Einschränkung gewerblicher und Privater "Drohnen", aber auch Flugmodell allgemein

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  • manu.munich
    Member
    • 05.05.2010
    • 847
    • Manu
    • 85646 Anzing

    #61
    AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

    Wunderbar, habe mir das ausgedruckt und in den Helibag gelegt. Ich finde man darf durchaus seine Rechte vertreten, auch wenn es vielleicht dem einen oder anderen gerade nicht gefällt was ich tue. Bin ja schliesslich nicht den ganzen Tag beim Wildfliegen, da muss das schon mal ausgehalten werden. Ich erdulde es ja auch, wenn der Nachbar bis 20:00 Uhr den Rasen am Samstag mäht und ich im Garten meine Ruhe wollte. Deutschland ist halt nicht das Outback, da muss man eben mit der Nähe zu anderen Leuten und deren Emissionen klar kommen.
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    • BladeMaster
      Senior Member
      • 10.09.2011
      • 3372
      • Dirk

      #62
      AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

      Wir regeln hier alles per Vorschrift, welche dann auf dem Zettel, für den Zettel des Zettels niedergerschrieben ist.

      Fraglich nur, wer das alles liest und dann auch noch versteht, so dass er auch entsprechend handeln könnte.

      Das ansich richtige und von jedem aus dem Bauch heraus durchführbare "Handeln nach dem gesunden Menschverstand" bleibt
      leider immer mehr auf der Stecke. Ist m.E. auch nicht verwunderlich, denn statt mal eigenständig die grauen Zellen
      zu bemühen, wird nur noch nach dem Zettel für den Zettel des Zettels gesucht...

      50m Entfernung mit einem 180er hinter einem Hügel, Zaun und Bäumen, wenn das nicht geht, nun ja.....

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      • extreme011
        helishop-nrw.de
        Flugschule / Onlineshop
        • 17.08.2009
        • 5791
        • Torsten
        • Bochum

        #63
        AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

        Zitat von BladeMaster Beitrag anzeigen
        Wir regeln hier alles per Vorschrift, welche dann auf dem Zettel, für den Zettel des Zettels niedergerschrieben ist.

        Fraglich nur, wer das alles liest und dann auch noch versteht, so dass er auch entsprechend handeln könnte.

        Das ansich richtige und von jedem aus dem Bauch heraus durchführbare "Handeln nach dem gesunden Menschverstand" bleibt
        leider immer mehr auf der Stecke. Ist m.E. auch nicht verwunderlich, denn statt mal eigenständig die grauen Zellen
        zu bemühen, wird nur noch nach dem Zettel für den Zettel des Zettels gesucht...

        50m Entfernung mit einem 180er hinter einem Hügel, Zaun und Bäumen, wenn das nicht geht, nun ja.....
        Eigentlich hast du recht was den gesunden Menschenverstand betrifft. Das würde wohl auch wunderbar funktionieren wenn denn alle diesen benutzen würden. Das das leider nicht der Fall ist wird ja leider immer wieder auf Youtube eindrucksvoll gepostet. Klar ist ein 180er in 50m Entfernung kein Problem, aber es wurde ja auch gesagt, dass da auch mal größere Modelle geflogen werden. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass in nächster Zeit viele Leute noch deutlich nervöser reagieren werden wenn da irgendwas Unbekanntes in der Luft rumschwirrt. Da werden wir uns alle noch auf mehr Reaktionen einstellen müssen. Ich glaube wenn du zur Zeit in Belgien mit nem Copter durch die Gegend fliegst hast du schneller die Polizei im Genick als du gucken kannst.


        Torsten


        Torsten
        Vollkasko für Flugmodelle
        http://Helishop-nrw.de

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        • manu.munich
          Member
          • 05.05.2010
          • 847
          • Manu
          • 85646 Anzing

          #64
          AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

          Natürlich, aber sollen wir denn nun erstmal aufhören mit unserem Hobby weil wir verunsichern? Ist es nicht das Credo dieser Tage uns nicht verrückt zu machen und weiterzuleben wie bisher?

