
ich mag kein Spielverderber sein will aber vorsorglich darauf hinweisen das die Nachtfliegerei, zumindest in D, ggf. ein teures Hobby werden kann wenn ihr dabei erwischt werdet. ( ich weis, jetzt kommt der Justus hat aber ..... )
Ich hab den Post zitiert weil der hier gezeigte Heli, bis auf zwei fehlende ACL, mit der max. erlaubten Befeuerung für Nachtflug ausgerüstet ist. Modellflugzeuge sind bekanntermaßen Luftfahrzeuge, also somit auch Modellhubschrauber und fallen damit auch eindeutig hierdrunter.
LuftVO - Luftverkehrs-Ordnung
In § 17 ist dann aber beschrieben wann und welche Lichter an LFZ zu führen sind, wie diese Lichter anzubringen sind
( hier in Anlage 1 LuftVOAnl 1 - Vorschriften ?ber die von Luftfahrzeugen zu f?hrenden Lichter (Anlage 1 zur Luftverkehrs-Ordnung (zu ?? 17 und 19 Abs. 7 LuftVO)), auch hier bitte §6 beachten und genau lesen, bevor noch einer auf die Idee kommt man müsste ein ACL am Modell haben
)und auch das keine weiteren Lichter angebracht werden dürfen die zu Verwechslungen mit den vorgeschriebenen Befeuerungseinrichtungen führen könnten.
Also sind eure Iluminierungen und beleuchteten Rotorblätter sowieso erst mal verboten ( außer natürlich bei Tag ) und fallen weiterhin, um wieder auf zitierten Post zurückzukommen, dann auch noch unter besondere Optische Hilfsmittel da hier bestätigt wird das die eindeutige Fluglagenerkennung mit der zulässigen Befeuerung schon in der Dämmerung nicht mehr möglich ist.
Damit ist das dann auch noch ein Verstoß gegen § 15a LuftVO bzgl. in Sichtweite des Steuerers weil eine nicht erlaubte Beleuchtung verwendet wird um die Fluglage erkennen zu können. ( das Wort Luftfahrtgerät wird für alles verwendet was fliegt, das hat nix mit Komerziel oder privatgenutzt zu tun. Auch ein Segelflugzeug im Privatbesitz ist ein Luftfahrtgerät. Nur hinweislich weil ich glaube mich zu erinnern dass das hier auch schon irgendwo verkehrt dargestellt wird. )
Will man Nachts legal Modellfliegen ist also der einzige Weg sich eine Genehmigung hierfür beim LBA zu beschaffen oder man nutzt einen beleuchteten Luftraum wie z.B. einen Sportplatz mit Flutlichtanlage oder ähnliches.
Natürlich darf man auch im nichtöffentlichen Luftraum ( z.B. Turnhalle ) im Dunkeln nur mit Beleuchtung fliegen.
Ich meine es nicht Böse mit euch, jedoch wollte ich euch vorsorglich darauf hinweisen das wenn euch einer Böses will man euch durchaus einen u.U. sehr sehr teuren Strick aus eurer Nachtfliegerei drehen kann. ( und wenns ein Förster, Bauer, Nachbar oder sonstwer ist der euch nicht leiden kann. Wenn der sich schlau macht und euch anlappt kann ( muss nicht ) das dann mehrere Tausender kosten. Im Luftverkehr sind die Strafen bei Verstößen nämlich Drakonisch. )
Das Ganze bezieht sich, wie schon oben gesagt, auf Deutschland. Wie es im Ausland gehandhabt / gesetzlich geregelt ist weis ich nicht.
Viele Grüße
Horst


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