Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

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  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22636
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum

    #31
    AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

    Zitat von Beppo Beitrag anzeigen
    Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
    Der Luftraum ist "frei" und unterliegt einzig und allein dem Luftrecht.
    gewagte These....
    duck und wech..
    Na.... komt dann da noch was konstruktives oder war es doch nur Trolling
    Zuletzt geändert von JMalberg; 19.03.2009, 00:14.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • HeliVirus
      HeliVirus

      #32
      AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

      Hallo,

      ich habe einfach mal der Deutschen Flugsicherung (DFS) eine E-Mail geschrieben und gefragt, wie es aussieht. Mehr als ein "Darfst du nicht" kann nicht zurük kommen. Die Antwort war:

      Der Bereich in dem Sie den Modellflug betreiben wollen liegt auf der Grenze der Kontrollzone [...]. Aus unserer Sicht stellt dort der Betrieb von Flugmodellen bis zu einer Höhe von 150 Metern über Grund kein Problem dar.
      Die E-Mail ist zwar kein Nachweis oder eine Erlaubnis, aber ich denke, wenn die das schreiben, kann ich das dort schon machen. Ich kann die Mail sicherheitshalber auch ausgedruckt mitnehmen.

      Grüße, Matze

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      • enedhil
        enedhil

        #33
        AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

        Na siehst du, alles nicht so schlimm. Vielleicht schreib ich auch einfach mal die Flugsicherung an. Ich hätte hier in Erfurt nämlich ne schöne Freifläche. Aber ganz Erfurt liegt in der Kontrollzone D des Flughafens, also wäre die Flugfläche auch mittendrinn

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        • Skyrat
          Skyrat

          #34
          AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

          Zitat von thorsten0211 Beitrag anzeigen
          Hi Matze,

          es gilt §16 der LuftVo.

          (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis 1. der Aufstieg von Flugmodellen a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse, b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt, c) mit


          Davon ab: Von einer schriftlichen Genehmigung steht da nichts......eine Genehmigung kann auch mündlich ausgesprochen werden.

          LG
          Thorsten
          Interessanter Auszug...

          Allerdings ist es bei Verbrennern mit den 1,5 Km nicht getan... Das ist ja nur die LuftVo ! Jetzt kommt noch Umweltschutz ! Und hier wird dann auch nochmal zwischen Benzin und Nitromethan unterschieden....

          Um es auf den Punkt zu bringen wirst du für einen Verbrenner Heli eigentlich niemals von einer Behörde die Genehmigung bekommen wo anders als auf offiziellen Flugplätzen fliegen zu dürfen...

          Bisher gab´s immer und überall ßrger mit dem Feldschutz.

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          • Max1234
            Gesperrt
            • 18.11.2008
            • 594
            • Fritz
            • Berlin /Seefeld

            #35
            AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

            Stimmt ja nicht ganz.
            Ich habe auch eine Genehmigung für meine Ortschaft (nur für diese) von der Flugaufsicht Werneuchen bekommen.
            Ist aber nur ein Flugplatz für Sportflieger.

            Kommentar

            • HeliVirus
              HeliVirus

              #36
              AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

              Hi,

              @enedhil: Viel Erfolg, ein Versuch ist es wert. Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass meine Frage unbeantwortet bleibt und auf die LuftVo verwiesen wird. Aber die Mail wurde beantwortet und es wurde sogar direkt auf die Frage eingegangen. Teils habe ich schon ganz allg. Antworten erhalten, die nichts mit der Frage zu tun hatten. Das betraf allerdings nicht die DFS.
              Ich freue mich über die schnelle und positive Antwort. Der Versicherungsnachweis kam heute auch an.

              Grüße

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              • Norby Heli
                Norby Heli

                #37
                Zitat von thorsten0211 Beitrag anzeigen
                Hi Matze,

                es gilt §16 der LuftVo.

                (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis 1. der Aufstieg von Flugmodellen a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse, b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt, c) mit


                Davon ab: Von einer schriftlichen Genehmigung steht da nichts......eine Genehmigung kann auch mündlich ausgesprochen werden.

                LG
                Thorsten
                Hallo leider <trifft dieser Paragraph nicht im kotrolierten Luftraum D zu..Dieser LUFTRAUM IST KONTROLIERT aKTIV oder teil aktiv in diesem Luftraum darf ohne Genehmigung nicht aufgestiegen werden...
                mfg olli

                Zitat von Matzelein Beitrag anzeigen
                Hallo,

                ich habe einfach mal der Deutschen Flugsicherung (DFS) eine E-Mail geschrieben und gefragt, wie es aussieht. Mehr als ein "Darfst du nicht" kann nicht zurük kommen. Die Antwort war:



                Die E-Mail ist zwar kein Nachweis oder eine Erlaubnis, aber ich denke, wenn die das schreiben, kann ich das dort schon machen. Ich kann die Mail sicherheitshalber auch ausgedruckt mitnehmen.

                Grüße, Matze
                Die namen von denen hätte ich mal gerne die die aussage gegeben haben..vorraus danke..
                Zuletzt geändert von JMalberg; 23.03.2009, 21:25.

                Kommentar

                • HeliVirus
                  HeliVirus

                  #38
                  AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                  Hallo Norby Heli,

                  was meinst du? Den E-Mail-Absender?
                  Schreibe einfach an den entsprechenden Flughafen. Einer aus dem Tower wird schon antworten. Den Namen möchte ich hier nicht öffentlich nennen (Datenschutz etc. man weiß ja nie)

                  Grüße, Matze
                  Zuletzt geändert von Gast; 23.03.2009, 20:05.