          Es gibt nunmal nicht unbegrenzt Platz in unserem Land, sodaß ein absolutes Ausweichen praktisch unmöglich ist. Warum auch, solange ich mir nichts vorzuwerfen habe? Ich will mich an die Gesetze halten, aber wenns mir danach ist auch mit meinem 500er fliegen dürfen solange es erlaubt ist.
          [FONT="Comic Sans MS"]Logo 600SX | Rex 500 pro DFC | Oxy3+ Tareq| DX9 black [/FONT]

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          • jumphigh
            Senior Member
            • 16.12.2009
            • 4248
            • Andreas
            • Allstedt

            #65
            AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

            Und wo finde ich da den angeblichen einzuhaltenden Abstand? Weiterhin scheint es mir, dass man Flugmodelle (!= unbemannte Luftfahrtsysteme) durchaus im FPV ohne direkte Sichtverbindung fliegen kann.
            Grüße von Andreas

            Kommentar

            • steffen0678
              Senior Member
              • 14.01.2013
              • 1412
              • Steffen
              • MSC Goldene Aue (51.479491, 10.946178)

              #66
              AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

              Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
              Und wo finde ich da den angeblichen einzuhaltenden Abstand? Weiterhin scheint es mir, dass man Flugmodelle
              Guck mal in den §§ 19, 20 und 21, da wird der Umgang mit Flugmodellen geregelt.
              Viele Grü�e
              Steffen
              http://steffen-mueller-kelbra.de/

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              • jumphigh
                Senior Member
                • 16.12.2009
                • 4248
                • Andreas
                • Allstedt

                #67
                AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                Das habe ich getan! Wo finde ich da speziell etwas zu Flugmodellen, was nicht schon immer drin stand?
                Grüße von Andreas

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                • goemichel
                  Senior Member
                  • 11.01.2012
                  • 4180
                  • Michael
                  • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                  #68
                  AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                  Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                  Und wo finde ich da den angeblichen einzuhaltenden Abstand?
                  Eben nirgendwo (in Bezug auf die Geschichte mit dem Sportplatz). Hatte ich oben auch schon geschrieben (#44). Es gibt nur einen Mindestabstand für
                  a) Verbrenner von Wohngebieten
                  und
                  b) Flugmodelle von Flugplätzen (jeweils 1,5km).
                  Und das auch nur insoweit, als bei einer Unterschreitung dieser Abstände eine Erlaubnis benötigt wird.

                  Edit: und ja - das stand schon immer drin.
                  GruÃ? Michael
                  [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                  Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                  • luha
                    Senior Member
                    • 07.10.2013
                    • 4847
                    • Lutz
                    • Lehrte bei Hannover

                    #69
                    AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                    Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                    Weiterhin scheint es mir, dass man Flugmodelle (!= unbemannte Luftfahrtsysteme) durchaus im FPV ohne direkte Sichtverbindung fliegen kann.
                    Du darfst auch solange FPV fliegen, wie Du innerhalb Deiner normalen Sichtweite bleibst. Du musst nur als Fallback die Möglichkeit haben, die Videobrille abzusetzen, um den Flug dann jederzeit ohne spezielle Sichtgeräte sicher zu beenden. Höhere Anforderungen stellt der Gesetzgeber nicht.
                    Der DMFV interpretiert mit seinem Lehrer-Schüler-Fallback den Gesetzestext über. Leider wird ihre Versicherung das ebenfalls so auslegen, weswegen sie sich damit selbst für FPV Flieger disqualifizieren.
                    Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

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                    • jumphigh
                      Senior Member
                      • 16.12.2009
                      • 4248
                      • Andreas
                      • Allstedt

                      #70
                      AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                      Ich frage aber schon bewusst, wo etwas über eine Sichtfluggrenze bei Modellen steht? So etwas kann man allenfalls aus den Sichtflugregeln ableiten, aber es ist eben nicht explizit ausgedrückt wie für unbemannte Luftfahrtsysteme.
                      Grüße von Andreas

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                      • steffen0678
                        Senior Member
                        • 14.01.2013
                        • 1412
                        • Steffen
                        • MSC Goldene Aue (51.479491, 10.946178)

                        #71
                        AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                        Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                        Ich frage aber schon bewusst, wo etwas über eine Sichtfluggrenze bei Modellen steht? So etwas kann man allenfalls aus den Sichtflugregeln ableiten, aber es ist eben nicht explizit ausgedrückt wie für unbemannte Luftfahrtsysteme .
                        Da haste schon Recht, zumal im § 20 expliziert Flugmodelle von unbemannten Luftfahrtsystemen unterschieden werden. Im Grunde ist aber auch ein Modell ein unbemanntes Luftfahrtsystem, quasi als Oberbegriff und in § 19 in die verbotenene Nutzung für alle Fluggeräte geregelt. Der § 20 regelt dann, getrennt nach Flugmodell, unbemannten Luftfahrsystem u.a. wo ein Betrieb mit einer Besonderen Erlaubnis ok ist.

