Rechtslage FPV

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  • Hannes82
    Hannes82

    #1

    [FPV] Rechtslage FPV

    Hi leute,

    da ich erst seit kurzem vom fpv angesteckt bin, würde mich sehr interessieren wie ihr es mit der rechtslage haltet, bzw welche bestimmungen ihr als wichtig für den anfänger erachtet.

    bisher ist mir nur die 25mW sendergrenze bekannt,
    weiter habe ich gelesen dass bei fpv mit einer brille zwingend ein "spotter" anwesend sein muss. wenn man sich da die fpv videos ansieht die hier oder woanders im netz gepostet werden, sind ja 98% davon dann eigentlich nicht erlaubt.

    haben wir hierbei wieder die grauzone die es leider im modellflug des öfteren gibt und gesunder menschenverstand sind gefragt was fluggebiet und verhalten angeht?

    lg und danke für die antworten.
  • catdog79
    Member
    • 28.07.2008
    • 772
    • Tobias

    #2
    AW: Rechtslage FPV

    25mW und das Modell muss in Sichtweite des Piloten geflogen werden.
    Darüberhinaus gibt es je nach Versicherung Sondereglen.

    Der DMFV schreibt zusätzlich dazu einen Spotter vor.
    Beim DMO gelten soweit ich weiß nur die beiden oberen Regeln.

    Selbstverständlich greifen auch beim FPV Flug noch die ganzen anderen Modellfliegerregeln.
    Goblin 800 Speed/Goblin 570/Goblin 380/Racequads/ FPV Wing/ Horus X10S Express/X-Lite S

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    • 450rex
      Member
      • 08.04.2012
      • 308
      • Christian
      • Speyer / FMBG Schifferstadt-Assenheim

      #3
      AW: Rechtslage FPV

      - Rechtslage
      - Versicherungsregeln
      - gesunder Menschenverstand
      - gelebte Praxis

      sind 4 verschiedene Dinge die selten (und auch hier nicht) zusammenhängend sind.
      [FONT="Arial"][FONT="Garamond"]TDF; 550SX[/FONT][/FONT]

      Kommentar

      • Ilasor
        Member
        • 26.12.2011
        • 736
        • Daniel
        • Saarland

        #4
        AW: Rechtslage FPV

        Zitat von Hannes82 Beitrag anzeigen
        weiter habe ich gelesen dass bei fpv mit einer brille zwingend ein "spotter" anwesend sein muss. wenn man sich da die fpv videos ansieht die hier oder woanders im netz gepostet werden, sind ja 98% davon dann eigentlich nicht erlaubt.

        haben wir hierbei wieder die grauzone die es leider im modellflug des öfteren gibt und gesunder menschenverstand sind gefragt was fluggebiet und verhalten angeht?
        Es ist leider zwecklos an dieser Stelle darüber zu diskutieren, da die Rechtslage einfach nicht klar ist und es verschiedene Auffassungen dazu gibt. Gänge Ansätze:

        - Erlaubnis nur mit Spotter
        - Erlaubnis auch ohne Spotter aber in Sichtweite
        - Erlaubnis auch außerhalb der Sichtweite

        Leider macht es aber auch keinen Sinn, hier darüber zu diskutieren. Das wurde in Vergangenheit versucht, aber in 90% der Fälle wird einfach etwas irgendwo Aufgeschnapptes oder gar eine eigene Meinung vorgetragen. Rechtlich begründen kann fast niemand seine Meinung.
        Wenn du sicher gehen willst, hälst du dich an die erste Auffassung. Die darunter stehenden werden zunehmend "risikoreicher" was einen Sieg angeht, falls darüber verhandelt würde.
        Zuletzt geändert von Ilasor; 04.07.2016, 15:24.

        Kommentar

        • Klaus O.
          Senior Member
          • 03.12.2007
          • 22475
          • Klaus

          #5
          AW: Rechtslage FPV

          Zitat von Hannes82 Beitrag anzeigen
          Rechtslage FPV
          Das wäre eine Frage für den User JustusL.
          Er ist Rechtsanwalt und hat schon mal rechtliches zum Helifliegen geschrieben.

