kann also etwas niemals schon defekt ausgeliefert werden, wenn der
Hersteller sagt(!) es war ok gewesen. Somit wäre die Beweislastumkehr
nach 6 Monaten bei der Gewährleistung Unfug. Ne, ne, das passt so nicht.
Entweder ist das Update ein Diensteistungs oder ein Werkvertrag. Und somit
hat der Auftraggeber Rechte.
damit ist alles Gewährleistungsmässig abgegessen.
Dem Auftraggeber stehen nur die Rechte aus dem Neuauftrag zu.
Welches Recht siehst Du hier?
Das Recht auf Erfüllung.
Das ist ja zweifelsfrei durchgeführt worden.
Ansonsten wäre der Regler ja nicht an den Kunden rückgeliefert worden.
Soweit zu gehen, dass man vermutet "K" würde neuerdings defekte Regler absichtlich rausschicken, oder Updates ohne Test durchführen, glaube ich nicht, dass das dem Ruf dieses Betriebes gerecht wird.
Somit ist das Risiko für Versand, Anschluss, Inbetriebnahme wieder beim Endkunden, und aufgrund der lange verstrichenen Gewährleistung sehe ich hier nichts, was er an "Neurecht" hätte?
Durch das Update erhält der Regler ja keine neuen Gewährleistungspflichten.
Was ihm zusteht wäre das Update, welches er bezahlt hat, und die Dienstleistung des Aufspielens, welche ja zweifelsohne stattgefunden hat.
Beides ist abgegessen.



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