                        Soweit meine bescheidene Interpretation.
                        Viele Grü�e
                        Steffen
                        http://steffen-mueller-kelbra.de/

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                        • goemichel
                          Senior Member
                          • 11.01.2012
                          • 4180
                          • Michael
                          • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                          #72
                          AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                          Zitat von steffen0678 Beitrag anzeigen
                          Im Grunde ist aber auch ein Modell ein unbemanntes Luftfahrtsystem, quasi als Oberbegriff
                          Nö.
                          Andersrum wird möglicherweise ein Schuh draus, aber auch nicht wirklich...
                          Die Begriffe sind in § 1 LuftVG geregelt.
                          GruÃ? Michael
                          [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                          Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                          • steffen0678
                            Senior Member
                            • 14.01.2013
                            • 1412
                            • Steffen
                            • MSC Goldene Aue (51.479491, 10.946178)

                            #73
                            AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                            Eine alte Fassung des § 15a LufVO, jetzt in § 19 LuftVO geregelt, lautete mal so:

                            (3) Der Betrieb von unbemanntem Luftfahrtgerät im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 11 des Luftverkehrsgesetzes ist verboten, wenn
                            1. er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder
                            2. die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt.

                            Dann war die Einschränkung "...im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 11 des Luftverkehrsgesetzes..." später entfallen. Für mich liest sich das so, dass der Gesetzgeber die Vorschrift für alle Luftfahrzeuge gelten lassen wollte, also auch für Flugmodelle.

                            Dabei ist es m.E. sehr ungeschickt, die Begrifflichkeit "unbemanntes Luftfahrsystem" dort so stehen zu lassen. Der Begriff "Fluggerät oder die Ergänzung "Flugmodell" wäre da sicher besser gewesen.
                            Viele Grü�e
                            Steffen
                            http://steffen-mueller-kelbra.de/

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                            • goemichel
                              Senior Member
                              • 11.01.2012
                              • 4180
                              • Michael
                              • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                              #74
                              AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                              Vorsicht Steffen,

                              deine "alte Version" des § 15a bezog sich auf "Luftfahrtgerät (= sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte".
                              "Unbemannte Luftfahrtsysteme" (aka Drohnen) waren schon immer (seit dem 12.05.2012) in § 1 Absatz 2 Satz 2 LuftVG definiert.
                              GruÃ? Michael
                              [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                              Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                              • steffen0678
                                Senior Member
                                • 14.01.2013
                                • 1412
                                • Steffen
                                • MSC Goldene Aue (51.479491, 10.946178)

                                #75
                                AW: Einschränkung gewerblicher und Privater &quotrohnen", aber auch Flugmodell allgemein

                                Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                                deine "alte Version" des § 15a bezog sich auf "Luftfahrtgerät (= sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte".
                                "Unbemannte Luftfahrtsysteme " (aka Drohnen) waren schon immer (seit dem 12.05.2012) in § 1 Absatz 2 Satz 2 LuftVG definiert.
                                das mag ja sein, ob wohl mit diesen Drohnen ja nicht "unsere" Drohnen im Hobbybereich gemeint sind, weil die ja "zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden".

                                Wie auch immer, ich bin da kein Experte. Ich habe aber auch schon in anderen Bereichen mit Rechtsvorschriften zu tun gehabt und von daher habe ich die Erfahrung das der Gesetzgeber seine Gesetze praxisfern und schusselig zusammenbastelt.

                                Ich habe mal auf die Schnelle eine Synopse mit den nach meiner Ansicht geänderten Vorschriften zusammengebastelt, nur zum Eigengebrauch und ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit:
                                Angehängte Dateien
                                Viele Grü�e
                                Steffen
                                http://steffen-mueller-kelbra.de/

                                Kommentar

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