Ich habe eine Futaba FF-9 (keine Robbe) und wollte die zur überprüfung mal einsenden. Robbe macht an den Futaba-Produkten ja nix mehr.
Hat einer von Euch eine Idee, wo ich den Sender überprüfen lassen könnte?
Woran erkennt Robbe eigentlich ob es eine NICHT Robbe Sender ist?
Woran erkennt Robbe eigentlich ob es eine NICHT Robbe Sender ist?
Robbe wird sich da was einfallen gelassen haben
======== Wenn jetzt hier Anleitungen dazu kommen wie man irgendwelche Nachweise fälscht, wird das Thema geschlossen und mit dem Tippgeber weiter verfahren.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
Den Sender hab ich schon lange und den damaligen Verkäufer kann ich nichtmehr ausfindig machen. Es geht auch nicht um Garantie sondern um eine Routieneüberprüfung.
Ich suche NICHT nach einer Anleitung um irgendetwas zu fälschen!!!
Ich suche nach einer Möglichkeit wo ich den Sender prüfen lassen kann ohne in nach USA zu schicken.
Hast du mal bei Robbe freundlich angefragt ob Sie den nicht vielleicht doch überprüfen könnten? Vielleicht machen die ja ne ausnahme oder können dir zumindest sagen wo du das teil prüfen lassen kannst.
Ich suche NICHT nach einer Anleitung um irgendetwas zu fälschen!!!
Meine Ermahnung bezog sich auch nicht auf dich , sondern auf eben die die dann "Tipps" geben.
Wir sind hier mittlerweile nicht mehr ein kleiner Haufen Heli-Verrückter, sondern RC-Heli.de hat inzwischen doch etwas "Gewicht" in der Medienlandschaft und wir stehen deshalb auch ständig unter Beachtung
Zuletzt geändert von JMalberg; 01.09.2008, 07:40.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
Hallo,
also entweder den Sender direkt zu Futaba Senden oder an den Verkäufer wenden.
Das sind halt die nachteile wenn man mal irgendwo 30 oder 50 Euro Sparen will.
Spätestens wenn es um den Service geht lohnt sich das eingesparte nicht mehr.
Gruß
Uli
Ich kann zwar nicht gut fliegen, liebe aber gute Technik.
...jede blöde in Fernost produzierte Digikamera oder Armbanduhr oder, oder, oder geniest meist einen weltweiten Service mit Ansprechpartnern in verschiedenste Länder...
...und Futabageräte die mitunter mehrere 1000 Euro kosten, können in Deutschland keinen bezahlten!!!!! Service erhalten*....
...habe ich bei den Zeiten der Globalisierung etwas nicht mitbekommen?
Ich persönlich finde die Firmenpolitik von Robbe in dieser Beziehung doch sehr überholt. Man sollte bei Futaba diesbezüglich Beschwerde erheben.
Europa im Zuge der Globalisierung, Vereinheitlichung
Futaba ist Produzent.
Robbe ist Importeur.
Ansprechpartner in allen Fragen ist der Importeur, wenn der Hersteller ihn bevollmächtigt.
Wenn Du weitere Fragen haben solltest, kann Dir wahrscheinlich der Hersteller diese beantworten oder ein Importeur für den deutschen Bereich (in diesem Fall für u.a. NL - CH - A - D - etc...Robbe), siehe auch CE-Konformitätserklärung, wenn Du da mal vorsichtig nach einer gezielte Info anfragst .
Im Prinzip muß der Hersteller (oder dessen Bevollmächtigter) diese Erklärung für den Europäschen Raum abgeben, wenn er selber Elektroartikel in Europa auf den Markt bringen möchte. Will der Hersteller selber nichts nach Europa verkaufen und bedient sich eines "Importeures", so muß der Importeur diese Erklärung abgeben, sobald dieser Artikel in Europa verkauft werden soll.
Das heißt dann "Symbiose".
Und wer sorgt für eine in der Landessprache beigefügten Bedienungsanleitung?
Schau Dir doch mal das mitlerweile enstandene Geflecht an Firmen an, mit denen Robbe am machen ist .
Frei nach dem Motto:
Herzlich Willkommen im
robbe-Service-Center
WIR sind auch nach dem Kauf für SIE da!
Ihr RSC-Team
"...Wissenswertes
Seit 1993 ist durch den Wegfall der Grenzen innerhalb der EG ein Binnenmarkt
entstanden, in dem der freie Warenverkehr gewährleistet werden muss.
Handelshemmnisse sind durch Harmonisierung beseitigt worden.
Mit Wirkung vom 01.01.1995 dürfen technische Produkte in der EU nur in den
Verkehr gebracht werden, wenn die Konformität zu den EU- Richtlinien bescheinigt
und das CE- Zeichen angebracht ist. Maßgeblich ist dabei die Rechtslage zum
Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens.
Die EU- Richtlinien regeln das erstmalige Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen
von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten. Diese Richtlinien gelten nach
Ablauf der ßbergangsbestimmungen sowohl für neue als auch wesentlich veränderte
alte und aus Drittländern importierte Maschinen.
Für die meisten Maschinen ist für die Ausstellung der Konformitätserklärung
das Hinzuziehen einer Zertifizierungsstelle nicht notwendig. Lediglich für
gefährliche Maschinen, die im Anhang IV der EG- Maschinenrichtlinie benannt sind,
ist das Hinzuziehen einer akkreditierten Prüfstelle vorgeschrieben.
Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung und dem Anbringen des CE-Zeichens
erklärt der Hersteller, dass sein Produkt allen geltenden EU- Richtlinien genügt,
die auf sein Produkt zutreffen. Das bedeutet, dass das Produkt die
Mindestanforderungen an die technische Sicherheit sowie an den Gesundheits-,
Umwelt- und Verbraucherschutz erfüllt.
Da jeder Mitgliedsstaat der EU diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt
hat, sind Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler eines Landes
durch das nationale Gesetz verpflichtet, das CE- Kennzeichen auf alle in den
Geltungsbereich der EU- Richtlinien fallenden Produkte in eigener
Verantwortung anzubringen.
Die damit verbundenen Verpflichtungen können sowohl technischer als auch
organisatorischer Art sein, wobei das Erstellen einer Gefahrenanalyse
und die Beistellung einer Bedienungsanleitung in der Landessprache
des Benutzers hervorzuheben sind.
Gefahrenanalyse
Die Gefahrenanalyse ermittelt die Gefahren, die von einem Produkt ausgehen
können und empfiehlt konstruktive und technische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung
dieser Gefahren. Für Restgefahren, die nicht ausgeschlossen werden können,
werden Sicherheitshinweise am Produkt und Hinweise auf Restgefahren und
Fehlanwendungen in der Betriebsanleitung empfohlen.
Mit der Gefahrenanalyse sollte möglichst frühzeitig begonnen werden,
am besten schon vor Beginn der Entwicklung einer Maschine und in Kooperation
mit der Entwicklungsabteilung und dem Qualitätsmanagement.
Die Gefahrenanalyse soll also begleitenden Charakter haben, damit konstruktive
und technische Schutzmaßnahmen so früh wie möglich erkannt und berücksichtigt
werden können. Das erspart Kosten für später evtl. teuere ßnderungen.
Abgeschlossen werden kann eine Gefahrenanalyse erst nach Fertigstellung
der ersten Maschine.
Bei späteren funktionellen Erweiterungen der Maschine muss die Gefahrenanalyse
entsprechend angepasst werden.
Bedienungsanleitung
Die Bedienungsanleitung ist gemäß Anhang I der EG- Maschinenrichtlinie Teil
des Gerätes bzw. Produktes und muss Mindeststandards erfüllen, damit
Sicherheitslücken und Mißverständnisse vermieden werden.
Die Bedienungsanleitung ist Bestandteil des Produktes und muß ihm sowohl
im Originaltext des Herstellers als auch in der jeweiligen Landessprache
des Benutzers beigefügt werden. Sie ist als Produktbegleitende, hinweisende
Sicherheit des Herstellers zu verstehen.
Für den oft verwendeten Sammelbegriff Bedienungsanleitung sollte für
Investitionsgüter besser der Begriff Betriebsanleitung und für Konsum- oder
Gebrauchsgüter der Begriff Gebrauchsanleitung angewendet werden.
Betriebsanweisung
Die Betriebsanweisung trägt ebenfalls zum sicheren Betreiben einer
Maschine oder eines Produktes bei, ist aber, im Gegensatz zur
Bedienungsanleitung eine Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene,
verbindliche Anordnung und Verfahrensregel des Arbeitgebers (Betreibers)
an den Arbeitnehmer (Benutzer) zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren.
--
Mit sportlichen Gruessen
Holm und Kohlefasergespratzel
Jan Kurt Hoffmann
Fachreferent, Beauftragter nach §31c
Segelflug Archiv
Jan Kurt Hoffmann
......."
...jede blöde in Fernost produzierte Digikamera oder Armbanduhr oder, oder, oder geniest meist einen weltweiten Service mit Ansprechpartnern in verschiedenste Länder...
...und Futabageräte die mitunter mehrere 1000 Euro kosten, können in Deutschland keinen bezahlten!!!!! Service erhalten*....
...habe ich bei den Zeiten der Globalisierung etwas nicht mitbekommen?
Ich persönlich finde die Firmenpolitik von Robbe in dieser Beziehung doch sehr überholt. Man sollte bei Futaba diesbezüglich Beschwerde erheben.
Gruß
Rainer
Wenn Du nur eine geringe Ahnung hättest, was Dich eine Serviceabteilung pro Jahr kostet, würdest Du ausrechnen können , dass das Ganze so gerade eben mal kostendeckend ist.
Die Firmenpolitik von Robbe ist nicht überholt sondern wegweisend. Ich gehe mal davon aus, dass einige andere Firmen diesem Beispiel folgen werden um die Flut an direkt importierten Sachen einzudämmen.
Es ist doch ganz einfach - entweder Geiz ist Geil und keinen Service oder ein paar Euro mehr ausgeben und den Service und Support genießen. Was ist da so schwierig zu verstehen ?
Die Entscheidung von Robbe, keine Importware mehr zu reparieren ist ein legitimes Mittel zur Marktsteuerung und zur Sicherung der Arbeitsplätze im Hause Robbe. Sollen die etwa noch Ihre Mitbewerber im Ausland, die in DE mit falschen Zollerklärungen Sachen reinpushen auch noch unterstützen ??
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