ich dachte mir : "Fragen kostet ja Nix"
Mein "Wildflugplatz" befindet sich auf einem Hochwasserdamm bei uns im Ort.
Mir gefällt es einfach beim Fliegen erhöht zu stehen. Auf dem Damm ist ein schöner breiter Weg zum Starten und Landen.
Ich fliege nur ölöktrisch und daher ist der Abstand zu den Häusern von ca. 250 bis 300 m kein Problem.
Die Zufahrtstraße ist leider für den normalen Verkehr gesperrt.
Ich also einfach mal auf der Gemeinde mein Anliegen vorgetragen und siehe da, es geht doch.
Ich stieß auf offene Ohren. Habe es ihnen noch mit Bildern und auch einem kleinen Video per @ gezeigt um was es eigentlich geht.
Zuständige Dame noch vorsichtshalber beim Bürgermeister nachgefragt und nun habe ich eine offizielle, schriftliche Genehmigung, daß ich die normalerweise für mich gesperrte Zufahrt nutzen darf. Ihnen natürlich auch die Sache mit den 5 kg, elektrisch und versichert erklärt.
Dann noch von der Dame die Nummer des zuständigen Herrn beim Wasser- und Schiffahrtsamt bekommen und dort nachgefragt wegen Start- und Landegenehmingung auf deren Hochwasserdamm.
Der Herr dort total cool... kein Problem, schriftliche Genehmigung bekomme ich die nächsten Tage zugeschickt.
Dame vom Amt hat noch vorsichtshalber beim Luftamt Nordbayern nachgefragt und bekam diese Antwort:
die Erlaubnispflichtigkeit des Aufstiegs von Flugmodellen richtet sich nach § 16 LuftVO. Demnach bedarf der Aufstieg eines Modell-Hubschraubers mit einem Gewicht unter 5 kg und Elektroantrieb grundsätzlich keiner Erlaubnis. Im Zweifelsfall kann sich der Bürger gerne unter genauer Beschreibung des geplanten Aufstiegsortes direkt telefonisch an Herrn XXXXX (0911/XXXXXX), Luftamt Nordbayern, wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Wie Ihr seht, es geht doch....... einfach fragen.
Gruß
Peter







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