Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

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  • Hannes82
    Hannes82

    #1

    Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

    Hi Leute.

    Kurz zur Ausgangssituation:

    Ich fliege öfter auf einer Wiese in meiner Nähe (gehört Nachbarn und ich darf dort fliegen)

    jetzt war ich neulich dort mit meinem Easy Glider Pro und bin geflogen.
    Dabei habe ich eine Cam drunter geschnallt und ein paar Aufnahmen gemacht.
    Meistens ist nur Landschaft und Felder zu sehen, doch bin ich auch in ca 100m Höhe am Rand des Dorfes antlang geflogen. Menschen sind dabei keinesfalls erkennbar und nicht mehr als 1 Pixel auf dem Video. Dabei bin ich jedoch über fremde Grundstücke geflogen.

    Darf ich das?
    ßber fremde Grundstücke fliegen?
    Filmaufnahmen machen bei denen Menschen/Autonummern nicht erkennbar sind?


    Kam mit einem Freund etwas ins diskutieren.
    Ich bin der Meinung dass ich das dürfte da Luftraum frei ist, und ich kein Persönlichkeitsrecht verletze.
    Er meinte das überfliegen fremder Grundstücke wäre schon erlaubnispflichtig, das filmen fremden Eigentums auch.

    was sagt ihr dazu?
    Sollte ich mich irren, werd ich dann das filmen wohl völlig lassen.
  • phiphi
    Senior Member
    • 01.12.2009
    • 3974
    • Philipp
    • Beromünster ( LU ) CH

    #2
    AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

    Hallo

    Solange du das Videomaterial für dich behälst und keinen 3. Zugänglich machst, darfst du (fast) alles.

    Mit dem Upload ins Netz musst du aber die ges. Bestimmungen bez. Persönlichkeitsschutz beachten, z.B. das keine Personen / Autonummern erkennbar sind.

    Von daher: Nix ins Netz laden --> keine Probleme

    Grx Phi

    Ich wäre lieber am fliegen...

    Kommentar

    • running
      Senior Member
      • 13.06.2014
      • 1478
      • Maik
      • Wild in 31600

      #3
      AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

      Rechtliche Grundlagen kann ich dir leider nicht liefern, aber auch ich bin der Meinung, dass das Filmen von fremden Grundstücken und erst Recht das ßberfliegen ohne Erlaubnis verboten ist. In Wohngebieten sowieso!
      Beispielsweise darf auch eine fest installierte ßberwachungskamera keinen öffentlichen Raum abdecken.
      [FONT="Arial Narrow"]Viele Grü�e vom Maik[/FONT]

      Kommentar

      • Letsgo
        Senior Member
        • 09.02.2015
        • 2522
        • Oliver

        #4
        AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

        ßsterreich oder Deutschland?

        in ß darfst du grundsätzlich schon über andere Grundstücke (Felder?) fliegen.
        Der Luftraum gehört hier nicht zum Grundstück.
        Fürs Starten und Landen braucht man eine Erlaubnis vom Eigentümer.

        So wurde es mir vom ßsterreichischen Aero Club mitgeteilt.

        Kommentar

        • parkplatzflieger
          Senior Member
          • 18.03.2012
          • 8994
          • Torsten
          • FMBG Schifferstadt-Assenheim

          #5
          AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

          Zitat von running Beitrag anzeigen
          Rechtliche Grundlagen kann ich dir leider nicht liefern, aber auch ich bin der Meinung, dass das Filmen von fremden Grundstücken und erst Recht das ßberfliegen ohne Erlaubnis verboten ist.
          Zumindest das ßberfliegen ist meines Wissens nach grundsätzlich nicht verboten.
          Torsten
          Voodoo 600, Logo 600SX
          Spektrum, Spirit, Heli X

          Kommentar

          • soundmaster
            Senior Member
            • 29.07.2012
            • 3784
            • Otis

            #6
            AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

            Zitat von Letsgo Beitrag anzeigen
            ßsterreich oder Deutschland?
            Steht doch im Profil

            Kommentar

            • Hannes82
              Hannes82

              #7
              AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

              Es geht um Deutschland.
              Geflogen bin ich sagen wir in 100-200m höhe mit dem Segler ca 20m innerhalb der Ortsgrenzen.

