Einschränkung gewerblicher und Privater "Drohnen", aber auch Flugmodell allgemein

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  • Snake
    Senior Member
    • 25.08.2012
    • 2157
    • Klaus
    • MUC Süd

    #136
    AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

    Ohne Worte...
    ImageUploadedByTapatalk1451060334.601119.jpg
    ...many happy landings, Snake

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    • hansi.neuh.
      Member
      • 22.02.2010
      • 180
      • hansi
      • Treubach, rund um Mattighofen (O.Ã?)

      #137
      AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

      Edit by Mod: bitte beim Thema bleiben.
      Danke!

      Kurt
      Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 25.12.2015, 22:47.

      Kommentar

      • DJBlue
        Senior Member
        • 12.08.2010
        • 3330
        • Thilo
        • Kempten und Umgebung

        #138
        AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

        Verkehrsminister Dobrindt gefährdet den Modellflug in Deutschland – wir wollen Zukunft und Sicherheit! Der Deutsche Modellflieger Verband e.V. (DMFV) hat als
        DJBlue´s Wix-Page

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        • Kilo
          kilotec.de
          Onlineshop
          • 23.05.2010
          • 417
          • Dominik
          • Stolberg (AC)

          #139
          AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

          Zitat von Snake Beitrag anzeigen
          Ohne Worte...
          [ATTACH]228150[/ATTACH]
          Das ist gut!

          Also ich denke es wird irgendwann so kommen, dass nur noch innherhalb eines Modellflugplatzes geflogen werden darf. Auch über 100 Meter. Jedes Modell ab 250g muss gekennzeichnet sein und darf nur noch in Sichtweite geflogen werden. Kein FPV mehr...
          Letztendlich werden sich natürlich die Vereine freuen über den Zuwachs der Mitglieder. Da klingelts in den Kassen. Man was haben wir doch ein teures Hobby!

          Wer künftig höher als 100 Meter fliegen will muss nen Flugschein machen und der englischen Sprache mächtig sein bezüglich des Funkverkehrs. Da in einem Passagierjet nun immer 2 Personen im Cockpit sein müssen, wird in Zukunft auch immer eine 2. Person mit Sender vor Ort sein müssen, der die Kontrolle des Modells übernimmt falls der Pilot mal aufs Klo muss. Und natürlich auch wegen der Sicherheit.
          Ich sehe jetzt schon die Eurofighter aufsteigen um einen Wildflieger zum landen zu zwingen!

          geil.. was ein aufregendes Hobby wir doch haben!
          "Ich bin soooo Align!"

          Kilotec.de

          Kommentar

          • jumphigh
            Senior Member
            • 16.12.2009
            • 4248
            • Andreas
            • Allstedt

            #140
            AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

            Ganz koscher sind die beim DMFV aber auch nicht! Was soll diese Abwertung von Wildfliegern? Ist denen nicht klar, dass auch DMFV-Mitglieder nicht sämtlich in Vereinen fliegen? Dazu müsste man doch nur mal auf die Anzahl der verkauften Versicherungszusätze schauen.
            Grüße von Andreas

            Kommentar

            • mha
              mha
              Senior Member
              • 10.10.2009
              • 1041
              • Michael

              #141
              AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

              Zitat von Amok Beitrag anzeigen
              @mha: Quelle?
              Fuer was genau?
              Je älter ich werde, desto besser war ich.

              Kommentar

              • Amok
                Senior Member
                • 12.04.2009
                • 7316
                • Thomas
                • EDKA

                #142
                AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                Dafür:
                Zitat von mha Beitrag anzeigen
                Es sind seit gestern alle Modellflugzeuge (im FAA Sprachgebrauch sUAS oder drones) ab 250g bis 25kg registrierungspflichtig.

                Und eventuell (falls sich das dann daraus nicht ergibt) auch für die Definition von sUAS, aus der ganz klar hervorgeht, dass Modellflugzeuge, Modellhubschrauber, Multikopter und "Drohnen", welche ausschließlich privat und zur Freizeitgestaltung verwendet werden ebenfalls unter diese Regelung fallen.

