Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

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  • Rene D.
    Rene D.

    #16
    Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

    Hallo Jürgen!

    Sicherlich ein spaßige Idee so ein Ding anzubringen. Aber damit riskierst Du eine lustige Hausdurchsuchung.
    Wie gesagt versteht der Gesetzgeber in dieser Richtung keinen Spaß.

    Wo hast Du das Teil bezogen? In Deutschland?

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    • Anfänger
      Senior Member
      • 01.07.2004
      • 3879
      • Daniel
      • Kelkheim im Taunus

      #17
      Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

      hi,

      also: es ist beschussplichtig und muss eine ptb nummer bekommen. dann ist es nötig einen kleinen waffenschein zu beantragen, wo auf der behörde die daten der waffe eingetragen werden. sonst ist es nicht erlaubt diese schusswaffe mit sich zu führen und es gilt als illegaler waffenbesitz. rechtliche schritte werden dann eingleitet, wenn sie einen damit erwischen.
      das geht alles nur so lange, bis sich einer beschwerd und die polizei holt, aus neid oder so. wenn sie dann eintrifft und es sieht, denke ich mir, wird der hubschrauber von der polizei mitgenommen und es werden rechtliche schritte gegen den besitzer eingeleitet.
      das ist eine vermutung von mir, denke aber, dass es so ablaufen wird.

      wie immer: der krug geht solange zum brunnen, bis er bricht!

      ich bin kein spassvederber, aber hier geht es um schusswafen, die, auch wenn es nur ein heuler ist, grossen schaden, wie brände und sachbeschädigung an fremdeigentum, hervorrufen kann. da man die flugbahn nicht mehr kontrollieren kann nach dem abschuss und da kommt keine keine versicherung für auf.
      Lese euch später!
      MFG Daniel
      Jede Landung ist ein kontrollierter Absturz.

      Kommentar

      • Jürgen S
        Jürgen S

        #18
        Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

        Ich hab mal gegoogelt:

        Kleiner Waffenschein

        Umgang mit Gas- und Signalwaffen
        ab dem 01. April 2003:
        Erwerb Führen Schießen
        1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
        Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

        Der Gesetzgeber verlangt einen Altersnachweis und die Bestätigung des Erhalts der Hinweisverpflichtung vor Versand

        2. Führen von Gas- und Signalwaffen
        Wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben (führen) will , bedarf einer behördlichen Erlaubnis - Kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

        Ohne Erlaubnis dürfen Signalwaffenbeim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs oder bei Not- und Rettungsübungen geführt werden. Schreckschuss- und Signalwaffen dürfen bei Sportveranstaltungen zur Abgabe von Startschüssen ebenfalls ohne Erlaubnis geführt werden.

        Dies bedeutet für Silvester, dass das Abschießen von Pyros auf öffentlichem Gelände ohne Kleinen Waffenschein eine Straftat ist.

        Der Kleine Waffenschein kostet EUR 50,00 und gilt für alle Gaswaffen - auch bei späterem Erwerb.

        Er wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Die örtlich zuständige Behörde ist abhängig vom Bundesland die Kreispolizeibehörden, die Landratsämter bzw. der Polizeipräsident.

        Antragsformuluar online der Berliner Waffenbehörde

        3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
        Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.

        Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:

        Notwehr, Notstand
        mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
        mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
        durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
        zum Vertreiben von ***** in landwirtschaftlichjen Betrieben
        im befriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können und mit Waffen geschossen wird, deren Geschoßenergie nicht über 7,5 Joule ("F im Fünfeck") beträgt (z.B. Luftdruck- und CO²-Waffen im eigenen Keller mit Kugelfang)
        mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
        mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

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        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22636
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #19
          Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

          Hallo Jürgen,

          so, dass klärt zumindest die Verwendung des "Teils" (wenn die Quelle verlässlich ist). Kannst du bitte noch die Quelle angeben.

