Futaba - Garantiefall

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  • Uff
    Uff

    #16
    AW: Futaba - Garantiefall

    Hör auf zu heulen!
    Was hast Du denn für ein Anspruchsdenken *
    Die Funke geht einwandfrei, Du schraubst was um und der Heli geht auf Grund eines losen Antennensteckers in den Dreck.
    Anspruch hast Du wenn überhaupt auf eine reparatur der Funke.
    Schaden, wie Thomas schon schrieb, am Heli geht auf Dich.
    An die eigene Nase fassen, der Antennenstecker geht nicht einfach so ab!
    Nix für ungut, schreib´s als Lehrgeld ab

    Kommentar

    • Sycorax
      Sycorax

      #17
      AW: Futaba - Garantiefall

      @Uff
      Wär da ein teurerer Heli eingefahren und der Schaden läge bei über 500€ , könnte er durchaus was im Rahmen der Produkthaftung bei Robbe einklagen.

      Nochmal .. selbst wenn er bei seinem Umbau das Kabel aus Versehen gelöst haben sollte, in den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Händler das zweifelsfrei beweisen ( nur behaupten reicht nicht! ). Fällt das Kabel nach 6 Monaten + 1 Tag ab, muss er beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war.

      Die freiwillige Garantie von Robbe ist etwas völlig anderes als die Mängelgewährleistung. Das räumt Robbe freiwillig und zusätzlich ein, falls der Aufkleber unversehrt ist.

      Kommentar

      • heli-fischer
        heli-fischer

        #18
        AW: Futaba - Garantiefall

        @ Uff

        du schreibst mit einem 50jährigen Berufshubschrauberführer, der genügend Erfahrung hat, an einem Sender die Rasterung umzubauen.

        Wenn du weiter kommentieren möchtest, dann bitte mit den entsprechenden Umgangsformen.

        Und lesen hat oft weitergeholfen. Ich habe eine Frage gestellt und wenn du keine Antwort darauf hast, halte dich bitte aus der Diskussion heraus.

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        • Crizz
          Gast
          • 10.03.2009
          • 1514
          • Chris

          #19
          AW: Futaba - Garantiefall

          Um was für einen Sender geht es überhaupt, und um welche Form von Antenne ?

          Ich hab meine T10 von CP auf CG umgebaut ( natürlich ohne FW-Upgrade,, nur die Hardwareseite ) und dabei festgestellt, das die Mini-Koaxsteckerchen verdammt fest auf der Buchse sitzen. Die rutschen zum einen nicht von alleine ab, zum anderen würde man es m.E. merken, wenn man am Sender arbeitet und am Antennenkabel hängenbleibt ( und dadurch evtl. die Verbindung lockert ). Anders sieht es bei den FM-Anlagen aus, die Teleskopantenne ist im Fuß des Senders mit einer metrischen Schraube arretiert, hier kommt es häufiger dazu, das nur auf der Lötfahne etwas Sicherungslack aufgetragen ist, die Schraubengewinde aber "trocken" sind und sich gerne mal lösen, wenn sie nicht 100% fest angezogen wurden. Nicht umsonst kann man solche Antennen aus dem Sendergehäuse ohne Kraftaufwand herausdrehen.

          Fall 1: 2G4-Anlage - da halte ich es wie gesagt für unwahrscheinlich, das sich solch ein Stecker durch den Eingriff lockert und 10 oder 20 Flüge später erst abfällt

          Fall 2: da erwarte ich als Beweismittel den Nachweis, das sich die verschraubung durch die Einwirkung des Umbaus lösen kann - sofern sie ordnungsgemäß gesichert ist.

          Wer schonmal bei einem R6107 / 617 Empfänger ( oder ähnlichen ) die Antennen hat tauschen müssen, der weiß ebenfalls, wie stramm die Stecker sitzen - die gleichen sind an den Sendemodulen verbaut.

          Kommentar

          • heli-fischer
            heli-fischer

            #20
            AW: Futaba - Garantiefall

            Hi

            wir sprechen von einer Futaba FF7 (T7CP) 2,4Ghz.

            Ich weiss selbst nicht, welche Art von Verbindung dies ist, da ich den Sender nur einmal aufhatte zum Umbau der Rasterung. (Für den Umbau der Drosselrastfeder muss man nur eine Schraube lösen.) Zudem bin ich kein Elo-Bastler, so dass mich das Innenleben der Anlage nicht echt interessiert hat.