                Wenn du dann noch einen aktuellen Gesetzestext eines gültigen deutschen Gesetzes anbringen kannst, wäre das eine echte Bereicherung für den Thread.


                Bisher kenne ich (und die einschlägigen Online-Quellen deutscher Gesetze) nämlich nur die Variante, in der "für privat" immer noch "alles erlaubt" ist und in der "Flugmodelle" gesondert behandelt werden.

                ---

                Zum Thema selbst ...


                Wenn ich nach UAV suche, finde ich als Erklärung:

                Zitat von wikipedia
                unmanned, uninhabited oder unpiloted aerial vehicle
                Also wörtlich übersetzt:

                unbemanntes, unbewohntes oder ungesteuertes Luftfahrzeug

                Die neue Abkürzung dafür lautet jedoch UA (unmaned Aircraft) welche explizit unbemannte Flugzeuge bezeichnet:

                Zitat von wikipedia
                Ein unbemanntes Luftfahrzeug (englisch unmanned aerial vehicle, UAV, bzw. neuer unmanned aircraft, UA) ist ein Luftfahrzeug, das ohne eine an Bord befindliche Besatzung autark durch einen Computer oder vom Boden über eine Fernsteuerung betrieben und navigiert werden kann, über bauarttypische Steuereinrichtungen verfügt und nicht dem Freizeitvergnügen oder Flugsport dient[2] oder ein Flugmodell ist.
                Des weiteren steht da:

                Zitat von wikipedia
                In der deutschen Sprache wird der Ausdruck Drohne umgangssprachlich sowohl für militärisch oder kommerziell genutzte unbemannte Luftfahrzeuge als auch für per First Person View gesteuerte Flugmodelle wie Quadrocopter genutzt. Im ursprünglichen Sinne ist eine Drohne ein unbewaffnetes ßbungsziel.
                Demnach werden alle privaten "Drohnen" und vor allem Flugmodelle explizit aus dieser Definition ausgeklammert.

                Die ICAO bezeichnet "Drohnen" allerdings als UAS (Unmanned Aircraft Systems), welche auf diversen Internetseiten wie folgt beschrieben werden:

                Unmanned Aerial System [UAS]) sind unbemannte Luftfahrtgeräte, die nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken betrieben werden.
                Quelle: https://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luft...r/Drohnen-UAS/

                In der offiziellen Beschreibung der ICAO steht übrigens auch:
                Zitat von ICAO
                In the broadest sense, the introduction of UAS does not change any existing distinctions between model aircraft and aircraft.
                Model aircraft, generally recognized as in tended for recreational purposes only, fall outside the provisions of the Chicago Convention, being exclusively the subject of relevant national regulations, if any
                Ich lese das so, dass trotz der Einführung der Begrifflichkeit UAS, nichts an der bisher geltenden Unterscheidung von Flugmodellen und Flugzeugen geändert wird.
                Weiterhin wird ganz klar ein Modelflugzeug welches ausschließlich privat genutzt wird explizit aus dem Abkommen ausgeschlossen.


                Und Dann gibt es da noch die so genannten MAV (Micro Air Vehicle), oder auf deutsch frei übersetzt "Microdrohne", welche laut wikipedia folgende Aufgaben hat:
                Zitat von wikipedia
                Anwendungsbereiche für MAVs sind vor allem die nachrichtendienstliche und militärische Aufklärung.

                ---

                Aber egal ... die eigentlich wichtige Information ist:

                Zitat von wikipedia
                Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in Deutschland rechtlich als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der Betrieb von Flugmodellen wird durch § 16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.

