Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

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  • wobbler
    Member
    • 05.02.2009
    • 209
    • Dirk

    #16
    AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

    Wozu braucht man Google, wenn`s RC-Heli gibt.

    Vielen Dank
    Dirk

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    • JMalberg
      RC-Heli TEAM
      • 05.06.2002
      • 22636
      • J
      • D: um Saarbrücken drum rum

      #17
      AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

      Bitte nicht alles durcheinander würfeln:

      - Dort wo du drauf rum läufst, brauchst du eine Erlaubnis das Grundstück zu betreten.

      - Dort wo du fliegst, regelt das Luftrecht. Erlaubnisfrei ist alles unter 5kg und mit mehr als 1,5km ausserhalb eines Flugplatzes und für Verbrenner auch 1,5km entfernt von Wohnansiedlungen.

      - Alle Modellflugzeughalter benötigen auch eine Halterhaftpflichtversicherung.
      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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      • HeliVirus
        HeliVirus

        #18
        AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

        Hallo Jürgen

        Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
        - Dort wo du drauf rum läufst, brauchst du eine Erlaubnis das Grundstück zu betreten.
        Ah, das heißt, wenn ich auf einem betonierten Feldweg bin und dort Starte/Lande und somit auf dem Feldweg bleibe, dann brauche ich keine Genehmigung des Besitzers der Wiesen, über der ich fliege?
        Gut, wenn der Heli abstürzen sollte, muss ich die Wiese betreten, aber sonst dann eigentlich nicht.

        Das wäre natürlich schön.

        Grüße, Matze

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        • yazzman18
          Member
          • 18.05.2008
          • 362
          • Hans

          #19
          AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

          Für alle die gerne mal ein bisschen lesen:

          Kommentar

          • Beppo
            Member
            • 13.03.2008
            • 365
            • Christoph
            • PA, USA

            #20
            AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

            Moin !

            Danke für den Link!
            Zitat von yazzman18 Beitrag anzeigen
            Für alle die gerne mal ein bisschen lesen:

            http://www.luftrecht-online.de/liter...lflugrecht.htm
            Leider frustrierend... da fragt man sich doch, was sich unsere Bürokraten morgens in den Tee kippen.......

            Kommentar

            • enedhil
              enedhil

              #21
              AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

              @Matzelein

              Beim DMO gibt es auch eine kleine Karte (aus stärkerem Papier), die deinen Vewrsicherungsschutz bestätigt.
              Was die ICAO-Karten angeht, da gibts irgendwo ein Overlay für GoogleEarth. Leider hab ich den Link gerade nicht zur Hand. Du kannst aber auch hier mal nachschauen: http://www.vfr-bulletin.de/web20/index.htm#

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              • Beppo
                Member
                • 13.03.2008
                • 365
                • Christoph
                • PA, USA

                #22
                AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                Moin Moin,

                Zitat von enedhil Beitrag anzeigen
                @Matzelein
                Du kannst aber auch hier mal nachschauen: http://www.vfr-bulletin.de/web20/index.htm#
                Das VFR-Bulletin wird Ihm nur in ganz wenigen Fällen nützen, es führt aktuelle NOTAM's (Notice to Airman), die abweichend vom aktuellen Luftfahrthandbuch AIP VFR, auf Besonderheiten hinweisen die bei der Flugdurchführung zu beachten sind und so kurzfristig entstehen, dass sie nicht mehr in die AIP aufgenommen werden können, z.B. kurzfristige Lufraumbeschränkungen, Baumaßnahmen auf Flugplätzen, Kunstflugveranstaltungen, militärische ßbungen usw.

                Ich denke was er möchte ist die Info ob sich an seiner "Flugwiese" ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R) das bis "Ground" geht oder Luftraum D-CTR befindet, bin mir nicht ganz sicher, aber im ersten wird er wohl keine Aufstiegserlaubnis bekommen, im zweiten evtl. schon, aber ohne geht da wohl nix.
                Luftraumstruktur ! guckst Du auch.. http://www.luftrecht-online.de/einze.../luftraum0.htm

                Wenn Du das unbedingt ganz genau wissen möchtest dann einfach bei einem Laden für Luftfahrtbedarf (z.B. Siebert Münster oder Skyfox Berlin) die aktuelle ICAO Karte Blatt Stuttgart (ohne Folie weil billiger) kaufen (ca. 10 Euro) und da nachschauen.

                .... aber müssen wir das immer ganz genau wissen mal abgesehen von den 1,5 Km Abstand zum nächsten Flughafen ??