            Grüsse

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            • Crizz
              Gast
              • 10.03.2009
              • 1514
              • Chris

              #21
              AW: Futaba - Garantiefall

              Das Innenleben muß dich persönlich auch garnicht so weit interessieren, aber wichtig war, die Art des Senders und der Signalübertragung zu wissen, da die 2G4-Analgen ja nur den Stummel haben und keine Teleskopantenne wie die FM-Anlagen. Ergo kommen diese Micro-Koax-Verbiunder zum Einsatz, von denen ich sprach. Ich hab leider aktuell keinen Einblick in das Innenleben einer FF-7, aber ich kann mir nur schwerlich vorstellen, das das Antenennkabel so onglücklich verlegt worden ist, das es versehentlich abgezogen werden kann.

              Ich gehe mal davon aus, das deine ßußerung zu Anfang des Themas zutreffend ist, d.h. das du nach dem Umbau der Rasterung etliche Flüge ohne Ausfälle absolviert hast. Denn ansonsten wäre das allenfalls Schwebebetrieb bis 5m Entfernung zum Heli gewesen, sonst wäre die Signalübertragung schon bei einem der anderen Flüge abgerissen.

              An deiner Stelle würde ich jetzt mit diesen Informationen nochmal an Robbe schreiben - und zwar freundlich, aber bestimmend - und darauf hinweisen, das der Umbau gemäß Anleitung von Robbe durchgeführt worden sei. Wenn dabei besonderes Augenmerkt auf besagtes Antennenkabel zu legen sei, fehle der Hinweis in der Anleitung, so das es dir absolut unmöglich war, diese auf fehlerfreien Sitz nach dem Umbau zu überprüfen.

              Du kannst ihnen einen Vergleich deinerseits anbieten, ich sehe da aber ebenso wie meine Vorredner eher verlorenes Terrain, da die Rechtgrundlage für eine Haftungspflich leider fehlt.

              Aber eventuell kannst du es ja entsprechend rüberbringen, das das Vertrauen in die Technik der FF-7 deinerseits stark beeinträchtig ist, und nicth weißt, ob du dir nochmal einen Robbe /Futaba Sender neuerer Generation zulegen würdest. Evtl. zeigt man sich da ja interessiert, dich vom Gegenteil zu überzeugen, und bietet dir die Möglichkeit, zu sonst nicht möglichen "Konditionen" eine T-8 oder T-10 als Ersatz für deine unzuverlässige FF-7 inn Zukunft auf die Probe zu stellen....

              In jedem Fall würde ich nicht explizit den Rechtsweg androhen sondern versuchen, eine kulante Einigung zu erzielen.

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              • heli-fischer
                heli-fischer

                #22
                AW: Futaba - Garantiefall

                Hi Criss,

                daselbe sagte mein Händler auch.

                Er schrieb seine Stellungnahme an Robbe mit dieser Begründung um bat um kulanten Tausch auf FF8.

                Das wäre mir ja auch genug gewesen. Deshalb waren wir beide (Händler und ich) ja auch überrascht von der strikten Absage.

                Werde mich morgen mal beim Support bei Robbe melden und höflich nachfragen.

                Danke dir für Tip

                Kommentar

                • Crizz
                  Gast
                  • 10.03.2009
                  • 1514
                  • Chris

                  #23
                  AW: Futaba - Garantiefall

                  hm.... die einzige Chance die ich da sehe ist der explizite Hinweis auf eine fehlerhafte Umbauanleitung, denn wenn die Möglichkeit besteht, das durch den Eingriff laut Anleitung ein Ausfall des Senders die Folge sein kann, muß dies erwähnt werden. Ansonsten verletzt der Hersteller bzw. Generaldistributor hier seine Sicherungspflich in fahrlässiger Weise. Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke, sehr viel was anderes würde der auch nicht formulieren. Ist wie gesagt nur meine Sicht der Dinge, ohne Anspruch auf rechliche Anwendbarkeit.

                  Kommentar

                  • thomas1130
                    RC-Heli TEAM
                    Admin
                    • 26.11.2007
                    • 25912
                    • Thomas
                    • Österreich

                    #24
                    AW: Futaba - Garantiefall

                    Zitat von heli-fischer Beitrag anzeigen
                    Das wäre mir ja auch genug gewesen. Deshalb waren wir beide (Händler und ich) ja auch überrascht von der strikten Absage.
                    Ehrlich gesagt bin ich davon überhaupt nicht überrascht!
                    Wieso sollten die wegen einem losen Stecker eine FF7 auf eine T8 tauschen??

