Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

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  • pmmkm
    pmmkm

    #1

    Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage an die Juristen unter uns. Alle Nicht-Juristen sind natürlich auch herzlich eingeladen, sofern Sie eine wirklich fundierte Angabe zum Thema machen können. d.h. ein "ich glaub schon" ist damit nicht gemeint .

    Der Platz wo der Modellflug stattfinden soll, befindet sich in einem kontrollierten Luftraum (Flugplatz), es findet sich in der Karte der deutschen Flugsicherung ein Hinweis das nordwestlich der Start und Landebahn mit Modellflug gerechnet werden muss, der Modellflug also grundsätzlich in diesem Bereich zulässig, obwohl es sich um kontrollierten Luftraum handelt.

    Es befindet sich dort auch ein Modellflugverein, der unter bestimmten Auflagen (z.B. FlightLevel 100max. ) die Genehmigung zum fliegen mit Modellen hat. Ohne Auflagen für unter 5 Kilo, Versicherung mit Form 4 muss vorhanden sein.

    Ich beabsichtige mit einem Elektromodell unter 5kg zu fliegen, allerdings nicht im Modellflugverein, sondern nicht weit von dort entfernt auf einer ausreichend großen Wiese.

    DIE FRAGE: Benötige ich eine "eigene" Erlaubnis, der Flugleitung? wie in §16 LuftVO festgelegt ist, oder ist die generelle Erlaubnis das Modellflug stattfindet, ausreichend. Natürlich nach den Grundlagen §1 der LuftVO und Zustimmung des Grundstückseigentümers, welche ich habe. Ein Jäger, ( vermutlich Angestellter der Forstverwaltung und damit Vertreter des Grundstückseigentümers mit polizei "ähnlicher" Kompetenz) hat mir erklärt, das aus seiner Sicht nichts dagegen spricht das ich hier fliege.

    Was meint Ihr?
  • fireball
    Senior Member
    • 07.04.2009
    • 2554
    • Marcus
    • wohnen: Viernheim fliegen: MFC Gernsheim

    #2
    AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

    Bevor viel spekuliert wird, würde ich einfach mal bei der zuständigen Flugsicherung anrufen
    Greets,
    Marcus

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    • Klaus13
      Klaus13

      #3
      AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

      Hallo Peter,

      erkundige dich doch bei dem Verein, wie die das mit der Flugsicherung handhaben. Es gibt in meiner Nähe in Köln-Porz einen Verein, der hat die gleiche Ausgangslage und die melden ihren Flugbetireb beim den Lotsen in Köln an und ab. Bitte fliege nicht allein einfach so los, denn wenn Du da ßrger bekommst, steht der Verein in dem Du ja gar nicht Mitglied bist, auch sofort am Pranger. Du kannst auch selbst im Tower anrufen, die beißen da nicht, und mal nachfragen. Das wäre eventuell das einfachste.

      Gruß Klaus

      Kommentar

      • Pingu
        Pingu

        #4
        AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

        Es gibt drei Möglichkeiten:

        1) Es exisitert eine generelle Freigabe für den Flugplatz, die der Verein bei der Flugsicherung erwirkt hat. Dann kann man unter Beachtung der Auflagen frei fliegen.

        2) Es kann Bedingung sein, dass ein Flugleiter des Vereins vor Ort sein muss und dies der Flugsicherung jeweils aktuell in Form einer An- und Abmeldung telefonisch mitgeteilt wird.

        2) Jeder Flug muss beim Tower angemeldet werden und während des Flugs muss telefonische Rufbereitschaft bestehen.

        Kommentar

        • pmmkm
          pmmkm

          #5
          AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

          Ok, Danke Euch.
          Mal einfach dort im Tower anrufen ist vielleicht die pragmatischste Lösung. Werd ich mal versuchen.

          Kommentar

          • prince318is
            prince318is

            #6
            AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

            Hallo
            ich war bei der Flugsicherung. Der dort ansässige Modellflugverein musste grundsätzlich seinen Flugbetrieb anmelden. Auch wenn bei uns der Platz geschloßen war. Es ist absolut fahrlässig in einem ATC-Kontrollbereich ein LFZ ausserhalb des Flughafen zu starten ohne dies anzumelden. Es kann zu Problemen bei den AnflugRadar führen. Oder auch nur zu Verwirrung bei den Controllern. Und wer von uns möchte schon wegen unseren Fliegern einen großen Flugunfall zu verantworten haben.