                  Kommentar

                  • HGB aus MH
                    HGB aus MH

                    #39
                    AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                    Hallo,
                    bin neu bei Euch im Forum. Am Anfang weiss man gar nicht welchen Beitrag man zuerst
                    lesen soll. Sind alle sehr interessant. Also bin ich mit Flugplätzen angefangen.
                    Zum Thema: Genehmigungen und Versicherungen, ihr redet im Augenblick nur von
                    Verbrenner-Helis? Wie sieht es bei E-Helis aus, ist man da kulanter?
                    In den Versicherungsbedingungen ist im die Rede von Eigentümer Genemigung.
                    Was ist mit öffendlichen Grundstücken? Wie soll man da immer an eine Genemigung kommen?
                    Und ohne diese, wird sich im Ernstfall jede Versicherung herauswinden.
                    Also ist man immer irgendwie in einer Zwickmühle.
                    Hatte einer von Euch schon mal so ein Problem?

                    Gruß Hans

                    Kommentar

                    • starloewe
                      Member
                      • 14.11.2008
                      • 44
                      • Manfred

                      #40
                      AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                      Zitat von Matzelein Beitrag anzeigen
                      Hallo zusammen,

                      Wie ich das denn, es gibt ja dieser Luftfahrtkarten (ICAO-Karten). Sollte man sich diese zulegen oder kann ich davon ausgehen, das im Bereich landwirtschaftlicher Felder 20-25 km zum Stuttgarter Flughafen das Fliegen keine Probleme bereitet?
                      Nicht, dass ich mich abrackere, alles zu erfüllen und dann da noch ein großes Problem bekomme.

                      Grüße, Matze
                      Kontrollzonen (CTR) haben in der Regel eine Länge von 18 Kilometern und eine Breite von 11 Kilometer

                      mfg
                      Manfred
                      T-Rex 500 ESP, DX7

                      Kommentar

                      • HeliVirus
                        HeliVirus

                        #41
                        AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                        Hallo!

                        @Manfred: Ah ok danke.

                        @Hans: Willkommen im Forum. Sobald dein Heli in der Luft ist, unterliegt dieser dem Luftrecht (mit Einschränkungen/Ergänzungen). Egal ob Verbrenner oder E-Heli. Beim Verbrenner ist es jedoch so, dass du 1,5 km Abstand zu Ortschaften haben musst beim Fliegen. Vermutlich aufgrund des Krachs, evtl. auch wegen dem Geruch.
                        Das ist bei E-Helis nicht so wild. Den kann man theoretisch im eigenen Garten hinterm haus fliegen lassen (wenn du nicht gerade in dieser erwähnten D-Zone bist).

                        Du brauchst die Genehmigung fürs Grundstück nur, wenn du das Grundstück betrittst. Wenn du auf einem Feldweg o.ä. fliegst und dort auch wieder landest, braucht du keine Genehmigung des Grundstückbesitzers über dessen Grundstück du geflogen bist. Zumindest habe ich das so verstanden.
                        Gut, genau vorhersehen wo man landet kann man nicht.

                        Ich habe übrigens einen E-Heli und keinen Verbrenner-Heli.

                        Grüße

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                        • idefix-1972
                          Senior Member
                          • 10.06.2007
                          • 2340
                          • Kai
                          • owl

                          #42
                          AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                          Interessant, wie oft neue Freds eröffnet werden für ein und das selbe Thema.

                          Versteht mich nicht falsch, aber hier im Forum gibts ne Suchfunktion



                          Gruß und schöne Ostern

                          Kai
                          Infos über mich in meinem Profil.

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                          • JMalberg
                            RC-Heli TEAM
                            • 05.06.2002
                            • 22636
                            • J
                            • D: um Saarbrücken drum rum

                            #43
                            AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                            Lasst euch mal nicht verrückt machen wegen irgendwelcher Kontrollzonen: Der Vereinsplatz des MBC Zweibrücken ist seit zig Jahren knapp weniger als 1,5km vom Verkehrsflugplatz Zweibrücken entfernt. Hätte nicht die berüchtigte Fr. Rosenbach-Huth 2007 nicht darauf bestanden, dass deren Verkehrsüberwachung eine Erlaubnis erteilt, wüssten sie heute noch nicht von den Modellfliegern.
                            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                            • thorsten0211
                              thorsten0211

                              #44
                              AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                              Zitat von Norby Heli Beitrag anzeigen
                              Hallo leider <trifft dieser Paragraph nicht im kotrolierten Luftraum D zu..Dieser LUFTRAUM IST KONTROLIERT aKTIV oder teil aktiv in diesem Luftraum darf ohne Genehmigung nicht aufgestiegen werden...
                              mfg olli
                              Olli, danke schön für Deinen Hinweis, hab ich auch wieder was dazu gelernt!

                              Viele Grüße!
                              Thorsten

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                              • Phil00r
                                Phil00r

                                #45
                                AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                                Zitat von Matzelein Beitrag anzeigen
                                ... Du brauchst die Genehmigung fürs Grundstück nur, wenn du das Grundstück betrittst. Wenn du auf einem Feldweg o.ä. fliegst und dort auch wieder landest, braucht du keine Genehmigung des Grundstückbesitzers über dessen Grundstück du geflogen bist. Zumindest habe ich das so verstanden. ...
                                Angenommen der Heli würde dann auf dem Feld abstürzen und etwas zerstören (ja etwas unwahrscheinlich... ) würde die Versicherung die Wildfliegen mitversichert den Schaden tragen?

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