Auch Hallo,
soweit ich weis, gilt die Grenze beim Transport von gefährlichen Flüssigkeiten (ausgenommen Betriebsstoffe für das Fahrzeug) nur für gewerblichen Transport. Private sind davon ausgenommen!
Weil mich das auch schon mal interessiert hat, habe ich auf einer Messe mal einen Gefahrgut-Sachverständigen darauf angesprochen. Der hat mir dann diese Info gegeben.
Irgendwo gab´s hier auch schon mal einen Thread zu diesem Thema, da war auch ein Link auf die entsprechende Verordnung dabei.

, - obwohl ich Schwerbenzin bevorzugt hätte.
Wer weiß es denn nun?
)


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