ich hätte eine Frage an die Juristen unter uns. Alle Nicht-Juristen sind natürlich auch herzlich eingeladen, sofern Sie eine wirklich fundierte Angabe zum Thema machen können. d.h. ein "ich glaub schon" ist damit nicht gemeint
.Der Platz wo der Modellflug stattfinden soll, befindet sich in einem kontrollierten Luftraum (Flugplatz), es findet sich in der Karte der deutschen Flugsicherung ein Hinweis das nordwestlich der Start und Landebahn mit Modellflug gerechnet werden muss, der Modellflug also grundsätzlich in diesem Bereich zulässig, obwohl es sich um kontrollierten Luftraum handelt.
Es befindet sich dort auch ein Modellflugverein, der unter bestimmten Auflagen (z.B. FlightLevel 100max. ) die Genehmigung zum fliegen mit Modellen hat. Ohne Auflagen für unter 5 Kilo, Versicherung mit Form 4 muss vorhanden sein.
Ich beabsichtige mit einem Elektromodell unter 5kg zu fliegen, allerdings nicht im Modellflugverein, sondern nicht weit von dort entfernt auf einer ausreichend großen Wiese.
DIE FRAGE: Benötige ich eine "eigene" Erlaubnis, der Flugleitung? wie in §16 LuftVO festgelegt ist, oder ist die generelle Erlaubnis das Modellflug stattfindet, ausreichend. Natürlich nach den Grundlagen §1 der LuftVO und Zustimmung des Grundstückseigentümers, welche ich habe. Ein Jäger, ( vermutlich Angestellter der Forstverwaltung und damit Vertreter des Grundstückseigentümers mit polizei "ähnlicher" Kompetenz) hat mir erklärt, das aus seiner Sicht nichts dagegen spricht das ich hier fliege.
Was meint Ihr?


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