                Flugmodelle mit einer Masse von weniger als 5 kg können ohne spezielle Aufstiegserlaubnis (Ausnahme: Raketenantrieb) mit einem Mindestabstand von 1,5 km zu Flugplätzen geflogen werden. Beim Einsatz eines Verbrennungsmotors muss dabei auch noch ein Mindestabstand von 1,5 km zu Wohngebieten eingehalten werden.
                und natürlich:
                Zitat von wikipedia
                In der Regel ist die private Nutzung von Quadrocoptern und ähnlichen Konstruktionen wie Oktokoptern, Hexacoptern usw. genehmigungsfrei möglich. Wird ein solches Fluggerät jedoch gewerblich betrieben, bedarf es einer Aufstiegserlaubnis. Dies gilt vor allem für gewerbliche Luftbildfotografie und andere Aktivitäten, die aus gewerblichem Grunde entstehen. Gewerblich bedeutet in diesem Zusammenhang nicht zwingend, dass ein Geldbetrag geflossen ist. Auch das kostenlose Erstellen von Luftbildern für Hausbesitzer, Buchautoren oder Gemeinden ist eine gewerbliche Handlung, die genehmigungspflichtig ist.


                [SIZE="4"]Also, welche Gesetze, Verordnungen, Regelungen, Vorschriften oder sonstiges auch immer sich auf Begrifflichkeiten wie "Drohne", "UA", "UAV", "UAS", "sUAS" oder "MAV" stützen, ... sie können keine Modellflugzeuge (oder korrekt ausgedrückt: private Flugmodelle zur Sport- und Freizeitgestaltung) betreffen, sofern diese explizit im Gesetz ausgenommen bzw. gesondert behandelt werden (wie es nun mal Stand jetzt noch der Fall ist).[/SIZE]


                Wer selber lesen möchte, hier noch mal eine Link-Liste:

                Quadrocopter - Wikipedia
                Micro Air Vehicle - Wikipedia
                Flugmodell - Wikipedia
                Unbemanntes Luftfahrzeug - Wikipedia

                 Page not foundThe page you are looking for is not available because it has been moved, deleted, or archived. Please click here to access the search tool on the ICAO Home page. 





                ---

                Warum ich das überhaupt schreibe? Weil m.M.n. die ßberschrift des Themas schon falsch ist. Es wird nicht über die Einschränkung von Gewerblichen und Privaten "Drohnen" debattiert, sondern über die von "zivilen Drohnen". Und "zivile Drohnen" lassen sich - wie ich oben aufzeigen wollte - noch mal in gewerblich und privat unterscheiden...

                Von daher bin ich mal gespannt, was nun wirklich passiert ...
                StabiDB - Projekt: Euro1

                Kommentar

                • mha
                  mha
                  Senior Member
                  • 10.10.2009
                  • 1041
                  • Michael

                  #143
                  AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                  Zu Amoks Quellenanfrage. Hier der Link zur FAA Registrierungsseite: Unmanned Aircraft Systems (UAS) Registration

                  Auszug aus dieser Seite:

                  Owners must register their UAS online if it meets the following guidelines:

                  Weighs more than 0.55 lbs. (250 g) and less than 55 lbs. (25 kg). Unmanned Aircraft weighing more than 55 lbs. cannot use this registration process and must register using the Aircraft Registry process.
                  Beachte, dass hier nur von UAS (unmanned aircraft system) oder unmanned aircraft gesprochen wird.

                  Was unter die Registrierungspflicht faellt ist in den FAQs (UAS Registration QA) beschrieben:

                  Q4. What is the definition of a UAS? Is it different from a drone?
                  A. A UAS is an unmanned aircraft system. A drone and a UAS are the same for registration purposes.

                  Q13. Which unmanned aircraft may register under the new registration requirements?
                  A. Unmanned aircraft weighing less than 55 pounds and more than 0.55 pounds (250 grams) on takeoff, including everything that is on board or otherwise attached to the aircraft and operated outdoors in the national airspace system must register. These aircraft may register under the new web-based registration system.

                  Q16. Do I have to register a paper airplane, or a toy balloon or Frisbee?

