Rechtslage FPV

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  • el-dentiste
    Senior Member
    • 26.08.2007
    • 1702
    • nico

    #46
    AW: Rechtslage FPV

    Zitat von michaelczaja Beitrag anzeigen
    weil du meist garnicht weist wo das modell ist.
    Schon mal fpv geflogen? Denke nich. Wenn man nich mehr weiss wo sein Modell is sollte mann das fpv fliegen bleiben lassen !


    Man kann per Fpv immer besser sehen wo man ist und wie weit weg man ist, als auf Sicht. Und ich rede hier nich vpn long range Flügen die werden meist eh mit stabi und osd geflogen. Und richtig gemacht und vorbereitet gibts da null! Probleme
    Und ja, auch mit 25mw also Guten sender und Antennen und empfangen vorausgesetzt kann man auch mal hinter Bäumen und Büschen fliegen, wenn es nich zu sehr abschattet. Man muss nicht bei jeder kleinsten Störung in Panik verfallen. Am wichtigsten sind gerade bei den racern eh due failsave Einstellungen. Und da gibt's nur eine logische. Im Falle eines Falles motoren aus!! Nichts andres

    Ich bin gespannt wo die Reise hingeht mit fpv ubd wer fliegen will egal wie, hat es vorher getan und wird es weiterhin tun. Mit bissl Ahnung hat er später auch keine probs mit den cops.
    Die Sache mit dem spotter bleibt interessant. Egal bei welchen fov flug, ich möchte mal erleben wie er da eingreifen kann! Ob nun per LS per Kabel o Bt oder funke aus der Hand nehmen.
    Wir werden sehn
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    • luha
      Senior Member
      • 07.10.2013
      • 4847
      • Lutz
      • Lehrte bei Hannover

      #47
      AW: Rechtslage FPV

      Zitat von michaelczaja Beitrag anzeigen
      weil du meist garnicht weist wo das modell ist.
      Und wieder eine dumme Unterstellung, die nur bezeugt wie ahnungslos jemand ist.

      Wenn man angeblich dauernd nicht mehr weiß, wo sein Modell ist, wie schaffen es dann die ganzen FPV Flieger wieder vor ihren Füßen zu landen?

      Wie schaffst Du es, in der Ich-Perspektive von der Küche zum Klo zu finden? Merkst Du was?
      Sich in der Ich-Perspektive zu bewegen ist so normal für uns, dass wir gar nicht mehr darüber nachdenken. Bei TPV Modellflug müssen wir uns erst an die andere Perspektive gewöhnen, beim FPV sind wir einfach wieder zurück bei normal und müssen nicht erst den Weg von normal --> TPV --> normal (FPV) gehen. Das scheint aber in den Köpfen vieler FPV Gegner noch gar nicht angekommen zu sein. Sonst käme man gar nicht auf diese dämliche Idee, mit einem Spotter der im Notfall aus der schwierigeren TPV Sicht eingreifen soll.
      Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

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      • klickmich
        PSG Support
        • 21.12.2015
        • 243
        • Martin
        • Berlin

        #48
        Rechtslage FPV

        Das der Spotter in der Praxis kompletter Quatsch ist, sollte wohl inzwischen klar geworden sein.

        Ich kann mir das nur so erklären, dass man dadurch, dass man den Spotter zum verantwortlichen Piloten erklärt, dafür sorgen will, dass FPV nur in einem extrem kleinen Abstand stattfinden darf. Das wären dann wenige 10 Meter, wenn der Spotter noch jederzeit zweifelsfrei die Lage von einem 210er Copter erkennen können soll

        Edit: Ich meine hier den Spotter in der L/S Schaltung. Generell ist es natürlich schon hilfreich, jemanden zu haben, der ansagen kann, wenn von irgendwo außerhalb des Sichtfeldes Gefahr droht (Reiter, Hunde, ...). Das gilt natürlich für TPV Fliegen ebenso.
        Zuletzt geändert von klickmich; 14.07.2016, 07:42.
        PSG Zenyt, TDR, Diabolo 550, Protos 500

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        • el-dentiste
          Senior Member
          • 26.08.2007
          • 1702
          • nico

          #49
          AW: Rechtslage FPV

          Zitat von klickmich Beitrag anzeigen
          ........... Generell ist es natürlich schon hilfreich, jemanden zu haben, der ansagen kann, wenn von irgendwo außerhalb des Sichtfeldes Gefahr droht (Reiter, Hunde, ...). Das gilt natürlich für TPV Fliegen ebenso.
          Sehr guter Punkt. Da wir immer mit mehreren fliegen is immer ein "spotter" dabei der die Sache im Auge hat.
          2xTBSsource1DJI/GEPRC-P16DJI/Explorer4"LR-DJI/TBS5"UlDJI/DQUADobsessionDJI/ZohdFlotteDJI

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          • Pit
            Pit
            Junior Member
            • 13.04.2016
            • 13
            • Peter
            • MHC Mosel e.V.

