Hallo Frank,
vielen Dank für deine Hinweise. Das heißt also kurz gefasst, ich darf mit der entsprechenden Versicherung vom Dmfv auch als "Wildflieger" mit mehr als 5Kg fliegen. Meine private Haftpflicht deckt nur elektrisch Betriebene Modelle aller Art mit einem max. Gewicht von 5Kg ab. Aber wenn es auch anders geht....
Viele Grüße
Roland
Hallo Frank,
Meine private Haftpflicht deckt nur elektrisch Betriebene Modelle aller Art mit einem max. Gewicht von 5Kg ab.
Roland, DAS war in der Regel bei den üblichen Haftpflicht-Versicherern (jahrzehntelang) mal so; wie gesagt, alles 2005 novelliert worden; derartig weitreichende ßnderungen bitte nicht erst durch eintretende Schadensfälle bemerken, sondern in der Zentrale Deines Versicherers nachfragen - weil ich jetzt schon wetten könnte, das wenn Du Deinen Versicherungsvertreter um die Ecke fragst, der vielleicht von gar nix weiß...
Also, was geht, was darf man (nicht): Schöner als hier findet man das ganze kaum wo anders aufgeschrieben:
Genau verglichen sollte also jeder im DMFV sein; was bei über 66.000 Mitgliedern (mehr als z.B. die FDP hat ?!?) modellflug-lobbyistisch gesehen ja auch nur gut ist, wenn's noch viel mehr Piloten werden.
Grundsätzlich mal zu der uralten "-5kg Abfluggewicht" Sache:
a) das dt. Luftrecht ist 2005 novelliert worden, (ur)alte Vorschriften aus den 60ern bitte nicht mehr blind rezitieren...
b) unter Einhaltung der allgemeinen (1.5km Abstand, Lärm...) sowie der fliegerischen und modellfliegerischen Vorschriften (z.B. Luftraum, Höhe) bzw. der als "Führer/Lenker eines Luftfahrzeugs" (die ich eh einhalten muß, egal wieviele gramm oder kg!) UND mit meiner DMFV Versicherung PLUS der "Zusatzversicherung" darf ich weltweit bis 50kg (in Worten Fünfzig) bzw. bis zur Höchstgrenze des jeweiligen Landes wie z.B. speziell in Deutschland bis 25kg (in Worten Fünfundzwanzig) meine Flugmodelle (Segler, Flieger, Heli, UFO) auch außerhalb von Modellfluggeländen steigen lassen.
da hast Du aber einiges (aus meiner Sicht falsch) zusammengewürfelt.
Laut Deiner eigenen Quellen darfst Du OHNE besondere Genehmigung Verbrenner außerhalb von Vereinsgeländen NUR BIS 5 KG fliegen.
Der Versicherungsschutz (Dein Zitat röm. IV) bezieht sich auf den Einsatz im Vereinsrahmen. Also Vereinsversicherungsschutz ja, aber dann keine Modelle über 5 kg, da keine Aufstiegsgenehmigung.
da hast Du aber einiges (aus meiner Sicht falsch) zusammengewürfelt.
Laut Deiner eigenen Quellen darfst Du OHNE besondere Genehmigung Verbrenner außerhalb von Vereinsgeländen NUR BIS 5 KG fliegen.
Der Versicherungsschutz (Dein Zitat röm. IV) bezieht sich auf den Einsatz im Vereinsrahmen. Also Vereinsversicherungsschutz ja, aber dann keine Modelle über 5 kg, da keine Aufstiegsgenehmigung.
Gruß,
Martin
Nönö, ich hatte doch geschrieben, daß ich mir die "personenezogene" (nicht ort = Modellflugplatz) Aufst.Erl. vom meinem zust. Luftamt Südbayern geholt habe (+ 20,-- Euronen in's Staatssäckel). Damit darf ich wundersamerweise -25kg Aufsteigen - wie gesagt unter Einhaltung eines Sacks voller anderer Vorschriften...
Und das unter 2.b.: ?! "Besteht eine Zusatzversicherung der Form II, III oder IV, gilt
der Haftpflichtversicherungsschutz auch beim privaten Einsatz
außerhalb des Vereinsrahmens sowie für Flugmodelle
bis 50 kg und weltweit."
...apropos dem Wort "Verbrenner": Wenns um über 5kg geht, ist seit 8/2005 nun elektro == verbrenner == turbine == antriebslos ==> egal
Nönö, ich hatte doch geschrieben, daß ich mir die "personenezogene" (nicht ort = Modellflugplatz) Aufst.Erl. vom meinem zust. Luftamt Südbayern geholt habe (+ 20,-- Euronen in's Staatssäckel). Damit darf ich wundersamerweise -25kg Aufsteigen - wie gesagt unter Einhaltung eines Sacks voller anderer Vorschriften...
Und das unter 2.b.: ?! "Besteht eine Zusatzversicherung der Form II, III oder IV, gilt
der Haftpflichtversicherungsschutz auch beim privaten Einsatz
außerhalb des Vereinsrahmens sowie für Flugmodelle
bis 50 kg und weltweit."
...apropos dem Wort "Verbrenner": Wenns um über 5kg geht, ist seit 8/2005 nun elektro == verbrenner == turbine == antriebslos ==> egal
Hallo Frank,
ich fasse kurz zusammen:
1. Aufstiegsgenehmigung: Ja, dann geht's bis 25 kg, darüber beginnen die verkehrszulassungspflichtigen Flugmodelle.
2. unter 2b: Versicherungsschutz ist nicht gleich Aufstiegsgenehmigung. Ich möchte bezweifeln, dass eine Versicherung zahlt, wenn Du gar nicht hättest fliegen dürfen.
3. Du hast recht, dass über 5kg Verbrenner = Elektro ist (im LuftVG steht nur "Flugmodell mit Eigenantrieb"), bei antriebslos (Segler) würde ich im Zweifel auch auf die 5 kg achten, auch wenn in §31, Nr.16 der Genehmigungspassus nur für Modelle mit Eigenantrieb genannt ist und der Luftraum gem. §1 grundsätzlich frei ist.
Resumee:
Für den "Wald-und-Wiesen-Piloten" OHNE gesonderte Aufstiegsgenehmigung aber MIT Versicherungsschutz gilt:
- Modelle bis 5 kg als Wildflieger i.O., Verbrenner dabei zusätzlich >1,5km weg von Ortschaften, Flugplätzen (Vorsicht vor Kontrollzonen! -> Luftraum D CTR)
- ab 5 kg nur mit Aufstiegsgenehmigung (sprich am Platz -> Vereinsgenehmigung oder wie bei Dir mit pers. Genehmigung -obwohl ich mich frage, wie und ob das geht-).
Kannst Du damit leben und gehen wir thematisch wieder zum Elektroraptor?
Moin,
nach wie vor eine sehr interessante Sache. Bei mir müsste nur eben die 5Kg und elektrisch für einen Heli eingehalten werden (wg. meiner Versicherung). Ansonsten
Schönen Tag
Roland
Mal sehen, ob ich am Wochenende einen Kameramann fangen kann, der ein paar Aufnahmen macht (machen muss)... ach ja ne Kamera...mh... na die klau´ich mir beim Nachbarn, wird schon werden....
so long
Markus
Bell 230 (wird lackiert) / Bell 407 / Hughes 500E / Joker 3 / AW609 (im Bau)
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