Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

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  • Stephan Lukas
    lipoblitzer.de
    Hersteller Tuningteile
    • 02.01.2008
    • 4134
    • Stephan
    • etwas östlich von Berlin...

    #16
    AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

    Hallo,

    also erst einmal musst du vom Start- und Landeort die Erlaubnis des Eigentümers haben - aber die hast du ja

    Fliegen darfst du dann (fast) überall. Ausgenommen ist das 1,5km Umfeld von Flughäfen - aber ACHTUNG - Auch Krankenhäuser mit Rettungslandeplattformen für Helis fallen darunter (!!!)

    Filmen und Fotografieren darfst du auch alles, was dir vor die Linse kommt - sofern du damit keine Persönlichkeitsrechte verletzt
    Und bei Aufnahmen aus 100-200m Höhe dürfte das ja auch nicht der Fall sein...

    Grüße Stephan
    Lipoblitzer und vieles mehr

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    • Mr. M
      Member
      • 08.04.2013
      • 950
      • Matthias
      • Beelitz

      #17
      AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

      Zitat von fftunes Beitrag anzeigen
      Ich verdiene aber kein Geld mit youtube. Wird dann youtube verklagt, oder ich?
      Wenn es um gewerbliche/nichtgewerbliche Videos geht:

      Auf YT kannst Du Videos monetarisieren. Da bedeutet, Du erlaubst YT darin/davor Werbung zu platzieren. Hierfür bekommst Du eine geringe Umsatzbeteiligung.
      Dieser Fall oder auch wenn Du den Kanal u.a. für Deine eigene Firma nutzt, wird als gewerbliches Video bezeichnet.
      Allerdings dürfen hierfür (nach den YT AGB) keine Rechte Dritter am eingestellten Material bestehen. Da hält sich YT schadlos und sperrt das Video ganz schnell, sobald ein anwaltliches Schreiben eintrudelt.
      Auf die Werbung die ein anderer Nutzer auf der YT - Seite sieht, hast Du keinen Einfluss. Hier ist YT verantwortlich.

      Achso, hier noch schnell der entsprechende § für die Aufnahme von Gebäuden:


      § 59 UrhG Werke an öffentlichen Plätzen

      (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

      (2) ...


      Ich konnte allerdings kein Verbot für Luftaufnahmen finden. Lediglich eine höchstrichterliche Einschränkung. Nach ständiger Rechtssprechung des BGH ist damit nämlich die Ansicht von öffentlichen Straßen oder Plätzen aus gemeint. Also das, was ein Fußgänger auch so sehen kann (wie ich vorhin schrieb). Aus der Luft dann eben keine Ansichten vom "Hinterhof".



      Wie mein alter Zivilrechtstutor immer sagte: "Ein Blick in's Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.".
      Nemo me impune lacessit

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      • Maverick_P
        Maverick_P

        #18
        AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

        @Hannes82
        ich habe mich monatelang durch die verschiedensten Gesetzeswerke durchgekämpft. Da gibt es sehr vieles, was auf uns Modellflieger zutrifft, unabhängig von Segelflieger, Elektro-Heli oder Multicopter.
        Zu Deinen Fragen:
        darf ich über fremdes gelände fliegen mit einem segelflieger?
        Ja, darfst Du, solange kein Flughafen in der Nähe ist, Du eine ev. vorgeschriebene Maximalhöhe einhältst, Du Dich nicht in einem Naturschutzgebiet aufhältst und im Fluggebiet keine grundsätzliche Flugverbotszone vorhanden ist. Ferner darfst Du kein Militärgebiet, kein Kernkraftwerk, kein Unfallgebiet etc. überfliegen. Ebenso musst Du Dich von Atobahnen und Bundesstraßen entfernt halten.

        darf ich mit diesem auch über wohngebiete, oder am rand dieser fliegen?
        Ja, darfst Du, solange Dein Flieger nicht schwerer ist als 5kg und keinen Verbrennermotor hat. Ebenso muss eine Gefährdung von Mensch und Tier möglichst ausgeschlossen sein.

        darf ich wenn man keine menschen erkennt filmen?
        Ja, darfst Du, solange Du die Filmerei nicht gewerblich nutzt - dazu bräuchtest Du dann eine besondere Genehmigung. Ebenso dürfen fremde Gebäude grundsätzlich nur aus dem Blickwinkel gefilmt werden, den jeder öffentlich auch mit einer normalen Fotokamera erreichen kann.