                Gruß
                Christoph

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                • JMalberg
                  RC-Heli TEAM
                  • 05.06.2002
                  • 22636
                  • J
                  • D: um Saarbrücken drum rum

                  #23
                  AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                  Zitat von Matzelein Beitrag anzeigen
                  Ah, das heißt, wenn ich auf einem betonierten Feldweg bin und dort Starte/Lande und somit auf dem Feldweg bleibe, dann brauche ich keine Genehmigung des Besitzers der Wiesen, über der ich fliege?
                  Gut, wenn der Heli abstürzen sollte, muss ich die Wiese betreten, aber sonst dann eigentlich nicht.
                  Der Luftraum ist "frei" und unterliegt einzig und allein dem Luftrecht.

                  Viele Feldwege sind Privatwege. ßffentliche Wege sind ihrer Nutzungsbestimmung (Widmung) gemäß nutzbar.

                  weiteres siehe Wiki http://wiki.rc-heli.de/index.php/Rec...in_Deutschland


                  Warum liest eigentlich niemand hier im Forum erstmal das "Wichtige"?
                  [SIZE="4"]Wichtig: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug[/SIZE]
                  Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                  Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                  • Beppo
                    Member
                    • 13.03.2008
                    • 365
                    • Christoph
                    • PA, USA

                    #24
                    AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                    Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                    Der Luftraum ist "frei" und unterliegt einzig und allein dem Luftrecht.
                    gewagte These....

                    duck und wech..

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                    • enedhil
                      enedhil

                      #25
                      AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                      Zitat von Beppo Beitrag anzeigen
                      Moin Moin,



                      Das VFR-Bulletin wird Ihm nur in ganz wenigen Fällen nützen, es führt aktuelle NOTAM's (Notice to Airman), die abweichend vom aktuellen Luftfahrthandbuch AIP VFR, auf Besonderheiten hinweisen die bei der Flugdurchführung zu beachten sind und so kurzfristig entstehen, dass sie nicht mehr in die AIP aufgenommen werden können, z.B. kurzfristige Lufraumbeschränkungen, Baumaßnahmen auf Flugplätzen, Kunstflugveranstaltungen, militärische ßbungen usw.

                      Ich denke was er möchte ist die Info ob sich an seiner "Flugwiese" ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R) das bis "Ground" geht oder Luftraum D-CTR befindet, bin mir nicht ganz sicher, aber im ersten wird er wohl keine Aufstiegserlaubnis bekommen, im zweiten evtl. schon, aber ohne geht da wohl nix.
                      Luftraumstruktur ! guckst Du auch.. http://www.luftrecht-online.de/einze.../luftraum0.htm

                      Wenn Du das unbedingt ganz genau wissen möchtest dann einfach bei einem Laden für Luftfahrtbedarf (z.B. Siebert Münster oder Skyfox Berlin) die aktuelle ICAO Karte Blatt Stuttgart (ohne Folie weil billiger) kaufen (ca. 10 Euro) und da nachschauen.

                      .... aber müssen wir das immer ganz genau wissen mal abgesehen von den 1,5 Km Abstand zum nächsten Flughafen ??

                      Gruß
                      Christoph

                      Stimmt nicht ganz. Richtig ist, dass man, wenn man auf meinen Link klickt, ertsmal nur die VFR-Bulletin-Karte angezeigt bekommt. In der Karte selbst ist oben rechts (unter den Loinks zu den Nutzungsbedingungen und der Hilfe usw.) aber ein Auswahlfled vorhanden, in dem man dann die ICAO-Karte Deutschland für 2009 auswählen kann.

                      Kommentar

                      • Beppo
                        Member
                        • 13.03.2008
                        • 365
                        • Christoph
                        • PA, USA

                        #26
                        AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                        Moin !

                        Zitat von enedhil Beitrag anzeigen
                        Stimmt nicht ganz. Richtig ist, dass man, wenn man auf meinen Link klickt, ertsmal nur die VFR-Bulletin-Karte angezeigt bekommt. In der Karte selbst ist oben rechts (unter den Loinks zu den Nutzungsbedingungen und der Hilfe usw.) aber ein Auswahlfled vorhanden, in dem man dann die ICAO-Karte Deutschland für 2009 auswählen kann.
                        Danke für den Hinweis, hatte mich bisher nur für die NOTAMS interessiert und diese Möglichkeit noch nicht ausprobiert...

