Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

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  • hubschmied
    Member
    • 09.03.2002
    • 212
    • Dieter

    #31
    Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

    Oh Mann, ich glaub' wir leben im falschen Land!
    Oder vielleicht doch nicht??

    Guckst Du hier:chopper



    Gruß: Dieter

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    • michamerlin
      Member
      • 24.10.2003
      • 875
      • Michael

      #32
      Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

      Das Abwerfen und Abschießen von Gegenständen aus Fluggeräten ist klar verboten,
      jetzt sagt aber nicht, dass wir in deutschland schon so weit sind, dass ein flugzeug mit einem bonbonfach, welches auf fast jedem flugtag zu finden ist. illegal oder eine waffe ist.

      micha

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      • fdietsch
        Member
        • 10.02.2003
        • 826
        • Falko
        • Apolda (Weimar Jena)

        #33
        Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

        Und was ist meiner leeren Sektflasche aus er zu Silvester die Raketen starten ? Ist das Auch eine Waffe? :rolleyes:
        Falko Dietsch

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        • hermslein
          custom-helicopter.de
          Haubenlackierungen
          • 22.01.2006
          • 1624
          • Hermann

          #34
          Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

          Guckst Du hier:chopper
          das ist ja mal voll der hammer oder?!?!
          vielleicht leg ich mir doch noch mal einen grösseren
          heli zu, damit ich meine heckler & koch drunter schnallen
          kann
          (natürlich nur um auf dem übungsplatz damit zu schiessen)

          coole idee

          grüssle
          herm#
          www.Custom-Helicopter.de

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          • whistler
            whistler

            #35
            Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

            Komischerweise kommen immer nur Amerikaner auf so kranke Sachen...
            Ich möchte nicht auf dem Platz sein, wenn der fliegt, eine kleine Störung während der Pirouette, und das gesamte Publikum liegt flach 8o
            Wie kaputt muss man dafür sein*

            Kommentar

            • dl5fav
              dl5fav

              #36
              Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

              Hallo Matthias !

              Ein Führen im Sinne des Waffengesetzes liegt dann vor, wenn die Waffe oder
              der Gegenstand mit wenigen Handgriffen schußfertig zu machen sind.

              Es müsste in diesem Falle natürlich nachgewiesen werden, daß die Sache als
              Abschußvorrichtung vorgesehen ist. Nur das Vorhandensein dieser Rohre
              wird sicherlich nicht verfolgt.

              Im direkten Bezug auf Deinen Fall würde ich sagen, daß das Problem erst auf Dich
              zukommen wird, wenn Du beim Abschießen beobachtet und angezeigt wirst.
              Aber wer baut sich schon so was, um es daheim im Kämmerchen auszuprobieren !?

              Ich persönlich sehe das Problem der Strafverfolgung als das geringste an. Wie ich schon in einem meiner ersten Beiträge zu diesem Thema schrieb, würde ich mir mal Gedanken über die zivilrechtliche Seite machen. Wenn es zu einem Schadensfall kommt, können eventuelle Forderungen erheblich sein. Wenn ein Mensch verletzt wird, tritt auch wieder
              das Strafrecht hervor denn es liegt eine fahrlässige Körperverletzung vor. In diesem Fall wird sicherlich grobe Fahrlässigkeit angenommen.
              Daraus resultiert wiederum, daß eine Versicherung nicht zahlt, bzw. Dich in Regress
              nehmen wird.

              Gruß, Manfred

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