CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

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  • Innovator7177
    Member
    • 13.07.2009
    • 90
    • Innovator

    #1

    CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

    Guten Tag

    Kürzlich erging in der Schweiz ein Gerichtsurteil zu einem Schadenfall in Zusammenhang mit dem Brand beim Laden eines Lipos. Vorliegend wurde aufgrund von Fahrlässigkeit die Versicherungssumme reduziert.

    Die Publikation des Entscheides steht noch aus.



    Interessant ist vor allem der Verweis auf die Missachtung der Bedienungsanleitung. Einmal mehr wurde bestätigt, dass die Nichtbeachtung von Hersteller-Angaben als fahrlässig qualifiziert wurde. Aus diesem Grunde verwende ich bei den Jives immer einen kleinen Stützakku, obwohl dies möglicherweise gar nicht notwendig wäre.

    Viel Spass im neuen Flug- und Basteljahr!

    Gruss
    Kusi
    TDR "Elegance" Voodoo700 "silence" G700 "Smack" ESP "retro" e620 "try&error" X50 "smoke"
  • zgrachak
    Member
    • 15.07.2010
    • 40
    • christian

    #2
    AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

    Hallo

    Am Anfang meiner Heli Karriere habe ich auch unbeaufsichtigt geladen. Nach einigen Beiträgen im Forum habe ich mich eines besseren belehren lassen. Habe jetzt eine Blechkiste wo ich die Akkus lagere. Zudem eine Brandschutzdecke und einen kleinen Feuerlöscher. Ich habe schon mal einen 3S Akku gehabt, der während des Ladens heiss geworden ist. Zum Glück habe ich das rechtzeitig bemerkt und den Akku entsorgt.

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    • LudwigX
      Senior Member
      • 12.06.2012
      • 4635
      • Thomas
      • Siegen

      #3
      AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

      Was manche Leute sich für Argumente raussuchen:
      "Vor dem Verwaltungsgericht brachte er vor, es wäre realitätsfremd und unpraktikabel, den Akku zum Laden aus dem Flugzeugmodell auszubauen. " (Quelle siehe Link oben).

      Es ist ja auch während eines Flugtages total unpraktikabel nach jedem Flug den Lipo zu wechseln.


      Meiner Meinung nach soll er froh sein, dass die Summe nur um 20% gekürzt wurde. Hätte er den Akku ausgebaut und wie vorgeschrieben auf einer nicht brennbaren Oberfläche geladen, wären nur der Akku und das Ladegerät abgefackelt. Zusätzlich hätte man den Raum wegen des Rauchs ein wenig renovieren müssen. Die Schadenssumme wäre in dem Fall deutlich niedriger ausgefallen

      Kommentar

      • OttoOlsen
        OttoOlsen

        #4
        AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

        Ganz schön kulant die Versicherung!

        Kommentar

        • planwo
          planwo

          #5
          AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

          Meiner Meinung nach machen es sich da die Hersteller schon etwas leicht: sie verlangen vom Käufer, mögliche Mängel des Produktes, die zu gefährlichen Situationen führen können, durch permanente ßberwachung auszugleichen. Etwas Ursachenforschung seitens der Hersteller wäre da durchaus angebracht, nicht jeder LiPo-Unfall geht zu Lasten des Besitzers.

          Kommentar

          • DJBlue
            Senior Member
            • 12.08.2010
            • 3330
            • Thilo
            • Kempten und Umgebung

            #6
            AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

            Zitat von LudwigX Beitrag anzeigen
            Vor dem Verwaltungsgericht brachte er vor, es wäre realitätsfremd und unpraktikabel, den Akku zum Laden aus dem Flugzeugmodell auszubauen. " (Quelle siehe Link oben).

            Es ist ja auch während eines Flugtages total unpraktikabel nach jedem Flug den Lipo zu wechseln.
            Dem muss ich leider zustimmen, beim Heli ist das wieder was anderes, aber in meinen Flächenfliegern bleibt der Akku immer drin.
            Kann da den Versicherungsnehmer schon verstehen. In meinen Augen auch realitätsfremd und unparaktibel. Als gutes Beispiel wurde ja auch z.B. der Akku eines Handys genannt der ja auch nicht zum Laden ausgebaut wird.

            Die Versicherung/Gericht hätte ruhig den ganzen Schaden decken können.

            Und mal ganz ehrlich, wer bleibt beim "Laden" neben dem Ladegerät sitzen?
            Jeder springt mal weg, und wenns nur aufs Klo ist oder weil es an der Türe klingelt.
            DJBlue´s Wix-Page

            Kommentar

            • Heli_otto
              Heli_otto

              #7
              AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

              Zitat von LudwigX Beitrag anzeigen
              Es ist ja auch während eines Flugtages total unpraktikabel nach jedem Flug den Lipo zu wechseln.
              Naja - es wird ja nicht weiter darauf eingegangen, um welchen Akku es sich handelte. Wenn es der Empfaengerakku war (Thema HV Empfangsanlage) ist es unter Umstaenden wirklich schwierig, den jedesmal zu entfernen - die koennen schonmal ziemlich tief vergraben sein - siehe DJBlue.

