Verstehe ich auch so. Aber genauso hab ich mir das neue Bürokratiemonster vorgestellt. Wer soll das den alles kontrollieren. Ist mein Fluggerät gekennzeichnet, wer kontrolliert die 100m und kommt dann zu mir um zu überprüfen ob ich den Kenntnisnachweis besitze?
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Verstehe ich auch so. Aber genauso hab ich mir das neue Bürokratiemonster vorgestellt. Wer soll das den alles kontrollieren. Ist mein Fluggerät gekennzeichnet, wer kontrolliert die 100m und kommt dann zu mir um zu überprüfen ob ich den Kenntnisnachweis besitze?
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Es gibt aufgrund dieser Mitteilung noch einiges an Klärungsbedarf:
- Wie genau sieht der Kenntnisnachweis aus?
- Welche Kosten kommen auf uns zu?
- Kann ich mit Kenntnisnachweis jetzt auch über 5kg wild fliegen?
- Wie genau soll die Kennzeichnung aussehen? Reicht ein Zettel irgenwo im Modell oder muß es, wie bisher, professionell sein?
- Punkt 4a meint PPL bzw. APL?
Ich denke hier wurde wieder einmal bis zum maximal erträglichen reguliert. Ein Quentchen mehr und es hätte massive Proteste gegeben. So kommt das wohl gerade so durch. Gut finde ich, daß FPV jetzt klar geregelt ist. Ich könnte mir vorstellen, daß die Jungs damit leben können. Die Gängelei mit dem Kenntnisnachweis geht mir perönlich zu weit, auch wenn ich mich dem am Ende beugen muß. Zur Kennzeichnungspflicht habe ich keine wirkliche Meinung. Und ich sehe die Gefahr, daß über Punkt 4b eine Registrierungspflicht durch die Hintertür kommt.
Soweit meine ersten Gedanken dazu...
PorstiZuletzt geändert von Porsti; 07.10.2016, 11:05.
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Das kontrollieren die selben Leute, die jetzt auch schon z.B. die Einhaltung der 5kg Grenze kontrollieren.Zitat von Kruemelmonster Beitrag anzeigenWer soll das den alles kontrollieren.
Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam
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Kontrollieren hin oder her.
Ab 5kg wird man zukünftig einen Zettel "Kenntnisnachweis" benötigen.
Frage ist, wo bekommt man diesen Zettel am einfachsten, schnellsten, kostengünstigsten her ?
Soll dann angeblich ja auch irgendwie "online" gehen.
Gruß,
Dirk
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Ich denke das bedeutet eher dass man den Kenntnisnachweis online beantragen kann und dazu Formulare, Bescheinigungen etc. hochladen kann.Zitat von BladeMaster Beitrag anzeigenKontrollieren hin oder her.
Ab 5kg wird man zukünftig einen Zettel "Kenntnisnachweis" benötigen.
Frage ist, wo bekommt man diesen Zettel am einfachsten, schnellsten, kostengünstigsten her ?
Soll dann angeblich ja auch irgendwie "online" gehen.
Da man über 5kg ja eigentlich eh nur im Verein fliegt kommt aber größtenteils ja sowieso dieser Absatz zum tragen.
"Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 10 Jahre."
Viele Grüße
Markus
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Meinst Du, dass dann jeder Modellflugverein als "Luftsportverein" gilt und somit den "Kenntnisnachweis" ausstellen kann ?Zitat von Squenz Beitrag anzeigenDa man über 5kg ja eigentlich eh nur im Verein fliegt kommt aber größtenteils ja sowieso dieser Absatz zum tragen.
"Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 10 Jahre."
Grüße,
Dirk
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Ohne genaue Definition und Auflagen zum "Kenntnisnachweis" ist das ganze absolut unbrauchbarer Quark. Ich hoffe mal da kommt noch was, denn sonst kann ich mir den Nachweis auch selbst ausstellen. Oder gründe eben einen Verein der das tut. Bis jetzt ist das ganze noch ein typischer Dobrind...