              Sollte das verboten sein, frage ich mich wie dann überhaupt jemand aufnahmen mit ner drohne oder ähnlichem machen soll.

              Kommentar

              • phiphi
                Senior Member
                • 01.12.2009
                • 3974
                • Philipp
                • Beromünster ( LU ) CH

                #8
                AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                Hallo

                Als Privatperson darfst du, wie gesagt, viel.

                Hier was zum lesen - ev. schafft das etwas Klarheit:

                Vorschriften, Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern | Drohnen Multicopter Quadrocopter

                Grx Phi

                Ich wäre lieber am fliegen...

                Kommentar

                • Hannes82
                  Hannes82

                  #9
                  AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                  leider widerspricht sich da manches.

                  heißt das jetzt dass man mit einem easy glider nich sinnvoll filmen darf da man diesen nur 30m hoch betreiben darf?

                  "Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt."

                  Kommentar

                  • goemichel
                    Senior Member
                    • 11.01.2012
                    • 4180
                    • Michael
                    • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                    #10
                    AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                    Zitat von Hannes82 Beitrag anzeigen
                    Darf ich das?
                    ßber fremde Grundstücke fliegen?
                    Filmaufnahmen machen bei denen Menschen/Autonummern nicht erkennbar sind?


                    Kam mit einem Freund etwas ins diskutieren.
                    Ich bin der Meinung dass ich das dürfte da Luftraum frei ist, und ich kein Persönlichkeitsrecht verletze.
                    Er meinte das überfliegen fremder Grundstücke wäre schon erlaubnispflichtig, das filmen fremden Eigentums auch.

                    was sagt ihr dazu?
                    Sollte ich mich irren, werd ich dann das filmen wohl völlig lassen.
                    Einfache Antwort ist nicht (wirklich) möglich.

                    Zunächst mal:
                    wenn du "zum Filmen" aufsteigst, bewegst du ein "unbemanntes Luftfahrtsystem" im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 LuftVG. Daher brauchst du eine Aufstiegserlaubnis (§ 20 Absatz 1 Nr. 7 LuftVO). Die wird entweder individuell (für dich persönlich) oder allgemein (je nach Bundesland) erteilt.

                    Dann:
                    - das Filmen von Landschaften und Grundstücken/Gebäuden etc. ist nicht grundsätzlich verboten. Sonst könnte ja niemand mehr Urlaubs-Fotos/-Filme machen.
                    - das ßberfliegen von (privaten) Grundstücken ist nicht grundsätzlich verboten (§ 1 Absatz 1LuftVG: Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit ...).

                    Aber:
                    - sobald du etwas oder jemanden "individualisierbar (= mit dem Fokus auf etwas bestimmtes)" ablichtest, kommen andere Regeln ins Spiel. Persönlichkeitsrechte müssen beachtet werden, Gefährdungen müssen ausgeschlossen werden, etc.
                    - (Luft-)Ordnungsrecht kann bestimmte Gebiete vom ßberfliegen ausschließen.

                    Im Endeffekt: lass es. Kommt dir jemand quer, weil er sich gestört fühlt, hast du die A-Karte...
                    GruÃ? Michael
                    [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                    Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

                    Kommentar

                    • Mr. M
                      Member
                      • 08.04.2013
                      • 950
                      • Matthias
                      • Beelitz

                      #11
                      AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                      Ohne jetzt Rechtsgrundlagen nennen zu können beziehe ich mich auf einen Artikel den ich neulich in einer juristischen Zeitschrift gelesen hatte.

                      Kurz kann man aber sagen (so wie ich es verstanden habe):

                      Eine Aufstiegserlaubnis brauchst Du (Beachtung der 5kg - Grenze und Einhaltung der Kontrollzonen vorausgesetzt) auch mit Kamera nicht. Das brauchst Du bei gewerblichen Flügen. Dann aber unabhängig vom mitführen einer Kamera.