                    Ich denke auch, dass sie das (Stecker reinstecken) so und so kostenlos gemacht hätten - aber dein Anliegen "etwas weiter geht"..

                    Das wäre ja wie wenn ich bei einem 3er BMW einen Reifenschaden habe - und als Ausgleich einen 5er möchte..

                    Wie auch immer - probieren geht über studieren - viel Erfolg bei dem "kühnen" Vorhaben..

                    Grüße
                    Thomas
                    Stay hungry. Stay foolish.

                    Kommentar

                    • Crizz
                      Gast
                      • 10.03.2009
                      • 1514
                      • Chris

                      #25
                      AW: Futaba - Garantiefall

                      Thomas, ich glaube eher es ist damit vergleichbar, das du nach Anleitung bei deinem 3er den Reifendruck einstellst und kein Hinweis darauf besteht, das durch das Aufschrauben der Ventilkappen ein schleichender Druckverlust auftreten kann, und die die Fuhre deshalb in die Leitplanken setzt. Würdest du dann bei BMW auch nur das defekte Ventil einfordern ? Vermutlich nicht....

                      Wenn dann noch der besagte 3er keien Reifendrucküberwachung hat, der 5er diese aber in Serie beinhaltet, wär der Gedanke nach Ersatz in der höheren Klasse aus Sicherheitsgründen nicht einmal abwägig....

                      Weitere Kommentare über Unterschiede Inter-Europäischen Denkens schenke ich mir an der Stelle, auch wenn es aufgrund unterschiedlicher Rechtsprechungen mit Sicherheit auch unterschiedliche Sichtweisen gibt, und nicht alle in gleichem Maße übertragbar ist.

                      Kommentar

                      • Sycorax
                        Sycorax

                        #26
                        AW: Futaba - Garantiefall

                        Die Sache ist immer noch einfach. Diese Stecker sind sehr empfindlich und es ist nicht ausgeschlossen, dass der beim einbau im Werk verkantet und beschädigt wurde und irgendwann abgefallen ist. In dem Fall muss allerdings neben dem Kabel ggfs. auch das Gegenstück auf der Platine repariert werden, was nicht so einfach ist.

                        Ist der Sender noch keine 6 Monate alt, ist es jetzt Sache des Händlers dafür zu sorgen, dass das repariert wird. Wie er das mit Robbe regelt und ob der Händler die Reparatur an Robbe zahlen muss, ist alleine sein Problem. Ansprechpartner (Vertragspartner) für den Endkunden ist und bleibt der Händler.

                        Wenn der rumjammert, das Robbe das nicht kostenlos machen will, sein Problem wenn es ein Mangel im Rahmen der Gewährleistung ist.

                        Man darf sich da als Kunde auch nicht immer verarschen und von A nach B schicken lassen. Für die Reparatur hat der Händler genau drei Versuche, kriegt er es nicht hin ( wie ist seine Sache ) , ist man berechtigt sein Geld zurück zu verlangen. Er muss jedenfalls nicht auf eine andere oder größere/bessere Anlage tauschen. Er muss auch nicht sofort die Anlage austauschen.
                        Zuletzt geändert von Gast; 01.11.2010, 00:28.

                        Kommentar

                        • PeterH
                          Senior Member
                          • 26.07.2008
                          • 2276
                          • Peter
                          • Berlin

                          #27
                          AW: Futaba - Garantiefall

                          Hallo Helifans,
                          Rechtslage hin oder her, wenn der Händler vom Hersteller die Info bekommt,
                          dass ein vermeintlich unsachgemäßer Gebrauch vorliegen könnte, steht der
                          Kunde zunächst im Regen.
                          Selbst wenn im 1. halben Jahr die Beweislast zunächst beim Händler liegt, so
                          würde die Behauptung des Herstellers "unsachgemäßer Gebrauch" diese wohl
                          außer Kraft setzen.

                          Oft sind Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Paar Schuhe
                          und es bleibt einem als Kunde nur auf Kulanz zu hoffen oder den Rechtsweg
                          zu beschreiten.

                          Gruß
                          Peter

                          Kommentar

                          • heli-fischer
                            heli-fischer

                            #28
                            AW: Futaba - Garantiefall

                            Hi,

                            es bleibt spannend.

                            Habe mich heute mal von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

                            Richtig ist, dass für mich als Käufer innerhalb der 1. sechs Monate ab Kauf ausschliesslich der Händler massgebend ist.

                            Die Idee des Händlers - die ich persönlich gut fand - sich mit Robbe auf Kulanz zu einigen, ist daher rechtlich nicht zu halten.