          Was aber leider nicht geklärt ist, in welche Kategorie das "Teil" fällt und ob es in Deutschland benutzt werden kann, also ob es eine Zulassung als Gas-/Signalwaffe hat. Denn da hält sich VARIO deutlisch zurück.
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

          Kommentar

          • Wheelgunner
            Member
            • 24.06.2002
            • 459
            • Norbert

            #20
            Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

            Hi,

            stellt euere Frage doch mal bei Waffen Online- Forum im Bereich - wo wohl 8) - Waffenrecht
            Norbert

            Kommentar

            • Jürgen S
              Jürgen S

              #21
              Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

              hier die Quelle

              hier klicken

              Kommentar

              • Rene D.
                Rene D.

                #22
                Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                Was aber leider nicht geklärt ist, in welche Kategorie das "Teil" fällt und ob es in Deutschland benutzt werden kann, also ob es eine Zulassung als Gas-/Signalwaffe hat.
                Hi!

                Laut Waffengesetz:

                1.

                Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

                1.1

                Schusswaffen

                Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind
                .
                .
                .

                2.7

                Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.
                Also :

                1. Eindeutig laut Gesetz eine "Schusswaffe"

                2. Eindeutig genauer definiert eine "Schreckschusswaffe" die laut Beschussgesetz einen amtlichen Beschuss benötigt.


                Kommentar

                • dl5fav
                  dl5fav

                  #23
                  Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                  Hallo Thomas !

                  Ich denke der Rene hat Recht. Ich habe mich berufsbedingt lange mit dem Waffengesetz beschäftigen müssen und bin der Auffassung, daß eine Abschußvorrichtung, egal was damit verschossen wird, unter §1 WaffG. fällt
                  und somit einer PTB Prüfung bedarf.

                  Wenn diese Vorrichtung auch noch an einem Hubschrauber montiert ist, dann ist sie sehr
                  wohl tragbar. Man darf sich bei diesen Gesetzestexten nicht so sehr an das Wort
                  klammern. Vielmehr werden diese Begriffe wie tragbar, beweglich u.s.w. vor Gericht
                  im weiteren Sinne ausgelegt, was einem der Verstand schon sagen müsste.

                  Es geht schließlich um die Gefahr, die davon ausgeht. Man darf auch die haftungsrechtliche Seite dabei nicht vergessen. Keine Haftpflichtversicherung wird
                  zahlen, wenn dadurch jemand zu Schaden kommt.

                  Da eine Schreckschußwaffe schon unter das Waffenrecht fällt ....................

                  Ich würde die Finger weg lassen.


                  Gruß, Manfred

                  Kommentar

                  • Thomas.Pajonk
                    Thomas.Pajonk

                    #24
                    Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                    Wielen Dank schon einmal an euch alle für die super Diskussion! Ich habe in der komenden Woche zu diesem Thema einen Termin bei einem Anwalt, der sich mit soetwas auskennt und beim DMFV werde ich zu dem Thema auch mal anfragen.Ich gebe ein Feedback, sobald ich mehr weiss!


                    Gruss, Thomas

                    Kommentar

                    • tattoomanncharly
                      tattoomanncharly

                      #25
                      Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                      Das würde mich auch mal interessieren zumal wieder einmal so ein scheiß Wichtigtuer sich bei Ebay beschwert hat die daraufhin meine Auktion Hughes mit Abschußvorrichtung rausgenommen hat X(

                      Dabei ist alles bei Vario frei verkäuflich und schon X-fach bei Ebay am Airwolf versteigert worden

                      Gruß Charly

                      Kommentar

                      • chaosflyer
                        Member
                        • 29.02.2004
                        • 117
                        • Matthias

                        #26
                        Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                        Hallo,

                        jetzt würde mich aber auch Interessieren, ob ein an beiden Seiten offenes Alurohr unter dieses Waffengesetz fällt.

                        An meinem Funflyer habe ich am Flächenende jeweils li und re ein Rohr, welches auch zum Heuler Abschuß geeignet wäre. Benutzen tu ich es für Flatterbänder, Rauchpatronen, Flash LED´s, usw.

                        Kann ich mir nur mit dem Rohr rechtlich die Finger einklemmen?

                        Die Benutzung als Abschußvorrichtung kann mir ja keiner Nachweisen. Auf Flugtagen hänge ich an die Rohre 20m lange Flatterbänder.