            Kommentar

            • Pingu
              Pingu

              #7
              AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

              Ich stand vor der gleichen Frage, ob ich als Wildflieger im kontrollierten Luftraum den Tower belästigen soll oder nicht. Ganz klar: mache ich nicht, die Jungs haben schon genug Streß. Also fliege ich woanders, wo ich die Flugsicherung nicht benachrichtigen muß.

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              • Armadillo
                Member
                • 13.09.2010
                • 1542
                • Thomas
                • hier und da

                #8
                AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

                Also wir hatten hier in FFB exakt dasselbe Problem mit dem eher kleinen Flughafen Oberpfaffenhofen. Wir haben uns zuerst beim Flughafen gemeldet, die haben uns an das Luftamt Südbayern verwiesen. Dort hat uns Herr ßxler sehr nett beraten. Im Endeffekt kam heraus, dass das normal niemanden stört und man als Wildflieger bis 5kg auch keine Aufstiegserlaubnis benötigt. Zusätzlich halt die Auflagen für Verbrenner in der Nähe von Siedlungen etc. Um ganz sicher zu gehen sollten wir uns aber beim Tower melden.
                Das haben wir dann auch per E-Mail getan und die haben sich dann telefonisch gemeldet. Das wäre gar kein Problem, weil wir uns dort am äußersten Rand der Flugverbotszone befänden und sich da niemand gestört fühle. Aber man weiß dort jetzt eben Bescheid und falls sich doch mal ein Pilot echauffieren sollte und uns versucht anzuschwärzen wissen die Bescheid. ;-)
                Als kleinen Zusatz hat der nette Herr gemeint: Solange wir mit den Modellen eventuellen manntragenden Fluggeräten ausweichen sei das völlig unproblematisch und wenn an dieser Stelle tatsächlich doh mal ein Flugzeug dermaßen niedrig unterwegs sein sollte, hätten sie eh andere Probeme...

                Man muss natürlich dazu sagen, dass unser Flugplatz keine 800m von einem Wohngebiet entfernt ist. ;-)

                Ich kann daher nur empfehlen sich bei der Flugleitung zu melden. Wenn dort sowieso Modellflug stattfindet sollte das kein Problem sein.
                Zuletzt geändert von Armadillo; 24.05.2011, 07:42.
                HeliChat.de

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                • Svandolf
                  Svandolf

                  #9
                  AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

                  Auf der sichersten Seite bist du, wenn du mit dem Modellverein da zusammenhängst ODER du dir eine eigene Erlaubnis holst

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                  • Vinc
                    Member
                    • 27.03.2009
                    • 103
                    • Vincent

                    #10
                    Hi,

                    aus professioneller Sicht: Ruf beim Controller (Tower) an und erkundige dich. Die Jungs sind meist echt i.O. und sind froh wenn mal einer fragt, bevor er fliegt. Und sowas ist Teil Ihres Jobs.

                    Und anschwärzen tun meistens nicht die Piloten oder Controller, sondern eigentlich Unbeteiligte. Piloten sind auch nur große Kinder und sehr oft auch Modellflieger ;-)

                    Lg Vinc
                    Hirobo Sceadu / Hirobo Tiger / Henseleit TDR
                    Numquam retro

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                    • higginsd
                      higginsd

                      #11
                      AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

                      Zitat von prince318is Beitrag anzeigen
                      Und wer von uns möchte schon wegen unseren Fliegern einen großen Flugunfall zu verantworten haben.
                      Jetzt mal ernsthaft: mit so einem dösigen Unter-5-kg-Heli dürfte es nahezu unmöglich sein, einen Airbus aus der Luft zu pflücken. Die Turbinen schlucken den kommentarlos und spucken hinten Heli-Schredder wieder raus. Und der Rest des Flugzeugs wird probeweise sowieso aus einer Abschussvorrichtung mit tiefgekühlten Hähnchen und einer Geschwindigkeit von ein paar hundert Stundenkilometer beschossen. Falls der Heli nicht einfach von der anliegenden Strömung abgedrängt und zerlegt wird, platzt der einfach unbemerkt an der Maschine.