                            Der Händler ist in der Beweispflicht, dass durch meinen Umbau sich das Antennenkabel gelöst hat, was ihm schwerfallen dürfte, da er ja selbst der Meinung ist, dass dies ein Fehler in der Anlage war.

                            Interessant wird es aber jetzt:

                            Mein Anwalt spricht von einem Mangelfolgeschaden. Der definiert sich wie folgt:

                            <<Schaden, der durch die Mangelhaftigkeit einer geschuldeten Leistung an einer anderen Sache oder einem sonstigen Rechtsgut entsteht. Gegensatz ist der Mangelschaden, der den Schaden an der geschuldeten Leistung selbst darstellt.

                            Die beiden Begriffe werden sowohl bei Mängeln an Kaufsachen (Kaufvertragsrecht) als auch bei Mangeln an bestellten Werken (Werkvertragsrecht) verwendet.

                            Zum Mangelschaden zählen die Schäden, die durch Nacherfüllung beseitigt werden können, alle weiteren Schäden sind Mangelfolgeschäden.

                            Beide Schäden muss der Schuldner im Rahmen des Schadensersatzanspruchs aus der Sachmängelhaftung (Gewährleistungsrecht) ersetzen >>


                            Im Klartext ist der Mangelschaden die Reparatur des Senders, der Mangelfolgeschaden der beschädigte HS durch den defekten Sender.


                            Ist natürlich blöde, wenn man den guten Händler vor Ort mit sowas konfrontieren muss. Mal schauen, wie es weitergeht


                            Grüsse

                            Kommentar

                            • binolein
                              smartshapes
                              Hersteller
                              • 07.04.2007
                              • 1845
                              • Thorsten
                              • Dortmund

                              #29
                              AW: Futaba - Garantiefall

                              Zitat von heli-fischer Beitrag anzeigen
                              Hi,

                              Ist natürlich blöde, wenn man den guten Händler vor Ort mit sowas konfrontieren muss. Mal schauen, wie es weitergeht


                              Grüsse
                              Das ist in der Tat doof. Das Thema hatte ich auch einmal mit einem Anwalt besprechen müssen.

                              Die Rechtsprechung ist da aber eindeutig. Der Händler ist auch der erste Verdiener in dieser Kette und daher auch der erste Ansprechpartner (BGB).
                              Wie sich die Sache nun zwischen Händler und Importeur/Großhändler/Hersteller verhält ist wieder ein anderes Thema (HGB).

                              Ich finds eben auch doof, da ja der Hersteller den Kram baut und nicht der Händler.

                              Viel Glück.

                              Gruß
                              Thorsten
                              smartshapes

                              Kommentar

                              • heli-fischer
                                heli-fischer

                                #30
                                AW: Futaba - Garantiefall

                                Hi,

                                fast könnte man sagen: Ende gut, alles Gut.


                                Ich hatte ein längeres Gespräch mit meinem Händler. Wir beide sind der Meinung, dass mich keine Schuld trifft.

                                Robbe hatte den Sender repariert zurückgeschickt mit der Diagnose: "Antennenkabel befestigt". Das wurde im Rahmen der Garantie kostenlos gemacht. Gleichzeitig haben sie aber weitere Ansprüche abgelehnt mit der Begründung, ich hätte unsachgemäß in die Hardware eingegriffen, als ich die Rasterung umbaute.

                                Für den Händler und mich unverständlich. Entweder ist es ein Garantiefall oder nicht.


                                Der Händler hat mir bestätigt, dass er für die ersten sechs Monate zuständig ist und wir haben uns auf einen guten Kompromiss geeinigt.

                                Da ich vor 2 Wochen eine T-Rex 450 super combo bestellt hatte, überlässt er mir diesen HS kostenfrei. Dafür verzichte ich auf die Reparaturkosten meines Raptors.

                                Er sieht es auch so, dass mein Vertrauen in die FF7 futsch ist. Die Halterung des Antennenkabels ist auf der Unterseite !!! der Platine festgesteckt, so dass sie, wenn sie ewas lose ist, jederzeit abfallen kann.

                                Er hat sich daher zusätzlich bereit erklärt, mir beim Kauf einer T8 einen Sonderrabatt einzuräumen. Die FF7 kann ich behalten.

                                Ich kann nur sagen: Super Händler.

                                Da kann Robbe sich mehr als 'ne Scheibe von abschneiden.


                                Danke an alle für die rechtlichen Hinweise

                                Reiner

                                Kommentar

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