                  A. No. Even if these things could be considered "drones" or "unmanned aircraft" and met the minimum weight threshold of 250 gm/0.55 lb., the registration rules also require that they be a part of an "unmanned aircraft system." An "unmanned aircraft system" includes the communication links and components that control the small unmanned aircraft along with all of the other elements needed to safely operate the drone. Paper airplanes, toy balloons, Frisbees, and similar items are not connected to such control system.
                  Die Frage 16 raeumt die letzten Zweifel aus, ob wirklich alle ferngelenkten Modelle gemeint sind. Alles was "communication links and components that control the small unmanned aircraft" (umgangssprachlich Fernsteuerung) hat, ist ein UAS. Die Begriff UAS, unmannded aircraft und drone werden synonym verwendet. Jedes UAS ist eine Drohne und umgekehrt.

                  Und glaube mir, hier in USA haben alle, inklusive dem Dachverband AMA, verstanden, dass die Registrierungspflicht fuer alles Modellflugzeuge gilt, auch fuer recreational use. Gewerbliche Nutztung und UAS ueber 25kg wurden und werden ohnehin anders behandelt.
                  Je älter ich werde, desto besser war ich.

                  Kommentar

                  • jumphigh
                    Senior Member
                    • 16.12.2009
                    • 4248
                    • Andreas
                    • Allstedt

                    #144
                    AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                    Zitat von mha Beitrag anzeigen
                    Die Frage 16 raeumt die letzten Zweifel aus
                    Meinst du? Ist ein Kite ein UAS oder nicht? Was unterscheidet ihn von einem "toy balloon" (an der Leine)?
                    Grüße von Andreas

                    Kommentar

                    • Amok
                      Senior Member
                      • 12.04.2009
                      • 7316
                      • Thomas
                      • EDKA

                      #145
                      AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                      Zitat von mha Beitrag anzeigen
                      hier in USA
                      Sorry, ... das hatte ich wohl irgendwie überlesen.
                      Ja, ... die Amis haben das Problem jetzt schon.

                      Zum Glück sieht die ICAO das anders als die FAA
                      StabiDB - Projekt: Euro1

                      Kommentar

                      • mha
                        mha
                        Senior Member
                        • 10.10.2009
                        • 1041
                        • Michael

                        #146
                        AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                        Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                        Meinst du? Ist ein Kite ein UAS oder nicht? Was unterscheidet ihn von einem "toy balloon" (an der Leine)?
                        Denke nicht. Frage 16 beantwortet das auch so. Lies noch einmal den ersten Satz.

                        Q16. Do I have to register a paper airplane, or a toy balloon or Frisbee?

                        A. No. Even if these things could be considered "drones" or "unmanned aircraft" and met the minimum weight threshold of 250 gm/0.55 lb., the registration rules also require that they be a part of an "unmanned aircraft system." An "unmanned aircraft system" includes the communication links and components that control the small unmanned aircraft along with all of the other elements needed to safely operate the drone. Paper airplanes, toy balloons, Frisbees, and similar items are not connected to such control system.
                        Demnach waere ein Kite kein thethered UAV weil der communication link (auch drahtgebunden) fehlt.

                        Q20. What about tethered drones?

                        A. Both tethered and untethered UAS must be registered.
                        Glaube nicht, da ja der communication link fehlt. Thethered wuerde ich hier als drahtgebunden Kommunikation (also z.B. Funkstrecke durch Kabel ersetzt) interpretieren.

                        Bin aber kein US Rechtsanwalt ...
                        Je älter ich werde, desto besser war ich.

                        Kommentar

                        • mha
                          mha
                          Senior Member
                          • 10.10.2009
                          • 1041
                          • Michael

                          #147
                          AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                          Und das bekommt man waehrend der Registrierung zu sehen. Man bestaetigt unter 400ft (122m) zu bleiben. Wir werden uns ans Fliegen in der Box gewoehnen muessen. Die Segler und Grossmodellfraktion duerfte einpacken.

                          Angehängte Dateien
                          Je älter ich werde, desto besser war ich.