            #50
            AW: Rechtslage FPV

            Ich fliege seit einigen Monaten auch FPV und kenne somit beide Flugarten.

            Ich behaupte, dass hierbei die Technik der Gesetzgebung mal wieder voraus ist.
            Mir erschließt sich die Notwendigkeit von F/S und Spotter absolut nicht.

            Beim FPV sehe genau wo und wie hoch ich bin. Mit OSD/GPS sogar noch wie weit weg und wie schnell ich fliege.
            Ich könnte punktgenau auf einem Baumstumpf in 500 Meter Entfernung landen.

            Beim FPV fliegst du z.B. mit Fullspeed durch ein 2x1,5 Meter Tore in 50 cm Bodenhöhe. Glaubt jemand, dass dies mit nur grober Einschätzung der Fluglage möglich wäre?

            Fluglage sehe ich permanent am realen Horizont in der Brille. Schließlich sitze ich -virtuell- im Kopter. Je nach Modell hat man auch noch einen Eulerwinkel in der Brille.

            Sollte der Bildempfang mal weg sein (Ist mir seit Januar und unzähligen Flügen erst einmal passiert) betätige ich die -Autorotation-.
            Das würde ich auch beim Heli so machen, wenn ich ein Problem hätte.

            Technische Störung/Ausfälle sind Ausnahmesituationen die bei FPV und TPV auftreten können und bei denen mir kein F/S oder Spotter etwas nützen.

            Jeder Modellflieger kennt die Situation wo er die Lage seines Model nicht mehr erkennt, aber -weiß- was er gesteuert hat.
            Das kann mir bei FPV eigentlich nur in Freestyle-Flugfiguren passieren. Und da gibt-s zur Not eine Art -Rettung-.

            ßber die Einhaltung von Vorschriften gibt es keine zwei Meinungen. Aber diese Vorgaben sind meiner Meinung nach veraltet.

            Grüße

            Kommentar

            • BOcnc
              Senior Member
              • 14.06.2010
              • 1139
              • Werner

              #51
              AW: Rechtslage FPV

              Wenn ich richtig lesen kann geht es hier um die Rechtslage.

              Und wenn das alles auch noch so gut funktioniert hat man Pech wenn man sich nicht dran hält und erwischt wird.

              Ein Bekannter war sein großes Flächenmodell los als zufällig ein Mitarbeiter vom Luftfahrt Bundesamt gesehen hat das er sich nicht an das Gesetz gehalten hat.
              Und Strafen in der Luftfahrt fangen im 4 stelligen Betrag an. Nicht so wie wir vom Straßenverkehr kennen.
              Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

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              • extreme011
                helishop-nrw.de
                Flugschule / Onlineshop
                • 17.08.2009
                • 5791
                • Torsten
                • Bochum

                #52
                AW: Rechtslage FPV

                Was hat der denn angestellt?


                Also ich habe auch schon öfters für einen Kumpel als Spotter gearbeitet. Es gab viele Situationen wo er problemlos geflogen ist wo ich das Modell nie hätte übernehmen können. Mit fpv hat er die deutlich bessere Sicht. Einen Racecopter in 50m Entfernung könnte ich kaum noch richtig erkennen von der Fluglage. Ich halte den Sinn eines Spotters mit L/S auch für sehr fraglich. Die Technik hat hier die Rechtslage einfach überholt. Es ist zu hoffen, dass bei der ganzen Neuregelung die zur Zeit im Gange ist das alles mal endlich eindeutig und klar geregelt wird unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der neuen Technologien. Zur Zeit ist nichts eindeutig geregelt. Das sieht man schon daran, dass selbst Juristen die Regeln unterschiedlich interpretieren. Das kann es doch nicht sein.


                Torsten
                Vollkasko für Flugmodelle
                http://Helishop-nrw.de

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                • luha
                  Senior Member
                  • 07.10.2013
                  • 4847
                  • Lutz
                  • Lehrte bei Hannover

                  #53
                  AW: Rechtslage FPV

                  Zitat von BOcnc Beitrag anzeigen
                  Wenn ich richtig lesen kann geht es hier um die Rechtslage.

                  Und wenn das alles auch noch so gut funktioniert hat man Pech wenn man sich nicht dran hält und erwischt wird.
                  Genau, darum verstehe ich auch nicht, warum FPV Piloten immer unterstellt wird, sie würden sich nicht an die Gesetzte halten.
                  Man darf innerhalb seiner normalen Sichtweite, mit Berücksichtigung des Gewichts, Abstand zu Flughäfen usw. genau so FPV wie TPV fliegen. Auf Sicht wird das Modell ja nach wie vor geflogen. So lange FPV nicht explizit verboten wird, ist es eben nach wie vor erlaubt.
                  Es werden immer nur mögliche aber von vernünftigen FPV-Piloten nicht begangene Gesetzesübertretungen als Argument gegen FPV herangezogen. Mir konnte noch niemand darlegen warum es, wenn man sich an die selben Regeln wie beim TPV Modellflug hält, verboten sein sollte.