          Siehe hier.

          Wer schreibt ihn an und bittet um eine Stellungnahme?

          Klaus
          Zuletzt geändert von Klaus O.; 04.07.2016, 15:26.
          Gruß Klaus

          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

          Kommentar

          • phiphi
            Senior Member
            • 01.12.2009
            • 3974
            • Philipp
            • Beromünster ( LU ) CH

            #6
            AW: Rechtslage FPV

            Hallo

            Zitat von Hannes82 Beitrag anzeigen
            haben wir hierbei wieder die grauzone die es leider im modellflug des öfteren gibt und gesunder menschenverstand sind gefragt was fluggebiet und verhalten angeht?
            Geh mit deinem Copter mit 25mW auf eine gemähte Wiese abseits eines Wohngebiets, stelle ein paar Poolnudeln auf die Wiese und fliege.

            Wenn dir das Bild ausfällt, ist es wichtig, das du den Sender jemandem in die Hand dürcken kannst, der dir den Copter auf Sicht wieder zurückfliegen und landen kann. Alles andere ist fahrlässig ! ( Sorry - nur meine bescheidene Meinung)

            So einfach ist das - das nennt sich wirklich gesunder Menschenverstand

            Ich halte mich daran, und hatte noch nie ein Problem

            Grx Phi

            Ich wäre lieber am fliegen...

            Kommentar

            • BOcnc
              Senior Member
              • 14.06.2010
              • 1139
              • Werner

              #7
              AW: Rechtslage FPV

              Hier lesen.

              Fluglage muss ohne optische Hilfsmittel zu erkennen sein.

              (1) In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Arten der Nutzung des Luftraums verboten 1. das Steigenlassen von Drachen und Kinderballonen oder das Betreiben von Schirmdrachen, 2. der
              Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

              Kommentar

              • Letsgo
                Senior Member
                • 09.02.2015
                • 2522
                • Oliver

                #8
                AW: Rechtslage FPV

                bei 25mW kann man eh nur auf Sicht fliegen, hinter den Bäumen ist da ja schon nicht mehr drin..

                Warum macht man beim Bildausfall nicht die Brille runter und fliegt zurück phiphi? Wüsste nicht dass das gefärlicher sein soll als jemanden den Sender in die Hand zu drücken? o.O

                Kommentar

                • phiphi
                  Senior Member
                  • 01.12.2009
                  • 3974
                  • Philipp
                  • Beromünster ( LU ) CH

                  #9
                  AW: Rechtslage FPV

                  Hallo

                  Zitat von Letsgo Beitrag anzeigen
                  Warum macht man beim Bildausfall nicht die Brille runter und fliegt zurück phiphi?
                  Bis du die Brille vom Kopf und den Copter am Himmel im Blick hast, liegt er oft schon im Dreck oder ist weg.
                  Jeder der das Problem schon mal hatte, weiss das es nicht so einfach ist, von OnBoard auf Sicht umzuschalten...

                  Leichter ist s mit einem Bildschirm - da fällt das Umschalten leichter...

                  Für mich gilt: Brille benötigt Spotter, da sonst zu langsame Rettung. Aber wie gesagt, das ist meine pers. Meinung und ich will das auch nicht diskutieren ( bringt eh nix )

                  Es bringt deshalb nix, weil sich ja viele schon bei der 25mW Regel einen Dreck drum scheren das ihr 600mW Sender ilegal ist. von daher.....

                  Grx Phi

                  Ich wäre lieber am fliegen...

