Ich möchte einen Scale-Hubschrauber mit einem Raketenwerfer bestücken, mit dem man auch einen Abschuss realisieren kann. Ich weiß, dass der Markt verschiedene Systeme anbietet, die aber alle nicht legal betrieben werden dürfen.
Ich möchte jetzt eine Abschussvorrichtung für Papphülsen installieren, die mit einem Raketenmotor für Modellraketen bestückt sind. Den Raketenmotor möchte ich elektrisch zünden. Je nach Gewicht, komme ich bei entsprechenden Versuchen auf Schussweiten von 10-20 Meter.
Gegen welche Gesetze würde ich verstoßen ?
Hallo.
Welchen Hubschrauber möchtest Du den bewaffnen??
Ich habe bei meinem Airwolf den Vario 3 fach Raketenwerfer drauf.
Der ist in ß legal.
Gezündet wird mit 6mm Platzpatronen und die Geschosse sind 15mm Knallpatronen,die Fliegen ca 20m weit.
Hallo.
Welchen Hubschrauber möchtest Du den bewaffnen??
Ich habe bei meinem Airwolf den Vario 3 fach Raketenwerfer drauf.
Der ist in ß legal.
Gezündet wird mit 6mm Platzpatronen und die Geschosse sind 15mm Knallpatronen,die Fliegen ca 20m weit.
...müsste ein Verstoß gegen das Waffenrecht sein....Geschosse, die durch Druckkuft oder auf andere Art angetrieben 20 m weit fliegen würden durchaus unter "schießen" fallen und wäre erlaubnispflichtig....http://www.hamburg.de/contentblob/97...rsicht-alt.pdf Du könntest aber versuchen, einen Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde zu stellen, da die Verwendung am Modell ja doch recht eingeschränkt möglich ist...
Nein, mit Waffen hat das nichts zu tun.
Auszug aus der Klassifizierung von Modellraketen:
"Grundsätzlich ist der Flug von Modellraketen in der Bundesrepublik Deutschland ganzjährig (im Gegensatz zu Silvesterfeuerwerk) erlaubt.
Eine Modellrakete wird rechtlich als Luftfahrzeug eingeordnet. Verantwortlich für das Modell ist der Halter. Die Verkehrszulassungspflicht, sonst etwa bei Flugzeugen gegeben, entfällt bei Modellraketen. Für Modellraketen mit einem Treibsatz-Füllgewicht (also ohne Hülse, Düse etc.) unter 20 Gramm entfällt außerdem die sonst übliche Aufstiegserlaubnis für Luftfahrzeuge (§16 LuftVO).
Jugendliche ab 14 Jahren, dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen Modellraketen starten."
...das was er da machen will, hat mit Modellraketen aber nicht mehr viel gemein, zumal die Objekte nicht himmelwärts sondern horizontal aus einem Fluggerät gestartet werden sollen. Damit ist die Funktion als solche schon geändert und könnte somit unter §7 LuftVO fallen:
§7 LuftVO Abwerfen von Gegenständen
(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht."
..es gibt auch von Vario einen entsprechenden Raketenwerfer - da ist man sich aber fast sicher, dass das Ding ein Verstoß gegen das WaffG sein könnte, da der Werfer keine PTB-Zulassung hat und die zu verwendende Munition (6mm Flobert) erwerbsscheinpflichtig ist.....(Raketenwerfer - VARIO Helicopter)
...das was er da machen will, hat mit Modellraketen aber nicht mehr viel gemein, zumal die Objekte nicht himmelwärts sondern horizontal aus einem Fluggerät gestartet werden sollen.
Für Modellraketen wird ein minimaler Abschusswinkel von 30 Grad gefordert.
Der §7 der LuftVO könnte in der Tat relevant werden. Der nicht genehmigte Abschuss wäre dann genauso eine Ordnungswidrigkeit, wie das Abwerfen von Bonbons oder Fallschirmen.
..es gibt auch von Vario einen entsprechenden Raketenwerfer - da ist man sich aber fast sicher, dass das Ding ein Verstoß gegen das WaffG sein könnte, da der Werfer keine PTB-Zulassung hat und die zu verwendende Munition (6mm Flobert) erwerbsscheinpflichtig ist.....(Raketenwerfer - VARIO Helicopter)
Wenn Du dich rechtlich im einwandfreien Rahmen bewegen möchtest, würde ich mich mit dem Anliegen an die oberste Polizeibehörde bzw. RP wenden. Sonst sehe ich in Deinem Fall §7 der LuftVO als mögliches Problem, wie schon genannt wurde. Das wäre dann ne OWI, nen Verstoss gegen das WaffG sehe ich hier nicht.
Man könnte mich auf frischer Tat am Tatort mit dem Tatbestand illegal ein paar Knallkörper gezündet zu haben mal am After schmatzen.
Pyrotechnische Artikel wie Silvesterfeurerwerk dürfen auch nur an ein paar Tagen im Jahr in den Handel, geballert wird aber damit das ganze Jahr auf jeder Geburtstagsparty und keine Sau kümmert sich darum.
Wenn Du dich rechtlich im einwandfreien Rahmen bewegen möchtest, würde ich mich mit dem Anliegen an die oberste Polizeibehörde bzw. RP wenden. Sonst sehe ich in Deinem Fall §7 der LuftVO als mögliches Problem, wie schon genannt wurde. Das wäre dann ne OWI, nen Verstoss gegen das WaffG sehe ich hier nicht.
Gruss
Detlef
Aua aua, Kanonen und Spatzen, RP und Knallbonbons, was soll denn dabei rauskommen?
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