                          Kommentar

                          • jumphigh
                            Senior Member
                            • 16.12.2009
                            • 4248
                            • Andreas
                            • Allstedt

                            #148
                            AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                            Zitat von mha Beitrag anzeigen
                            Demnach waere ein Kite kein thethered UAV weil der communication link (auch drahtgebunden) fehlt.
                            Du weißt sicher, dass ein Lenkdrache vom Boden aus über Leinen- also "communication links"- gesteuert wird. Q20 sagt ja auch deutlich, dass es keine Rolle spielt, ob etwas frei oder angeleint fliegt.

                            Nach dt. Recht darf man nicht steuerbare Flugkörper nur mit Genehmigung starten. Für mich gab es damit auch schon früher Unklarheiten: Ist ein großer Wurfgleiter nun ein Modell oder ein ungesteuerter Flugkörper? Zu was zählt eine Modellrakete?
                            Grüße von Andreas

                            Kommentar

                            • mha
                              mha
                              Senior Member
                              • 10.10.2009
                              • 1041
                              • Michael

                              #149
                              AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                              Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                              Du weißt sicher, dass ein Lenkdrache vom Boden aus über Leinen- also "communication links"- gesteuert wird. Q20 sagt ja auch deutlich, dass es keine Rolle spielt, ob etwas frei oder angeleint fliegt.

                              Nach dt. Recht darf man nicht steuerbare Flugkörper nur mit Genehmigung starten. Für mich gab es damit auch schon früher Unklarheiten: Ist ein großer Wurfgleiter nun ein Modell oder ein ungesteuerter Flugkörper? Zu was zählt eine Modellrakete?
                              Schon klar. Haengt alles von der Definition communication link ab.

                              Wichtig fuer die Modellflieger ist zu wissen, dass zumindest in USA alles was ueber 250g ferngesteuert fliegt registrierungspflichtig ist und nicht hoeher als 122m fliegen darf. Viele hatten ja gehofft, dass nur die boesen Quadcopter gemeint sind. Die deutschen Modellflieger duerfen noch ein wenig laenger hoffen. Ich glaube aber, dass das hierzulande nicht viel anders aussehen wird. Und gegen die Registrierung ist ja auch wenig einzuwenden. Die 122m Flughoehenbegrenzung ist der echte Killer.
                              Je älter ich werde, desto besser war ich.

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                              • Ilasor
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                                • 26.12.2011
                                • 736
                                • Daniel
                                • Saarland

                                #150
                                AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                                Das ganze Thema mit der Registrierungspflicht wird auch bei den englischsprachigen Kollegen heiß diskutiert. Eigentlich ist die FAA nämlicht für Flugmodelle gar nicht zuständig und darf keine neuen Gesetze und Regelungen erlassen, die diese betroffen. Unter Flugmodelle fällt dabei - wie in Deutschland auch - alles was zum Zwecke der Freizeitgestaltung als Hobby geflogen wird. Das Recht, eine Registrierungspflicht einzuführen, steht der FAA genaugenommen also garnicht zu.

                                Also wurde dann mal eben definiert, dass Flugmodelle künftig auch in die Kateogie "UAS" fallen - und schwups ist die FAA dafür zuständig. Flugmodelle im eigentlichen Sinne gibt es damit nicht mehr, womit die Regulierungsausnahme für Flugmodellen faktisch entfällt.

                                Und dann kommt zunehmend das Problem auf, dass die FAA mal einfach großflächig Flugverbote verteilt. Soweit ich das mitbekommen habe, müssen alleine im Bereich um DC 36 Flugplätze einfach so ihren Flugbetrieb einstellen, die seit Jahrzehnten existrieren und nie Probleme gemacht haben. Gerechtfertigt wird das dann damit, dass die FAA den Luftraum sperren kann, wenn die Sicherheit gefährdet ist - und das ist natürlich ein Totschlagargument, dass man einfach immer anbringen kann, um irgendwas durchzuboxen. Und da Flugmodelle eben künftig keine Flugmodelle, sondern unbemannte Luftfahrtsysteme sind, müssen die sich auch daran halten.

                                Alles verdammt unschön, was da passiert.

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