                  Kommentar

                  • peter_pan
                    Senior Member
                    • 31.12.2011
                    • 1564
                    • MArco

                    #10
                    AW: Rechtslage FPV

                    es gibt keine rettung bei racecopter, das will ich sehen wie ihr helden den copter rettet wenn dem fpv pilot bei 50-100kmh das bild ausfällt etc...

                    da ist einfach motoren aus zehnmal sicherer als komische rettungsaktionen

                    und auf allen fpc races sind dann nur leute ohne "menschenverstand" nach deiner ansicht...
                    Diabolo700 & Diabolo550

                    Kommentar

                    • mha
                      mha
                      Senior Member
                      • 10.10.2009
                      • 1041
                      • Michael

                      #11
                      AW: Rechtslage FPV

                      Zitat von BOcnc Beitrag anzeigen
                      Hier lesen.

                      Fluglage muss ohne optische Hilfsmittel zu erkennen sein.

                      http://www.buzer.de/gesetz/11757/a195258.htm
                      Zitat daraus:
                      Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder die Fluglage nicht mehr eindeutig zu erkennen
                      .

                      Dann fliegen gefuehlte 50% der Nutzer hier schon alleine deshalb ihre Helis illegal. Sucht mal nach dem Begriff "Lageerkennung" hier im Forum.

                      Und wenn manche Zuschauer den Copter nicht mehr sehen koennen, heisst das noch lange nicht man ist ausser Sichtweite. Ich kann meistens sogar den Mond sehen und der ist ja bekanntlich ziemlich weit weg.
                      Je älter ich werde, desto besser war ich.

                      Kommentar

                      • Taumel S.
                        Senior Member
                        • 31.12.2008
                        • 26320
                        • Helfried
                        • Ã?sterreich

                        #12
                        AW: Rechtslage FPV

                        Zitat von peter_pan Beitrag anzeigen
                        und auf allen fpc races sind dann nur leute ohne "menschenverstand" nach deiner ansicht...
                        Haben die Dinger denn kein GPS eingebaut? Das käme mir so vor wie ein Formel I-Auto ohne Fahrer-Schutzkäfig.

                        Kommentar

                        • Krassyn
                          Member
                          • 08.09.2012
                          • 380
                          • Klaus
                          • Oerlinghausen NRW

                          #13
                          AW: Rechtslage FPV

                          Nein Taumel die sollen schnell und wendig sein nicht träge und möglichst beladen, Kopfschütteln,,,

                          Kommentar

                          • ThomasC
                            Senior Member
                            • 10.02.2012
                            • 3963
                            • Thomas
                            • Giessen

                            #14
                            AW: Rechtslage FPV

                            Zitat von peter_pan Beitrag anzeigen
                            es gibt keine rettung bei racecopter, das will ich sehen wie ihr helden den copter rettet wenn dem fpv pilot bei 50-100kmh das bild ausfällt etc...
                            Bei Copterrennen wird i.d.R. ein Parcours abgesperrt wie bei einer Rennstrecke. Da gelten wohl andere Regeln. Ist bei Autorennen schließlich auch so. Immerhin gibt es eine Rennaufsicht.

                            Wer aber außerhalb der Rennstrecke trainiert, muß sich wohl einen Spotter oder Copiloten mitnehmen. Sicher ist Sicher.

                            Gruß

                            ThomasC
                            Es könnt' alles so einfach sein - isses aber nicht

                            Kommentar

                            • Breiti
                              Helischule
                              • 16.08.2014
                              • 1513
                              • Christian
                              • Amberg-Sulzbach

                              #15
                              AW: Rechtslage FPV

                              Zitat von ThomasC Beitrag anzeigen
                              Bei Copterrennen wird i.d.R. ein Parcours abgesperrt wie bei einer Rennstrecke. Da gelten wohl andere Regeln. Ist bei Autorennen schließlich auch so. Immerhin gibt es eine Rennaufsicht.

                              Wer aber außerhalb der Rennstrecke trainiert, muß sich wohl einen Spotter oder Copiloten mitnehmen. Sicher ist Sicher.

                              Gruß

                              ThomasC

                              Regeln vielleicht ja, aber unter freiem Himmel gilt in DE immer LuftVG und LuftVO. Ohne Ausnahme.

                              Gruß
                              Breiti
                              Breiti's Helischule

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