                      Sofern Personen nicht identifiziert werden können, ist das Recht am eigenen Bild nicht verletzt. Dann können die Aufnahmen auch online gestellt werden.

                      Kritisch wird es aber bei Gebäuden. Theoretisch greift hier das Urheberrecht. Das heißt die Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Architekten / Eigentümers.
                      Jedoch gibt es die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet, alles was ein Fußgänger / Autofahrer ebenso hätte sehen können ist unproblematisch.
                      Hinterhöfe, vor Einsichtnahme geschützte Grundstücke usw. sollten aber nicht abgebildet werden. Hier greift die Panoramafreiheit nicht. Gleiches gilt natürlich für den höchstpersönlichen Lebensbereich. So dürften (ich will das Bild der sonnenden Nachbarin nicht schon wieder strapazieren) auch Aufnahmen in die nach oben offenen Umkleidekabinen des Freibads strengstens Tabu sein.

                      Ich finde das persönlich sehr schwer einzuhalten. Wenn ich ein schönes Flugvideo einstellen will, dass nicht nur Wald und Wiese zeigt, werde ich wahrscheinlich Probleme mit dem Urheberrecht bekommen. Ob tatsächlich Jemand gegen das Video vorgeht, kann man nicht wissen. Aber allein die Gefahr einer Abmahnung mit Kostennote würde mich vorsichtig werden lassen.

                      Aber vielleicht ist es auch ganz anders. Ich bin nur fachkundiger Laie. Vielleicht kann ein Anwalt oder Rechtspfleger, sofern hier vorhanden, dazu posten.
                      Nemo me impune lacessit

                      Kommentar

                      • 450rex
                        Member
                        • 08.04.2012
                        • 308
                        • Christian
                        • Speyer / FMBG Schifferstadt-Assenheim

                        #12
                        AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                        soweit ich mir hierzu wissen angelesen habe, gilt die "Panoramafreiheit" NICHT für den Luftraum.

                        Grundregel ist : Privat ist einiges mehr erlaubt als gewerblich.

                        Problem hierbei ist, dass das zur Schau stellen im Netz auf der privaten Homepage bzw. youtube vom LBA schon als gewerblich gewertet wurde.
                        Hierfür kenne ich kein Gerichtsurteil, jedoch haben schon user im FPV Forum davon berichtet, das sie vom LBA RLP kontaktiert wurden.
                        [FONT="Arial"][FONT="Garamond"]TDF; 550SX[/FONT][/FONT]

                        Kommentar

                        • luha
                          Senior Member
                          • 07.10.2013
                          • 4847
                          • Lutz
                          • Lehrte bei Hannover

                          #13
                          AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                          Zitat von 450rex Beitrag anzeigen
                          Problem hierbei ist, dass das zur Schau stellen im Netz auf der privaten Homepage bzw. youtube vom LBA schon als gewerblich gewertet wurde.
                          Das ist so nicht ganz richtig. Youtube verdient mit den Videos Geld, damit ist es klar gewerblich - soweit richtig.
                          Stellt man das Video aber auch eine private Homepage ohne Werbung (oder auch die Vereinshomepage) kann keine Gewinnerzielungsabsicht für irgendjemanden mehr unterstellt werden. Dem entsprechend ist es eindeutig erlaubt, solange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

                          Nur YT, Vimeo, Instagram, Facebook usw. müssen auf jeden Fall draußen bleiben.
                          Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

                          Kommentar

                          • fftunes
                            Senior Member
                            • 21.09.2014
                            • 1564
                            • Fabi

                            #14
                            AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                            Ich verdiene aber kein Geld mit youtube. Wird dann youtube verklagt, oder ich?

                            Kommentar

                            • Hannes82
                              Hannes82

                              #15
                              AW: Filmen beim Fliegen / was und wo darf man?

                              die eigentliche frage war:

                              darf ich über fremdes gelände fliegen mit einem segelflieger?
                              darf ich mit diesem auch über wohngebiete, oder am rand dieser fliegen?
                              darf ich wenn man keine menschen erkennt filmen?

                              Kommentar

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