Kürzlich erging in der Schweiz ein Gerichtsurteil zu einem Schadenfall in Zusammenhang mit dem Brand beim Laden eines Lipos. Vorliegend wurde aufgrund von Fahrlässigkeit die Versicherungssumme reduziert.
Die Publikation des Entscheides steht noch aus.
Interessant ist vor allem der Verweis auf die Missachtung der Bedienungsanleitung. Einmal mehr wurde bestätigt, dass die Nichtbeachtung von Hersteller-Angaben als fahrlässig qualifiziert wurde. Aus diesem Grunde verwende ich bei den Jives immer einen kleinen Stützakku, obwohl dies möglicherweise gar nicht notwendig wäre.
Viel Spass im neuen Flug- und Basteljahr!
Gruss
Kusi



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