                        Dann aber ist es klar, Plochingen liegt in der Stuttgart CTR, sprich kontrollierter Luftraum bis zum Boden. Da müsste er sich eigentlich eine Aufstiegsfreigabe von der zuständigen Luftverkehrskontrollstelle holen, das wäre in diesem Fall wohl "Stuttgart Turm" unter der Frequenz 119.050

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                        • enedhil
                          enedhil

                          #27
                          AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                          Ja, das kenne ich. Ich habe selbiges Problem in Erfurt. Ich musste auch jedes Mal ne Freigabe vom Erfuter Tower einholen. Da mir das aber zu aufwendig ist, fahr ich zum Fliegen eben ein wenig weiter aufs Land. Die Flugkontrollzone (Class D) für Erfurt endet gut 15 km von meiner Wohnung entfernt. Das geht gerade noch so. Aber in der Szadt selbst hat man sowieso kaum Flächen, wo man gescheit fliegen könnte.

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                          • eifler
                            Member
                            • 27.11.2008
                            • 639
                            • Christian
                            • Manderscheid / Eifel

                            #28
                            AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                            Zitat von Matzelein Beitrag anzeigen
                            Hi,

                            @Max: Weißt du, ob die DMO auch Karten ausstellt und wie man das beantragt? Das wäre natürlich schon praktisch.
                            Dort wäre ich aber auch mit 1.500.000€ abgesichert:
                            "Modell-Halter-Haftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung ohne USA und einer Deckungssumme von 1.500.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden für Flugmodellsport bis 150 kg Abfluggewicht"

                            Holla,

                            DMO hat die Wildfliegerei standardmäßig mit drin, allerdings nur bis 5kg. Darüber (bis 150kg) hinaus nur auf entsprechend zugelassenen Modellflugplätzen.
                            Damit kannst du also Elektro-Helis bis 5kg problemlos auf nem Feldweg fliegen, wenn Sicherheit angemessen gewährleistet ist. (Abstand zur Hauptstraße, etc.)
                            Wenn du eine Wiese regelmäßiger nutzen willst, dann solltest du natürlich die Erlaubnis des Eigentümers haben. Die muss aber nicht schriftlich vorliegen.
                            Der Versicherungsnachweis allerdings schon, den musste immer am Mann haben.
                            Ich warte auf den Tag, an dem mal ein penibler Ordnungshüter freundlich nachfragt, ob ich ne Versicherung habe... ;-)
                            Gruß, Christian

                            Kommentar

                            • HeliVirus
                              HeliVirus

                              #29
                              AW: Wildfliegen ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers (Raum Plochingen)

                              Hi,

                              ich habe nun die Versicherung bei der DMO abgeschlossen.

                              Zur ICAO-Karte: Erstmal ist das ein super Link! Aber etwas frustrierend ist das schon (Bild im Anhang).

                              Also ganz ehrlich, da jedesmal eine Genehmigung zu holen ist ja irgendwo Unsinn. Aber wenn ich das nicht mache, zahlt sicher die Versicherung nicht.
                              D.h. ich muss mich da beim Flughafen-Tower melden, wenn ich mal eben meinen Heli in max. 10 m Höhe schweben lasse?
                              Da kann doch in der Höhe nichts passieren. Gut, wenn man ein paar 100 m hoch fliegt, aber dass das dann allg. gilt finde ich persönlich totaler Quatsch.

                              Da ist jeder Hochspannungsmast höher bzw. allg. höhere Häuser. Ich fliege ja unterhalb der Baumkronen, ohje. Da kann ich nur den Kopf schütteln.

                              Grüße
                              Angehängte Dateien
                              Zuletzt geändert von Gast; 17.03.2009, 16:36.

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                              • enedhil
                                enedhil

                                #30
                                Wenn ich deine Karte richtig interpretiere, dann bist du doch genau am Rand des kontrollierten Luftraumes der Klasse D. Geh einfach auf ne Wiese, die gerade nicht mehr in dem Raum liegt und du hast keine Probleme mehr. Nur der Luftraum der Klasse D geht bis zum Boden. Alle anderen fangen erst in größeren Höhen an. Ich habe wie gesagt ein ähnliches Problem in Erfurt.

                                Ich seh grade, bei dir gibt es auch noch einen Luftraum Class D FL100. D.h. er beginnt ab Flightlevel 100 = 3048m über Meeresspiegel. In diese Höhen solltest du mit deinem Modell eher nicht hinkommen, es sei denn, du fleigst auf nem Berg, der schon 3000m über Meeresspiegel liegt.

                                Ich hab auch noch ne ganz gute Erklärung zu den ICAO-Karten gefunden: http://www.mikrokopter.de/ucwiki/LuftRaum Daher nehme ich meine vorherige Aussage zurück.
                                Zuletzt geändert von JMalberg; 18.03.2009, 11:52.

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