              Dann wuerde ich aber auch nicht notwendigerweise mi 1C Laden und evtl auch nicht ganz voll, um die Lebensdauer des Akkus zu strecken. Wobei auch dazu gar kein Detail genannt wird. Die Tatsache, dass es ein Schnellladegeraet war bedeutet ja noch nicht, dass auch schnell geladen wurde. Ausserdem wurde nicht genannt, ob denn nun der Akku oder das Ladegeraet zuerst abgefackelt ist.

              Ich lade auch keine Flugakkus wenn ich nicht zu Hause bin; aber ich stehe auch nicht daneben, sondern habe die Temperaturueberwachung des Ladegeraetes konfiguriert und einen Rauchmelder mit Funkverteilung in der Wohnung daneben liegen. Feuerloescher steht neben der Tuer und im Sommer lade ich draussen. Trotzdem finde ich die ganze Situation mit den LiPos unbefriedigend wenn man bedenkt, dass eben Handies, Notebooks und der Staubsauger (alles LiPos) und ausserdem die USV (BleiGel) und DECT Telefone (NiMh) auch unbeaufsichtigt geladen werden.

              Gruss, Otto
              Zuletzt geändert von Gast; 06.01.2013, 12:03. Grund: Glatt was vergessen.

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              • Shuttle ZXX
                Shuttle ZXX

                #8
                AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

                Hi

                Naja, letztendlich hat es jeder selbst in der Hand wie tief er den Akku in seinem Modell vergräbt. Wenn ich weiß, dass ich den Akku "eigentlich" zum Laden ausbauen sollte, kann ich mir schon während der Bauphase überlegen, wie und wo ich ihn platzieren könnte, damit ich noch gut an ihn ran komme. Und wenn ich eine etwaige SP optimierung durch zusatzgewichte vornehmen muss, dann ist das halt so.

                Zitat von DJBlue Beitrag anzeigen
                Und mal ganz ehrlich, wer bleibt beim "Laden" neben dem Ladegerät sitzen?
                Jeder springt mal weg, und wenns nur aufs Klo ist oder weil es an der Türe klingelt.
                Ganz ehrlich, ich sitz daneben wenn meine Akkus laden. Und mal kurz aufs klo oder an die Tür ist ein erheblicher Unterschied zu "eine Velotour machen"
                Als langjähriger Modellflieger/bauer sollte man sich der Gefahr bewusst sein, nicht nur der die von Lipos ausgeht.

                Es kann jedes elektrische Gerät einem Kurzschluss oder einem versagendem Bauteil erliegen, das hat mit Akkus und Ladegeräten im speziellen erstmal nichts zu tun.
                Da in der Anleitung von Graupner, wie auch bei jedem anderen Ladegerät Explizit darauf hingewiesen wird und sogar eine Empfehlung der ßberwachung (was bei vielen Herstellern anderer elektro Geräte nicht der Fall ist) des Ladevorgangs ausgesprochen wird, würde ich sogar auf Grob Fahrlässig plädieren. Bei Handys wird das nicht verlangt, heißt aber nicht, das der Akku nicht auch plötzlich anfangen könnte zu brennen durch defekte Ladeelektronik (wie war das noch mit "explodierenden" Handys und Laptops vor ein paar jahren?)
                Von daher hat er echt eine gnädige Versicherung und lernt hoffentlich aus seinem Fehler.

                Gruß
                Zuletzt geändert von Gast; 06.01.2013, 12:24.

                Kommentar

                • OttoOlsen
                  OttoOlsen

                  #9
                  AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

                  Ich bleib auch beim Laden im Raum bzw. wenn ich weiss, dass ich gleich mal kurz (<15min) weg muss, dann kommt der Lipo in einen, mit einer Brandschutzdecke ausgekleideten, Sicherheitskoffer, der auf dem Balkon steht.

                  Den Lipo aber in leicht entflammbarer Umgebung zu laden und dann noch die Ruhe zu besitzen erstmal auf Radtour zu gehen, ist für mich auf jeden Fall grob fahrlässig.

                  Kommentar

                  • thomas0906
                    Member
                    • 14.08.2010
                    • 104
                    • Thomas
                    • MFC Hannover Langenhagen und MSC Garbsen

                    #10
                    AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

                    Sollte man die Lipos nicht GANZ verbieten?
                    Es scheint ja fahrlässig zu sein, die überhaupt zu verwenden.
                    Was riskiert man da alles für Schäden?