                  TPV kann man die Regeln ja auch verletzten und verliert dann eben das Tatwerkzeug und bekommt eine Strafe wie dein Bekannter. Schließt Du daraus, dass TPV Modellflug nun auch grundsätzlich illegal ist?
                  Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

                  Kommentar

                  • Heli-Dan
                    Member
                    • 12.05.2006
                    • 438
                    • Danny

                    #54
                    AW: Rechtslage FPV

                    Wir haben zwei Spektrum Sender als Lehrer Schüler gebunden...im Zweifelsfall drückt der mit Brille den Knopf und der andere übernimmt...entweder bis man wieder klar kommt oder er landet...
                    Ich habe nämlich einen Copter versenkt weil ich nach Bildausfall und schnell Brille weg, nicht sehen konnte wo bzw wie er flog und dann wars passiert...
                    SAB Goblin 570, ROBOCAT 250, DJI Mavic PRO
                    DX8 Black Edition

                    Kommentar

                    • wachtel
                      Member
                      • 26.04.2012
                      • 373
                      • Konrad

                      #55
                      AW: Rechtslage FPV

                      Das ist wieder mal das alte Problem....."Sichtflug" oder "fliegen auf Sicht"

                      In der Vergangenheit, als es FPV noch nicht gab, war eigentlich klar, dass
                      Modellflug nur nach dem Prinzip "fliegen auf Sicht" durchgeführt werden kann.
                      Genau dieses Prinzip wurde sicherlich auch in den Gerichtsverfahren
                      angewendet.
                      Der DMFV hat im Zuge der Abwendung des 100m Deckels dieses Prinzip
                      wieder ins Gespräch gebracht.
                      Zukünftig soll explizit im Gesetz stehen, dass Flugmodelle nur soweit
                      geflogen werden dürfen, solange man mit unbewaffnetem Auge (natürlich
                      vom Standort des Steuerers aus) die Fluglage noch eindeutig erkennen
                      kann.
                      Diese Regelung halte ich für sehr sinnvoll, weil damit der gesamte Modellflug
                      wie bisher im Luftraum G fliegen könnte.
                      Eine Regelung, bei der es erlaubt ist, Flugmodelle aus der Pilotensicht zu
                      fliegen (FPV), wird es meiner Meinung nach nur für besondere Fälle geben,
                      z.B. nur auf ausgewiesenen und abgesperrten Geländen.

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                      • BOcnc
                        Senior Member
                        • 14.06.2010
                        • 1139
                        • Werner

                        #56
                        AW: Rechtslage FPV

                        @luha

                        man kann hier anfragen. Die leiten das dann in die richtige Abteilung weiter.

                        Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
                        Referat L 23 - Bürgerservice


                        Ich hatte mal wegen was anderes angefragt was auch viele machen.

                        "Schwerer Eingriff in den Luftverkehr" war die Antwort. Gleicher § wurde mitgeteilt.
                        Zuletzt geändert von BOcnc; 14.07.2016, 12:04.
                        Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

                        Kommentar

                        • Letsgo
                          Senior Member
                          • 09.02.2015
                          • 2522
                          • Oliver

                          #57
                          AW: Rechtslage FPV

                          Zitat von BOcnc Beitrag anzeigen
                          Wenn ich richtig lesen kann geht es hier um die Rechtslage.

                          Und wenn das alles auch noch so gut funktioniert hat man Pech wenn man sich nicht dran hält und erwischt wird.

                          Ein Bekannter war sein großes Flächenmodell los als zufällig ein Mitarbeiter vom Luftfahrt Bundesamt gesehen hat das er sich nicht an das Gesetz gehalten hat.
                          Und Strafen in der Luftfahrt fangen im 4 stelligen Betrag an. Nicht so wie wir vom Straßenverkehr kennen.
                          wie meinst du er war das Modell los?
                          beschlagnahmen können die das ja schlecht, in ß. darf mir auch die Polizei nicht mein Motorrad abnehmen beschlagnahmen etc..

                          was ist dann weiter passiert und was hat er überhaupt angestellt?

                          Kommentar

                          • BOcnc
                            Senior Member
                            • 14.06.2010
                            • 1139
                            • Werner

                            #58
                            AW: Rechtslage FPV

                            Da ich das nicht war werde ich dazu auch nichts weiter schreiben. Habe das aber aus erster Hand.

                            Das Modell wurde vom Luftfahrtbundesamt beschlagnahmt.
                            Hat das aber später wieder bekommen.
                            Er hat dann das Modellfliegen aufgegeben.
                            Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

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