        Meine Antworten erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Grundsätzlich hilft es sehr, wenn man sich in die Lage der Anderen versetzt, die ev. überflogen und/oder gefilmt werden. Da unser Hobby nicht gerade sehr verbreitet ist, herrscht bei vielen Behörden in Bezug auf die Modellfliegerei sehr viel Unwissenheit, die oftmals in generelle Verbote mündet. Ob das immer rechtens ist und/oder hier nur der ach so einfache Weg genommen wurde, lassen wir mal dahin gestellt sein.

        Eine Sache gilt aber auf jeden Fall und zwar für alle Modellflieger: Es muss eine spezielle Modellflieger-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein!!!
        Gruß
        Peter

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        • phiphi
          Senior Member
          • 01.12.2009
          • 3974
          • Philipp
          • Beromünster ( LU ) CH

          #19
          AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

          Hallo

          Zitat von Hannes82 Beitrag anzeigen
          leider widerspricht sich da manches.

          heißt das jetzt dass man mit einem easy glider nich sinnvoll filmen darf da man diesen nur 30m hoch betreiben darf?

          "Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt."
          Dieser Absatz bezieht sich nur auf einen möglichen Einflug in eine Kontrollzone. Für dich also nicht relevant.

          @Peter:
          Danke

          Ich wäre lieber am fliegen...

          Kommentar

          • luha
            Senior Member
            • 07.10.2013
            • 4847
            • Lutz
            • Lehrte bei Hannover

            #20
            AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

            Zitat von fftunes Beitrag anzeigen
            Ich verdiene aber kein Geld mit youtube. Wird dann youtube verklagt, oder ich?
            Du stellst YT das Video für kommerzielle Zwecke zur Verfügung. Damit hättest Du Dir den Flug genehmigen lassen müssen. Hast Du das nicht, war der Flug illegal und Du kannst verklagt werden.
            Du stellst YT ja mit dem Upload auch von der Haftung frei und bestätigst Ihnen, dass alles legal zugegangen ist. Somit könnte sogar YT Dich verklagen, wenn Du keine Genehmigung für den Flug vorlegen kannst.
            Ich würde mal behaupten, dass 99,9% der aus DE hochgeladenen FPV Flüge somit illegal sind.
            Nur wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn allerdings so ein gelangweiltes Anwaltsbüro auf den Trichter kommt, Abmahnungen zu konstruieren und zu verschicken ... oder es dem bösen Nachbarn nicht gefällt ...
            Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

            Kommentar

            • goemichel
              Senior Member
              • 11.01.2012
              • 4180
              • Michael
              • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

              #21
              AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

              Zitat von Mr. M Beitrag anzeigen
              Eine Aufstiegserlaubnis brauchst Du (Beachtung der 5kg - Grenze und Einhaltung der Kontrollzonen vorausgesetzt) auch mit Kamera nicht. Das brauchst Du bei gewerblichen Flügen. Dann aber unabhängig vom mitführen einer Kamera.
              Da sind der Bundesverkehrsminister und die zuständigen Landesbehörden aber ganz anderer Ansicht. Fliegen zum Zweck des Filmens ist erlaubnispflichtig. Unabhängig ob gewerblich oder privat.
              Zuletzt geändert von goemichel; 10.05.2016, 13:50.
              GruÃ? Michael
              [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

              Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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              • Ilasor
                Member
                • 26.12.2011
                • 736
                • Daniel
                • Saarland

                #22
                AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                Fliegen zum Zweck des Filmens ist erlaubnispflichtig. Unabhängig ob gewerblich oder privat.
                Quelle? Privates Filmen ist immer noch Freizeitgestaltung.

                Zitat von luha Beitrag anzeigen
                Du stellst YT das Video für kommerzielle Zwecke zur Verfügung. Damit hättest Du Dir den Flug genehmigen lassen müssen. Hast Du das nicht, war der Flug illegal und Du kannst verklagt werden.
                Quelle? Wenn ich an der Veröffentlichung auf Youtube nichts verdiene und auch keinen sonstigen kommerziellen Zweck verfolge (Werbung für ein Produkt, Flugschule oder ähnliches), dann hat der Flug im Rahmen der Freizeitgestaltung stattgefunden. Ob YT indirekt durch Werbung verdient, hat doch keinen Einfluss auf den Zweck, weswegen ich geflogen bin.