                    Was für ein Schwachsinn hier mit Schutzdecken, Eisenkisten, Feuerlöschern u.s.w. hantieren zu müssen.
                    Und das für JEDERMAN, der davon gar keine Ahnung hat.
                    Also ich möchte so einen nicht im Mehrfamilienhaus haben....
                    Das kann es doch nicht sein, oder?
                    Und wofür geht man dieses große Risioko ein?

                    Gruß
                    Thomas

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                    • Michael W
                      Michael W

                      #11
                      AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

                      Ich habe hier ne ganze Kiste voll mit alten Lipos. Die habe ich in einem alten Bruchstein Keller gelagert wo nichts brennen kann. Ich mach mir immer gedanken, ob die auch irgendwann mal hoch gehen.
                      Wenn das passieren sollte, gehören Lipos wirklich verboten.
                      Wenns irgendwie geht setze ich nur A123 Zellen ein.
                      Mal sehen, wie lang es die noch gibt.

                      Kommentar

                      • Shuttle ZXX
                        Shuttle ZXX

                        #12
                        AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

                        Zitat von Michael W Beitrag anzeigen
                        Ich habe hier ne ganze Kiste voll mit alten Lipos....Ich mach mir immer gedanken, ob die auch irgendwann mal hoch gehen.
                        Können theoretisch IMMER, deshalb gibt es ENTSORGUNGSSYSTEME. Dort darf jeder UNENTGELDLICH seine alten Lipos abgeben und muss sich keinen Bruchsteinkeller bauen und Angst haben.

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                        • brollimaster
                          brollimaster

                          #13
                          AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

                          Hallo zusammen,
                          na, ich möchte mal diejenigen, die hier auf dem Geschädigten rumhacken und der Meinung sind, ihm stehe die Versicherungssumme nicht zu, mal in seiner Lage erleben... Da würden sie sicher ganz anders argumentieren!
                          Mal im Ernst - ich lasse zwar auch eine gewisse Sorgfalt walten, wenn's um's Laden von LiPo-Akkus geht (auf Radtour gehen und den Akku allein laden lassen zähle ich mal nicht dazu - insofern ist die Kürzung um 20% sicherlich nicht ungerecht), aber während des Ladevorgangs permanent im Raum zu sein, das halte ich für absolut unpraktikabel. Und wie ein Vorredner schon schrieb - die Hersteller machen es sich mit diesem Hinweis in den Anleitungen auch zu einfach. Stellt Euch mal vor, dass das auch jeder Hersteller von anderen Elektronikteilen so machen würde - dann müsstet Ihr 24h am Tag neben Eurer ßl/Gasheizung hocken, damit die nicht abbrennt, müsstet 24h am Tag neben dem Telefon/Handy/Handstaubsauger hocken, während es lädt, Ihr müsstet den Computer ausschalten, sobald Ihr den Raum verlasst etc. pp. Sorry, aber hier wären die Hersteller m. M. n. in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Dinger einfach nicht abbrennen können.

                          Gruß Björn
                          Zuletzt geändert von Gast; 06.01.2013, 13:36.

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                          • Razputin
                            Razputin

                            #14
                            AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

                            Zitat von thomas0906 Beitrag anzeigen
                            Sollte man die Lipos nicht GANZ verbieten?
                            Nein. Dann müsste man auch Bügeleisen, Weihnachtsbäume, Kerzen, Gasheizungen, uvm. verbieten. So hoch ist das Risiko nun auch wieder nicht.

                            Ich kann die Argumentation der Versicherung aber durchaus nachvollziehen, unbeaufsichtigtes Laden im Modell sollte man nicht machen. Mit nur 20% Eigenanteil kommt er doch noch ganz gut weg.

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                            • Shuttle ZXX
                              Shuttle ZXX

                              #15
                              AW: CH: Gerichtsentscheid in Sachen Schadenfall bei Lipo-Laden

                              Zitat von brollimaster Beitrag anzeigen
                              hier wären die Hersteller m. M. n. in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Dinger einfach nicht abbrennen können.
                              Wären sie das, ja?
                              Wären dann auch die Autohersteller in der Pflicht Autos zu bauen, die keinen Unfall verursachen können?
                              Oder müssten die Wasserwerke Wasser bereitstellen in dem man nicht ertrinken kann?
                              Häuslebauer häuser bauen, in die man nicht einbrechen kann, wenn sie nicht abgeschlossen sind?

                              Es setzt eben alles irgendwie immer die Eigenverantwortung des Endverbrauchers vorraus und die wurde in diesem Fall "etwas lasch" gehandhabt.

                              Ganz klar, wenn ich in seiner Haut stecken würde, würde mich das auch tierisch anpi.... müsste mir aber zugleich MEINEN Fehler/ MEINE Faulheit eingestehen, die mir den Schlamassel eingebracht hat. Von daher Glück im Unglück, dass nicht mehr passiert ist und "nur" 1/5 gekürzt wurde - UND die Frau noch lebt

                              Gruß

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