                        Hier noch ein kleines Bild, wovon ich rede:



                        sorry der schlechten Qalität, aber wollte nur kurz zeigen wie es aussieht.

                        Viele Grüße
                        Matthias
                        Alles was nicht senkrecht geht, taugt nichts.

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                        • dl5fav
                          dl5fav

                          #27
                          Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                          Hallo,

                          jetzt würde mich aber auch Interessieren, ob ein an beiden Seiten offenes Alurohr unter dieses Waffengesetz fällt.

                          An meinem Funflyer habe ich am Flächenende jeweils li und re ein Rohr, welches auch zum Heuler Abschuß geeignet wäre. Benutzen tu ich es für Flatterbänder, Rauchpatronen, Flash LED´s, usw.

                          Kann ich mir nur mit dem Rohr rechtlich die Finger einklemmen?

                          Die Benutzung als Abschußvorrichtung kann mir ja keiner Nachweisen. Auf Flugtagen hänge ich an die Rohre 20m lange Flatterbänder.

                          Hier noch ein kleines Bild, wovon ich rede:



                          sorry der schlechten Qalität, aber wollte nur kurz zeigen wie es aussieht.

                          Viele Grüße
                          Matthias
                          Hallo Leute !

                          Ich möchte mich jetzt und hier nicht in juristische Spitzfindigkeiten ergießen und die Frage der Beweisbarkeit klären. Die Beweisbarkeit dürfte, spätestens nach der ersten
                          Benutzung, das kleinste Problem sein.

                          Das Rohr wird durch den vorgesehenen Verwendungszweck zur Abschußvorrichtung.
                          Und somit sind wir wieder beim Waffen- bzw. Sprengstoffgesetz.

                          Solange nichts daraus verschossen wird, d.h. es nicht zum Verschießen vorbereitet wird
                          halte ich es für unbedenklich.

                          Gruß, Manfred

                          Kommentar

                          • whistler
                            whistler

                            #28
                            Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                            Hallo!
                            Heisst denn das nun eigentlich, dass man sich erst strafbar macht, wenn man die Abschussvorrichtung auch geladen hat, oder ist die Vorrichtung am Hubi alleine schon das Führen einer illegalen Waffe, obwohl die Kammern leer sind?
                            Muss man ja wissen, wann man eine Decke drüberlegen sollte
                            Grüße - Detlef

                            Kommentar

                            • chaosflyer
                              Member
                              • 29.02.2004
                              • 117
                              • Matthias

                              #29
                              Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                              Hallo Manfred,

                              Ich möchte mich jetzt und hier nicht in juristische Spitzfindigkeiten ergießen und die Frage der Beweisbarkeit klären. Die Beweisbarkeit dürfte, spätestens nach der ersten
                              Benutzung, das kleinste Problem sein.
                              Natürlich kann man in dem Rohr Spuren von Schwarz Pulver nachweisen, aber die kommen von z.B. Rauchpatronen und Theater Silberregen o.ä.

                              Deßhalb auch meine Frage, ist das führen einer Vorrichtung die den Abschuß eines Gegenstandes unter Umständen, schon im Waffengesetz?

                              Das Abwerfen und Abschießen von Gegenständen aus Fluggeräten ist klar verboten, aber müsste dann nicht das fliegen von Helis oder Fläche mit Lasthacken oder Schleppkupplung untersagt sein, weil die möglichkeit besteht Sachen abzuwerfen?
                              Will damit sagen, solange niemand eindeutig sieht, daß aus einer Vorrichtung geschossen wird, kann keiner etwas nachweisen.

                              Oder sehe ich das alles falsch?

                              Ausgeklammert sind natürlich die Vorrichtungen mit Schlagbolzen und Federspannung. Die sind ja nur gebaut um Patronen Abzuschießen.

                              viele Grüße
                              Matthias
                              Alles was nicht senkrecht geht, taugt nichts.

                              Kommentar

                              • Chris500
                                Gesperrt
                                • 27.03.2005
                                • 506
                                • Chris

                                #30
                                Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                                Hallo Jungs ich zünde electronisch habe 2x7 schuß dabei !

                                Kommentar

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