                Ich zitiere mal den DMFV:

                In Modellfliegerkreisen herrscht zum Teil Unsicherheit darüber, ob Flugmodelle, die mit einer Kamera ausgestattet sind, automatisch als UAS (unbemannte Luftfahrtsysteme/Drohnen/UAV) zu klassifizieren sind und damit luftverkehrsrechtlich erlaubnispflichtig wären nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO). Hintergrund der Frage ist, dass ein Flugmodell per Definition nur dann ein Flugmodell ist, wenn es zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt wird. Es wird teilweise die Meinung vertreten, dass dieser Sport- oder Freizeitzweck nicht mehr vorliegen würde, wenn man fliegt, um Bildaufnahmen zu machen. Diese Ansicht ist nicht zutreffend. Solange die Aufnahmen nicht entgeltlich (gewerblich) oder zu Forschungszwecken gemacht werden, sondern aus privaten beziehungsweise aus Freizeitgründen, bleibt das Flugmodell ein Flugmodell und wird nicht zum UAS. Daran ändert auch eine spätere Veröffentlichung der Aufnahmen nichts wie etwa auf Youtube.
                Quelle: Flugmodelle mit Kamera

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                • luha
                  Senior Member
                  • 07.10.2013
                  • 4847
                  • Lutz
                  • Lehrte bei Hannover

                  #23
                  AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                  Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                  Da sind der Bundesverkehrsminister und die zuständigen Landesbehörden aber ganz anderer Ansicht. Fliegen zum Zweck des Filmens ist erlaubnispflichtig. Unabhängig ob gewerblich oder privat.
                  Die Ansicht dürfen der Herr Minister und die Behörde gerne vertreten. Das Gesetz sagt für private Flüge zum Zwecke der Freizeitgestaltung aber (noch) etwas anderes.
                  Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

                  Kommentar

                  • luha
                    Senior Member
                    • 07.10.2013
                    • 4847
                    • Lutz
                    • Lehrte bei Hannover

                    #24
                    AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                    Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
                    Ich zitiere mal den DMFV:
                    ...
                    Daran ändert auch eine spätere Veröffentlichung der Aufnahmen nichts wie etwa auf Youtube.
                    Für diese Schlussfolgerung hätte ich gerne mal eine Begründung am besten mit Beleg auf welches Gesetz sie sich stützen.
                    In Schlussfolgerungen bei Flug und Video hat der DMFV ja schon mal versagt (LS-Pflicht beim FPV).
                    Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

                    Kommentar

                    • Squenz
                      Senior Member
                      • 21.02.2009
                      • 1370
                      • Markus
                      • Erding b. München

                      #25
                      AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                      So viel Freiheit wie manche es hier vermuten hat man leider nicht. Grundsätzlich muss man auch unterscheiden zwischen Aufnahmen welche ich zwar anfertigen, aber nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen darf, und Aufnahmen welche ich erst garnicht anfertigen dürfte.

                      Zu letzteren zählen Aufnahmen die gegen § 201a StGB verstoßen. Ist ein Grundstück z.B. durch eine blickdichte Hecke, Zaun o.ä. geschützt und ich mache Aufnahmen im ßberflug, so verschaffe ich mir mit Hilfsmittel Zugang zu einem geschützten Lebensbereich. Zu dieser Thematik gibt es bereits BGH Urteile und man sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

                      Viele Grüße

                      Markus

                      Kommentar

                      • Ilasor
                        Member
                        • 26.12.2011
                        • 736
                        • Daniel
                        • Saarland

                        #26
                        AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                        Zitat von luha Beitrag anzeigen
                        Für diese Schlussfolgerung hätte ich gerne mal eine Begründung am besten mit Beleg auf welches Gesetz sie sich stützen.
                        Anders herum wird da ein Schuh draus. Nach welchem Gesetz sollte es verboten sein?

                        Es ist doch irrelevant, ob YT indirekt irgendwie Geld verdient. Ich hab den Flug zum Zwecke der Freizeitgestaltung ausgeübt. Das ist, was dem Gesetz nach zählt.

                        Zitat von luha Beitrag anzeigen
                        In Schlussfolgerungen bei Flug und Video hat der DMFV ja schon mal versagt (LS-Pflicht beim FPV).
                        Was war da? Womit lagen sie weshalb falsch? Soweit ich weiß wurde bezüglich FPV doch noch garnichts geurteilt.

