Re: Versuch einen Wildflugplatz genehmigen zu lassen.....
Hi!
Wenn er Amtsbefugnisse hat, dann habe ich IMHO das REcht auf einen Bescheid. D.h., würde er mich zunächst mündlich wegweisen würde ich auf einen späteren schriftlichen Berscheid bestehen. In diesem hat er dann auszuführen, aufgrund welcher rechtlichen Rahmenbedingungen er das Fliegen dort verbietet.
Der Bescheid ist dann bekämpfbar.
Versuchen würd ichs auf jeden Fall.
Kurt
Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil
Re: Versuch einen Wildflugplatz genehmigen zu lassen.....
Zitat von Gonzokiller
Da kam son ein Förstel-Willi und sagte das wir mit unseren Akkuschraubern die Hasen beim grasen stören und wir dort auf keinen Fall mehr fliegen dürfen�
Wenn es der Förster war hast du grosses Pech, da er sogar Polizeigewalt hat.
War es ein Jagdaufseher, kann er auch Polizeigewalt haben, muss dies aber nachweisen.
Beide werden sich auf JagdG §23 "Schutz des Wildes" beziehen wollen, was sie aber auch erstmal nachweisen müssen.
War es nur ein Jagdberechtigter ("Jäger"), kann er dich mal.
Zitat von Gonzokiller
Das Gebiet ist zwar ein Landschaftsschutzgebiet, aber kein Vogelschutz- oder Naturschutzgebiet.
Schau mal in der Landschaftsschutzordung nach, da steht für alle Bundesländer drin (weil sie voneinander abgeschrieben haben), dass du dich im Landschaftsschutzgebiet aufhalten kannst, solange du nicht kaputt machst. Teilweise ist dies aber auch verschärft.
Ich schlage aber vor du einigst dich mit dem "Jäger" auf bestimmte Zeiten.
ßh, das rechtliche gilt jetzt nur für Deutschland.
Zitat von DerMitDenZwei
Wenn er Amtsbefugnisse hat, dann habe ich IMHO das REcht auf einen Bescheid. D.h., würde er mich zunächst mündlich wegweisen würde ich auf einen späteren schriftlichen Berscheid bestehen. In diesem hat er dann auszuführen, aufgrund welcher rechtlichen Rahmenbedingungen er das Fliegen dort verbietet.
Der Bescheid ist dann bekämpfbar.
Genau! Seine Befugnisse muss er erstmal nachweisen. Geschwätzt wird ja viel!
MWn MUSS ein Jagdaufseher den Nachweis der Befugnis mit sich führen.
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[size=4]JippiJajaJipiJaJey.
der 4.000ste Beitrag....
ohne Markus B. hätte ich das gar nicht bemerkt! :jippie: [/size]
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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