Airwolf/ Welcher und was ist möglich?

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  • kleiner pilot
    Senior Member
    • 10.07.2004
    • 1189
    • Thorsten
    • Sulinger Raum

    #16
    Re: Airwolf/ Welcher und was ist möglich?

    Wie sieht es denn jetzt eigentlich aus mit dem Raketenwerfer von Vario.
    Ein Beitrag habe ich gefunden, wo der Thomas.Pajonk sich beim Anwalt und beim DMFV erkundigen wollte, ob es erlaubt ist oder nicht.
    Weiß einer da neues drüber?

    Gruß
    Thorsten

    Kommentar

    • Dieter57
      Firmenbezeichnung unbekannt
      CD-Hersteller / Vertrieb
      • 03.06.2006
      • 42
      • Dieter

      #17
      Re: Airwolf/ Welcher und was ist möglich?

      Hallo,

      die Raketenwerfer sind so nicht mehr erlaubt ohne kleinen Waffenschein und
      des weiteren hat der Raketenwerfer auch KEIN Prüfsigel der Beschussanstallt !

      Somit dürfen Sie auch so nicht mehr verkauft werden !!!!!

      mfg

      Dieter

      bei Interesse Original Airwolheft von RTL 20,-- Euro !

      bei Interesse gebrauchter Raketenwerfer 200,-- Euro ! (wird als Defekt an Bastler abgegeben) !!!!!!!





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      • D-u-f-f-y
        D-u-f-f-y

        #18
        Re: Airwolf/ Welcher und was ist möglich?

        @Andreas

        Ein Airwolf mit allem Schnickschnack ist kaum unter 8kg zu bauen.
        Korrekt! Unlackiert wog meiner beim Jungfernflug mit Raketenwerfer + Hebe-Senkplattform, allerdings ohne die MGs u. ohne Lackierung
        schon 11,9kg trocken. Die Turbine hat natürlich mit sämtlichen Zusatzagregaten alleine ein entsprechend Eigengewicht, aber dennoch wird
        man nicht unter die besagten 8kg kommen. Wird also in der Tat enge mit einem Methanoler u. sei es auch ein 15ccm.

        Entweder Benziner oder Turbine für solche Projekte, auch wegen der Zuverlässigkeit der Triebwerke (menschliche Fehler wie undichte Verbindungen im Schlauchsystem o.ä. mal außen vorgelassen).


        Grüße,
        Michael

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        • Fichtenmoped-Man
          Fichtenmoped-Man

          #19
          Re: Airwolf/ Welcher und was ist möglich?

          Zitat von Dieter57
          Hallo,

          die Raketenwerfer sind so nicht mehr erlaubt ohne kleinen Waffenschein und
          des weiteren hat der Raketenwerfer auch KEIN Prüfsigel der Beschussanstallt !

          Somit dürfen Sie auch so nicht mehr verkauft werden !!!!!
          Das ist nicht korrekt und wurde auch erst kürzlich in einem Thread hier (oder war esa bei VARIO ? ) diskutiert.

          Hier ist der Link zu Vario's Raketenwerfer : Link

          Zitat aus dem Shop von VARIO :

          technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum Abschießen von Munition dar, welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfaßt wird. Eine Einstufung als Schußwaffe i.S. des Beschußgesetzes § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 A 1 UA Nr. 1.1 kommt nicht in Frage.

          Viele Grüße,
          Stefan.

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