                        Zitat von Squenz Beitrag anzeigen
                        Zu letzteren zählen Aufnahmen die gegen § 201a StGB verstoßen. Ist ein Grundstück z.B. durch eine blickdichte Hecke, Zaun o.ä. geschützt und ich mache Aufnahmen im ßberflug, so verschaffe ich mir mit Hilfsmittel Zugang zu einem geschützten Lebensbereich. Zu dieser Thematik gibt es bereits BGH Urteile und man sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
                        Luftbildaufnahmen sind grundsätzlich frei, daher sind auch die ganzen im Internet befindlichen Satellitenbilder kein Problem. Der Kern liegt eben wirklich im Detailgrad und ab wann demnach Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Wenn man einzelne Menschen, Gegenstände oder Nummernschilder sehen kann, ist das sicherlich unzulässig. Wenn man lediglich die Umrisse des Grundstücks sieht und vlt noch den Pool erkennen kann, sollte das kein Problem sein. Denke, wenn man viel mehr erkennt als bei den großen Kartendiensten wird es kritisch. Im Streitfall ist das aber eine Einzelfallentscheidung, also wenn nicht sicher ist, ob nicht zu viele Details erfasst werden, besser ganz das Wohngebiet meiden.
                        Zuletzt geändert von Ilasor; 10.05.2016, 15:09.

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                        • Mr. M
                          Member
                          • 08.04.2013
                          • 950
                          • Matthias
                          • Beelitz

                          #27
                          AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                          Zitat von luha Beitrag anzeigen
                          Du stellst YT das Video für kommerzielle Zwecke zur Verfügung. Damit hättest Du Dir den Flug genehmigen lassen müssen.
                          Inwieweit das denn?

                          Der Kontoinhaber lädt das Video auf YT hoch. Damit ermächtigt er YT, dies zum zum kostenlosen Anschauen darzubieten. Sinn des Hochladens (also der ßberlassung ist nicht, das YT damit Geld verdient. Das ist ein Nebeneffekt, der sich aus Punkt 10 der YT Nutzungsbedingungen ergibt. Ich kann aber nicht ersehen, inwieweit der Videoersteller hier in der Pflicht wäre.
                          Das wäre er m.E. nur, wenn er selber hiermit Geld verdient.

                          Kurz: Sofern der Pilot selbst keine monetären Absichten hegt, braucht er keine Aufstiegsgenehmigung (Kontrollzonen und Gewichtsgrenze wurden natürlich beachtet.).
                          Nemo me impune lacessit

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                          • Mr. M
                            Member
                            • 08.04.2013
                            • 950
                            • Matthias
                            • Beelitz

                            #28
                            AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                            Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                            Da sind der Bundesverkehrsminister und die zuständigen Landesbehörden aber ganz anderer Ansicht. Fliegen zum Zweck des Filmens ist erlaubnispflichtig. Unabhängig ob gewerblich oder privat.
                            Nee, steht so nicht da:


                            § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

                            (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:
                            1.
                            der Aufstieg von Flugmodellen
                            a)
                            mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
                            b)
                            mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
                            c)
                            mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
                            d)
                            aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
                            e)
                            aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden,
                            2.
                            das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Metern gehalten werden,
                            3.
                            der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn diese mehr als 300 Meter aufsteigen,
                            4.
                            der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 Metern Länge gehalten werden,
                            5.
                            der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,
                            6.
                            der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu blenden,
                            7.
                            der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen,
                            8.
                            der Betrieb von unbemannten Freiballonen nach Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
                            (2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.
                            (3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.
                            (4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Nutzung nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen kann und insbesondere durch den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzt werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen, insbesondere mit Auflagen verbunden werden. Sie kann Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die zuständige Behörde bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.
                            (5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, ob der Antragsteller nachweist, dass der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstücks der Nutzung zustimmt.
                            Nemo me impune lacessit

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                            • goemichel
                              Senior Member
                              • 11.01.2012
                              • 4180
                              • Michael
                              • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                              #29
                              AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                              Gut, man kann sich jetzt trefflich streiten, ob das "Fliegen zur Herstellung von Luftaufnahmen" noch Modellflug im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 LuftVG oder Führen eines unbemannten Luftfahrtsystems im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 LuftVG ist.

                              Wenn ich diese Broschüre des BMVi ( http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pub...ublicationFile ) richtig interpretiere, handelt es sich um das Letztere. So sehen das scheinbar auch einige Landesbehörden.

                              Ein UAS benötigt eine Aufstiegsgenehmigung.

                              Aber diese ganze Diskussion ist müßig, so lange es keine wirklich eindeutigen Vorschriften bzw. keine entsprechende Rechtsprechung dazu gibt.
                              Vielleicht passiert es ja mal in nächster Zeit, dass sich einer von uns gegen eine entsprechende Verfügung wehrt und vor Gericht zieht...
                              GruÃ? Michael
                              [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                              Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                              • fftunes
                                Senior Member
                                • 21.09.2014
                                • 1564
                                • Fabi

                                #30
                                AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                                Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
                                Ich hab den Flug zum Zwecke der Freizeitgestaltung ausgeübt. Das ist, was dem Gesetz nach zählt.
                                So würde ich das auch gerne sehen.

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