                      Was natürlich nicht heißt, daß man im kontrollierten Luftraum einfach so seinen Heli starten soll und darf - aber zu glauben, man könne damit einen großen Vogel auch nur beeindrucken ist doch arg selbst überschätzt. :-) Das sieht man ja schon an der Reaktion des besagten Herrn ßxler.

                      Gruß
                      Dirk

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                      • Miguel
                        Miguel

                        #12
                        AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

                        Zitat von higginsd Beitrag anzeigen
                        Jetzt mal ernsthaft: mit so einem dösigen Unter-5-kg-Heli dürfte es nahezu unmöglich sein, einen Airbus aus der Luft zu pflücken. Die Turbinen schlucken den kommentarlos und spucken hinten Heli-Schredder wieder raus. Und der Rest des Flugzeugs wird probeweise sowieso aus einer Abschussvorrichtung mit tiefgekühlten Hähnchen und einer Geschwindigkeit von ein paar hundert Stundenkilometer beschossen. Falls der Heli nicht einfach von der anliegenden Strömung abgedrängt und zerlegt wird, platzt der einfach unbemerkt an der Maschine.


                        Das stimmt so nicht ganz wenn der "dösige Unter-5-kg-Heli" falsch in die Turbine kommt kann auch so ein Airbus Probleme bekommen und das Triebwerk ausfallen oder Notabschalten, klar ist das der worsed Case aber unmöglichist es nicht...

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                        • Jan Kollmorgen
                          Senior Member
                          • 08.08.2007
                          • 3004
                          • Jan
                          • FSC-Siegburg Vereinsgelände

                          #13
                          AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

                          Ich fliege selbst in einem Verein, der sich in kontrolliertem Luftraum befindet.
                          Wir müssen den Flugbetrieb an- und auch wieder abmelden.

                          Vergesst bitte nicht, das im kontrollierten Luftraum nicht nur große Verkehrsmaschinen unterwegs sind.
                          Aus meinem beruflichen Umfeld folgendes Beispiel.

                          Unsere Fa. führt mit R44 sogenannte Pipeline Kontrollflüge durch.
                          Diese erfolgen zumeist in Flughöhen weit unter 500ft.
                          Fliegt nun eine solche Maschine in den kontrollierten Luftraum ein, wird sie auf eventuellen Betrieb auf den Modellflugplätzen aufmerksam gemacht.

                          Ein nichtangemeldeter Wildflieger stellt dort eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.

                          Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass ein Modell aus der Luft nicht ganz leicht auszumachen ist.

                          Also immer schön aufpassen

                          Kommentar

                          • Husky001
                            Husky001

                            #14
                            AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

                            § 16a LuftVOBesondere Benutzung des kontrollierten Luftraums

                            (1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für

                            .....
                            [SIZE="6"][SIZE="4"]2. Aufstiege von Flugmodellen und anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;[/SIZE][/SIZE]....
                            damit dürfte das wohl geklärt sein, ist unmißverständlich und nicht zu deuteln.

                            Leute, macht nicht den Fehler, auch nur ansatzweise im kontrollierten Luftraum ohne Genehmigung zu fliegen, Ihr gefährdet nicht nur euer Modell, sondern Menschenleben.
                            Zuletzt geändert von JMalberg; 24.05.2011, 09:21. Grund: zitat

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                            • JMalberg
                              RC-Heli TEAM
                              • 05.06.2002
                              • 22636
                              • J
                              • D: um Saarbrücken drum rum

                              #15
                              AW: Rechtsfrage! Modellflug im kontrollierten Luftraum

                              Tue dir und dem Modellflugverein mal den Gefallen und redet einfach miteinander. Der Verein wird dir sicher Erfahrungen mit dem "Tower" erzählen. Ich würde auch nicht nahe an einem Vereinsplatz fliegen, da es früher oder später zu Spannungen kommt die noch nicht mal von einem der beiden Parteien initiiert worden sind und dann der Verein um seinen Platz fürchten muss, weil einem Wiesenflieger etwas vorgeworfen wurde.
                              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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