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Warum nicht? Ein "Kenntnisnachweis" ist eh nur ein Zettel, auf dem Du z.B. unterschreibst, dass Du folgende Regeln zur Kenntnis genommen hast. Wie Du auch die Flugplatzordnung eines Vereins vor dem ersten Start zur Kenntnis nehmen musst.Zitat von BladeMaster Beitrag anzeigenMeinst Du, dass dann jeder Modellflugverein als "Luftsportverein" gilt und somit den "Kenntnisnachweis" ausstellen kann ?Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam
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Selbst wenn es jeder Modellflugverein (ich vermute durch ein speziell geschultes Mitglied) ausstellen kann, stellt sich die Frage, ob diese dazu bereit sind und welche Verantwortung der Ausstellende (Prüfer) damit übernimmt.
Mir ist aber noch etwas ganz anderes aufgefallen: Der Nachwuchsförderung wird ein massiver Balken zwischen die Füße geworfen. Denn den Kenntnisnachweis kann man erst ab einem Alter von 14 Jahren erwerben. Abgesehen davon, ob es sinnvoll ist einem unter 14jährigen ein >5kg Modell anzuvertrauen (in der Jet- und Motorfliegerei durchaus üblich), so ist der Segelflug, aufgrund der 100m Höhenbeschränkung, davon massiv betroffen. Hier sollte meiner Meinung nach nachgebessert werden, z.B. "unter Aufsicht eines Kenntnisnachweisbesitzers".Zuletzt geändert von Porsti; 07.10.2016, 11:29.
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Wenn ich so darüber nachdenke könnte ich mir gut vostellen, dass das als Web based training aufgezogen wird. D.h. ich mache einen Online Kurs mit anschließender Lernzielkontrolle (Prüfung) und bekomme darauf hin dann meinen Kenntnisnachweis.Zitat von BladeMaster Beitrag anzeigen
Soll dann angeblich ja auch irgendwie "online" gehen.
Ich studiere im Bereich Technischer Redaktion und Kommunikation und das Thema Web based training ist gerade sehr groß und lässt sich verhältnismäßig leicht umsetzen.
Viele Grüße
Markus
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Es ist jetzt schon nicht erlaubt ein Flugmodell zu fliegen, wenn man noch keine 14 ist. Dazu ist schon immer ein "Supervisor" nötig gewesen, der die Verantwortung für das Fluggerät trägt.Zitat von Porsti Beitrag anzeigenDer Nachwuchsförderung wird ein massiver Balken zwischen die Füße geworfen. Denn den Kenntnisnachweis kann man erst ab einem Alter von 14 Jahren erwerben.
Was nicht bedeutet, da muss ein Lehrer Schüler System vorhanden sein. Die Möglichkeit zum Eingreifen hat man auch, wenn man dem U14 die Funke abnimmt
Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam
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Kenntnisnachweis ist auch wieder Auslegungssache. Die Frage ist muss ich Kenntnisse nachweisen ( über was auch immer) oder bekomme ich den Nachweis weil ich etwas zu Kenntnis genommen haben ( Bestimmung und Verhalten beim Betrieb von unbemannten Fluggeräten).
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Da hat der Klobrindt aber mächtig gegen die pösen Drohnenfliegers ausgeteilt.
Der Großteil der Jungs, die ohne Versicherung und Vorkenntnisse fliegen, haben eh keine Quads die über 5kg wiegen.
Als wenn da eine Plakette, die eh kein Schwein anbringen wird, etwas ändert.
Wer soll das kontrollieren?
Lächerlich, einfach nur lächerlich.
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Hallo Lutz,Zitat von luha Beitrag anzeigenEs ist jetzt schon nicht erlaubt ein Flugmodell zu fliegen, wenn man noch keine 14 ist. Dazu ist schon immer ein "Supervisor" nötig gewesen, der die Verantwortung für das Fluggerät trägt.
Was nicht bedeutet, da muss ein Lehrer Schüler System vorhanden sein. Die Möglichkeit zum Eingreifen hat man auch, wenn man dem U14 die Funke abnimmt
hast Du dafür eine Quelle, wo ich das mal nachlesen kann? Mir war das bisher nicht bekannt und ich hab da noch so einige ungeklärte Fragen.
Dank Dir
Porsti
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Eine exakte Quelle habe ich gerade nicht parat. Ich habe aber im Hinterkopf, dass das irgendwie aus der Geschäftsfähigkeit und/oder der Strafmündigkeit hergeleitet wird.Zitat von Porsti Beitrag anzeigenhast Du dafür eine Quelle, wo ich das mal nachlesen kann? Mir war das bisher nicht bekannt und ich hab da noch so einige ungeklärte Fragen.Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam
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