              daher sollte man sicherheitshalber mal überlegen was veröffentlicht wird

              Gruß Achim
              TREX 500 ESP MB ; YGE80
              TREX 600 EFL MB; Jive 80
              TREX 700 DFC Dominator YGE 200HV MB HD

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              • goemichel
                Senior Member
                • 11.01.2012
                • 4180
                • Michael
                • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                #37
                AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
                Nach welcher verquerten Interpretation kann man das nicht als Flugmodell bezeichnen?! ...
                ...
                Die haben inzwischen erkannt, dass sie damit rechtlich ins Klo gegriffen haben. Inzwischen steht dort sogar ausdrücklich: "Um den Aufstieg eines Flugmodells handelt es sich auch, wenn zu privaten Zwecken Film-und Bildaufnahmen erstellt werden sollen."
                Danke für die Aufklärung.
                GruÃ? Michael
                [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                • thomas1130
                  RC-Heli TEAM
                  Admin
                  • 26.11.2007
                  • 25912
                  • Thomas
                  • Österreich

                  #38
                  AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                  Zitat von digiachim Beitrag anzeigen
                  zu viele Hobbys: Fliegen, Fotografieren Ehefrau
                  Die "Ehefrau" als Hobby zu bezeichnen ist aber "mutig"

                  @Topic: Mich würde ja die rechtliche Lage in A interessieren - glaube mal, da ist das noch restriktiver..
                  Stay hungry. Stay foolish.

                  Kommentar

                  • LimaBravo
                    Junior Member
                    • 04.10.2009
                    • 1
                    • Leopold

                    #39
                    AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                    Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
                    Ja und nein. Für Piloten gilt eine Sicherheitsmindestflughöhe von 150m, normale Mindestflughöhe beträgt 600m.
                    Hallo,

                    Seid Herbst 2015 gilt auch in Deutschland die Mindestflughöhe von 150m (500ft) über Grund. Die 600m fuer Reiseflüge waren einmalig in D. und wurde jetzt durch SERA geändert.

                    LG
                    Leopold

                    Kommentar

                    • im4711
                      Senior Member
                      • 31.12.2012
                      • 1661
                      • Ingolf
                      • Cape Coral, FL

                      #40
                      AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                      Zitat von Hannes82 Beitrag anzeigen
                      ...
                      film ich in 2m höhe meine straße is es ok, in 4m brauch ih ne genemigung obwohl man das gleiche sieht...
                      Kann man sehen wie man moechte. Geh doch einfach mal mit einer Leiter zu den Grundstuecken (moeglichst 3-4 m hoch). Kletter da rauf und fange an zu Filmen. Dann einfach auf die Reaktion der Bewohner warten.

                      Unterm Strich gehts doch schlicht und einfach darum das viele es nicht wirklich moegen, dass man deren Grundstuecke und sie selbst evtl. Filmt oder Fotografiert. Ich wuerde es auch nicht cool finden - zumal man nicht sicher sein kann, was mit diesen Aufnahmen passiert. Die Bewohner wissen doch nicht wie Du das Material verwenden moechtest. Ausserdem wissen sie nicht mit welcher Aufloesung und Zoom Du an der Kamera arbeitest.


                      Einfach in die Situation der gefilmten versetzen und ueberlegen wie cool man es findet.
                      Diabolo,HeliBaby,Henseleit,Takumi 700,Banshee 700+850, soXos,Kontronik,BD, OptiPower

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